ALS Ziel A.2.2.2 Fachausdrücke kennen

Das Kreditgeschäft von A - Z Luzerner Kantonalbank - Kreditadministration (ZPK)

Das Kreditgeschäft von A - Z Luzerner Kantonalbank - Kreditadministration (ZPK)


Janik Liem
Diese Karteikarten bieten einen Überblick über Fachbegriffe im Bereich Finanzen und Immobilien, geeignet für die Berufslehre. Sie decken Themen wie Grundbuch, Hypotheken, Vorsorge und Eigentumsarten ab, einschließlich der Bedeutung von Verkehrswert, Schuldbrief und verschiedenen Säulen der Altersvorsorge. Ideal für Lernende, die sich auf Prüfungen oder den Berufseinstieg im Finanzsektor vorbereiten.
Karten
65
Lernende
15
Sprache
Deutsch
Kategorie
Finanzen
Stufe
Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert
17.07.2015 / 04.06.2024

Flashcards

Alleineigentum

Das Grdst. gehört einer natürlichen oder juristischen Pers. ganz allein

Amortisation

Planmässige Rückzahlung einer Schuld

Ausnützungsziffer

sagt aus, wieviel % der Grdst.-Fläche genutz werden darf

Bankfinanzierung

Teil des Kaufpreises/Verkehrswertes der Liegenschaft, welcher durch die Bank finanziert wird. (Hypothekarkredit)

Bauordnung

legt Kriterien fest, wie ein haus gebaut werden darf (z.B. Ausnützungsziffer, Abstände zu Nachbarn oder Strassen, max. Länge, Breit und Höhe des Hauses, Dachgestaltung, anz. Stockwerke,..)

Baurecht

Recht auf fremdem Boden ein Bauwerk zu errichten

Belehnung

Verhältnis zwishcen VW/Kaufpreis und Hypothek

Beispiel: VW der Liegenschaft CHF 1 Mio, Hypothek CHF 600'000.00 -> Belehnung beträgt 60%

Bruttoeinkommen

Monatliches Einkommen vor Abzug der Sozialabgaben

Bruttoinlandprodukt (BIP)

alle Produzierten Güter und Dienstleistungen welche in einem Jahr in der CH geleistet werden

Budget

geplanter Betrag eines Realisierungs-Ziels

Dienstbarkeiten

mit Grdst. verbunden: Gebrauchs- oder Nutzungsrechte

Direkte Amo

Planmässige Rückzahlung einer Schuld zur Verringerung der Schuldenlast

Eigenkapital (EK)

Betrag aus eigenem Vermögen für eine Finanzierung mitbringen (i.d.R. 20% des Kaufpreises/VW)

Eigentümerschuldbrief (ESB)

auf Namen des Eigentümers erstellten Schuldbrief

Eigentumsarten

3:

Alleineigentum, Gesamteigentum, Miteigentum

Erschliessung des Grdsts.

bei einem erschlossenen Grdst. sind Elektrizität, Kanalisation, Strassenzufahrt, etc. beriets vorhanden

Freie Vorsorge

Private Vorsorge fürs Alter über die Säule 3b (hat nur beschränkte steuerliche Privilegierung)

Fremdmittel

durch einen Dritten zur Verfügung gestelltes Kapital

Fremdkapital

Teil des Kapitals einer Unternehmung, welches ihm von aussen (Dritten) zu Verfügung gestellt wird (Passivseite)

Gebundene Vorsoge

Private Vorsoge fürs Alter über die Säule 3a (steuerliche Privilegierung durch den Bund)

Geldmarkt

Wichtiger Teil vom Finanzmarkt für unterjährige Geschäfte

- entscheidet Liquiditätsausgleid der Banken

- geldpolitische Steuerung der Nationalbank

- beeinflusst Zinsniveau und -struktur

Gesamteigentum

ist eine Gemeinschaft/Gesellschaft und einer allein kann nicht über seine "Quote" verfügen

z.B. Erbgemeinschaft oder einfache Gesellschaft

Grundbuch (GB)

öffentliches Register, welches von GBA geführt und Kantonen überwacht wird

- Auskünfte über Besitzer des Grdst.

- dingliche Rechte (Eigentum, Dienstbarkeiten, Grundlasten und GPR)

Grundbuch (GB) -Auszug

- Auskunft über Grdst.-Fläche

- Eigentümer

- Belastung des Grdst.

- Durchfahrtsrechte

- Nährbaurechte

- Nutzungsrechte gegenüber Nachbarn

Grundbuch (GB) -Eintrag

zur gültigen Übertragung von Grundeigentum ist neben einem schriftl. Vertag und dessen öffentl. Beurkundung beim Notar auch die Eintragung des neuen Rechts im GB nötig

Grundlasten

- wenn Grundeigentümer zu einer Leitung verpflichtet wird (z.B. jährlicher Beitrag der Unterhaltskosten der Strasse)

- im Grundbuch (GB) ersichtlich

Grundpfand

dient zur Sicherstellung einer Forderung (Hypothekarkredit)

Grundpfandrecht

beinhaltet das Recht an einem Grdst. und kann in Form eines Dokumentes (z.B. Schuldbrief) weitergegeben oder als Sicherstellung hinterlegt werden

Grdst.-Gewinnsteuer

Steuer, die auf den Verkaufsgewinn einer Liegenschaft erhoben wird

(gilt für den Verkäufer)

Gült

verbrieft eine Geldleistung gerichtete Grundlast auf einem Grdst.

 

für Gültschulden haftet nur das belastete Grdst.

(pers. Haftung besteht nur für rückgängige, der Pfandschaft nicht merh unterliegende, Zinsen)

Handänderungssteuer

Steuer für die Handänderung (Grundbucheintrag) die in % vom Kaufpreis nach Richtlinien des jeweiligen Kantons anfällt

grundsätzlich vom Käufer zu errichten

Hypothek

Spezialform eines Kredites, wobei der Gläubiger (meist eine Bank) zur Absicherung seider Forderungen Pfandrechte an Liegenschaften (Grundpfandrechte) erhält

Indirekte Amo

Planmässige Rückzahlung einer Hypothek

Einzahlung auf 3.-Säule-Kto.

Nach Ablauf der Rückzahlungsfrist wird der Gesamtbetrag dem Gläubiger erstattet.

Inhaberschuldbrief (ISB)

Inhaber das Rechts ist jeder der Inhaber des Schuldbriefes ist

ISB ist ein Grundpfandrecht

Interimszeugnis (Tagebucheintrag)

Nach öffentl. Beurkundung eines Grundpfandrechtes wird Urkund im Tagebuch eingetragen

Tagebuch ist die Pendenz, bevor der Titel in das Grundbuch eingetragen wir

Mit dem Eintag ins Tagebuch kann das Recht, falls nötig, bereits geltend gemacht werden

Kapitalmarkt

- Teil des Finanzmarktes

- Umfasst Handel mit langfristigen Finanzierungsmittel, die schuld- oder beteiligungsrechtlichen Charakter haben können

- Für überjährige Geschäfte

- Beeinflusst Zinsniveau und -struktur

Kaufpreis

effektiver Preis, der für eine Liegenschaft bezahlt wird (kann vom Verkehrswert (VW) abweichen)

Kaufrecht

Befugnis für den Berechtigten, das entsprechende Grdst. zu den im Vertrag vereinbarten Bedingungen in einem späteren Zeitpunkt zu erwerben

Kreditfähigkeit

rein materielle Situation des Kunden (Einkommen, Vermögen) beurteilt

Kann Kunde seinen finanziellen Verpflichtungen (z.B. Krankenkasse, Amortisationen, Zinsen, etc) heute und in Zukunft auch nachkommen

Kreditwürdigkeit

Prüfung der persönlichen Situation des Kunden (z.B. Ruf/Charakter, Zivilstand, Alter, berufliche Situation,..)

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