Buchhaltung und Bilanzierung II

Buchhaltung und Bilanzierung Teil 2 - Vertiefung von der IUBH

Buchhaltung und Bilanzierung Teil 2 - Vertiefung von der IUBH


G. M.
Diese Lernkarten behandeln fortgeschrittene Themen der Buchhaltung und Bilanzierung auf Universitätsniveau. Sie konzentrieren sich auf die Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Unternehmen, wobei Begriffe wie HGB, Bilanz, Forderung und Rückstellung zentral sind. Die Karteikarten eignen sich besonders für Studierende und Fachkräfte, die sich mit der Bewertung und Interpretation von Bilanzen sowie der Anwendung von Kennzahlen vertraut machen möchten.
Flashcards
182
Students
4
Language
German
Category
Micro-Economics
Level
University
Created / Updated
19.01.2016 / 27.10.2019

Flashcards

3.1 Welche immaterielle Vermögensgegenstände dürfen gemäss Artikel 248 Abs. 2 HGB nicht aktiviert werden?

Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens welche nicht gegen Geld erworben wurden.

Ansonsten besteht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ein Aktivierungswahlrecht. 

3.1 Was muss bei der Aktivierung der immaterielle Vermögensgegenstände beachtet werden?

Man muss die Herstellungskosten gemäss Artikel 255 Abs. 2a aktivieren. Die Herstellungskosten eines selbst geschaffenen immateriellem Vermögensgegenstand sind bei dessen Entwicklung anfallene Aufwendungen. Somit bezieht sich das Aktivierungswahlrecht auf die Entwicklungskosten. Forschungskosten dürfen gemäss Abs 255. 2 HGB nicht aktiviert werden (Verbot)

3.1 Wie geht man bei Abgrenzungsschwierigkeiten von Forschung und Entwicklung vor?

Ist in HGB Art. 255 Abs. 2a HGB definiert. 

Entwicklung:  Anwendung von Forschungsergebnisse oder von anderem Wissen für Neuentwicklung von Güter oder Verfahren sowie auch Weiterentwicklung von Güter oder Verfahren.

Forschung: Eigenständige und planmässige Suche nach neuem wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnisse oder Erfahrungen. Es können keine Aussagen über deren Verwertbarkeit oder wirtschaftlichen Erfolgsaussichten gemacht werden.

Wenn diese Punkte nicht voneinander unterschieden werden können muss die Aktivierung ausgeschlossen werden.

3.1 Wieso müssen immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens immer in der Bilanz angesetzt werden?

Umlaufvermögen verbleibt nicht dauernd in der Bilanz, deswegen hat der Gesetzgeber keine Bedenken bezüglich einer Aktivierung.

3.1 Was ist eine Ausschüttungssperre? 

Die Ausschüttungssperre welche im HGB 268 Abs 8 geregelt wird.

Der Grundgedanke ist das ein Unternehmen welcher einer Sperre unterliegt, aus Vorsichtsgründen kein Geld an Anteilseigner ausschütten kann. Dies geschieht aufgrund der fehlenden Objektivierung durch eine Markttransaktion.

3.1 In welche Unterkategorien muss das Anlagevermögen nach Art 266 HGB differenziert werden?

1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
3. Geschäfts- und Firmenwert
4. geleistete Anzahlungen

3.1 Wie erfolgt die Erstbewertung nach HGB?

Die Erstbewertung erfolgt grundsätzlich nach HGB zu Anschaffungs bzw. Herstellungskosten. Ein interner Geschäftswert darf hingegen nicht aktiviert werden. 

3.1 Zeige Sie die spezifischen Voraussetzungen des IAS 38.57 auf welche erfüllt sein müssen, damit die die direkt zurechenbaren Kosten aktiviert werden können:

Wie unten beschrieben

3.1 Welche Aktivierungsverbote bestehen nach IAS 38?

Für: 

• den originären Goodwill (IAS 38.48),
• selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten sowie ihrem Wesen
nach ähnliche Rechte und Werte (IAS 38.63) sowie
• Ausgaben für Gründung und Anlauf eines Geschäftsbetriebs, Aus- und Weiterbildung,
Werbung, Verlegung oder Reorganisation des Unternehmens (IAS 38.69).

3.3 Welche beide Modelle sind bei der Folgebewertung möglich? Erklären Sie diese kurz.

Zum einen das AHK-Modell (Cost Model IAS 38.74) und zum anderen das Neubewertungsmodell (Revaluation Model IAS 38.75)

AHK = Anschaffungs-Herstellungskosten
Das Neubewertungsmodell setzt das Vorhandensein eines aktiven Marktes als Referenz voraus, was bei immateriellen Vermögensgegenständen in den meisten Fällen nicht erfüllt ist.

Untenstehden ein Beispiel

3.3 Erklären Sie den Marktwert und wieso dieser höher ist als der Marktwert der Vermögensgegenstände?

Was bedeutet das Unternehmen als "lebendiges Gebilde"?

Der Marktwert eines Unternehmens ist üblicherweise höher als der Marktwert der Vermögensgegenstände
abzüglich der Marktwerte der Schulden (Nettovermögen). Einige Elemente können nicht aktiviert werden, Bsp. Firmenname, Kundenstamm, Standortvorteile. Diese Punkte zählen jedoch auch zum Marktwert.

Das Unternehmen als „lebendiges“ Gebilde, das heißt die Kombination der Vermögensgegenstände
und Schulden, ist mehr wert, als die Summe der einzelnen Teile.

3.3 Was ist der GoFW? Wieso darf dieser nicht 

Der Geschäfts- oder Firmenwert oder auch Goodwill genannt ist der Wert den ein Unternehmen über das Nettovermögen hinaus besitzt. Dieser ist originär (selbst geschaffen) wenn vom Unternehmen durch Werbung, Kundenservice oder gute Produkte selbst geschaffen wird. 

Da der Wert kaum objektiviert ermittelt werden kann, unterliegt der originäre GoFW einem Bilanzierungsverbot.

3.3 Was ist hingegen der derivative GoFW?

Wenn ein Käufer eines Unterenehmens einen Kaufpreis zahlt, der höher ist als der zum Marktwert bewertete Nettovermögen (Vermögensgegenstände - Schulden) muss dieser Unterschiedsbetrag Aktiviert werden (Aktivierungspflicht 246 Abs 1. 4)

Diesen Unterschiedsbetrag nennt man derivativen GoFW weil er indirekt berechnet aus dem Kaufpreis hergeleitet wird.

3.3 Wie wird der GoFW ermittelt?

Einfach gesagt wie folgt:
Unternehmenskaufpreis - Vermögensgegenstände + Schulden = GoFW

3.3 Wie sieht die Folgebewertung aus beim GoFW?

Auch wenn dieser kein Vermögensgegenstand ist unterliegt er der planmässigen und der ausserplanmässigen Abschreibung nach HGB 253. Eine Wertaufholung ist nach dem Wegfall des Grundes für eine außerplanmäßige Abschreibung nicht zulässig ist (§ 253 Abs. 5 S. 2 HGB: „Ein
niedrigerer Wertansatz eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes ist beizubehalten“)

Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ist nach Maßgabe des § 253 HGB
planmäßig und gegebenenfalls zusätzlich, bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen
außerplanmäßig abzuschreiben.

3.3 Was ist der Unterschied zwischen IFRS und HGB für den Geschäftswert im Einzelabschluss?

Im IFRS 3.32 ist die Ansatzpflicht für derivativen Goodwill geregelt. 

Die Folgebewertung erfolgt zu den Anschaffungskosten abzüglich
aller kumulierter Wertminderungen gemäß IAS 36. Anders als nach HGB wird der Geschäftswert
nicht planmäßig abgeschrieben, sondern nur gegebenenfalls außerplanmäßig. Der
Geschäftswert ist einem zumindest jährlichen Impairment Test zu unterziehen, das

3.3 Die Beispiel GmbH kauft zur Erweiterung der Produktpalette am 02.01.01 die Jaxa OHG im
Wege eines „Asset Deals“ (Kauf der Vermögensgegenstände und Schulden) für einen Kaufpreis
von 200 Mio. €. Die Buchwerte des Anlagevermögens der Jaxa OHG betragen 120 Mio. €, die
des Umlaufvermögens 100 Mio. €. Die Schulden (Verbindlichkeiten und Rückstellungen)
betragen insgesamt 80 Mio. €. Im Anlagevermögen sind stille Reserven in Höhe von
20 Mio. € enthalten, im Umlaufvermögen von 30 Mio. €. Ein Geschäfts- oder Firmenwert hat
eine Nutzungsdauer von fünf Jahren.


Lösen Sie folgende Aufgabe
Berechnen Sie den Geschäfts- oder Firmenwert. Wie ist der Geschäfts- oder Firmenwert
im Jahresabschluss (Einzelabschluss) zum 31.12.01 nach HGB und nach IFRS zu
behandeln?

Anbei die Lösung

3.3 Zusammenfassung der Unterschiede zwischen HGB und IFRS

Gemäss Liste:

4.1 Nennen Sie die Unterpositionen im Sachanlagevermögen:

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der
Bauten auf fremden Grundstücken

2. technische Anlagen und Maschinen

3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

4.1 Was ist der Unterschied zwischen Grundstücke und Gebäude? Wie sieht es bilanziell aus?

Grundstücke sind nicht abnutzbare Vermögensgegenstände und werden nicht planmässig abgeschrieben. Anders sieht es mit den Grundstücksgleichen Rechte aus (z.B. Erbbaurecht, Abbaurechte von Bodenschätzen) diese sind Abnutzbar und werden planmässig abgeschrieben.

Gebäude sind abnutzbare, nbewegliche Vermögensgegenstände, die der planmäßigen Abschreibung unterliegen.
Ein Gebäude umfasst sämtliche Einrichtungen, die seiner Benutzung dienen (Wörner 2003). So sind Heizung, Beleuchtungsanlagen oder Personenaufzüge Bestandteile des Gebäudes

Aus diesem Grund müssen diese in der Bilanz getrennt betrachtet werden.

4.1 Wieso müssen Fabrikationsanlagen die zur Position "Technische Anlagen und Maschinen" abgegrenzt werden?

Wieso ist das Wichtig?

Wenn eine Anlage der Produktion dient, gehört Sie wirtschaftlich nicht zum Gebäude, selbst dann wenn Sie fest mit Ihme Verbunden ist. Dies ist dann eine sogenannte Betriebsvorrichtung. Weitere Beispiele sind Fabrikationsanlagen (z. B. Hochofen, Kühlturm), Lagerbauten (Silo, Tank) und Transportanlagen (Gleise, Laufkran, Transportbänder)

 

Diese Unterscheidung ist deswegen wichtig, da die Nutzungsdauer von Gebäuden im Allgemeinen
länger ist und Betriebsvorrichtungen insofern schneller abgeschrieben werden.

4.1 Was bedeutet BGA? Erklären Sie den Begriff

BGA heisst soviel wie Betriebs- und Geschäftsaustattung und ist ein heterogener Posten. Dieser umfasst
beispielsweise Werkstatteinrichtungen, Werkzeuge, Kleingeräte, Modelle, Fahrzeuge, Büroausstattung
etc.

Ausserdem werden auch nocht die gerntwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) darunter erfasst.

4.1 Welche sind die steuerlichen Vorschriften zu den GWG? 

Anbei die Liste:

4.1 Wann können geringwertige Wirtschaftsgüter vorliegen?

Nur wenn ein Wirtschaftsgut:

1. Selbständig nutzbar (z.B. Autoreifen sind NICHT selbständig abnutzbar)
2. Beweglich (also weder Grund und Boden, Gebäude oder Finanzanlagen)
3. und Abnutzbar (also weder Grund und Boden noch Finanzanlagen)

ist.

4.1 Was wird unter Anzahlungen und Anlagen ausgewiesen?

Unter dieser Position werden nur geleistete Anzahlungen für Sachanlagen und zum anderen sich noch im Bau befindliche Anlagen ausgewiesen.  Da diese noch nicht Betriebsbereit sind erfolgt auch keine planmässige Abschreibung.

4.1 Aufgabe zu Anzahlungen und Anlagen im Bau

Lösung

4.1 Was ist in der IAS 16 definiert?

IAS 16 Sachanlage ist die zentrale Vorschrift für das Sachanlagevermögen in der internationale Rechnungslegung. Gemäss IAS 16.6 sind Sachanlagen als "materielle Vermögenswerte" die ein Unternehmen für folgende Zwecke besitzt:

- für Zwecke der Herstellung oder der Lieferung von Gütern und Dienstleistungen
- zur Vermietung an Dritte oder
- für Verwaltungszwecke

und die erwartungsgemäss länger als eine Periode genutzt werden.

4.1 Was fällt sonst noch unter materielle Vermögenswerte?

- Betrieblich genutzte Maschinen, Gebäude, Büroausstattungen etc. - JEDOCH nicht Immobilien die vom Unternehmen als Finanzinvestition genutzt werden (IAS 40). 

4.1 Welche Bilanzansatzkriterien müssen erfüllt sein? Gemäss IAS 16.7

• Vermögenswert fällt unter die Definition einer Sachanlage,
• künftiger wirtschaftlicher Nutzenzufluss ist wahrscheinlich und
• verlässliche Messbarkeit der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK).

4.1 Was ist der Komponentenansatz? IAS 16.43ff

Gemäss diesem Ansatz sind die einzelne Komponenten einer Sachanlage gesondert anzusetzen und abzuschreiben. Dies sofern die AHK im Verhältnis zu den Kosten der gesamten Sachanlage einen bedeutenden Anteil darstellen.  (Bsp. ist die gesonderte Abschreibung von Flugwerk und Triebwerk bei einem Flugzeug).

 

4.1 Welche Besonderheiten gibt es von Fremdkapitalkosten bei quailifiziertem Vermögenswerten?

• Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb oder der Herstellung eines qualifizierten
Vermögenswertes (Qualifying Asset) zugeordnet werden können, müssen nach IAS 23
„Fremdkapitalkosten“ in den AHK aktiviert werden (IAS 23.8).
• Qualifizierte Vermögenswerte sind Vermögenswerte, die erst nach einem längeren Zeitraum
in einen betriebs- oder verkaufsbereiten Zustand versetzt werden können
(IAS 23.4).
• Anwendungsbeispiel ist die Aufnahme

4.1 Zeigen Sie die schematische Darstellung der AHK nach IAS 16 auf

Gemäss Bild.

4.1 Wie erfolgt die Folgebewertung nach IFRS in diesem Zusammenhang? IAS 16.29ff

• Fortführung der AHK unter Berücksichtigung von (gegebenenfalls) planmäßigen
Abschreibungen und (gegebenenfalls) außerplanmäßigen Wertminderungen,

• Abschreibungsbeginn abnutzbarer Sachanlagen, sobald diese nutzungsfähig sind,

• Nutzungsdauer ist auf Grundlage des erwarteten Verbrauchs, physischen Verschleißes,
technischer Veralterung und rechtlicher Beschränkungen zu schätzen,

• Abschreibungsverfahren muss den erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf widerspiegeln
(z. B. lineare, degressive oder leistungsabhängige Abschreibung),

• Überprüfung, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung gemäß IAS 36 vorliegen, gegebenenfalls
Werthaltigkeitstest.

4.4 Wer ist der rechtliche Eigentumer bei einem Leasing?

Immer der Leasinggeber

4.4 Bei wem Erfolgt die Bilanzierung beim Leasing?

Jeweils bei der Person / Unternehmen bei welchem sich das Eigentum zurechnen lässt. Gemäss HGB orientiert sich die Zuordnung an den steuerlichen Leasingerlassen.

4.4 Wie ist das Leasing im IAS 17 geregelt?

Beim Finance Lease erfolgt die Bilanzierung beim Leasingnehmer (Finanzierungsleasing). Dies weil alle mit dem Eigentum verbundene Risiken und Chance eines Vermögenwertes am Leasingnehmer übertragen werden.

Beim Operating Lease bilanziert der Leasinggeber das Leasingobjekt. 

Untenstehend ein Bsp.

 

4.4 Um was handelt es sich wenn man einem anderen Unternehmen Geld gibt?

Entweder um Kredit oder um die Überlassung von Eigenkapital.

5.1 Sachanlage und immaterielle Vermögensgegenstände. Was dienen diese?

Diese zwei Punkte dienen dem eigenen Geschäft und erwirtschaften den betrieblichen Erfolg. Wenn das Unternehmen jedoch in andere Betriebe investiert, dann finanziert es die Leistungserstellung von anderen Unternehmen und erhält im gegenzug Dividende oder Zinsen.

5.1 Welche Arten von Finanzanlagen gibt es? Beschreiben Sie diese Kurz.

Verbundene Unternehmen -   Wenn sie aufgrund von §290 als Mutter oder Tochterunternehmen in einem Konzernabschluss einzubeziehen sind. Liegt vor, wenn Mutterunternehmen die Mehrheit der Stimmrechte hat.

Beteiligungen -   Besteht Absicht durch Investitionen eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauerhaften Verbindung zu dienen, liegt Beteiligung vor. Besteht im Zweifel, wenn 20% des Nennkapitals gehalten wird

Wertpapiere des Anlagevermögens -  Soll Wertpapiere auf Dauer gehalten werden, handelt es sich um Wertpapiere des Anlagevermögens

Ausleihungen -   Langfristige Finanzforderungen (Hypotheken, Darlehen) mit Gesamtlaufzeit wenigstens einem Jahr.

 

5.1 Wo im HGB sind die Finanzanlagen aufgeführt und untergliedert?

HGB 266

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