Accounting

Lernstoff

Lernstoff


M. R.
Diese Lernkarten behandeln grundlegende Konzepte der Buchführung und Bilanzierung auf Universitätsniveau. Sie decken Themen wie die Bewertung von Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, und die Anwendung des Vorsichtsprinzips ab. Besonders relevant sind die Unterschiede zwischen Schlussbilanzkonto und Schlussbilanz sowie die Bewertung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Das Lernset richtet sich an Studierende der Betriebswirtschaftslehre, die sich auf Prüfungen im Bereich Rechnungswesen vorbereiten und ein tiefes Verständnis der handelsrechtlichen Grundlagen erlangen möchten.
Cartes-fiches
55
Utilisateurs
5
Langue
Allemand
Niveau
Université
Créé / Mis à jour
23.03.2015 / 20.07.2020

Cartes-fiches

23. Wie ist sie im Verhältnis zu den GoB zu sehen?

Antwort: Buch S. 21

·         Ist unter Beachtung der GoB anzuwenden

·         Laut Rechtshierarchie also nach den GoB einzuordnen

24. Welche Grenzen erfährt das Vorsichtsprinzip bzw. durch welches Prinzip wird es

eingeschränkt?

???

25. Was ist ein Vermögensgegenstand?

Antwort: Folie 21, Buch S. 151

·         Umfasst nicht nur Sachen und Rechte im zivilrechtlichen Sinne

·         VG sind

o   Wirt. Werte, die (bringt zukünftig wirt. Nutzen)

o   Selbstständig bewertbar und (Wertmaßstab -> Ansch. O. Herst.kosten)

o   Selbstständig verkehrsfähig sind (einzeln veräußerbar -> Gläubigerschutz = Verwendung der Objekte bei Insolvenz)

26. Was ist eine Schuld?

Antwort: Folie 22

·         Bestehende oder hinreichend sicher erwartete Belastungen des Vermögens

·         Beruhen auf rechtl. oder wirt. Leistungsverpflichtung des Unt.

·         Selbstständig bewertbar, d.h. abgrenzbar

·         Somit nicht nur feststehende Verbindlichkeiten, sondern auch Rückstellungen + unsichere Verpflichtungen

27. Was sind die Stufen der Bilanzierung bzw. das Grundschema der Bilanzierung?

Antwort: Buch S. 22

·         Ansatz (ob etwas in Bilanz berücksichtigt wird) -> §§246 – 251

·         Bewertung (mit welchem Wert) -> §§252 – 256

·         Ausweis (wo wird es ausgewiesen) -> §§264c – 274, §266 Bilanz, §§275ff. GuV, 284ff. Anhang

->  Iterativer Prozess

28. Wie kann die zweite Stufe des Grundschemas der Bilanzierung weiter unterteilt werden

Antwort: Buch S. 24

·         Zugangsbewertung -> Ausgangswert (Anschaffungs- oder Herst.kosten -> §255 Abs 1,2)

·         Folgebewertung -> fortgeführter Ausgangswert -> Korrekturwert

->  Bewertungszeitpunkt ungleich Zugangsbewertung (Vermögensgegenstand vor Bilanzstichtag angeschafft/hergestellt) -> fAw = Aw – planmäßige Abschreibung (bei Umlaufvermögen keine Abschreibung), Kw durch anderen Börsen- oder Marktpreis

29. Was ist die Basis für die Bewertung bei Vermögensgegenständen?

Antwort: Buch S. 24

·         Zugangsbewertung -> Ausgangswert (Anschaffungs- und Herst.kosten)

30. Wie sind Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens zu

bewerten?

Antwort: Folie 41

·         Vermögensgegenstände (§253 Abs 1) -> Anschafungskosten (§255 Abs 1) + Herst.kosten (§255 Abs 2,3)

o   Anlagevermögen (§253 Abs 3)

§  Planmäßige Abschreibung (§253 Abs 3)

§  Außerplanm. Abschreibung (§253 Abs 3) -> beizulegender Zeitwert (§255 Abs 4)

o   Umlaufvermögen (§255 Abs 4)

§  Börsenpreis (§253 Abs 4)

§  Marktpreis (§253 Abs 4)

§  Beizulegender Wert (§253 Abs 4) -> beizulegender Wert (§255 Abs 4)

31. Wann ist bei Vermögensgegenständen des Anlage- und des Umlaufvermögens

Außerplanmäßig abzuschreiben?

Antwort: Buch S. 32

·         Wenn eine dauerhafte Wertminderung auftritt

·         Bei Finanzanlagen auch möglich, wenn Wertminderung nicht von Dauer

32. Was sind die Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen?

·         Technische Kapazität unterschätzt

·         Katastrophenverschleiß

·         Technischer Fortschritt

·         Gesunkene Wiederbeschaffungspreise

·         Nachfragerückgang

33. Wann ist bei Vermögensgegenständen zuzuschreiben?

Antwort: Buch S. 33, §253 Abs 5

·         Wenn die Ursachen für die außerplanmäßige Wertminderung nicht mehr bestehen, ist auf die urspr. fortgeführten Ausgangswerte zuzuschreiben -> §253 Abs 5

·         Bei Werterhöhung bis zu den fortgeführten Anschaffungs- und Herst.kosten

34. Wie können Rückstellungen und Verbindlichkeiten im handelsrechtlichen Sinn definiert

werden?

Antwort: Buch S. 148 + Alex

·         Beides unter Schuldbegriff zusammen gefasst

·         Rückstellungen

o   Schulden bei denen Höhe und/oder Zeitpunkt der Zahlungsverpflichtung nicht sicher sind bzw. unklar ist, ob die Rückstellung dem Grunde nach besteht

o   Es gibt Verbindlichkeitsrückstellungen (ungewisse Verb.) + Aufwandsrückstellungen (nicht ggü. Dritte, z.B. Großreparaturrückst.)

·         Verbindlichkeiten -> rechtlich bestehende, noch nicht erfüllte Verpflichtungen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr wirt. verursacht sind

35. Wie sind Rückstellungen zu bewerten?

Antwort: Buch S. 37 + §253 Abs 1, 2

·         Sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen (Erf.betrag = Betrag mit dem die Verpflichtungen zum Fälligkeitstag voraussichtlich einzulösen sind)

·         Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr sind mit einem von der Deutschen Bundesbank ermittelten Diskontierungssatz auf den jeweiligen Bilanzstichtag abzuzinsen

36. Wie sind Verbindlichkeiten zu bewerten?

Antwort: Buch S. 37

·         Sind mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen

37. Was unterscheidet das Schlussbilanzkonto (Buchführung) von der Schlussbilanz und das

Gewinn- und Verlustkonto (Buchführung) von der Gewinn- und Verlustrechnung?

???

Étudier