Betriebswirtschaftslehre für technische Kaufleute

Kapitel 14 Die Wahl der Rechtsform

Kapitel 14 Die Wahl der Rechtsform


A. M.
Diese Lernkarten behandeln die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre speziell für technische Kaufleute in der Schweiz. Im Fokus stehen Rechtsformen wie AG, GmbH und Einzelunternehmen, ihre Gründung, Haftung, Finanzierung sowie Gewinnverteilung und steuerliche Aspekte. Auch Anonymität, Geschäftsführung und typische Ansiedlungsformen für ausländische Unternehmen werden erklärt. Ideal für angehende technische Kaufleute, die unternehmerische Entscheidungen fundiert treffen müssen.
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Créé / Mis à jour
20.01.2016 / 09.05.2026

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Wie lauten Rechtsformen von Unternehmen?

  • Einzelunternehmen
    • Unternehmer und Unternehmen sind vollstäding miteinander verbunden
  • Gesellschaften
    • Personengesellschaften
      • Einfache Gesellschaft
      • Kollektivgesellschaft
      • Kommanditgesellschaft
    • Kapitalgesellschaften
      • Aktiengesellschaft
      • Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Was sind typische Ansiedlungsformen von ausländsichen Unternehmen?

  • Tochtergesellschaft als AG oder GmbH
  • Zweigniederlassung
    • Das Hauptunternehmen im Ausland haftet für die Schweizer Zweigniederlassung
  • Join Venture
    • wird für ein bestimmtes Vorhaben gegründet

Rechtsform Einzelunternehmen eignen sich für?

  • Einzelpersonen
  • Unternehmen mit geringem Kapitalbedarf

 

Rechtsform Personengesellschaft eignen sich für?

  • Kleinere Unternehmen
  • Schwehrpunkt Partnerschaft
  • Schwehrpunkt eigene Führung

Rechtsform Kaptialgesellschaft eignen sich für?

  • Kapitalintensive Unternehmen
  • Beschränkte Haftung

Welches sind die 6 Kriterien für die Entscheidung der richtigen Rechtsform?

  • Anonymität
  • Haftungsbestimmungen
  • Risiko- und Gewinnverteilung
  • Finanzierungsmöglichkeiten
  • Recht zur Geschäftsführung
  • Steuern und Gründungskosten

Bei welchen Unternehmen ist der Gesellschafter anonyme?

Nur bei der AG

Wie ist die Haftung bei den verschiedenen Rechtsformen?

  • Einzelunternehmen haften unbeschränkt
  • Der Kollektivgesellschafter haftet unbeschränkt
  • Bei der AG haftet nur das Gesellschaftsvermögen
  • Bei der GmbH haftet nur das Gesellschaftsvermögen

Wie ist die Risiko- und Gewinnverteilung bei den Rechtsformen?

  • Einzelunternehmer tragen das volle Risiko (Gewinne und Verluste) mit ihrem Privatvermögen
  • Kollektivgesellschafter tragen das volle Risiko (Gewinne und Verluste) und mit ihrer Kapitaleinlage und dem Privatvermögen
  • Bei der GmbH haftet der Gesellschafter persönlich nur bis zur Höhe des Stammkapitals und er erhätl den Gewinn
  • Bei der AG haftet der Aktionär mit seinem Aktienkapital und erhält Dividenden
    • darum verlangt der Staat Reserven

Wie sind die Finanzierungsmöglichkeiten bei den einzelnen Rechtsformen?

  • Beim Einzelunternehmen ist die Höhe des Eigenkapitals identisch mit dem Vermögen des Unternehmers
  • Die Kollektivgesellschaften können ihr Kapital durch Aufnahme von weiteren Gesellschafter oder Erhöhung des eigenen Kapitals vergrössern
  • Die GmbH kann ihr Stammkapital unbegrenzt vergrössern (bis max. 2. Millionen)
  • Die AG kann ihr Aktienkapital unbegrenzt vergrössern und ist beliebt bei Kapitalgebern

Wer hat das Recht zur Geschäftsführung bei den einzelnen Rechtsformen?

  • Beim Einzelunternehmen ist der Inhaber der Geschäftsführer
  • Bei der Kollektivgesellschaft hat jeder Gesellschafter das Recht der Geschäftsführung (kann aber auch anders abgemacht werden)
  • Bei der GmbH hat jeder Gesellschafter das Recht der Geschäftsführung (kann aber auch anders abgemacht werden)
  • Bei der AG wählen die Aktionäre an der Generalversammlung die Organe. Der Verwaltungsrat ist Geschäftsführer oder wählt einen Dritten als Geschäftsführer

Wie ist die steuerliche Belastung bei den Rechtsformen?

  • Beim Einzelunternehmen wird der Gewinn beim Inhaber als Einkommen versteuert
  • Bei der Kollektivgesellschaft wird der Gewinn beim Gesellschafter als Einkommen versteuert

  • Bei der GmbH gibt es Doppelbesteuerung: Gewinn der Gesellschaft und Einkommen der Eigentümer
  • Bei der AG gibt es Dopplebesteuerung: Gewinn der Gesellschaft und Einkommen der Eigentümer

Wieso gibt es den Handelsregister-Eintrag?

  • Das Handelsregister bezweckt Einblick zu geben in sämtliche in der Schweiz tätigen Unternehmen
  • Der Handelsregisterauszug gibt Auskunft über Haftung, Rechtsform, Inhaber usw
  • Intressant für Kunden, Lieferanten usw
  • Einträge und Löschungen werden im Schweizerischen Handelsamtblatt (SHAB) publiziert.
  • Das Handelsregister wird kantonal geführt

Was ist die Firma?

Die Firma ist der Name eines Unternehmens

  • Beim Einzelunternehmen muss der Name des Inhabers in der Firma sein
    • z.B. Stefan Berger Schreinerei
  • Bei Kollektivgesellschaften muss mindestens 1 Gesellschafter enthalten sein
    • z.B. Meier, Müller & Co.
  • Bei der AG ist der Name frei wählbar aber der Zusatz AG muss aufgeführt werden
    • z.B. Seusug AG
  • Bei der GmbH ist der Name frei wählbar aber der Zusatz GmbH muss aufgeführt werden
    • z.B. ALPEN AG

Wie lauten die rechtlichen Bedinungen gegenüber Ausländer die ein Unternehmen in der Schweiz gründen?

  • Einzelunternehmen
    • Keine Restriktionen gegenüber Ausländern
  • Kollektivgesellschaft
    • Minestens 1 Gesellschafter muss den Wohnsitz in der Schweiz haben
  • GmbH
    • Mindestens 1 Gesellschafter muss den Wohnsitz in der Schweiz haben
  • AG
    • Ein VR-Mitglied oder ein Dirketionsmitglied muss den Wohnsitz in der Schweiz haben

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