QS 1 Qualitätssicherung
QS 1 Qualitätssicherung
QS 1 Qualitätssicherung
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Flashcards
Ein Qualitätssicherungssystem einzurichten und aufrechtzuerhalten. Das Fachpersonal hält die beruflichen Standards und Gesetze ein. Der Bericht (Vermerk) des Auftragsverantwortlichen ist angemessen.
Ein hoher, jedoch kein absoluter Grad an Sicherheit.
Was sind die Bestandteile des Qualitätssicherungssystems?
- Führungsverantwortung für die Qualität innerhalb der Praxis
- relevante berufliche Verhaltensanforderungen
- Annahme und Fortführung von Mandatbeziehungen und bestimmten Aufträgen
- Personalwesen
- Auftragsdurchführung
- Nachschau
Der CEO oder ein Gremium von Partnern ist letztlich verantwortlich für die Qualitätssicherung, dafür benötigt er ausreichende und angemessene Erfahrung und Fähigkeiten sowie die notwendige Befugnis.
Was sind die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen?
Unabhängigkeit:
- Regelungen und Massnahmen, das die Unabhängigkeit gewahrt wird
- Die Anforderungen sind dem Fachpersonal mitzuteilen.
- Umstände und Beziehungen sind festzustellen und zu beurteilen. Allfällige Schutzmassnahmen sind zu treffen.
- Dem Auftragsverantwortlichen sind die nötigen Informationen zu liefern.
- Mindestens jährlich muss das gesamte Fachpersonal schriftlich bestätigen, dass die Unabhängigkeit eingehalten wurde.
- Wegen der Gefährdung durch zu grosse Vertrautheit zwischen Revision und Kunde besteht eine Rotationspflicht (7 Jahre Revision, 3 Jahre Pause).
Was ist bezüglich der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung zu beachten?
- Bei kapitalmarktorientierte Einheiten ist eine auftragsbezogene Qualitätssicherung vorgeschrieben.
- Der Vermerk zum Auftrag darf nicht vor dem Abschluss der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung datiert werden.
- Die Qualitätssicherung in Bezug auf die durchgeführten Massnahmen, Datum Vermerk und allfällige Sachverhalte zu dokumentieren.
Was ist in Bezug auf die Auftragsdokumentation zu beachten?
- Die endgültige Auftragsakten sind in angemessener Zeit nach der Fertigstellung des Vermerks abzuschliessen (spätestens 60 Tage nach Bericht).
- Vertraulichkeit
- sichere Verwahrung
- Zugänglichkeit
- Rückholbarkeit
Die nachträgliche Überprüfung einzelner Mandate durch einen an den Prüfungsarbieten nicht beteiligten
Was ist in Bezug auf Mängel aus der Nachschau zu beachten?
Die Mängel sind werden beurteilt und es wird festgestellt, ob es sich um Einzelfälle oder wiederholt auftretende, bedeutsame Mängel handelt.