Erbrecht

Gesetzliche Erbfolge, Pflichtteile, Verfügungen von Todes wegen, Testamentsarten, Begünstigung des Ehegatten, Ablauf nach Todesfall (Zivilstandsamt, Siegelung, Sicherungsmassregeln, Ausschlagung, öff. Inventar, Fristen), Erbteilung, Verkauf Nachlassliegenschaft, Willensvollstrecker/Erbenvertreter, Klagen

Gesetzliche Erbfolge, Pflichtteile, Verfügungen von Todes wegen, Testamentsarten, Begünstigung des Ehegatten, Ablauf nach Todesfall (Zivilstandsamt, Siegelung, Sicherungsmassregeln, Ausschlagung, öff. Inventar, Fristen), Erbteilung, Verkauf Nachlassliegenschaft, Willensvollstrecker/Erbenvertreter, Klagen

Karten
8
Lernende
0
Sprache
Deutsch
Kategorie
Recht
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
04.11.2026 / 04.11.2026

Lernkarten

Prinzipien des Erbrechts (4)

1. Unmittelbarkeit der Erbfolge: Zeitpunkt des Todes und des Erganges identisch.

2. Universalsukzession: Alles Vermögen (Aktiven und Passiven, auch unbekannte) geht auf die Erben über. 

3. Gesamtnachfolge: die Erbschaft geht als Ganzes aig die Erbengemeinschaft als Gesamthandgemeinschaft über 

4. Verfangenheit und Verfügungsfreiheit: Erblasser darf innerhab der gesetzlichen Schranken (Pflichtteile, Formerfordernisse, Persönlichkeitsrecht Erben etc.) über seinen Nachlass verfügen. 

1. Bedeutung "gesetzliche" Erbfolge

2. Definition Parentel 

3. Angehörige 1-3 Parentel

1. Geltende Ordnung (deispositiv), wenn Erblasser nichts anderes verfügt hat

2. Gruppe von Blutsverwandten, die durch das nächste gemeinsame "Stammeshaupt" verwandt sind 

3.

1. Parentel: Personen, die vom Erblasser selbst abstammen 

2. Parentel: Eltern des Erblasser sowie alle von ihnen abstammenden Personen

3. Parenten Grosseltern des Erblassers und alle von ihnen abstammenden Personen

Prinzipien des Parentelensystems (3)

1. Gleichheitsprinzip: Gleichstufige Erben erben untereinander zu gleichen Teilen. 

2. Eintrittsprinzip: An Stelle eines Vorverstorbene Erben treten dessen Nachkommen ein (auch anwendbar bei Enterbung (ZGB 478), Erbunwürdikeit (ZGB 541) oder Ausschlagung (572); nicht anwendbar beim Erbverzicht (ZGB 495) und bei Ausschlagung aller nächsten gesetzlichen Erben (573))

3. Anwachsungsprinzip: Ist ein Erbe ohne Nachkommen vorverstorben, fällt ihr Anteil zu gleichen Teilen an die gleichstufigen Miterben (subsidiär zum Eintrittsprinzip). 

Gesetzliche Erbfolge 

1. Parentel (ZGB 457 I) (+ Ehegatte)

2. Parentel (ZGB 458 I) (+ Ehegatte)

3. Parentel (ZGB 459 I) (+ Ehegatte)

4. Gemeinwesen (ZGB 466) --> Gemeine des letzten schwyzerischen Wohnsitzes (§37 EGzZGB)

1. Definition Pflichtteil 

2. Zwingende Voraussetzungen Pflichtteil

3. Definition frei verfügbare Quote 

1. Mindestanspruch eines gesetzlichen Erben am Nachlass

2. Unbelastet, unbedingt, ungemindert (Unzulässig: Nacherbeinsetzung und Anordnung Erbschaftsverwaltung. Zulässig: ideelle, aber nicht vermögensmässige Auflagen zu Lasten des Pflichtteils)

3. Verbleibender Nachlass nach Abzug der Pflichtteile 

1. Pflichtteilsberechtigte Personen

2. Wie viel beträgt der Pflichtteil?

1. Nachkommen & Ehegatte (Eltern seit 2023 abgeschafft)

2. Die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches (ZGB 

Gesetzlicher Erbteil und frei verfügbare Quote bei: 

1) Nur Nachkommen 

2) Nur Ehepartner

3) Nachkommen + Ehepartner 

4) Ehegatte + Vater/Mutter

5) Ehegatte + Geschwister 

 

1) 1/1 - 1/2 (frei verfügbare Quote = 1/2)

2) 1/1 - 1/2 (frei verfügbare Quote = 1/2)

3) Je 1/2 - Je 1/4 (frei verfügbare Quote = 1/2)

4) 3/4 Ehegatte + 1/4 Vater/Mutter - 3/8 Ehegatte + 0 Vater/Mutter (frei verfügbare Quote = 5/8)

5) 3/4 Ehegatte + 1/4 Geschwister - 3/8 Ehegatte + 0 Vater/Mutter (frei verfügbare Quote = 5/8)

Unter welchen Voraussetzungen verliert ein Ehegatte der Pflichtteilsanspruch im Scheidungsverfahren?

Wenn entweder

1) das Verfahren auf gemeinsamen Begehren eingeleitet oder nach den Vorschriften über das Verfahren auf gemeinsames Begehren fortgesetz wurde (ZGB 472 I Ziff. 1)

2) die Ehegatten mindestens zwei Jahre getrennt gelebt haben (ZGB 472 I Ziff. 2)

 

Lernen