Mangelhafte Lieferung

Rechte des Käufers bei Mängeln.

Rechte des Käufers bei Mängeln.


M. S.
Diese Lernkarten behandeln rechtliche Aspekte von mangelhaften Lieferungen im Kaufvertragsrecht. Sie erklären die verschiedenen Rechte des Käufers, wie Nacherfüllung, Schadensersatz und Minderung des Kaufpreises, sowie die Bedingungen, unter denen diese gelten. Vorrangig ist die Nacherfüllung, die der Verkäufer durch Nachbesserung oder Neulieferung erfüllen kann. Nachrangige Rechte wie Rücktritt, Schadensersatz statt Leistung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen treten in Kraft, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder verweigert wird. Diese Karteikarten richten sich an Studierende und Fachleute im Bereich BWL, die sich mit den rechtlichen Grundlagen von Kaufverträgen vertraut machen möchten.
Cartes-fiches
11
Utilisateurs
3
Langue
Allemand
Niveau
Autres
Créé / Mis à jour
17.02.2015 / 03.12.2020

Cartes-fiches

Mangelhafte Lieferung

Welche Rechte hat ein Käufer bei einer Mangelhaften Lieferung?

Wenn die Nacherfüllungsfrist ist nicht abgelaufen gelten die :

Vorrangige Rechte!

Welche Wahl hat der Verkäufer  bei Nacherfüllung?

-auch bei geringfügigen Mängeln

 

Wenn die Nacherfüllungsfrist ist nicht abgelaufen gelten die :

Vorrangige Rechte!

Schadenersatz neben der Leistung

Wann kriegt man Schadensersatz neben der Leistung?

Welche Rechte gelten, wenn die Nacherfüllungsfrist noch nicht abgelaufen ist?

Welche Rechte sind Vorrangig ?

Welche Rechte sind Nachrangig

Wann gelten die Nachrangigen Rechte?

Die Nachrangigen Rechte gelten wenn:

- Die Nacherfüllungsfrist erfolglos abgelaufen ist (§440 Satz 1)

- Wenn die Nacherfüllung zwei mal Fehlgeschlagen ist (§440 Satz 2)

- Oder wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert (§ 440 Satz 1)

Nachrangige Rechte

§441 Minderung

(Herabsetzen des Kaufpreises)

- auch bei geringfügigen Mängeln

+ Schadensersatz neben der Leistung nach §280 Absatz 1

Nachrangige Rechte

§323 Rücktritt

 

-nicht bei geringfügigen Mängeln

Nachrangige Rechte

§280 Schadensersatz statt Leistung

 

- nicht bei geringfügigen Mängeln

- nur bei Verschulden des Verkäufers

Nachrangige Rechte

§284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen

 

- nicht bei geringfügigen Mängeln

- nur bei Verschulden des Verkäufers

Étudier