Einkommen aus unselbst. Erwerbstätigkeit
Fach direkte Steuern
Fach direkte Steuern
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Flashcards
Art. 16 - 23 DBG
Steuerbare Einkünfte
Art. 24 DBG
Steuerfreie Einkünfte
Art. 26 - 32 DBG
Gewinnungskosten oder objektmässige Abzüge
Art. 33, 33a, 212 DBG
Allgemeine Abzüge
Art. 213 DBG
Sozialabzüge
Gewinnungskosten oder objektmässige Abzüge
Abzüge, die sich auf eine ganz best. Art von Einkünften beziehen, z.B. Berufskosten auf das Einkommen aus unselbständigem Erwerb
Allg. Grundsatz der Einkommensbesteuerung, Art. 16 DBG - 24
Alles, was auf eine Pers. zufliesst (Geld oder Sachen) stellt grundsätzl. steuerbares Einkommen dar, keine Aktienverkäufe
DBG Art. 125
Beweislast bei steuerbegründenden Tatsachen und bei steuermindernden Tatsachen
Aufbau des Lohnausweises (www.steuerkonferenz.ch)
DBG Art. 17: Steuerbare Einkünfte aus unselbstständigem Erwerb = Bruttolohn - Lohnabzüge gem. DBG Art. 33 = Nettolohn (zu übertragen in die Steuererklärung)
Zusätzliche Angaben für die Steuerverwaltung (nicht relevant für die Berechnung des Nettolohnes)
Quellensteuer, Spesenvergütungen, effektive Spesen, Pauschalspesen, Weiterbildungsbeiträge, weitere Einkünfte, Bemerkungen
Berufskosten nach DBG Art. 26
Fahrkosten, Mehrkosten für Verpflegung, Übrige Berufskosten, Weiterbildungs- und Umschulungskosten