Personaladministration (STS)

Schweizer Gesetzesartikel, Fachwörter und Stichwörter zur Personaladministration der Schweizerischen Treuahndschule Schweiz.

Schweizer Gesetzesartikel, Fachwörter und Stichwörter zur Personaladministration der Schweizerischen Treuahndschule Schweiz.


C. C.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die Personaladministration, insbesondere die Arbeitszeiten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Sie behandeln Themen wie die gesetzlichen Bestimmungen zu Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Feiertagen, sowie die Unterschiede zwischen Angestellten und Arbeitern. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Personalverantwortliche und Arbeitgeber, die sich über ihre Rechte und Pflichten informieren möchten, sowie für Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsbedingungen besser verstehen wollen.
Flashcards
8
Students
5
Language
German
Category
Finance
Level
Other
Created / Updated
26.10.2014 / 30.11.2019

Flashcards

die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zu "Arbeitsverträge"

OR (Obligationenrecht - Arbeitsvertragsrecht Art. 319-362)

ArG (Arbeitsgesetz)

AHV, IVG, EO, ALV, UVG, BVG (Sozialversicherungsgesetz)

GIG (Gleichstellungsgesetz)

DSG (Datenschutzgesetz)

NAV (Normalarbeitsverträge - OR 359-360)

BO (Betriebsordnung)

GAV (Gesamtarbeitsvertrag - OR 356-358)

QST (Quellensteuer)

Mitwirkungsgesetz

Wichtigsten Punkte eines Arbeitsvertrages

Datum des Stellenantrittes

Funktion und organisatorische Stellung

Probezeit

Wöchentliche Arbeitszeit / evt. Überstundenregelung

Salär inkl. sämgliche Zulagen und Abzüge (klar definiert)

Sondervergütungen (Gratifikation, 13. Monatslohn, Bonus)

Ferien

Absicherung im Krankheitsfall

Evt. Konkurrenzverbot

Kündigungsfrist

--> wenn nichts geregelt ==> gemäss OR

--> separates Betriebs- und Spesenreglement - detalliertere Bestimmungen und Regeln für alle gleich

Pflichten des AG (Arbeitgebers)

Lohnzahlungspflicht

Schutz der Persönlichkeit /Fürsorgepflicht (alle Persönliche Angaben wie Bewerbung etc. höchst Sicher aufbewahren oder sogar eliminieren)

Freizeit und Ferien

Zeugnispflicht

Informationspflicht

Pflichten des AN (Arbeitnehmers)

Persönliche Arbeitspflicht

Treuepflicht (= nicht für Dritte arbeiten --> wegen Konkurrenz oder auch wegen der Verletzung der Freizeit)

Sorgfalts- und Schadenersatzpflicht

Befolgung von Anforderungen und Weisungen (ausser bei Unsittlichkeit oder Gesetzeswiedrigkeit)

Höchstarbeitszeit

(welches Gesetz? Was für Bestimmungen?)

gemäss Gesetz (ArG (Art. 9)):

45 Stunden / Woche:

- industrielle Betriebe (z.B. Maschinenhersteller)

- Büropersonal (z.B. Treuhand)

- technische und andere Angestellte (z.B. Verkaufspersonal in einem Elektrogeschäft)

- Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailshandels (= über 50 MA / z.B. Coop, Migros)

 

50 Stunden / Woche:

- nicht industrielle Betriebe, bzw. alle nicht oben erwähnten Kategorien (z.B. Museum, Berufstheater, etc.)

 

mehr als 50 Stunden / Woche:

- Spezielle Betriebe / AN --> Krankenanstalten (= Spital), heime/Internate, Zahn-, Arzt, Apotheken, Gastbetriebe, Garagen, Zirkusbetriebe Bewachungsbetriebe

Unterschied Arbeiter / Angestellter

Kurzerklärung:

Ein Angestellter ist Arbeitnehmer, der sich vom Begriff des Arbeiters in gewissen Punkten unterscheidet. Im Unterschied zum Arbeiter ist der Angestellte nach herkömmlicher Anschauung ein Arbeitnehmer, der überwiegend geistige Aufgaben (kaufmännischer, höherer technischer, büromäßiger oder überwiegend leitender Tätigkeit) zu erfüllen hat.

 

Ein Angestellter, ist ein Arbeitnehmer, der in Abgrenzung zum Arbeiter vorwiegend geistige Arbeit leisten. Der Angestellte gilt als kaufmännischer Angestellter (laut Handelsgesetzbuch), wenn er bei einem Kaufmann zur Leistung kaufmännischer Dienste angestellt ist. Als gewerblich, technischer Angestellter gilt der Angestellte, wenn er in einem Gewerbebetrieb zur Leistung nichtkaufmännischer Dienste tätig ist. Als Angestellter des öffentlichen Dienstes, gilt ein Angestellter, wenn er bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts beschäftigt ist.

Arbeitszeit

(Grundsätzliches, Gesetzesartikel, Ruhezeit, Feiertage etc.)

OR Arbeits- und Ruhezeit Art. 359

ArG

- gesetzliche Feiertage = Höchstarbeitszeit wird anteilmässig gekürzt

==> 45 Stunden / Woche = 9 Stunden / Tag

--> z.B. Freitag 1. August = gesetzliche Feriertag

= Freitag muss nicht gearbeitet werden, wird jedoch nicht den Ferientagen abgezogen = muss Frei gegeben werden ohne Kürzungen

= In dieser Woche nur 36 Stunden / Woche zu arbeiten

Tages- und Abendarbeit

Tagesarbeit = 06:00 - 20:00 Uhr

Abendarbeit = 20:00 - 23:00 Uhr

= Bewilligungsfrei: 06:00-23:00 (--> 17 Stunden) (Tages- und Abendarbeit)

Abendarbeit kann vom AG erst nach Anhörung der AN eingeführt werden.

 

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