B Personalmanagement 7.1.5 Kündigungsschutz

- Geltungsbereich des allgemeinen Kündigungsschutzes - Kündigungsgründe - Kündigungsschutzklage

- Geltungsbereich des allgemeinen Kündigungsschutzes - Kündigungsgründe - Kündigungsschutzklage


M. S.
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über die Grundlagen des Kündigungsschutzes im universitären Kontext. Sie behandeln die verschiedenen Kündigungsgründe wie betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigungen, sowie die Rolle des Arbeitsgerichts und des Betriebsrats. Der Kündigungsschutz betrifft Arbeitnehmer, die in Betrieben mit mehr als fünf Mitarbeitern beschäftigt sind und deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Diese Karteikarten sind besonders nützlich für Studierende der Betriebswirtschaftslehre, die sich auf Prüfungen im Bereich Personalmanagement vorbereiten.
Flashcards
10
Students
4
Language
German
Category
Micro-Economics
Level
University
Created / Updated
05.12.2014 / 17.01.2020

Flashcards

Für wen gilt der allgemeine Kündigungsschutz?

Arbeitsverhätlnisse die mehr als 6 Monate bestanden haben

in Betrieben mit mehr als 5 Arbeitnehmern, Auszubildende nicht mitgezählt. Bei Arbeitsverhältnis nach 31.12.2003 10 Beschäftigte

Für wen gelten besondere Kündigungsschutzvorschriften?

bspw. für Jugendliche, Mütter und Schwerbehinderte

Kündigungsschutz ist Arbeitnehmerschutz. Was heißt dies in der Praxis?

Schutzvorschriften beziehen sich nur auf auf Kündigungen durch den Arbeitgeber

Kündigungen müssen sozial gerechtfertigt sein

Was kann ein Arbeitnehmer machen, wenn er glaubt, dass eine orentliche Kündigung sozial ungerechtfertigt sei? Was kann er generell unternehmen, wenn er die Kündigung nicht akeptieren möchte?

Er kann inerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung Einspruch beim Betriebsrat einlegen

Wenn Betriebsrat den Einsprich als begründet ansieht, muss einer Verständigung mit dem Arbeitgeber herbeiführen

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Er kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Feststellungsklage beim Arbeitsgericht erheben

Ab wann ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt?

Wenn sie durch einen Grund bedingt ist, der

in der Person des Arbeitnehmers liegt (personenbedingte Kündigung)

in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegt (verhaltensbedingte Kündigung)

durch dringende betriebliche Erfordernisse verursacht wird (betriebsedingte Kündigung)

Was sind personenbedingte Kündigungsgründe?
 

Kündigung beruht auf persönlichen Eigenschaften und Fertigkeiten, für dir ein Arbeitenhmer nicht verantwortlich gemacht werden kann

keine Abmahnung vorher notwendig

Bsp: Krankheit, Entzug der Fahrerlaubnis (Kraftfahrer)
 

Was sind verhaltensbedingte Kündigungsgründe?

regelmäßige Verstöße des Arbeitnehmers gegen arbeitsvertragliche Pflichten

Bsp.: Unpünktlichkeit, Disziplinlosigkeit, Schlechtarbeit, Beleidigungen und Tätlichkeiten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen

Laut Rechtsprechung Abmahnung vorher notwendig

-> Leistungs- und Verhaltensmängel beanstanden und bei künftigten gleichartigen  Fehlverhalten Arbeitsverhältnis bedroht

Was sind betriebsbedingte Kündigungsgründe?

betreibliche Gegebenheiten, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen

Arbeitgeber muss eine Sozialauswahl treffen nach vier Merkmalen

Dauer der Betriebszugehörigkeit

Lebensalter

Unterhaltspflichten

Schwerbehinderteneigenschaft

Wann zieht eine Kündigungsschutzklage trotz einer verweigerten Zustimmung durch den Betriebsrat keinen vorübergehenden Weiterbeschäftigungsanspruch nach sich?

Arbeitsgericht kann den Arbeitgeber davon entbinden, wenn Kündigungsschutzklage keine Aussicht auf Erfolg hat oder eine Weiterbeschäftigung eine nzumutbare wirtschaftliche Belastung wäre
 

Welche Entscheidungen kann ein Arbeitsgericht treffen?

Ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt, weist das Arbeitsgericht die Klage ab

Ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, stellt es fest, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht

-> Ist der Arbeitnehmer mittlerweile woanders beschäftigt, kann er innerhalb einer Woche nach Rechtskraft des Urteils dem alten Arbeitgeber mitteilen, dass er die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verweigere

Arbeitsgericht löst Arbeitsverhältnis nur auf, wenn der Arbeitnehmer Gründe vorträgt, wieso ihm eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar wäre oder der Arbeitgeber Gründe hat, die eine dem Betriebszweck dienliche weitere Zusammenarbeit nicht erwarten lassen

-> bei leitenden Angestellten braucht es keine Anführung von Gründen

-> Im Fall einer Auflösung muss der Arbeitgeber eine Abfindung bezahlen

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