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R. S.
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über die Anspruchsberechtigung und Leistungen verschiedener Sozialversicherungen in der Schweiz, geeignet für Berufslehrlinge. Sie behandeln die Leistungen der Invalidenversicherung (IV), Unfallversicherung (UVG), Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Arbeitslosenversicherung (ALV), Militärversicherung (MSE) und der EO. Die Karteikarten erläutern die Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung, wie Beitragszeit, Erwerbsunfähigkeit und medizinische Massnahmen, sowie die verschiedenen Leistungen wie Taggelder, Renten und Integrationsmassnahmen. Ideal für Lernende, die sich auf Prüfungen im Bereich Sozialversicherungen vorbereiten.
Cartes-fiches
8
Utilisateurs
9
Langue
Allemand
Catégorie
Finances
Niveau
Apprentissage
Créé / Mis à jour
18.09.2016 / 24.02.2023

Cartes-fiches

Anspruchsberechtigung + Leistungen der MSE?

Anspruchsberechtigte Personen: Während 9 Monaten im Sinne des AHVG obligatorisch versichert gewesen und davon 5 Monate erwerbstätig. Arbeitnehmerin gemäss ATSG 10, Selbstständigerwerbend gemäss ATSG Art. 12 oder im Betrieb des Ehemannes mitarbeiten und einen Barlohn beziehen.

Leistungen: Taggeld,

Anspruchsberechtigung + Leistungen der EO?

Die EO dient der Vergütung des Erwerbsausfalls bei entsprechenden Dienstleistungen im Militär oder Zivilschutz. Zusätzlich versichert sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Leiterkursen von Jugend und Sport.

Leistungen: -Taggeld - Kinderzulage - Betreuungskostenzulage -Betriebszulage

Anspruchsberechtigung + Leistungen der ALV?

Folgende Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein:

  • Personen, die ganz oder teilweise arbeitslos sind
  • einen anrechenbaren Arbeitsausfall erlitten haben (Verdienstausfall und zeitlicher Ausfall während mindestens zwei vollen Tagen)
  • Personen, die in der Schweiz wohnen
  • die obligatorische Schulzeit zurückgelegt und das ordentliche Rentenalter noch nicht erreicht haben
  • Personen, welche die Beitragszeit erfüllt haben oder von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind
  • Vermittlungsfähig sind, d.h. zum Antritt einer neuen Stelle bereit, fähig und berechtigt sind, aktiv eine Stelle zu suchen und bereit sind an Eingliederungsmassnahmen des RAV teilnehmen
  • die Kontrollpflicht erfüllen

Leistungen der AHV? (5)

-Altersrente

-Kinderrente

-Witwenrente

-Witwerrente

-Waisenrenten

Anspruchsberechtigung  IV?

Gemäss ATSG Art. 8 müssen für die Anerkennung einer Invalidität drei Voraussetzungen erfüllt sein: -ein Gesundheitsschaden-eine durch diesen Gesundheitsschaden verursachte bleibende, oder längere Zeit dauernde, Erwerbsunfähigkeit bzw. die Unfähigkeit, sich im bisherigen Aufgabenbereich zu betätigen-ein Kausalzusammenhang zwischen Gesundheitsschaden und Erwerbsunfähigkeit

Anspruchsberechtigung bei der UVG?

Anspruchsberechtigung: Alle Arbeitnehmenden, die von den gesundheitlichen, wirtschaftlichen und immateriellen Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten betroffen sind. Berufskrankheiten sind Krankheiten, die ausschliesslich oder stark überwiegend, also zu mindestens 75% durch die berufliche Tätigkeit verursacht worden sind. Die NBU deckt Freizeitunfälle von  Beschäftigten. Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten als Nichtberufsunfälle.

Leistungen der UVG?

-Sachleistungen:

Pflegeleistungen

(Medizinische Behandlung, entweder ambulant oder im Spital (allg. Abteilung)

-Kostenvergütungen:

Hilfsmittel, Rettungs-, Bergungs-, Reise- und Transportkosten

-Kosten von Leichentransporten im Ausland

-Bestattungskosten

Geldleistungen:

-Taggeld,

-IV-Renten: Komplementärrente, Abfindungssumme

-Hinterlassenenrenten

-Besondere Entschädigungen

(Abfindung bei psychogenen Störungen, Integritätsentschädigung, Hilflosenentschädigung, Übergangsleistungen)

 

Die IV kennt folgende Leistungen:

(6)

-Massnahmen der Frühintervention

-Medizinische Massnahmen/Berufliche Massnahmen

-Integrationsmassnahmen

-Abgabe von Hilfsmitteln

-Taggelder

-Renten

Étudier