Quellensteuer
Verfahren, Steuerpflicht, Zuständigkeit
Verfahren, Steuerpflicht, Zuständigkeit
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Wer muss Quellensteuern bezahlen? Welche zwei Arten werden unterschieden?
Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung in der Schweiz
- unbeschränkte Steuerpflicht: QST ausländische Arbeitnehmer mit Wohnsitz/Aufenthalt in der Schweiz
- beschränkte Steuerpflicht: QST auf in der CH erzieltem Einkommen ohne Wohnsitz/Aufenthalt in der Schweiz
Wann kann die Quellensteuer entfallen, auch wenn alle Kriterien erfüllt sind dafür?
wenn die quellensteuerpflichtige Person mit einer Person in ungetrennter Ehe lebt, die das Schweizer Bürgerrecht oder eine fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung besitzt
Was ist der Zweck der Quellensteuer?
Es ist eine Sicherungssteuer (Sicherung des staatlichen Steueranspruches)
Was ist eine Steuersubstitution?
Wenn Rechte und Pflichten auf eine Drittperson übergehen, die die Voraussetzung für die subjektive Steuerpflicht nicht erfüllt
Der ausländische Arbeitnehmer bezahlt also nicht, es bezahlt der Arbeitgeber die Steuer an den Staat
Erklären Sie die Steuersubstitution anhand der Quellensteuer.
QST auf Einkommen ausländischer Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung, jedoch mit Sitz in der CH
QST auf in der Schweiz erworbenen Einkünften ohne Sitz in der CH
Welche Leistungen unterstehen der Quellensteuer?
- Leistungen des Arbeitgebers (gem. Art 17 DBG). Bei wiederkehrenden Leistungen wird für den Steuersatz auf eine jährliche Leistung umgerechnet
- Ersatzeinkünfte (z.B. Taggelder der ALV, IV, UV)
Was ist massgebend für die Steuerberechnung der Quellensteuer?
Gesetzesartikel!
Bruttoeinkünfte
Art. 84 Abs. 1 DBG
Was passiert wenn eine Person, die an der Quelle besteuert wird, einen Person heiratet mit Schweizer Bürgerrecht? Was geschieht bei einer Scheidung?
Sie wird ab Beginn des Heiratsmonats im ordentlichen Verfahren veranlagt
Bei Scheidung ab Beginn des folgenden Monats löst es die Quellensteuerpflicht aus
Zählen Sie Beispiele auf für Personen auf welche die beschränkte Steuerpflicht zutrifft. Wo ist es im Gesetz geregelt?
- Grenzgänger, Wochenaufenthalter
- Künstler, Sportler, Referenten
- Verwaltungsräte
- Empfänger von Vorsorgeleistungen
Gesetz Art. 91ff. DBG
Wo ist die örtliche Zuständigkeit bei den ausländischen Arbeitnehmern, bei Künstlern, bei Grenzgängern und den übrigen Fällen?
Normalfall mit Arbeitnehmer: steuerrechtlicher Wohnsitz oder Aufenthalt indem er unbeschränkt steuerpflichtig ist
Künstler: Ort, an dem die Tätigkeit ausgeübt wird
Grenzgänger: Kanton, indem der Arbeitgeber steuerpflichtig ist
übrige Fälle: Kanton, wo der steuerrechtliche Sitz bzw. die Verwaltung ist