Kap. 2: Gewinnermittlung im Unternehmenssteuerrecht
Modul Direkte Steuern
Modul Direkte Steuern
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Flashcards
Den Reingewinn. D.h. erzielter Umsatz - geschäftsmässig begründete Aufwendungen
Art. 27 - 31 bzw. 211 DBG
Abschreibungen und Rückstellungen, Verluste beim Verkauf von Geschäftsvermögen, Zuwendungen an Vorsorgeeinrichtungen des eigenen Personals, Zinsen auf Geschäftsschulden
Nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmung
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1. Sie müssen periodengerecht erfolgen 2. Sie müssen geschäftsmässig begründet sein 3. Sie müssen ordnungsgemäss verbucht werden
Effektive Wertverminderung z.B. einer Maschine von z.B. 20% weicht ab von der steuerlich zulässigen Wertverminderung von 30%. Mit der Differenz werden stille Reserven gebildet
1. Die Rückstellungen müssen periodengerecht gebildet und wieder aufgelöst werden 2. Sie müssen geschäftsmässig begründet sein. 3. Sie müssen ordnungsgemäss verbucht werden
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-Besteuerung des selbstständig Erwerbenden -Besteuerung von juristischen Personen
DBG Art. 18 - 19
DBG Art. 27 - 30 & 211
Inhaber einer Einzelunternehmung, Gesellschafter einer Kollektiv- oder einer Kommanditgesellschaft
Einsatz von Arbeitsleistung und Kapital, frei bestimmte Selbstorganisation und Arbeiten auf eigenes Risiko, systematischer Marktauftritt, Gewinnstrebigkeit der Unternehmung
Die geschäftsmässig begründeten Aufwendungen vom erzielten Umsatz (effektive Auslagen)
Abzüge beim unselbstständigen Erwerb
Berufskosten (Pauschalen sind zulässig) Wenn Pauschale überstiegen wird, dann Quittungen beilegen