AWBW 2 mündlich

Fragenkatalog

Fragenkatalog


M. B.
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre auf universitärem Niveau, mit Fokus auf Unternehmensstrukturen, Haftungsfragen und Finanzkennzahlen. Sie behandeln Themen wie die Gründung und Funktionsweise von Gesellschaftsformen wie GmbH, AG und Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sowie die Bedeutung von Begriffen wie Gesellschafter, Grundkapital und Aufsichtsrat. Praktische Anwendungen wie die Berechnung des Working Capitals, Liquiditätsanalysen und die Bedeutung der goldenen Bilanzregel machen diese Karteikarten besonders nützlich für Studierende und Unternehmer, die ihr Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge vertiefen möchten.
Flashcards
23
Students
2
Language
German
Category
Micro-Economics
Level
University
Created / Updated
18.01.2016 / 03.04.2019

Flashcards

Personengesellschaften

Arten und Merkmale

Einzelunternehmen

Offene Handelsgesellschaft OHG

Kommanditgesellschaft KG

Eingetragene Erwerbsgesellschaft EEG

Gesellschaft nach bürgerlichem Recht GesnbR

Stille Gesellschaft

 

  • Zumindest eine Person haftet unbeschränkt, d.h. mit ihrem gesamten Vermögen(privat).
  • Rechtsform schafft keine Rechtspersönlichkeit
  • Gewinn unterliegt nur den Steuern des einzelnen Gesellschafters, d.h. Einkommen der natürlichen Person unterliegt der Einkommenssteuer (ESt.)
  • Mit Ausnahme der typischen Stillen Gesellschaft handelt es sich um Mitunternehmerschaften d.h. Gewinn bzw. Verlust wird ebenso wie das (quotenmäßig auf den Gesellschafter entfallende) Betriebsvermögen unmittelbar dem Gesellschafter zugerechnet.

Rechtspersönlichkeit:

⇒ Rechtsfähigkeit = Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

Kapitalgesellschaften

Arten und Merkmale

Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH

Aktiengesellschaft AG

 

  • sind rechtlich selbstständige juristische Personen
  • sind von Person und Eigentürmer losgelöst
  • Eigentümerschaft wird durch Anteile am Unternehmen (aufgrund der von den Eigentümern gewidmeten Mittel) festgelegt.
  • ebenso Haftung, die auf diese Anteile beschränkt ist
  • Einflussnahme auf die Geschäftsführung erfolgt durch besondere gesetzlich vorgeschriebene Gremien
  • wesentlich weniger Freiraum für vertragliche Gestaltung von Kapitalgesellschaften (Schutzgedanke für Gläubiger und Anteilseigner)
  • eigene Steuerpflicht durch Trennung von der Person des Gesellschafters → Körperschaftssteuer (Steuersatz 25%)
  • Gesellschaft hat Gewinne der KSt. (Körperschaftssteuer) zu unterwerfen
  • Ausschüttung an die Gesellschafter erzeugen Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der persönlichen Einkommenssteuer unterliegen.

 

Mischformen

Arten

GmbH + Co KG

GmbH + stille Gesellschaft

Doppelgesellschaft

Einzelunternehmen

■ Wird von einer einzelnen natürlichen Person selbstständig betrieben
■ Unbeschränkte Haftung mit dem gesamten Privatvermögen und Alleinverantwortlichkeit des
Einzelunternehmers
■ Leitungsbefugnis (u.U. durch Mitspracherechte von Kreditgebern eingeschränkt)
■ Stark an Persönlichkeit, Fähigkeiten und Ruf des Unternehmers gebunden
■ Keine besondere gesetzliche vorgegebene Eigenkapitalausstattung erforderlich
■ Eigenkapitalaufbringung des Unternehmens sind Grenzen gesetzt
■ Anwendungsbereich der Einzelunternehmung geht deshalb vielfach nicht über den Kleinbetrieb
hinaus.

Offene Gesellschaft (OG)

■ OG ist eine unter eigener Firma geführte Gesellschaft
■ Gesellschafter haften für die Schulden unmittelbar, persönlich, unbeschränkt und solidarisch
■ Gesellschafter sind grundsätzlich einzeln und gemeinsam zur Geschäftsführung und Vertretung im
Rechtsverkehr berechtigt
■ Die meisten Regelungen sind nur dispositives Recht und können über den Gesellschaftsvertrag
abgeändert werden
■ Eigenkapitalausstattung kann im Gesellschaftsvertrag beliebig festgelegt werden ebenso Gewinn und
Verlustbeteiligung
■ Wird nichts beschlossen treten dispositive gesetzl. Regelungen in Kraft wie z.B. Gewinnanteil von
4% des Kapitalanteils
■ Rechtsform der OHG setzt Vertrauen, Verantwortungsbewusstsein und Arbeitseinsatz der
Gesellschafter für die Gesellschaft stark voraus
■ Vorteil: gute Kreditwürdigkeit wegen der unbeschränkten Haftung
■ Nachteil: vor allem bei längerem Bestand des Unternehmens und Fortführung durch die Erben
überwiegen persönlichen Probleme
■ OHG wird deshalb nicht mehr sehr häufig gewählt

Kommanditgesellschaft (KG)

■ Zusammenschluss mehrerer Personen, im Unterschied zur OG jedoch mit 2 Typen von
Gesellschaftern
■ Komplementär: haften unbeschränkt analog zum Gesellschafter der OHG
■ Kommanditist: haften nur beschränkt, nämlich nur bis zur Höhe ihrer Einlage und etwaigen
vertraglich festgelegten Nachschusspflichten
■ Falls im Gesellschaftsvertrag nicht anders vereinbart sind nur die Komplementäre zur
Geschäftsführung und Vertretung befugt
■ Kommanditisten haben weniger Kontrollrechte als Komplementäre erklärt sich aus dem
unterschiedlichen Haftungsstatus
■ KG bedeutet bereits eine leichte Loslösung von der Person des Gesellschafters
■ Kommanditisten können vergleichsweise leicht ausgetauscht und aufgenommen werden -
leichtere Beschaffungsmöglichkeit von Eigenkapital
■ Personen können sich mit einer Einlage am Unternehmen beteiligen, die von einer unbeschränkten
Haftung abgeschreckt würden
■ alle Gesellschafter sind grundsätzlich weiterhin als Unternehmer anzusehen - sind am Gewinn,
Verlust und am Unternehmenswert (stille Reserven, Firmenwert, Liquidationsüberschuss) beteiligt

GmbH und Co KG - Wer ist Kommanditist wer Komplementär?

Anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft ist der persönlich haftende Gesellschafter
(Komplementär) keine natürliche Person, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
(GmbH). Eines der Ziele dieser gesellschaftsrechtlichen Konstruktion ist es, Haftungsrisiken für die
hinter der Gesellschaft stehenden Personen auszuschließen oder zu begrenzen.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR)

■ Zusammenschluss mehrere Personen, um einem gemeinschaftlichen Erwerb zum gemeinsamen
Nutzen nachzugehen
■ Anwendungsfälle sind Gelegenheitsgesellschaften wie Arbeitsgemeinschaften oder
Kreditkonsortien, Kooperationen, zum Teil auch Kartelle und Unterbeteiligungen
■ Kapital besteht im Miteigentum der Gesellschafter, im Regelfall besteht eine unbeschränkte aber
nur anteilige Haftung für die Schulden
■ Leitungsbefugnis kann ebenso wie die Gewinn- und Verlustbeteiligung beliebig geregelt werden
■ Merkmale: leichte Auflösbarkeit, flexible Gestaltungsmöglichkeit

Stille Gesellschaft

■ Hier beteiligt sich eine Person an einem Handelsgewerbe (d.h. an einer in eine andere Rechtsform
gekleideten Unternehmung) mit einer Einlage (auch Arbeitskraft)
■ sichert sich damit einen bestimmten Anteil am Gewinn (nicht unbedingt auch am Verlust)
■ Haftung ist auf diese Einlage beschränkt
■ es handelt sich hier um eine reine Innengesellschaft, die vor einem Außenstehenden nicht offen
gelegt werden muss (der Betrag der Einlagen von stillen Gesellschaftern ist jedoch im Anhang von
Kapitalgesellschaften anzugeben)


2 Arten der stillen Gesellschaft:
■ Typische (echte) stille Gesellschaft: Gesellschafter ähnlich wie Gläubiger, der nur ein Recht auf
Rückzahlung des nominellen Wertes seiner Einlage hat; kein Mitunternehmer in Sinne des
Steuerrechts, bezieht Einkünfte aus Kapitalvermögen; keine Leitungsbefugnis
■ Atypische (unechte) stille Gesellschaft: Gesellschafter ist direkt an den Vermögenswerten des
Unternehmens, d.h. auch an den stillen Reserven und am Firmenwert beteiligt
- durch Vertrag können ihm Reserven und am Firmenwert beteiligt
- durch Vertrag können ihm Leitungsbefugnisse zugesprochen werden
- Mitunternehmer
- bietet viele Vorteile durch die relativ freien Vertragsgestaltungsmöglichkeiten

Gesellschaft mit beschränkter Haftung(GmbH)

■ Vereinigung mehrerer Personen , die mit einer vereinbarten Einlage am Stammkapital der
Gesellschaft beteiligt sind (nach der Gründung ist auch eine Einmann-GmbH möglich)
■ Stammkapital muss mindestens 35.000 € betragen, wovon bei der Gründung grundsätzlich
mindestens die Hälfte bar eingezahlt werden muss (Gesellschafter haften für den nicht einbezahlten
Teil des Stammkapitals unbeschränkt)
■ Anteile sind grundsätzlich übertragbar jedoch nur mit Notariatsakte
■ Entscheidungsgremien sind die Generalversammlung, der alle Gesellschafter angehören, die
Geschäftsführung und nicht immer einen Aufsichtsrat
■ 3 Arten von GesmbH:
▪ GmbH für die ein Aufsichtsrat aufgrund von Gesetz oder Gesellschaftsvertrag bestellt werden
muss
▪ GmbH die freiwillig einen Aufsichtsrat bestellt
▪ GmbH ohne Aufsichtsrat
■ Aufsichtsrat ist dann zu bestellen, wenn die Gesellschaft ein Stammkapital von mehr als 70.000 €
und mehr als 50 Gesellschafter oder wenn die GmbH im Durchschnitt mehr als 300 Mitarbeiter
beschäftigt
■ Aufsichtsrat besteht aus mindestens 3 Mitgliedern , ein Drittel der Mitglieder ist aus
Arbeitnehmervertretern zu bestellen (Drittelparität)
■ Generalversammlung bestimmt die Geschäftsführer durch Beschluss und kann sie (z.T. bei
Vorliegen wichtiger Gründe) abberufen
■ Generalversammlung und Aufsichtsrat haben verschiedene Kontrollrechte, jedoch nur
beschränkten Einfluss auf die laufende Geschäftsführung
■ Vorteil der GmbH liegt nun insbesondere in den durch Verträge zwischen Gesellschaft und
Gesellschaftern erreichbaren vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten und in der Haftungsbeschränkung
■ Haftungsbeschränkung bringt für Gesellschafter Schutz des Privatvermögens vor Zugriff von
Gläubigern bei Konkurs
■ Haftungsbeschränkung ist jedoch hinderlich bei der Aufnahme neuer Kredite - wird meist in den
Kreditkonditionen für Kreditvergabe berücksichtigt

Kann einer alleine eine GmbH gründen?

Nein, gründen nicht. Bei der Gründung müssen min. zwei sein, allerdings kann einer nach der
Gründung wieder aussteigen und der andere kann die GmbH dann als Einmann-GmbH führen.

Aktiengesellschaft (AG)

■ Ist vor allem für große Unternehmen geeignet
■ Grundkapital muss mindestens 70.000 € betragen
■ Gründung erfolgt im Wege einer Einheitsgründung, bei der die Aktien von den Gründern zunächst
übernommen werden, und daraufhin die Bestellung der Gremien und die Anmeldung vorgenommen
werden kann
■ Grundkapital wird in Aktien zerlegt
■ Aktien sind Wertpapiere, die Anteilsrechte an der AG gewähren
■ Aktientypen: Namensaktien, Vinkulierte Aktien, Inhaberaktien (Stamm- und Vorzugsaktien)
■ Vorteil von Aktien besteht darin, dass sie grundsätzlich frei gehandelt werden können und dass die
Anonymität der Aktionäre ermöglichen
■ es kann eine große Eigenkapitalbasis erreicht werden
■ Gremium der Aktionäre ist die Hauptversammlung, die zwingend einen Aufsichtsrat wählt
■ Größe des Aufsichtsrat ist mit mindestens 3 festgelegt, die größte zulässige Anzahl an Mitgliedern
ist nach der Höhe des Grundkapitals gestaffelt - Drittelparität
■ Aufsichtsrat bestellt und kontrolliert die Geschäftsführung
■ Nachteil: relativ hoher Gründungs- und Verwaltungsaufwand, der durch strenge gesetzliche
Vorschriften, insbesondere auch der Rechnungslegung, bedingt ist.

Due Diligence = "Sorgfaltspflicht"

...

Cash -Flow

CF= der durch den Umsatzprozess erwirtschaftete Einzahlungsüberschuss
• Indikator für Finanzierung aus eigener Kraft
• Teilbereich der Kapitalflussrechnung
• Ansatzpunkt für entscheidungsorientierte Liquiditätsrechnung
• Bargeldüberschuss, der in einer Rechnungsperiode aus dem Leistungsprozess resultiert
• Unterteilung in direkte/ Indirekte Methode

Rentabilität

Die Rentabilität eines Unternehmens gibt Auskunft darüber, wie erfolgreich das Unternehmen mit
dem eingesetzten Kapital wirtschaftet.

ROI = Umsatzrentabilität ∗ Kapitalumschlag = Gewinn / Gesamtkapital

Eigenkapitalrentabilität = Finanzerfolg / ∅ Eigenkapital

Umsatzrentabilität = Finanzerfolg / Umsatzerlöse

Liquidität

Liquidität die Fähigkeit eines Unternehmens, seine fälligen Verbindlichkeiten jederzeit (fristgerecht)
und uneingeschränkt begleichen zu können.

Aktiv-Passivtausch

Aktivtausch: Ein aktives Bestandskonto nimmt zu, während ein anderes aktives Bestandskonto
abnimmt. Bsp. : Kundeforderung wird bar beglichen
Passivtausch: Ein Passives Bestandskonto nimmt zu, während ein anderes passives Bestandkonto
abnimmt. Bsp.: Lieferverbindlichkeiten durch Kredit begleichen

Quick -Test

Schnelltest für die Erstbeurteilung eines Unternehmens.

Eigenkapitalquote, Schuldtilgungsdauer, Gesamtkapitalrentabilität, CF-Leistungsrate

 

Aussage über: Finanzierung, Liquidität, Rentabilität, Aufwands/ Erfolgsstruktur

goldene Bilanzregel / Deckungsgrad

Deckungsgrad 1 = Eigenkapital / Anlagevermögen > 1

Unternehmen in Österreich schaffen das meist nicht, da im Ø bei österr. Unternehmen nur 20% des
Gesamtkapitals durch EK gedeckt ist => es wird auch FK zur Deckung des AV verwendet.

Deckungsgrad 2 = Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital / Anlagevermögen

Deckungsgrad 3 = Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital / Anlagevermögen + langfristiges Umlaufvermögen

Ist der Bilanzstichtag frei wählbar?

Ja! Die meisten Unternehmen wählen den 31.12., jedoch hätte der Termin wenig Sinn bei
Tourismusbetrieben (Sommer/Winter)

Bildet jedes Unternehmen Pensionsrückstellungen?

Nein nur jene, die zusätzlich zur generellen Pension den Arbeitnehmern noch eine Betriebspension
versprechen.

Worauf kann man schließen, wenn man ein Unternehmen mit
geringer Anlageintensität hat?

Anlagenintensität = Anlagevermögen / Gesamtvermögen

Ein Unternehmen welches nicht anlageintensiv ist, kann ein Dienstleistungsunternehmen sein, oder
dass bereits die Anlagen des Unternehmen zum Großteil abgeschrieben wurden. Um weitere
Beurteilung vornehmen zu können, benötigt man den Anlagespiegel (Anzahl der Anlage, Kosten,
Reparaturen etc. & Abschreibungsgrad), der Teil des Anhangs ist.

Was ist das Working Capital?

Working Capital = Umlaufvermögen - kurzfristige Verbindlichkeiten


Das Working Capital ergibt sich aus der Differenz von Umlaufvermögen und kurzfristigen
Verbindlichkeiten. Das Ergebnis sollte möglichst positiv sein, was bedeutet dass ein Teil des
Umlaufvermögens mit langfristig zur Verfügung stehendem Kapital finanziert wird. Ist das Ergebnis
dagegen negativ, bedeutet dies, dass das Umlaufvermögen nicht ausreichend ist, um die gesamten
kurzfristigen Verbindlichkeiten zu decken. Ein Teil des Anlagevermögens ist damit kurzfristig
finanziert. Dies verstößt gegen die goldene Bilanzregel. Das Unternehmen kann somit zukünftig
schnell in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Vereinfacht kann gesagt werden, je höher das Working
Capital ist, desto gesicherter ist die Liquidität und damit auch die Beweglichkeit des Unternehmens.

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