HGB

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F. B.
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Strukturen einer GmbH auf Universitätsniveau. Sie behandeln Themen wie die Gründung, Kapitalaufbringung, Organe wie Geschäftsführer und Aufsichtsrat, sowie spezifische Regelungen zu Sacheinlagen und Kapitalerhaltung. Besonders nützlich für Studierende der Betriebswirtschaftslehre, die sich mit den rechtlichen Aspekten von Gesellschaftsformen vertraut machen möchten.
Cartes-fiches
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Allemand
Niveau
Université
Créé / Mis à jour
23.06.2016 / 06.07.2016

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Welche Vorschriften regeln welchen juristischen und kaufmännischen Status eine GmbH besitzt?

ist juristische Person (vgl. § 13 I GmbHG)

unabhängig von Zwecksetzung Kaufmann (§ 13 III GmbHG, § 6 HGB)

Wie läuft die Gründung einer GmbH ab?

Abschluss notarieller GmbH Gesellschaftsvertrag

         Mindestinhalt nach §3 I GmbhG:

  • Firma und Sitz
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Betrag des Stammkapitals, mind 25.000€
  • Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile

Bestellung der Geschäftsführer, entweder durch Gesellschaftsvertrag 6 oder Gesellschafterversammlung 46

Einzahlung der Mindesteinlagen, jeder Geschäftsanteil mind 1/4, insgesamt mind 12.500 Euro, Sacheinlagen müssen vollständig im Besitz der GmbH sein 7

Anmeldung der Gesellschaft, 7,8, 78 GmbhG

Prüfung durch Registergericht 9

Eintragung der G 10 GmbHG

Was zeichnet eine Vor-GmbH aus?

- notwendiges Durchgangsstadium zur GmbH --> keine pers. Haftung Außenhaftung der Gesellschafter

- soweit keine Eintragung Voraussetzung ist, gelten Vorschriften des GmbHG

- Kontinuität von Vor-GmbH und eingetragener GmbH

- Vorbelastungshaftung 9 GmbHG

- Handelden Haftung vor Eintragung nach 11 GmbHG

  • Handelnder isd 11 II GmbHG
  • im Namen der GmbH

- Verlustdeckungshaftung, unbeschränkte Innenhaftung der Gesellschafter

Welche Organe der GmbHG gibt es?

Gesellschafterversammlung, Geschäftsführer, Aufsichtsrat (abb 500 Mitarbeitern verpflichtend)

Was zeichnet die Gesellschafterversammlung aus?

- oberstes Leitungsorgan, durch Gesamtheit aller Gesellschafter gebildet

- Kompetenzen 46 GmbHG

- 46 nicht abschließend, können alle Angelegenheiten der Gesellschaft an sich ziehen

Was zeichnet den Geschäftsführer einer GmbH aus?

- notwendiges Organ nach 6 I, welches Gesellschaft zur Vertretung benötigt

- im Innenverhältnis an Gesellschafterversammung gebunden

- Bestellung/Abberufung

  • erfolgt durch GV 46
  • Eignung des Geschäftsführers 6 II
  • Eintragung nach 10,39 vorgeschrieben, deklaratorisch

- Zuständigkeiten

  • Geschäftsführungsbefugnis im IV, solang nicht durch GV geregelt
  • Vertretunsmacht, 35 I, dritten ggü unbeschränkbar

 

Was zeichnet den Aufsichtsrat einer GmbH aus?

- ergänzende Anwendung des AktG

- Kontrolle der Geschäftsführung 111 Aktg ivm 52 GmbhG

- Kompetenz der Bestellung der GF verbleibt bei GV

- ab 500 Arbeitnehmern Aufsichtsrat verpflichtend

Wie ist die Kapitalaufbringung der GmbH geregelt?

- Einlageforderung 14, 19 GmbHG

  • Fälligkeit, Mindesteinlage vor Anmeldung, Resteinlage nach Eintragung 7 II, III, 46 Nr2
  • Befreiungsverbot, 19 II 1
  • Leistung zu freien Verfügung der Gesellschafter, Mindesteinlagen 7,8, Resteinlagen vollwertiger, definitver und endgültiger Vermögenszufluss

Wie ist die Kapitalerhaltung einer GmbH geregelt?

- 30ff

- Gläubigerschutz, aufgebrachte Kapital soll nicht an Gesellschafter zurückfließen können

- Schutz in Höhe der Stammkapitalziffer

- Eigenkaptial darf druch Ausschüttungen und Entnahmen nicht unter Höhe des Stammkapitals sein

- Auszhalungsverbot 30

  • Auszahlung
    • Austauschverträge, entsprechen sich Leistung und Gegenleistung wertmäßig
    • Darlehensvergabe an Gesellschafter, Rückgewähranspruch gg G vollwertig, Verzinsung t>1, Bonität zum Zeitpunkt der Vergabe maßgeblich
  • Verbot der Verursachung einer Unterbilanz
  • an Gesellschafter

- Erstattungsanspruch der Gesellschaft 31
Verstöße gegen 30 führen nicht zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts

  • Anspruchsgegner Gesellschafter
  • Anspruchsinhalt: Erstattung, sofern durch Auszahlung Unterbilanz verursacht wurde
  • nachträgliche anderweitige Behebung der Unterbilanz
  • Kein Erlass der Gesellschaft möglich

Wie ist der existenzvernichtende Eingriff geregelt?

826 GBG

  • Haftungsvoraussetzungen
    • betriebsfremder Eingriff der zur Insolvenz führt
    • sittenwidriger Eingriff
    • Vorsatz
  • Anspruchsberechtiger: Gesellschaft, Innenhaftung
  • Anspruchsinahlt, Schadensersatz

Wie sind Sacheinlagen geregelt?

- Sacheinlagen
Risiko von Überbewertungen

  • sacheinlagefähige Gegenstände, Wirtschaftsgüter, die bei Insolvenz zu Gunsten der Gläubiger verwertet werden können
  • Festsetzung im Gesellschaftsvertrag, 5 IV 1 GmbHG
  • Sachgründungsbericht, 5 IV 2 GmbHG
  • Vollständige Bewirkung 7 III GmbHG
  • Überbewertung von Sacheinlagen, Eintragungshindernis 9c, Differenzhaftung 9

Wie sind verdeckte Sacheinlagen geregelt?

- Verdeckte Sacheinlagen 19 IV
Sacheinlagen sehr Aufwendig

  • Vorrausetzung:
    • Vereinbarung einer Bareinlage
    • wirtschaftlich als Sacheinlage zu bewerten
    • Vorabrede
  • Rechtsfolge
    • Durch Geldeinzahlung wird G nicht von Bareinagepflicht befreit
    • Verträge über Sacheinlage sind wirksam
    • Anrechnung, des Wertes des Vermögengegenstandes

Étudier