Gestaltung der internen Strukturen

Betriebswirtschaft für Führungskräfte

Betriebswirtschaft für Führungskräfte


K. H.
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über die internen Strukturen von Unternehmen, insbesondere auf Universitätsniveau. Sie behandeln verschiedene Modelle der Unternehmensführung, wie das Board-Modell, das Vorstands-Aufsichtsrats-Modell und das Verwaltungsrats-Modell, sowie die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern, Aktionären und Geschäftsführern. Die Karteikarten beleuchten auch die Haftung, die Zusammensetzung von Organen wie dem Aufsichtsrat und die verschiedenen Arten von Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Studierende der Betriebswirtschaftslehre profitieren von diesen Lernkarten, um die komplexen Strukturen und rechtlichen Rahmenbedingungen von Unternehmen besser zu verstehen.
Cartes-fiches
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1
Langue
Allemand
Niveau
Université
Créé / Mis à jour
19.12.2015 / 28.12.2015

Cartes-fiches

Natürliche Personen/Personengesellschaften

  • Einzelunternehmen
  • Offene Handelsgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft

Juristische Personen/Kapitalgesellschaften

  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Einzelunternehmen

  • § 1-104 HGB
  • wird durch einen Kaufmann (Einzelperson) gegründet
  • keine iegene Rechtspersönlichkeite (Kaufmann=Firma)
  • unbeschränkte persönliche Haftung mit gesamten Vermögen einschließlich des Privatvermögens
  • Einzelunternehmer ist berechtigt und verpflichtet zur Leitung des Unternehmens
  • entscheidet alleine über die Verwendung erzielter Gewinne
  • keine Vorschriften über ein Mindesteigenkapital

Offene Handelsgesellschaft

  • § 105-160 HGB
  • Abschluss eines Gesellschaftsvertrages erforderlich (Rechtsverhältnisse der Gesellschafter)
  • mind. 2 Gesellschafer (natürlich/juristisch)
  • persönliche und unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter
  • gleichberechtigte Leitung durch alle Gesellschafter
  • keine Vorschriften für Mindesteigenkapital

Kommanditgesellschaft (KG)

  • §§ 161-177 HGB
  • Abschluss eines Gesellschaftervertrages (Beziehung der Gesellschafter geregelt9
  • mindest 2 Gesellschafter
  • nur einer (Komplementär) haftet mit seinem gesamten Vermögen unbeschränlt
  • der andere (Kommanditist) haftet lediglich mit seiner Vermögenseinlage
  • Komplementäre sind zur Leitung des Unternehmens berechtigt und verpflichtet
  • Kommanditisten haben gesetzlich geregelte Kontrollrechte

Kapitalgesellschaften (Juristische Personen)

  • eigene Rechtspersönlichkeit
  • Haftungs ist auf das Gesellschaftsvermögen, einschließlich der Kapitaleinlagen der Gesellschafter beschränkt
  • Rolle der Gesellschafter beschränkt sich auf die Eigenkapitalgeberfunktion

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • notarieller Gesellschaftsvertrag (Ausgestaltung der Gesellschaft, Rechte und Pflichte der Gesellschafter)
  • Eigenkapital/Stammkapital mind. 25.000€
  • Stammeinlage jedes Gesellschafters mind. 100€
  • benötigt im Geschäftsverkehr Organe, die sie vertreten und in ihrem Namen handeln
  • mind. 1 Geschäftführer (natürliche unbeschränkt geschäftsfähige Person)
  • ab 500 Arbeitnehmern ist ein Aufsichtsrat vorgeschrieben
  • Gewinn- und Verlustbeteiligung regelt sich nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile

Aktiengesellschaft (AG)

  • kann durch eine oder mehrere Gesellschafter gegründet werden
  • Mindestkapitalausstattung: 50.000€
  • Wahl zwischen Inhaber- und Namesaktien
  • Stamm-/Vorzugsaktie
  • Mindestnennbetrag einer Aktie: 1€
  • Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt

Rechte der Aktionäre

  • Dividende (Bemessungsgrundlage: Handelsbilanzgewinn)
  • Anteil am Liquidationserlös (bei einer Auflösung)
  • Stimmrecht
  • Informationsrecht

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

  • §§ 278-290 AktG
  • mind. 2 Gesellschafter
  • einer (Komplementär) muss vollständige Haftung übernehmen
  • Kommanditaktionäre (in Aktien zerlegtes Grundkapital - Beteiligung)
  • gleiche rechtliche Behandlung wie AKtionäre einer AG
  • Komplementär berechtigt und verpflichtet zur Leitung des Unternehmens

Europäische Aktiengesellschaft (SE)

  • Gründung in einem Mitgliedsland, wobei mind. 2 Mitgliedsländer einbezogen sein müssen
  • kann durch Umwandlung, Verschmelzung, oder durch Gründung einer Holging-/Tochtergesellschaft gegründet werden

DRSC

  • Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee
  • coperate Governance

Corporate Governance-Modelle

  • Vorstands-/ Aufsichtsrats-Modell (two tier-system)
  • Board-Modell (one tier-system)
  • Verwaltungsrat-Modell

Vorstands-\Aufsichtsrats-Modell

  • funktionale und personelle Trennung zwischen Führungs- und Überwachungsorgan
  • Einbeziehung der Arbeitnehmer
  • Aufsichtsrat nur passive (reaktive) Rolle
  • Stärke: klare Trennung
  • Schwäche: Führung mehr Zeit als Aufsichtsrat 

Board-Modell

  • angelsächsische Unternehmensordnungen
  • Führung un Überwachung personell und funktionell in einer Organisation zusammengeführt
  • inside-directors / outside-directors
  • Stärken: intensivere Einbundung der outside-directors, dadurch bessere Informationsmöglichkeit für die Überwachung

Kritik am Board-Modell

  • Omnipotenz des Boards
  • ungleichmäßige Verteilung von Macht, Wissen und Arbeitsbelastung
  • oberflächlichkeit und Kurzsichtigkeit innerhalb der Board-Arbeit
  • mangelnde Objektivität und Neutralität des Board

Verwaltungsrats-Modell

  • Schweizermodell
  • drei Organe: Generalversammlung. Verwaltungsrat, Kontrollstelle
  • unechte Trennung zwischen Übereachungs- und Führungsfunktion
  • Stärke: große Flexibilität der Unternehmensordnung

Grundtypen des Verwaltungsrates

  • Nur-Insider-board
  • insider-Outsider-board
  • nur Outsider-board
  • board-Aufsichtsratsmodell

Regelungsbereiche des DCGK

  • Aktionäre und Hauuptversammlung
  • Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Vorstand  (Aufgaben und Zuständigkeiten, Zusammensetzung und Vergütung)
  • Aufsichtsrat(Aufgaben und Zuständigkeiten, Bildung von Ausschüssen, Zusammensetzung und Vergütung)
  • Transparenz
  • Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Étudier