Medienrecht Basics

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C. S.
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über die Grundlagen des Medienrechts, insbesondere für Studierende. Sie behandeln Themen wie Urheberrecht, Patentschutz, Nutzungsrechte und die Haftung von Providern. Die Karteikarten erklären die Unterschiede zwischen Patentschutz und Urheberrechtsschutz bei Software, die Voraussetzungen für Patentschutz und die Bedeutung von Impressumspflichten. Sie richtet sich an Studierende, die sich mit den rechtlichen Aspekten von Medien und Software auseinandersetzen müssen, um die Schutzmechanismen und Haftungsfragen zu verstehen.
Karten
16
Lernende
4
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
04.02.2016 / 20.06.2016

Lernkarten

Was ist der Zweck von Impressumspflichten?
 

- dient dem Verbraucherschutz
- dient den Mitbewerbern, die sich informieren, bzw. rechtlich gegen den Inhaber vorgehen wollen

Für wen gilt Impressumspflicht? In welchem Ausmaß?
 

1. geschäftliche Angebote -> umfassendes Impressum
2. journalistisch-redaktionelle Angebote -> presserechtliches Impressum
3. sonstige private Inhalte -> Nur Angabe von Name und Adresse ("kleines Impressum")
4. rein persönliche / familäre Angebote -> kein Impressum erforderlich

Welche Grundsätze gelten beim Anbringen von Impressen?

1. Erkennbarkeit
2. unmittelbare Erreichbarkeit
3. ständige Erreichbarkeit
4. Ausdruckbarkeit

Welche Arten von Providern gibt es? Wie haften diese?

- Content-Provider (Anbieter eigener Inhalte) -> Volle Haftung
- Host & Service-Provider -> kleiner Seiten: Prüfpflicht; Große Seiten: Notice and take down Prinzip
- Access-Provider -> notice and take down

Welche 3 Gruppen von Immaterialgüterrechten sind generell zu unterscheiden?
 

- reine Persönlichkeitsrechte
- Urheberrechte
- gewerbliche Schutzrechte

Sind Ideen geschützt? Wie kann man seine Ideen schützen?

- reine Ideen sind nicht schutzfähig!
- schutzfähig ist nur eine konkrete ästhetische oder technische Umsetzung der Idee

- Schutz der Idee über: Geheimhaltungsvereinbarungen unter Vertragsstrafversprechen

Voraussetzungen für den Urheberrechtsschutz?

Das Werk muss der eigenen persönlich-geistigen Schöpfung entspringen
-> konkrete & wahrnehmbare Gestaltung / Form -> Schöpfung
-> Kreativität eines Menschen (mindestmaß an "Gestaltungshöhre)
-> Ausdruck der Individualität

Vorraussetzungen für Patentschutz?

Patentschutz schützt Erfindungen!

- Neuheit der Erfindung (gegenüber dem Stand der Technik)
- Erfinderische Tätigkeit
- gewerblich anwendbar
- Anmeldung beim Patentamt

Vorraussetzungen für Patentschutz von Software in der EU?

In der EU kann Software nur ausnahmsweise Patentschutz genießen, wenn:
- Software muss ein bisher ungelöstes technisches Problem einer Lösung zuführen
- Software muss einen zusätzlichen technischen Effekt erzielen der über reine Interaktion zwischen Hard & Software hinausgeht -> reine Anwendersoftware ist nicht schutzfähig!

Unterschied Patentschutz / Urheberrechtsschutz bei Software 

Patentschutz schützt die Idee der Software 
-> Darf nicht mit anderem Quellcode nachgebaut werden
Urheberrechtschutz schützt nur den geschriebenen Quellcode
-> Idee und Funktion bleiben frei, Software kann mit anderem Quellcode nachprogrammiert werden

Was sind die wichtigsten Urheberpersönlichkeitsrechte?

-> nicht übertragbar!
- Veröffentlichungsrechte (Rechte der ersten Veröffentlichung)
- Anerkennungsrechte
- Entstellungsverbot
- Rückrufrechte

Welche Arten von Verwertungsrechten sind generell zu unterscheiden?

- körperliche Verwertungsrechte
- unkörperliche Verwertungsrechte
- Bearbeitungsrechte

Welche Nutzungsrechte werden mindestens für einen Online / Offline Vertrieb benötigt?

Offline:
- Vervielfältigungsrecht
- Verbreitungsrecht

Online:
- Vervielfältigungsrecht
- Recht der öffentlichen Zugänglichmachung

Was ist das Erschöpfungsprinzip?

-> And Originalen und Kopien von Werke, die mit Zustimmung des Urhebers in Verkehr gebracht worden sind, erlischt das Verbreitungsrecht
-> Wer ein Buch kauft darf dieses auch weiterverkaufen
Ausnahme: Vermietung

Was besagt der Zweckübertragunsgrundsatz?

- Wenn bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bestimmt sind, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt.

-> Im Zweifel bleiben die einzelnen Rechte für bestimmte Nutzungsarten beim Urheber / Lizenzgeber
-> Im Zweifel werden nur einfach Rechte übertragen

Welche Arten von Lizenzen lassen sich generell unterscheiden?
 

1. Einfache Lizenz: Berechtigung zur Nutzung, ohne dass dritte von der Nutzung ausgeschlossen werden können
2. Ausschließliche Lizenz: Berechtigung, das Werk unter Ausschluss Dritter (und des Urhebers) zu nutzen
3. Unterlizenzierungsrechte: Berechtigung eines Lizenznehmers, weiteren Personen Lizenzen einzuräumen -> muss ausdrücklich übertragen werden

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