Personaladministration (STS)
Schweizer Gesetzesartikel, Fachwörter und Stichwörter zur Personaladministration der Schweizerischen Treuahndschule Schweiz.
Schweizer Gesetzesartikel, Fachwörter und Stichwörter zur Personaladministration der Schweizerischen Treuahndschule Schweiz.
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Flashcards
die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zu "Arbeitsverträge"
OR (Obligationenrecht - Arbeitsvertragsrecht Art. 319-362)
ArG (Arbeitsgesetz)
AHV, IVG, EO, ALV, UVG, BVG (Sozialversicherungsgesetz)
GIG (Gleichstellungsgesetz)
DSG (Datenschutzgesetz)
NAV (Normalarbeitsverträge - OR 359-360)
BO (Betriebsordnung)
GAV (Gesamtarbeitsvertrag - OR 356-358)
QST (Quellensteuer)
Mitwirkungsgesetz
Wichtigsten Punkte eines Arbeitsvertrages
Datum des Stellenantrittes
Funktion und organisatorische Stellung
Probezeit
Wöchentliche Arbeitszeit / evt. Überstundenregelung
Salär inkl. sämgliche Zulagen und Abzüge (klar definiert)
Sondervergütungen (Gratifikation, 13. Monatslohn, Bonus)
Ferien
Absicherung im Krankheitsfall
Evt. Konkurrenzverbot
Kündigungsfrist
--> wenn nichts geregelt ==> gemäss OR
--> separates Betriebs- und Spesenreglement - detalliertere Bestimmungen und Regeln für alle gleich
Pflichten des AG (Arbeitgebers)
Lohnzahlungspflicht
Schutz der Persönlichkeit /Fürsorgepflicht (alle Persönliche Angaben wie Bewerbung etc. höchst Sicher aufbewahren oder sogar eliminieren)
Freizeit und Ferien
Zeugnispflicht
Informationspflicht
Pflichten des AN (Arbeitnehmers)
Persönliche Arbeitspflicht
Treuepflicht (= nicht für Dritte arbeiten --> wegen Konkurrenz oder auch wegen der Verletzung der Freizeit)
Sorgfalts- und Schadenersatzpflicht
Befolgung von Anforderungen und Weisungen (ausser bei Unsittlichkeit oder Gesetzeswiedrigkeit)
Höchstarbeitszeit
(welches Gesetz? Was für Bestimmungen?)
gemäss Gesetz (ArG (Art. 9)):
45 Stunden / Woche:
- industrielle Betriebe (z.B. Maschinenhersteller)
- Büropersonal (z.B. Treuhand)
- technische und andere Angestellte (z.B. Verkaufspersonal in einem Elektrogeschäft)
- Verkaufspersonal in Grossbetrieben des Detailshandels (= über 50 MA / z.B. Coop, Migros)
50 Stunden / Woche:
- nicht industrielle Betriebe, bzw. alle nicht oben erwähnten Kategorien (z.B. Museum, Berufstheater, etc.)
mehr als 50 Stunden / Woche:
- Spezielle Betriebe / AN --> Krankenanstalten (= Spital), heime/Internate, Zahn-, Arzt, Apotheken, Gastbetriebe, Garagen, Zirkusbetriebe Bewachungsbetriebe
Unterschied Arbeiter / Angestellter
Kurzerklärung:
Ein Angestellter ist Arbeitnehmer, der sich vom Begriff des Arbeiters in gewissen Punkten unterscheidet. Im Unterschied zum Arbeiter ist der Angestellte nach herkömmlicher Anschauung ein Arbeitnehmer, der überwiegend geistige Aufgaben (kaufmännischer, höherer technischer, büromäßiger oder überwiegend leitender Tätigkeit) zu erfüllen hat.
Ein Angestellter, ist ein Arbeitnehmer, der in Abgrenzung zum Arbeiter vorwiegend geistige Arbeit leisten. Der Angestellte gilt als kaufmännischer Angestellter (laut Handelsgesetzbuch), wenn er bei einem Kaufmann zur Leistung kaufmännischer Dienste angestellt ist. Als gewerblich, technischer Angestellter gilt der Angestellte, wenn er in einem Gewerbebetrieb zur Leistung nichtkaufmännischer Dienste tätig ist. Als Angestellter des öffentlichen Dienstes, gilt ein Angestellter, wenn er bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts beschäftigt ist.
Arbeitszeit
(Grundsätzliches, Gesetzesartikel, Ruhezeit, Feiertage etc.)
OR Arbeits- und Ruhezeit Art. 359
ArG
- gesetzliche Feiertage = Höchstarbeitszeit wird anteilmässig gekürzt
==> 45 Stunden / Woche = 9 Stunden / Tag
--> z.B. Freitag 1. August = gesetzliche Feriertag
= Freitag muss nicht gearbeitet werden, wird jedoch nicht den Ferientagen abgezogen = muss Frei gegeben werden ohne Kürzungen
= In dieser Woche nur 36 Stunden / Woche zu arbeiten
Tages- und Abendarbeit
Tagesarbeit = 06:00 - 20:00 Uhr
Abendarbeit = 20:00 - 23:00 Uhr
= Bewilligungsfrei: 06:00-23:00 (--> 17 Stunden) (Tages- und Abendarbeit)
Abendarbeit kann vom AG erst nach Anhörung der AN eingeführt werden.