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FOM HH SS15
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Cartes-fiches
Frustration: Ursachen und Folgen
Eine Frustration ist eine Wunschversagung.
Ursachen:
Frustration entsteht durch tatsächliche oder vermeintliche Benachteiligungen.
• Konstellation in der äußeren Welt
• Versagung von Wünschen z. B. durch das Über-Ich
Folgen / Verarbeitung von Frustrationen:
• Aggressionen
• Rationalisierung
• Sublimierung (Umlenkung der „Triebenergie“ in „nützliche“ Errungenschaften)
• Regression (Rückzug, Flucht in Krankheit, Fresssucht, Trotzverhalten)
• Burnout
• Depressionen
Das Eigenschaftswort „frustran“ wird in ärztlichen Befunden eingesetzt, um die Vergeblichkeit einer Therapie darzustellen.
Das Burnout-Syndrom
Zustand extremer emotionaler Erschöpfung mit verminderter Leistungsfähigkeit.
Folgen für Betroffene:
• Apathie
• Psychosomatischer Erkrankungen
• Depressionen
• Aggressivität
• Suchtgefährdung
Nach ICD-10 keine Krankheit, sondern Problem der Lebensbewältigung.
Das Boreout-Syndrom
Boreout ist eine Unterforderung am Arbeitsplatz, im Prinzip das Gegenteil von Burnout. Nicht selten werden beide Syndrome verwechselt.
Die Unterforderung entsteht durch
• die geringe Menge der Arbeit
• eine Qualifikation, die über den Anforderungen liegt
Folgen für die Betroffenen:
• fehlende Anerkennung bzw. Zufriedenheit
• Müdigkeit, Lustlosigkeit, Gereiztheit
• Psychosomatische Beschwerden
• Depressionen / Gefühl der Nutzlosigkeit
Motivation und Volition
Motivation:
Bereitschaft, zielgerichtet und mit hoher Intensität (Anstrengung) zu handeln
Volition:
Bezeichnet in der Psychologie den Prozess der Bildung, Aufrechterhaltung und Realisierung von Absichten.
Flow als optimale Arbeitsmotivation
Das Flowerleben zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
• umfassendes Gefühl, in eine Aufgabe involviert zu sein
• eine Verschmelzung von Handlung und Aufmerksamkeit
• eine Aufmerksamkeitsfokussierung auf aufgaben- und tätigkeitsbezogene Reize
• das Gefühl, vollständige Kontrolle über Handlungen und die Handlungswelt zu haben
Welche Fühungsgrundsätze gibt es?
1 Fodern
2 Ziele und Leistungen vereinbarung und kontrollieren
3 Dialogisch führen
4 Konsens Managemet
5 Demotivation vermeinden
6 Zutrauen
Zentrale Mitwirkungsrechte des Betriebsrates
- Informationsrecht (Abeitsschutz, Gestaltung von Arbeitsplatz, Geplante Betriebsänderungen)
- Vorschlagsrecht (Einführung einer Personalplanung und ihrer Durchführung)
- Antragsrecht (grundsätzlich Maßnahmen beantragen, die UN und Belegschaft dienen)
- Beratungsrecht (bei Ablauf- und Verfahrensplanung, sowie Personalplanung)
- Anhörungsrecht (Betriebsrat ist bei Kündigungen anzuhören)
Zentrale Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
- Sozial Angelgenheiten (Betriebsordnung, Arbeitszeiten, Arbeitspausen)
- Arbeitsplatz bezogene Angelegenheiten (nachteilige Änderungen der Arbeitsplätze)
- Personelle Angelegenheiten (Zustimmungs-oder Verbotsrecht bei Stellenausschreibungen, Kündigungen)
- Wirtschaeliche Angelegenheiten (Informationsrecht über wirtschaeliche Angelegenheiten des UN)
Prognose und Bewährung in der Eignungsdiagnostik
1. Eignungsdiagnostische Befunde sind Prognosen.
2. Eine Prognose muss rational begründet sein = eine Schlussfolgerung aus Prämissen darstellen.
3. Es gibt bei Prognosen zwei grundsätzliche Fehlerquellen:
- Die Prämissen sind falsch
- Die Schlussfolgerungen sind falsch
4. Es gibt zwei Arten von Prognosen:
kausal:Man überträgt Erfahrungen auf analoge Situationen/ Menschen
statistisch: Man nimmt Eigenschaften als Prediktoren.
5. Persönlichkeitsmerkmale korrelieren in erheblichem Maße mit der beruflichen Eignung.
6. Persönlichkeit ist kein statisches Gebilde, sondern ein dynamisches System, ein Prozess.
7. Hundertprozentige treffsichere Entscheidungen wären nur möglich, wenn es gelänge, alle inneren und äußeren Bedingungen, die zu einem künftigen Zeitpunkt das Verhalten determinieren werden, bereits zu Zeitpunkt der Prognose vorherzusehen.
8. Die Bestätigung einer Prognose beweist nicht die Richtigkeit einer Schlussfolgerung.
Equity-Theorie / Gerechtigkeitstheorie
– Menschen gehen nur dann Beziehungen ein bzw. erhalten diese, wenn Verteilungsgerechtigkeit besteht
– Menschen führen am Arbeitsplatz Vergleiche in Hinblicke auf die vorhandene Gerechtigkeit durch (Input-Outcome-Verhältnis)
– Menschen versuchen ein gegebenes Ungleichgewicht zu beseitigen (höheren Ertrag (Outcome) fordern, Einsatz (Input) reduzieren, Organisation verlassen)
Extrafunktionale Qualifikationen
„Traditionelle“ Personalentwicklung zielt auf die Qualifikation für einen bestimmten Arbeitsplatz.
Zunehmende Bedeutung erlangen extrafunktionale Qualifikationen (übergreifende Qualifikationen).
Diese Qualifikationen sollen
• die vielseitige Einsetzbarkeit des Arbeitnehmers fördern,
• kurzfristige innerbetriebliche Mobilität ermöglichen und
• die Fähigkeit zum eigenständigen Erwerb und zur Definition funktionaler Qualifikationen erhöhen (z. B. Soft Skills)
Damit verschwimmen die Grenzen zwischen Fort- und Weiterbildung.