Das Rechnungswesen der Unternehmung

Kapitel 41 Buchführungsvorschriften

Kapitel 41 Buchführungsvorschriften


A. M.
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über die Bewertung von Aktiven und Passiven im Rechnungswesen, insbesondere zu Anschaffungs- und Herstellkosten, Nettoveräusserungswert und Bilanzierung. Sie erklären die Grundsätze der ordnungsmässigen Buchführung und Rechnungslegung, wie Vorsichtsprinzip, Realisationsprinzip und Niederstwertprinzip. Fachpersonen im Finanzbereich profitieren davon, um korrekte Bewertungen und Abschreibungen vorzunehmen und die Unternehmensbilanz transparent zu gestalten.
Flashcards
11
Students
1
Language
German
Category
Finance
Level
Other
Created / Updated
13.01.2016 / 09.06.2020

Flashcards

Wie lauten die Grundsätze der odnungsmässigen Buchführung und Rechnungsbelegung?

  • Vollständigkeit
  • Klarheit (für  eine Fachperson verständlich)
  • Aktualität
  • Systematik
    • Chronologie der Journalbuchungen
    • Einsatz von Kontenplänen
    • Gliederungsschema für das Hauptbuch
    • Bilanz und Erfolgsrechnung
  • Nachprüfbarkeit
  • Vorsicht (keine Überbewertung)
  • Wesentlichkeit
  • Stetigkeit
  • Fortführung der Unternehmenstätigkeit
  • Verrechnungsverbot
  • Zeitliche Abgrenzung
  • Wirtschaftlichkeit

Wie lautet der wichtigste Bewertungsgrundsatz im Obligationenrecht?

Die Vorsicht

  • Im Zweifelsfall statt reicher lieber etwas ärmer einschatzen als es in Wirklichkeit ist.
  • Aktive und Erträge eher etwas tiefer und Verbindlichkeiten und Aufwände höher ansetzen

Wie lauten die 3 Grundsätze des Vorsichtsprinzip?

  • Realisationsprinzip
    • Gewinne erst ausweisen wenn sie durch Verkauf erwirtschaftet wurden
  • Niederstwertprinzip
    • Wenn mehrere Werte für die Bewertung zur Verfügung stehen, immer die niedrigste nehmen
  • Imparitätsprinzip
    • Verluste müssen bereits gezeigt werden, wenn deren Eintritt bereit möglich ist.

Was ist der Unterschied zwischen Buchführung und Rechnungslegung?

  • Buchführung ist die Tätigkeit des Führens einer Buchhaltung
  • Rechnungslegung ist das Ergebnis der Buchführung

Wie sind die allgemeinen Bewertungsvorschriften des OR?

  • Die Aktiven dürfen höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden
  • Wertverluste der Aktiven müssen durch Abschreibungen oder Wertberichtigung berücksichtigt werden
  • Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bilanziert
  • Rückstellungen müssen mindestens so gross sein wie der zu erwartete Mittelabfluss

Wie sind die Vorschriften des OR für ausgewählte Aktiven?

  • Aktiven mit Börsenkurs
    • Kurs am Bilanztag (auch wenn der Wert über dem Anschaffungspreis liegt)
  • Vorräte
    • Höchstens zum Anschaffungs- oder Herstellerpreis
    • Wenn am Bilanztag der Wert der Vorräte unter den Nettoveräusserungspreis sinkt, muss dieser tiefere Preis genommen werden
  • Beteiligungen (über 20% vom Aktienkapitals)
    • Höchstens zu Anschaffunskosten bilanzieren
    • Falls der aktuelle Kurs am Bilanztag tiefer ist als die Anschaffungskosten, darf dieser eingetragen werden

Aus welchen Beträgen bestehen die Anschaffungskosten?

  • Anschaffungskosten =
    • Kaufpreis von Mobilien, Maschinen, Fahrzeugen usw. +
    • Bezugskosten wie Fracht und Zoll +
    • Montagekosten

Aus welchen Beträgen bestehen die Herstellerkosten?

  • Herstellungskosten =
    • Materialkosten +
    • Fertigungskosten 
      • ohne die Verwaltungs- und Vertriebskosten

Was ist der Nettoveräusserungswert?

Nettoveräusserungswert = geschätzter Verkaufserlös abzüglich noch anfallender Kosten für Fertigstellung und Veräusserung

  • Verkaufserlös -
  • Kosten für Fertigstellung -
  • Kosten für Veräusserung

Zu welchem Preis dürfen Aktive in der Bilanz bewertet werden?

  • Zum Anschaffungspreis
    • Aktiven dürfen laut OR 960a höchstens zum Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet werden
    • Auch wenn der Nettoveräusserungswert unter dem Wert der Anschaffungs- oder Herstellkosten liegen nimmt man die Anschaffungs- oder Hestellungskosten, da man von einem Weiterführen der Unternehmung ausgeht

Wie dürfen Vorräte bewertet werden?

  • Grundsätzlich höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellerkosten
  • Liegt der Nettoveräusserungswert unter den Anschaffungskosten, darf höchstens der Nettoveräusserungswert in die Bilanz eingetragen werden

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