Professional Judgement: SA-CH

SA-CH (Stand Juni 2026)

SA-CH (Stand Juni 2026)


F. S.
Karten
146
Lernende
1
Sprache
Deutsch
Kategorie
Finanzen
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
09.07.2026 / 09.07.2026

Lernkarten

Wie grenzt du SA-CH, DL-CH, SER und ISQM-CH ab?

Kernaussage: SA-CH regeln Prüfungen von Jahres- und Konzernabschlüssen sowie bestimmte Spezialprüfungen mit positivem Prüfungsurteil.Abgrenzung: DL-CH enthält Standards für Reviews, andere betriebswirtschaftliche Prüfungen und verwandte Dienstleistungen; der SER gilt für eingeschränkte Revisionen; ISQM-CH 1/2 betreffen das Qualitätsmanagement von Revisionsunternehmen.Prüfungsrelevanz: Zuerst Mandatsart und gesetzliche Grundlage bestimmen; erst danach den anwendbaren Standard festlegen.

Wie wurde die frühere Schweizer PS-Nomenklatur in der SA-CH abgelöst?

Grundsatz: Die internationalen Prüfungsstandards wurden als ISA-CH mit schweizerischen Ergänzungen übernommen; eigenständige schweizerische Anforderungen erscheinen als PS-CH.Prüfungsfalle: Nicht jede frühere PS-Ziffer besteht weiter: Der frühere PS 701 ist heute PS-CH 700; PS 290 und PS 890 sind eigenständige PS-CH.Anwendung: Bei alten Unterlagen immer Titel und aktuellen Standard prüfen, nicht nur die Nummer.

ISA-CH 200 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Prüfung eines vollständigen Abschlusses; bildet die übergeordnete Grundlage für alle ISA-CH und PS-CH.Merkmale: Risikoorientierte Prüfung mit hinreichender, nicht absoluter Sicherheit; kritische Grundhaltung und pflichtgemässes Ermessen während der gesamten Prüfung.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer erfüllt berufliche Verhaltensanforderungen, plant und führt die Prüfung nach SA-CH durch und beurteilt, ob ausreichende geeignete Prüfungsnachweise vorliegen.Ziele: Hinreichende Sicherheit erlangen, ob der Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, und darüber berichten.Definitionen: Prüfungsrisiko; Risiko wesentlicher falscher Darstellungen; inhärentes Risiko; Kontrollrisiko; Entdeckungsrisiko; hinreichende Sicherheit; Abschlussprüfer.Anforderungen: SA-CH verstehen und einhalten; berufliche Verhaltensanforderungen beachten; kritische Grundhaltung wahren; pflichtgemässes Ermessen ausüben; ausreichende geeignete Prüfungsnachweise erlangen; bei Beschränkungen angemessen reagieren.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert insbesondere Grenzen einer Prüfung, Zusammenhang von Prüfungsrisiko und Wesentlichkeit sowie Gründe, weshalb Dolus schwerer aufzudecken ist als Irrtum.Prüfungsfokus: Immer zuerst: Ziel, hinreichende Sicherheit, Prüfungsrisiko und Begrenzungen der Prüfung sauber abgrenzen.

ISA-CH 210 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Vereinbarung und Änderung von Auftragsbedingungen bei Abschlussprüfungen; ergänzt gesetzliche Wahl und Mandatsannahme.Merkmale: Vorbedingungen der Prüfung und eindeutige schriftliche Auftragsgrundlage stehen im Zentrum.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer beurteilt die Akzeptanz des Rechnungslegungsregelwerks und holt das Einverständnis des Managements zu seinen Verantwortlichkeiten ein.Ziele: Nur Prüfungsaufträge annehmen oder fortführen, wenn die Vorbedingungen erfüllt sind und ein gemeinsames Verständnis der Auftragsbedingungen besteht.Definitionen: Vorbedingungen einer Abschlussprüfung; massgebendes Rechnungslegungsregelwerk; Prüfungsauftrag; Managementverantwortung.Anforderungen: Akzeptables Rechnungslegungsregelwerk beurteilen; Einverständnis zu Aufstellung des Abschlusses, IKS und Informationszugang einholen; Auftragsbedingungen schriftlich vereinbaren; Änderungen nur bei vertretbarem Grund akzeptieren; bei gesetzlichen Konflikten angemessen reagieren.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert, wann das Regelwerk akzeptabel ist, wie wiederkehrende Prüfungen behandelt werden und wann eine Beschränkung nicht als Prüfungsauftrag angenommen werden darf.Prüfungsfokus: Verknüpfe ISA-CH 210 mit Wählbarkeit, Zulassung, Unabhängigkeit und Auftragsbestätigung.

ISA-CH 220 (Revised) – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für Abschlussprüfungen und regelt die auftragsbezogene Qualitätsverantwortung im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems der Praxis.Merkmale: Stärkerer Fokus auf aktive Steuerung der Auftragsqualität, Verantwortlichkeit des Auftragspartners, Ressourcen und Konsultation.Verantwortlichkeiten: Der Auftragspartner trägt die Gesamtverantwortung für die Qualität des Auftrags; das Prüfungsteam setzt Anforderungen um und eskaliert Qualitätsrisiken.Ziele: Auftragsqualität durch Planung, Durchführung, Leitung, Beaufsichtigung, Durchsicht und angemessene Reaktion auf Qualitätsmängel sicherstellen.Definitionen: Auftragspartner; Prüfungsteam; Ressourcen; Konsultation; auftragsbegleitende Qualitätsdurchsicht; relevante berufliche Verhaltensanforderungen.Anforderungen: Qualitätsrisiken adressieren; Unabhängigkeit beurteilen; ausreichende und geeignete Ressourcen einsetzen; Teams leiten, beaufsichtigen und durchsehen; Konsultationen angemessen nutzen; bei Meinungsverschiedenheiten und Qualitätsdurchsicht vor Datum des Vermerks abschliessen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Skalierbarkeit, Verantwortlichkeiten innerhalb eines Netzwerks sowie den Zusammenhang mit ISQM-CH 1 und ISQM-CH 2.Prüfungsfokus: Nicht mit dem früheren QS-/ISQC-Denken vermischen: Auftragspartner bleibt für die Qualität und das Prüfungsurteil verantwortlich.

ISA-CH 230 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Erstellung der Prüfungsdokumentation bei einer Abschlussprüfung; zusätzliche Dokumentationspflichten anderer Standards bleiben vorbehalten.Merkmale: Dokumentation ist Beleg für die Grundlage der Schlussfolgerungen und für die ordnungsgemässe Planung und Durchführung.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer erstellt zeitgerecht eine ausreichende Prüfungsdokumentation und stellt die endgültige Prüfungsakte fristgerecht zusammen.Ziele: Eine erfahrene, zuvor nicht beteiligte Fachperson soll Art, Zeitpunkt, Umfang und Ergebnisse der Arbeiten sowie die bedeutsamen fachlichen Urteile verstehen können.Definitionen: Prüfungsdokumentation; endgültige Prüfungsakte; erfahrene Fachperson; bedeutsame Sachverhalte und fachliche Urteile.Anforderungen: Zeitgerecht dokumentieren; durchgeführte Handlungen, Prüfungsnachweise und Schlussfolgerungen festhalten; Abweichungen von Anforderungen begründen; Abschluss der Akte und spätere Änderungen nachvollziehbar dokumentieren.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Form, Inhalt, Umfang und Aufbewahrung; Dokumentation ist keine vollständige Abschrift aller Arbeitspapiere, aber ausreichend für Nachvollziehbarkeit.Prüfungsfokus: Dokumentiere nicht nur das Ergebnis, sondern warum der Schluss fachlich vertretbar ist.

ISA-CH 240 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für Verantwortlichkeiten bei Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund doloser Handlungen in Abschlussprüfungen.Merkmale: Dolusrisiken betreffen insbesondere betrügerische Finanzberichterstattung und Veruntreuung von Vermögenswerten; Management Override ist stets zu adressieren.Verantwortlichkeiten: Management und Überwachungsorgane verantworten Prävention und Aufdeckung; der Abschlussprüfer erlangt hinreichende Sicherheit, nicht aber eine Garantie der Aufdeckung.Ziele: Risiken doloser Handlungen identifizieren und beurteilen sowie angemessen darauf reagieren.Definitionen: Dolose Handlung; betrügerische Finanzberichterstattung; Veruntreuung; Risikofaktoren; kritische Grundhaltung; Management Override.Anforderungen: Teamgespräch führen; Befragungen durchführen; Fraud-Risiken identifizieren; Umsatzrealisierung als Fraud-Risiko beurteilen; Management Override mit zwingenden Verfahren adressieren; Kommunikation und Dokumentation sicherstellen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert typische Fraud-Dreiecks-Faktoren, professionelle Skepsis, Unvorhersehbarkeit von Handlungen und Behandlung erkannter oder vermuteter doloser Handlungen.Prüfungsfokus: Zwingend nennen: Journal-Entry-Tests, Beurteilung von Schätzungs-Bias und ungewöhnlichen Transaktionen.

ISA-CH 250 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Berücksichtigung von Rechtsverstössen bei Abschlussprüfungen; unterscheidet direkt und indirekt auf den Abschluss wirkende Normen.Merkmale: Keine allgemeine Compliance-Prüfung: Massstab ist die Auswirkung auf den Abschluss und die Berichterstattung.Verantwortlichkeiten: Management und Überwachungsorgane sind für Compliance verantwortlich; der Abschlussprüfer berücksichtigt Verstösse, die wesentliche Auswirkungen auf den Abschluss haben können.Ziele: Angemessen auf identifizierte oder vermutete Verstösse reagieren und deren Auswirkungen auf Abschluss und Bericht beurteilen.Definitionen: Gesetze mit unmittelbarer Auswirkung; andere Gesetze/Rechtsvorschriften; Verstoss; vermuteter Verstoss.Anforderungen: Rechtsrahmen verstehen; bei direkt wirkenden Normen ausreichende geeignete Nachweise erlangen; bei anderen Normen Befragungen und Prüfung von Korrespondenz vornehmen; Verstösse untersuchen, kommunizieren, dokumentieren und Berichtsfolgen beurteilen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Grenzen der Prüfungsverantwortung und Fälle, in denen Beratung, Rechtsbeistand oder Rücktritt erwogen werden können.Prüfungsfokus: Immer fragen: direkte Auswirkung auf Beträge/Angaben oder nur indirekte Auswirkung über Bussgeld, Rückstellung, Fortführung und Reputation?

ISA-CH 260 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Kommunikation zwischen Abschlussprüfer und den für die Überwachung Verantwortlichen; in der Schweiz insbesondere relevant für Verwaltungsrat bzw. zuständigen Ausschuss.Merkmale: Zweiseitige, zeitgerechte Kommunikation über Prüfungsumfang, Feststellungen, Unabhängigkeit und IKS-Mängel.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer bestimmt die richtigen Adressaten, kommuniziert fristgerecht und beurteilt, ob die Kommunikation angemessen aufgenommen wird.Ziele: Eine wirksame Kommunikation ermöglichen und den für die Überwachung Verantwortlichen relevante Prüfungsinformationen bereitstellen.Definitionen: Für die Überwachung Verantwortliche; Management; Unabhängigkeit; bedeutsame Prüfungsfeststellungen.Anforderungen: Adressaten bestimmen; geplanten Umfang und zeitliche Einteilung kommunizieren; bedeutsame Feststellungen, Bilanzierungspraktiken, Schwierigkeiten, unberichtigte Falschdarstellungen und Unabhängigkeit mitteilen; Kommunikation dokumentieren.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Skalierung bei kleinen Einheiten, Umgang mit Management-Überwachungs-Doppelfunktionen und Zusammenspiel mit ISA-CH 265 und PS-CH 700.Prüfungsfokus: Der umfassende Bericht an den VR ist nicht der zusammenfassende Bericht an die GV.

ISA-CH 265 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Kommunikation bedeutsamer IKS-Mängel, die der Abschlussprüfer im Verlauf einer Abschlussprüfung identifiziert hat.Merkmale: Bezieht sich auf prüfungsrelevante Mängel; keine Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung des gesamten IKS.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer beurteilt Bedeutsamkeit und kommuniziert angemessen; Management und Überwachungsorgane sind für Ausgestaltung und Weiterentwicklung des IKS verantwortlich.Ziele: Bedeutsame IKS-Mängel den richtigen Empfängern zeitgerecht mitteilen.Definitionen: Mangel im IKS; bedeutsamer Mangel; Kontrollumfeld; Risiko falscher Darstellung.Anforderungen: Mängel identifizieren und beurteilen; bedeutsame Mängel schriftlich an Überwachungsorgan und Management kommunizieren; weniger bedeutsame Mängel angemessen adressieren; Kommunikation dokumentieren.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Kriterien für Bedeutsamkeit, u. a. Wahrscheinlichkeit und potenzielle Tragweite falscher Darstellungen sowie Auswirkungen von Kontrollmängeln im Zusammenwirken.Prüfungsfokus: Abgrenzen: ISA-CH 265 = Kommunikation von Mängeln; PS-CH 890 = Existenzprüfung IKS.

PS-CH 290 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt bei der ordentlichen Revision nach schweizerischem Recht für Pflichten der Revisionsstelle bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Kapitalverlust und Überschuldung.Merkmale: Schweizer Sonderregelung mit gesetzlichen Handlungspflichten und Eskalationsschritten; zeitlich eng und beweisorientiert.Verantwortlichkeiten: Verwaltungsrat ist für Überwachung der Zahlungsfähigkeit, Massnahmen bei Kapitalverlust und Benachrichtigung des Gerichts bei Überschuldung verantwortlich; Revisionsstelle prüft, fordert und benachrichtigt nötigenfalls das Gericht.Ziele: Gesetzliche Handlungspflichten der Revisionsstelle bei kritischer Finanzlage erkennen, auslösen und dokumentieren.Definitionen: Drohende Zahlungsunfähigkeit; Kapitalverlust; begründete Besorgnis einer Überschuldung; offensichtliche Überschuldung; Zwischenabschluss; Rangrücktritt.Anforderungen: Indikatoren würdigen; bei begründeter Besorgnis Zwischenabschluss verlangen; bei Überschuldung prüfen, ob Rangrücktritte ausreichend und durchsetzbar sind; bei unterlassener gesetzlicher Pflicht eskalieren und gegebenenfalls Gericht benachrichtigen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Wechselwirkung mit OR, Zwischenabschlüssen zu Fortführungs- und Veräusserungswerten, Rangrücktritten sowie Berichterstattung und Dokumentation.Prüfungsfokus: Schematisch lernen: Indiz → Abklärung/Verlangen → Beurteilung → Frist/Eskalation → ggf. Gericht.

ISA-CH 300 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Planung einer Abschlussprüfung; bei Erstprüfungen sind zusätzliche Überlegungen erforderlich.Merkmale: Planung ist fortlaufend und iterativ; Gesamtprüfungsstrategie und Prüfungsplan sind zu unterscheiden.Verantwortlichkeiten: Der Auftragspartner und die Schlüsselmitglieder des Teams beteiligen sich angemessen; der Abschlussprüfer aktualisiert Planung bei Änderungen.Ziele: Eine wirksame Prüfung durch angemessene Planung ermöglichen.Definitionen: Gesamtprüfungsstrategie; Prüfungsplan; Planungstätigkeiten; Erstprüfungsauftrag.Anforderungen: Vorläufige Tätigkeiten durchführen; Strategie für Umfang, zeitliche Einteilung und Leitung festlegen; detaillierten Prüfungsplan entwickeln; Teamgespräch und Ressourcen planen; Änderungen dokumentieren.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Skalierbarkeit, Verhältnis zu ISA-CH 315/320/330 und zusätzliche Erstprüfungsarbeiten wie Kommunikation mit Vorgängerprüfer.Prüfungsfokus: Strategie = Grobplanung/Leitplanken; Prüfungsplan = Detailprogramm nach Art, Zeitpunkt und Umfang.

ISA-CH 315 (Revised) – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Identifizierung und Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Abschluss- und Aussageebene durch Verständnis von Einheit und Umfeld, einschliesslich IKS und IT.Merkmale: Modernisierter, stärker strukturierter Risikobeurteilungsprozess; inhärentes Risiko wird anhand des Spektrums inhärenter Risikofaktoren beurteilt.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer verantwortet ein ausreichendes Verständnis von Einheit, Umfeld, Rechnungslegungsprozess, IKS und IT-Umgebung sowie eine nachvollziehbare Risikobeurteilung.Ziele: Eine Grundlage für die Identifizierung und Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Darstellungen und für angemessene Reaktionen nach ISA-CH 330 schaffen.Definitionen: Risiko auf Aussageebene; inhärentes Risiko; Kontrollrisiko; bedeutsames Risiko; relevante Assertion; inhärente Risikofaktoren; IT-Anwendung; Risiko aus der Nutzung von IT.Anforderungen: Risikobeurteilungshandlungen durchführen; Verständnis von Einheit/Umfeld, Rechnungslegungsregelwerk, IKS und IT gewinnen; Risiken identifizieren und auf Ebene Abschluss/Aussage beurteilen; bedeutsame Risiken bestimmen; Design und Implementierung relevanter Kontrollen würdigen; Dokumentation erstellen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert das Spektrum inhärenten Risikos, Skalierbarkeit, professionelle Skepsis, IT-spezifische Risiken und die Verknüpfung von Assertions, Risiken und Kontrollen.Prüfungsfokus: Prüfungsrelevant: Risiken nicht nur nennen, sondern sauber verorten, begründen und mit ISA-CH 330 verknüpfen.

ISA-CH 320 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die angemessene Anwendung der Wesentlichkeit bei Planung und Durchführung der Abschlussprüfung.Merkmale: Wesentlichkeit ist eine prüferische Beurteilung, nicht bloss eine Prozentrechnung; Gesamtwesentlichkeit, Durchführungswesentlichkeit und ggf. besondere Wesentlichkeiten.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer bestimmt, überprüft und passt Wesentlichkeiten bei geänderten Informationen an.Ziele: Planung und Durchführung einer Prüfung mit einer angemessenen Begrenzung des Risikos, dass insgesamt wesentliche Falschdarstellungen unentdeckt bleiben.Definitionen: Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes; Durchführungswesentlichkeit; besondere Transaktionsklassen/Konten/Angaben; deutlich unter der Wesentlichkeit liegende Beträge.Anforderungen: Wesentlichkeit bei Planungsbeginn bestimmen; Durchführungswesentlichkeit festlegen; bei Änderungen revidieren; in ISA-CH 450 bei der Beurteilung unberichtigter Falschdarstellungen berücksichtigen; Dokumentation.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert qualitative Faktoren, geeignete Benchmarks und die Beziehung zwischen Wesentlichkeit und Prüfungsrisiko.Prüfungsfokus: Nicht verwechseln: Wesentlichkeit ist eine Nutzerperspektive; Durchführungswesentlichkeit senkt das Aggregationsrisiko.

ISA-CH 330 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Gestaltung und Durchführung von Prüfungshandlungen als Reaktion auf die nach ISA-CH 315 beurteilten Risiken.Merkmale: Reaktionen auf Abschlussebene und auf Aussageebene; Tests von Kontrollen nur bei geplanter Reliance, bei zwingender Prüfung oder wenn aussagebezogene Handlungen allein nicht genügen.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer verbindet jede beurteilte Risikoeinschätzung mit angemessenen weiteren Prüfungshandlungen und beurteilt deren Nachweise.Ziele: Ausreichende geeignete Prüfungsnachweise durch angemessene Reaktionen auf Risiken erlangen.Definitionen: Allgemeine Reaktionen; weitere Prüfungshandlungen; Funktionsprüfung; aussagebezogene Prüfungshandlung; bedeutsames Risiko.Anforderungen: Allgemeine Reaktionen festlegen; Art, Zeitpunkt und Umfang weiterer Prüfungshandlungen bestimmen; bei Reliance Kontrollen testen; für wesentliche Transaktionsklassen/Konten/Angaben stets aussagebezogene Handlungen vorsehen; bei bedeutsamen Risiken besonders überzeugende Nachweise erlangen; Ergebnisse würdigen und Dokumentation.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Zusammenhang mit kontrollbasiertem Ansatz, Unvorhersehbarkeit, höheren Risiken und Reaktionen bei einem schwachen Kontrollumfeld.Prüfungsfokus: Jede Risikobeurteilung braucht eine sichtbare Prüfungsreaktion – keine 'leeren' Risiken in der Planung.

ISA-CH 402 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt, wenn eine Einheit für die Rechnungslegung relevante Dienstleistungen eines Dienstleisters nutzt; umfasst auch Unterdienstleister.Merkmale: Der Dienstleister bleibt Teil der prüfungsrelevanten Informationsverarbeitung, obwohl er rechtlich ausserhalb der Einheit steht.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer verantwortet das Verständnis der Dienstleistung, relevanter Kontrollen und Risiken; die Verantwortung für den Abschluss verbleibt bei Management/Überwachungsorgan.Ziele: Ausreichendes Verständnis der von Dienstleistern erbrachten Leistungen und der einschlägigen Kontrollen erlangen, um Risiken zu identifizieren und zu beurteilen.Definitionen: Dienstleister; auslagernde Einheit; Bericht Typ 1; Bericht Typ 2; komplementäre Kontrollen bei der auslagernden Einheit.Anforderungen: Bedeutung der Dienstleistung beurteilen; Verträge und Prozess verstehen; Typ-1/Typ-2-Berichte würdigen; komplementäre Kontrollen identifizieren; bei unzureichenden Nachweisen zusätzliche Handlungen beim Dienstleister oder bei der Einheit durchführen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Inhalt und Grenzen von Dienstleisterberichten, Unterdienstleister, Umgang mit Berichtsperioden und Auswirkungen auf Vermerk/Kommunikation.Prüfungsfokus: Typ 1 = Design/Implementierung zu Stichtag; Typ 2 = zusätzlich Wirksamkeit über Zeitraum.

ISA-CH 450 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Beurteilung der Auswirkungen identifizierter Falschdarstellungen und nicht korrigierter Falschdarstellungen auf den Abschluss.Merkmale: Kumulierung, Kommunikation, Korrekturaufforderung und Gesamtbeurteilung sind zentral.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer kumuliert und beurteilt Falschdarstellungen; Management ist für Korrekturen und Abschlussaufstellung verantwortlich.Ziele: Beurteilen, ob unberichtigte Falschdarstellungen einzeln oder insgesamt wesentlich sind.Definitionen: Falsche Darstellung; tatsächliche, beurteilte und hochgerechnete falsche Darstellung; nicht korrigierte falsche Darstellung.Anforderungen: Nicht eindeutig belanglose Falschdarstellungen kumulieren; Management zeitgerecht informieren; Korrektur verlangen; Auswirkungen auf Planung, Wesentlichkeit und Prüfungsurteil beurteilen; schriftliche Erklärung und Dokumentation einholen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert qualitative Faktoren, Aggregation und Wechselwirkung mit ISA-CH 320, 580 und 700/PS-CH 700.Prüfungsfokus: Nicht jede Falschdarstellung ist wesentlich, aber jede nicht eindeutig belanglose ist zu kumulieren.

ISA-CH 500 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Verantwortung, bei einer Abschlussprüfung ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu erlangen.Merkmale: Eignung = Relevanz und Verlässlichkeit; Ausreichendheit = Menge. Qualität beeinflusst die erforderliche Menge.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer wählt und führt geeignete Prüfungshandlungen aus; Management stellt Informationen bereit.Ziele: Ausreichende geeignete Prüfungsnachweise als Grundlage für Schlussfolgerungen und Prüfungsurteil erlangen.Definitionen: Prüfungsnachweise; Aufzeichnungen und Dokumente; interne/externe Informationsquellen; Verlässlichkeit; Relevanz.Anforderungen: Prüfungshandlungen angemessen konzipieren und durchführen; Informationen auf Relevanz und Verlässlichkeit beurteilen; bei widersprüchlichen oder zweifelhaften Informationen zusätzliche Handlungen vornehmen; bei Nutzung von Management-Experten Kompetenzen/Objektivität/Arbeit beurteilen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Quellen- und Artabhängigkeit der Verlässlichkeit, Originaldokumente, automatisierte Daten und die Beurteilung der Informationsqualität.Prüfungsfokus: Merksatz: extern/ursprünglich/schriftlich ist meist verlässlicher – aber immer die konkreten Umstände würdigen.

ISA-CH 501 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Ergänzt ISA-CH 500 für Vorräte, Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche sowie Segmentinformationen.Merkmale: Enthält besondere zwingende Nachweis- und Teilnahmeüberlegungen für ausgewählte prüfungsanfällige Sachverhalte.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer führt zusätzliche spezifische Verfahren durch; Management/Verwaltungsrat bleiben für Inventur, Angaben und Rechtsstreitmanagement verantwortlich.Ziele: Ausreichende geeignete Nachweise zu Bestand und Zustand der Vorräte, zu Rechtsstreitigkeiten/Ansprüchen und zu Segmentinformationen erlangen.Definitionen: Praktische Undurchführbarkeit; Inventurteilnahme; Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche; Segmentinformationen.Anforderungen: Bei wesentlichen Vorräten an Inventur teilnehmen, Bestandsaufnahme beurteilen und Testzählungen vornehmen; bei Drittverwahrung Bestätigungen/Prüfungshandlungen; Rechtsanwälte anfragen; Segmentangaben würdigen; bei Undurchführbarkeit Alternativhandlungen bzw. Berichtsfolgen beurteilen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert zeitversetzte Inventuren, alternative Nachweise, Beschränkungen durch Management und Schweizer Bezüge zu Inventurpflichten.Prüfungsfokus: Bei Inventurteilnahme immer drei Ebenen nennen: Anweisungen beobachten, Zählung prüfen, Bewegungen zwischen Stichtag und Inventur prüfen.

ISA-CH 505 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für externe Bestätigungen als Prüfungshandlung zur Erlangung von Prüfungsnachweisen.Merkmale: Der Abschlussprüfer behält die Kontrolle über Auswahl, Gestaltung, Versand und Eingang der Bestätigungen.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer plant und kontrolliert das Bestätigungsverfahren; Management kann Anfragen nicht unbegründet verhindern.Ziele: Durch externe Bestätigungen verlässliche und relevante Prüfungsnachweise erlangen oder angemessene Alternativen durchführen.Definitionen: Externe Bestätigung; positive/negative Bestätigungsanfrage; Nichtbeantwortung; Abweichung; Ausnahme.Anforderungen: Angemessene bestätigende Parteien und Informationen wählen; Anfragen gestalten und versenden; Antworten direkt erhalten; Nichtbeantwortungen nachverfolgen; Abweichungen untersuchen; bei Managementverweigerung Gründe würdigen und Berichtsfolgen beurteilen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert elektronische Antworten, Verlässlichkeitszweifel, Bedingungen für negative Bestätigungen und die spezifische Würdigung bei Forderungsbestätigungen.Prüfungsfokus: Positive Bestätigung: keine Antwort ist kein Nachweis. Negative Bestätigung: nur bei tieferem Risiko und vielen homogenen Posten.

ISA-CH 510 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt bei Erstprüfungsaufträgen für Eröffnungsbilanzwerte, Vergleichsinformationen und Rechnungslegungsmethoden.Merkmale: Eröffnungsbilanzwerte sind Ausgangspunkt der laufenden Prüfung und können das aktuelle Ergebnis oder die Angaben beeinflussen.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer erlangt Nachweise über korrekte Überträge, angemessene Bilanzierungsgrundsätze und Berücksichtigung der Vorgängerprüfung.Ziele: Ausreichende geeignete Prüfungsnachweise darüber erlangen, dass Eröffnungsbilanzwerte keine wesentliche falsche Darstellung enthalten, die den aktuellen Abschluss beeinflusst.Definitionen: Erstprüfungsauftrag; Eröffnungsbilanzwerte; Vorgängerprüfer; Prüfungsvermerk der Vorperiode.Anforderungen: Vorjahresabschluss und Vorgängerprüferbericht würdigen; Überträge prüfen; geeignete Handlungen zu Eröffnungsbeständen durchführen; Konsistenz der Rechnungslegungsmethoden beurteilen; Berichtsfolgen bei Einschränkungen oder Modifizierungen bestimmen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert unterschiedliche Prüfungsansätze je Bilanzposten und Umgang mit Vorjahresmodifizierungen sowie fehlenden Nachweisen.Prüfungsfokus: Die Berichtsfolge richtet sich danach, ob die Auswirkung auf das laufende Ergebnis/den Abschluss wesentlich und/oder umfassend ist.

ISA-CH 520 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für analytische Prüfungshandlungen als Risikobeurteilungsverfahren, aussagebezogene Prüfungshandlungen und Gesamtbeurteilung am Ende der Prüfung.Merkmale: Vergleiche von Finanz- und Nichtfinanzdaten, Erwartungen und Abweichungsanalysen; ersetzt keine Evidenz, wenn Erwartungen nicht präzise genug sind.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer entwickelt belastbare Erwartungen, beurteilt die Datenqualität und untersucht wesentliche Abweichungen.Ziele: Geeignete analytische Handlungen für Planung, Prüfung und Abschlussbeurteilung anwenden.Definitionen: Analytische Prüfungshandlungen; Erwartungswert; tolerierbare Abweichung; Plausibilität; aussagebezogene analytische Prüfungshandlung.Anforderungen: Als Risikobeurteilung anwenden; bei aussagebezogener Verwendung Eignung, Datenverfügbarkeit, Datenverläßlichkeit, Erwartungspräzision und akzeptable Differenz beurteilen; ungewöhnliche Schwankungen untersuchen; Abschlussanalyse durchführen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Arten von Analysen, Grenzen bei volatilen oder heterogenen Daten und die Kombination mit Einzelfallprüfungen.Prüfungsfokus: Eine Analyse ist erst ein Nachweis, wenn Erwartung, Datengrundlage und Abweichungsuntersuchung nachvollziehbar sind.

ISA-CH 530 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt bei Anwendung von Stichprobenprüfungen und Stichprobenverfahren zur Erlangung von Prüfungsnachweisen.Merkmale: Jede Stichprobe muss eine vernünftige Auswahlchance für alle Einheiten der Grundgesamtheit gewährleisten; Beurteilung der Ergebnisse umfasst Hochrechnung und Anomalien.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer definiert Grundgesamtheit, Ziel, Risiko, Auswahlverfahren und Auswertung; er bleibt für die Schlussfolgerung verantwortlich.Ziele: Eine angemessene Grundlage für Schlussfolgerungen über die geprüfte Grundgesamtheit schaffen.Definitionen: Stichprobenrisiko; Nichtstichprobenrisiko; Grundgesamtheit; Stichprobeneinheit; Anomalie; erwartete Abweichung/falsche Darstellung.Anforderungen: Ziel und Grundgesamtheit definieren; Umfang unter Berücksichtigung des Stichprobenrisikos festlegen; Elemente auswählen; Abweichungen untersuchen; Falschdarstellungen hochrechnen; Anomalien begründen; Ergebnis auf ausreichende Grundlage beurteilen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert statistische/nicht statistische Verfahren, systematische, zufällige und bewusste Auswahl sowie Verbindung von Stichproben- und Nichtstichprobenrisiko.Prüfungsfokus: Einzelfallprüfung ist keine Stichprobe, wenn bewusst alle wesentlichen oder risikoreichen Elemente geprüft werden.

ISA-CH 540 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für geschätzte Werte und zugehörige Angaben, einschliesslich Zeitwerten; die revidierte Fassung fokussiert stärker auf Schätzunsicherheit und Management Bias.Merkmale: Eigenständiger risikoorientierter Ansatz für Methoden, Modelle, Annahmen, Daten und Angaben; inhärente Risikofaktoren sind entscheidend.Verantwortlichkeiten: Management verantwortet Schätzungen und Angaben; der Abschlussprüfer beurteilt Risiken, reagiert darauf und würdigt möglichen Management Bias.Ziele: Ausreichende geeignete Prüfungsnachweise darüber erlangen, ob Schätzungen und Angaben im Abschluss angemessen sind.Definitionen: Geschätzter Wert; Punktwert/Intervall des Abschlussprüfers; Schätzunsicherheit; Management Bias; inhärente Risikofaktoren.Anforderungen: Verständnis des Prozesses erlangen; Risiken auf Aussageebene beurteilen; auf Risiken durch Prüfung nachträglicher Ereignisse, Managementprozess oder eigenen Punktwert/Intervall reagieren; Methoden, Annahmen, Daten und Angaben prüfen; Bias bewerten; schriftliche Erklärungen und Dokumentation.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Skala der Schätzunsicherheit, Komplexität, Subjektivität und andere inhärente Risikofaktoren sowie erhöhte Anforderungen bei bedeutsamen Risiken.Prüfungsfokus: Prüfungsfall lösen: Methode – Daten – Annahmen – Angaben – Bias. Nie nur den Endbetrag prüfen.

ISA-CH 550 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für Beziehungen und Transaktionen mit nahestehenden Personen, soweit das Rechnungslegungsregelwerk entsprechende Angaben oder Bilanzierung verlangt.Merkmale: Besonders anfällig für nicht marktübliche Bedingungen, Verschleierung, unvollständige Angaben und Management Override.Verantwortlichkeiten: Management identifiziert und legt Nahestehende/Transaktionen offen; der Abschlussprüfer führt spezifische Risikobeurteilungs- und Reaktionshandlungen durch.Ziele: Ausreichende geeignete Nachweise über Identifizierung, Bilanzierung und Angaben zu nahestehenden Personen/Transaktionen erlangen.Definitionen: Nahestehende Person; Transaktion ausserhalb des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs; Management; Überwachungsorgane.Anforderungen: Befragungen und Teamgespräch; Register/Protokolle/Bestätigungen prüfen; Risikofaktoren identifizieren; bedeutsame Transaktionen ausserhalb des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs untersuchen; neu identifizierte Nahestehende nachverfolgen; Kommunikation und Dokumentation.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert typische Indikatoren, Einfluss nahestehender Personen, Umgang mit nicht offen gelegten Beziehungen und Berichtsfolgen.Prüfungsfokus: Die Frage ist zweistufig: Wer ist nahestehend? Sind die Transaktionen korrekt erfasst, bewertet und offengelegt?

ISA-CH 560 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für Ereignisse zwischen Abschlussstichtag und Datum des Vermerks sowie für nach dem Vermerksdatum bekannt gewordene Tatsachen.Merkmale: Unterscheidet wertbegründende und wertaufhellende Aspekte sowie Zeitpunkte der Kenntniserlangung.Verantwortlichkeiten: Management passt Abschluss oder Angaben an; der Abschlussprüfer führt bis Vermerksdatum geeignete Handlungen durch und reagiert bei später bekannt werdenden Tatsachen angemessen.Ziele: Angemessen auf Ereignisse reagieren, die eine Anpassung des Abschlusses oder Angaben erfordern.Definitionen: Nachträgliches Ereignis; Datum des Vermerks; Herausgabe des Abschlusses; Anpassung; Angaben.Anforderungen: Verfahren bis Vermerksdatum durchführen; Management befragen; Protokolle und Zwischenabschlüsse prüfen; bei Ereignissen nach Vermerksdatum Anpassung/Neuvermerk oder geeignete Massnahmen beurteilen; Kommunikation und Dokumentation.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Zeitachsen, Umstände nach Herausgabe und die Bedeutung von Rechts-/Verwaltungsorganen für den Umgang mit dem Abschluss.Prüfungsfokus: Zeichne die Zeitachse: Bilanzstichtag → Vermerksdatum → Herausgabe → GV; je Abschnitt gelten andere Pflichten.

ISA-CH 570 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit und zugehörigen Angaben.Merkmale: Grundsatz ist Managementannahme; der Abschlussprüfer prüft Angemessenheit und wesentliche Unsicherheiten, nicht die Zukunftsgarantie.Verantwortlichkeiten: Management/VR beurteilen Fortführung und machen angemessene Angaben; der Abschlussprüfer beurteilt Annahme, Nachweise, Unsicherheiten und Berichtsfolgen.Ziele: Ausreichende geeignete Nachweise über Angemessenheit der Fortführungsannahme und das Bestehen/Fehlen einer wesentlichen Unsicherheit erlangen.Definitionen: Fortführung der Geschäftstätigkeit; wesentliche Unsicherheit; Ereignisse/Gegebenheiten; Angemessenheit der Annahme.Anforderungen: Managementbeurteilung würdigen; Ereignisse/Gegebenheiten identifizieren; bei Risiko zusätzliche Handlungen durchführen; Pläne, Liquiditätsprognosen und Rangrücktritte prüfen; Angaben beurteilen; mit Überwachungsorgan kommunizieren; Bericht anpassen falls nötig.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Abgrenzung zwischen angemessener Annahme mit wesentlicher Unsicherheit, unangemessener Annahme, unzureichenden Angaben und fehlender Beurteilung des Managements.Prüfungsfokus: Auswirkung auf Bericht immer nach Matrix lösen: Annahme angemessen/unangemessen × Angaben angemessen/unangemessen.

ISA-CH 580 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für schriftliche Erklärungen des Managements und gegebenenfalls der für die Überwachung Verantwortlichen als Prüfungsnachweis.Merkmale: Schriftliche Erklärungen ergänzen, ersetzen aber keine anderen ausreichenden geeigneten Prüfungsnachweise.Verantwortlichkeiten: Management verantwortet Abschluss, Vollständigkeit der Informationen und offengelegte Sachverhalte; der Abschlussprüfer fordert, beurteilt und dokumentiert die Erklärungen.Ziele: Schriftliche Erklärungen als notwendige Ergänzung anderer Prüfungsnachweise erlangen und angemessen auf Verweigerung oder Zweifel reagieren.Definitionen: Schriftliche Erklärung; Management; Überwachungsorgan; Datum der Erklärung; Erklärung über Vollständigkeit.Anforderungen: Erklärungen zu Verantwortlichkeiten und Vollständigkeit einholen; weitere spezifische Erklärungen verlangen; Kompetenz und Integrität beurteilen; Datum nahe beim Vermerksdatum; bei Verweigerung oder fehlender Verlässlichkeit weitere Handlungen/Urteilsfolgen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Form, Adressat, Bestandteile, Wirkung von Einschränkungen und Zusammenhang mit ISA-CH 450, 540 und 550.Prüfungsfokus: Merksatz: Die Vollständigkeitserklärung ist notwendiger Nachweis, aber nie Ersatz für Prüfungshandlungen.

ISA-CH 600 (Revised) – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Prüfung eines Konzernabschlusses bzw. einer Jahresrechnung, die Finanzinformationen von mehr als einer Einheit oder einem Geschäftsbereich durch einen Konsolidierungsprozess einschliesst; auch bei Einbindung von Teilbereichsprüfern.Merkmale: Risikoorientierter Top-down-Ansatz; das Konzernprüfungsteam ist ein einheitliches Team und trägt die Alleinverantwortung für das Prüfungsurteil.Verantwortlichkeiten: Konzernprüfungsteam leitet, beaufsichtigt und würdigt Arbeiten von Teilbereichsprüfern; Teilbereichsprüfer unterstützen, ersetzen aber nicht die Verantwortung des Konzernprüfungsteams. Konzernmanagement verantwortet Konzernabschluss und Konsolidierung.Ziele: Ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu Finanzinformationen der Einheiten/Geschäftsbereiche und zum Konsolidierungsprozess erlangen, um ein Prüfungsurteil zur Konzernrechnung zu bilden.Definitionen: Konzernabschluss; Konzernprüfung; Konzernprüfungsteam; Teilbereich; Teilbereichsprüfer; Konzernmanagement; gruppenweite Kontrollen; Konsolidierungsprozess.Anforderungen: Annahme/Fortführung und Ressourcen beurteilen; Verständnis von Konzern und IKS gewinnen; Risiken auf Gruppen- und Komponentenebene identifizieren; Wesentlichkeit festlegen; Teilbereichsprüfer instruieren und involvieren; Kommunikation, Review und Dokumentation sicherstellen; Konsolidierungsprozess und Ereignisse nach Bilanzstichtag prüfen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Skalierbarkeit, Definition eines Teilbereichs, Zusammenarbeit/Kommunikation, Nutzung zentraler Funktionen/Shared Service Centres und Verbindung mit ISA-CH 220R, 315R und 330.Prüfungsfokus: Kein 'Abschieben' an Teilbereichsprüfer: Das Konzernprüfungsteam trägt die alleinige Verantwortung für das Urteil.

ISA-CH 610 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt bei Nutzung der Tätigkeit der Internen Revision oder bei direkter Unterstützung durch interne Revisoren, soweit zulässig.Merkmale: Unterscheidet Nutzung bereits durchgeführter Arbeiten und direkte Unterstützung; externe Prüfung bleibt unabhängig und verantwortlich.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer beurteilt Objektivität, Kompetenz und systematischen/geordneten Ansatz der Internen Revision; Management/Überwachungsorgan verantworten deren Einrichtung.Ziele: Angemessen bestimmen, ob, in welchen Bereichen und in welchem Umfang die Tätigkeit interner Revisoren genutzt werden kann.Definitionen: Interne Revision; Objektivität; Kompetenz; systematischer und geordneter Ansatz; direkte Unterstützung.Anforderungen: Tätigkeit beurteilen; Art/Umfang der Nutzung festlegen; ausreichend Arbeiten nachprüfen; direkte Unterstützung nur mit angemessener Leitung/Beaufsichtigung/Durchsicht und nicht bei hohen Risiken oder wesentlichen Urteilen einsetzen; Dokumentation.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Faktoren, die Objektivität beeinträchtigen können, und Abgrenzung zu ISA-CH 220/330.Prüfungsfokus: Je höher das Risiko und je stärker das fachliche Urteil, desto geringer die zulässige Nutzung.

ISA-CH 620 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt, wenn der Abschlussprüfer für ausreichende geeignete Prüfungsnachweise die Tätigkeit eines eigenen Sachverständigen nutzt.Merkmale: Sachverständiger unterstützt den Abschlussprüfer, ersetzt aber nicht dessen berufliches Urteil oder Verantwortung.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer beurteilt Kompetenz, Fähigkeiten, Objektivität sowie Angemessenheit von Arbeit und Ergebnissen des Sachverständigen.Ziele: Bei Nutzung eines Sachverständigen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise über die Angemessenheit seiner Arbeit erlangen.Definitionen: Sachverständiger des Abschlussprüfers; Fachgebiet; Kompetenz; Fähigkeiten; Objektivität; Arbeit des Sachverständigen.Anforderungen: Bedarf und Aufgaben bestimmen; Kompetenz/Fähigkeiten/Objektivität beurteilen; schriftliche Vereinbarung treffen; Angemessenheit von Methoden, Annahmen, Daten und Schlussfolgerungen würdigen; bei Mängeln Zusatzhandlungen; Dokumentation.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Abgrenzung zu Management-Sachverständigen, externe/interne Experten und Berichterstattung: Standardmässig kein Verweis im Vermerk.Prüfungsfokus: Prüfer prüft nicht selbst Versicherungsmathematik, aber prüft, ob der Experte kompetent, objektiv und seine Arbeit brauchbar ist.

ISA-CH 700 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für Prüfungen vollständiger Abschlüsse für allgemeine Zwecke ausserhalb des zusammenfassenden Berichts einer ordentlichen Revision nach OR, für den PS-CH 700 massgebend ist.Merkmale: Urteilsbildung und standardisierte Berichtsstruktur mit Prüfungsurteil im ersten Abschnitt; berücksichtigte Schweizer Anpassungen.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer beurteilt Abschluss als Ganzes und erteilt einen sachgerechten Vermerk; Management verantwortet Aufstellung und Angaben.Ziele: Ein Prüfungsurteil darüber bilden, ob der Abschluss in allen wesentlichen Belangen nach dem massgebenden Regelwerk aufgestellt ist, und dies klar berichten.Definitionen: Sachgerechte Gesamtdarstellung; Regelwerk zur Einhaltung; nicht modifiziertes Prüfungsurteil; Abschluss; Vermerk.Anforderungen: Schlussfolgerung auf ausreichende geeignete Nachweise stützen; qualitative Aspekte der Rechnungslegungspraktiken beurteilen; Art des Urteils bestimmen; Mindestbestandteile und Reihenfolge des Vermerks beachten; zusätzliche Informationen beurteilen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Unterschiede zwischen True-and-Fair- und Compliance-Regelwerken, Berichtsvorlagen und Zusammenspiel mit ISA-CH 701/705/706/720.Prüfungsfokus: Abgrenzung: ISA-CH 700 für allgemeine Abschlussprüfungen; PS-CH 700 für den gesetzlichen zusammenfassenden Bericht der ordentlichen Revision.

PS-CH 700 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für den zusammenfassenden Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung nach Art. 728b Abs. 2 OR bei ordentlicher Revision; nicht für den umfassenden Bericht an den VR.Merkmale: Schweizer Berichtsnorm mit Prüfung des Abschlusses und weiterer gesetzlicher Prüfungsgegenstände; verbindet ISA-CH-Logik mit OR-Berichtspflichten.Verantwortlichkeiten: Revisionsstelle bildet das Urteil und berichtet an die GV; VR verantwortet Jahres- bzw. Konzernrechnung, IKS-Ausgestaltung und Gewinnverwendungsantrag.Ziele: Ein Prüfungsurteil zum Abschluss und zu den gesetzlichen weiteren Prüfungsgegenständen bilden sowie einen rechtskonformen Vermerk erteilen.Definitionen: Zusammenfassender Bericht; ordentliche Revision; Vermerk; weitere gesetzliche Anforderungen; Rechnungslegungsgrundsätze; IKS-Existenz.Anforderungen: Abschluss beurteilen; Art des Urteils bestimmen; Mindestinhalte/Reihenfolge des Vermerks einhalten; IKS-Existenz nach PS-CH 890 berichten; Gewinnverwendung prüfen; bei Modifikationen auch die schweizerischen gesetzlichen Berichtsteile würdigen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Berichtsbeispiele, Formulierungspflichten, zusätzliche Abschlussinformationen, Verhältnis zu ISA-CH 701/705/706/720 und Abgrenzung umfassender VR-Bericht.Prüfungsfokus: Prüfungsurteil am Anfang. In der Schweiz zusätzlich IKS-Existenz und Gewinnverwendungsantrag im Berichtsteil 'sonstige gesetzliche Anforderungen'.

ISA-CH 701 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für die Kommunikation von Key Audit Matters im Vermerk, insbesondere bei börsenkotierten Unternehmen oder wenn gesetzlich/vertraglich gefordert.Merkmale: KAM sind keine separaten Prüfungsurteile; sie werden aus den mit Überwachungsorgan kommunizierten Sachverhalten bestimmt.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer bestimmt und beschreibt KAM; Überwachungsorgan und Management verantworten Abschluss und Kommunikation, nicht aber die Auswahl der KAM.Ziele: Kommunikativen Wert des Vermerks durch grössere Transparenz über besonders bedeutsame Prüfungssachverhalte erhöhen.Definitionen: Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt; für die Überwachung Verantwortliche; kein gesondertes Prüfungsurteil.Anforderungen: Sachverhalte aus ISA-CH 260-Kommunikation auswählen; relative Bedeutsamkeit bestimmen; beschreiben, warum Sachverhalt KAM ist und wie er geprüft wurde; gesetzliche Geheimhaltung und äusserst seltene Ausnahmefälle würdigen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Auswahlkriterien wie höhere Risiken, bedeutsame Managementurteile und wesentliche Ereignisse/Transaktionen sowie Verhältnis zu Modifizierungen und Going Concern.Prüfungsfokus: KAM ≠ Modifikation, ≠ Hervorhebung, ≠ separate Meinung. Erst Berichtskategorie richtig wählen.

ISA-CH 705 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt, wenn der Abschlussprüfer ein eingeschränktes oder versagtes Prüfungsurteil abgibt oder die Nichtabgabe eines Prüfungsurteils erklärt.Merkmale: Entscheidungsmatrix nach Art des Sachverhalts (Falschdarstellung oder fehlende Nachweise) und Umfang der Auswirkungen (wesentlich/nicht umfassend vs. wesentlich/umfassend).Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer beurteilt Ursache, Wesentlichkeit und Umfassendheit sowie formuliert Grundlage und Urteil korrekt.Ziele: Angemessen über einen Abschluss berichten, der wesentlich falsch dargestellt ist, oder wenn ausreichende geeignete Nachweise nicht erlangt werden können.Definitionen: Eingeschränktes Prüfungsurteil; versagtes Prüfungsurteil; Erklärung der Nichtabgabe; wesentlich und umfassend; Grundlage für das modifizierte Urteil.Anforderungen: Falschdarstellungen und Prüfungshemmnisse beurteilen; mit Management/Überwachungsorgan kommunizieren; Modifikationsart bestimmen; Bericht korrekt strukturieren; Wechselwirkung mit KAM, sonstigen Informationen und Schweizer Berichtspflichten beachten.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Umfassendheit, Angabenmängel, begrenzte und umfassende Nachweishemmnisse sowie Beispiele für ordentliche Revision/PS-CH 700.Prüfungsfokus: Matrix: Falschdarstellung → eingeschränkt/versagt; fehlender Nachweis → eingeschränkt/Nichtabgabe.

ISA-CH 706 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für zusätzliche Absätze im Vermerk, wenn diese für das Verständnis der Nutzer wesentlich sind, aber keine Modifikation nach ISA-CH 705 erforderlich ist.Merkmale: Hervorhebung = im Abschluss ordnungsgemäss dargestellt; sonstiger Sachverhalt = ausserhalb Abschluss, aber für Verständnis des Berichts/Prüfers relevant.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer entscheidet über Notwendigkeit, Formulierung und Platzierung; Management verantwortet Abschlussangaben.Ziele: Die Aufmerksamkeit der Nutzer angemessen auf wesentliche Sachverhalte lenken, ohne das Prüfungsurteil zu modifizieren.Definitionen: Hervorhebung eines Sachverhalts; sonstiger Sachverhalt; nicht modifiziertes Prüfungsurteil.Anforderungen: Nur verwenden, wenn Sachverhalt fundamental für Nutzerverständnis ist; bei Hervorhebung auf die relevante Angabe verweisen; klare Aussage über fehlende Modifikation; bei sonstigem Sachverhalt geeignete Platzierung und Adressat berücksichtigen; kommunizieren.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Abgrenzung zu KAM, Going-Concern-Abschnitt und modifizierten Urteilen sowie restriktiven Einsatz.Prüfungsfokus: Hervorhebung ist kein 'Hinweis auf Problem': Der Abschluss muss den Sachverhalt bereits angemessen darstellen.

ISA-CH 710 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für Vergleichsinformationen im Abschluss; unterscheidet Vergleichsangaben und Vergleichsabschlüsse.Merkmale: Berichtsfolgen hängen davon ab, ob eine Meinung zur aktuellen Periode allein oder zu beiden Perioden erteilt wird.Verantwortlichkeiten: Der Abschlussprüfer erlangt Nachweise, dass Vergleichsinformationen nach Regelwerk dargestellt sind; Management verantwortet korrekte Darstellung.Ziele: Ausreichende geeignete Nachweise über die Angemessenheit der Vergleichsinformationen und eine sachgerechte Berichterstattung erlangen.Definitionen: Vergleichsangaben; Vergleichsabschlüsse; Vorgängerprüfer; nicht geprüft; modifiziertes Vorjahresurteil.Anforderungen: Prüfen, ob Vergleichsinformationen korrekt dargestellt/konsistent sind; Vorjahresmodifikationen und Nichtprüfung würdigen; bei Vergleichsabschlüssen getrennte Urteile; Berichtsform und Hinweise korrekt gestalten.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert praktische Berichtsbeispiele, Wechsel von Vorgängerprüfer und Auswirkungen von Korrekturen früherer Perioden.Prüfungsfokus: Zuerst bestimmen: Vergleichsangaben oder Vergleichsabschlüsse – davon hängt der Bericht ab.

ISA-CH 720 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt für sonstige Informationen in Dokumenten, die den geprüften Abschluss und Vermerk enthalten; nicht für den geprüften Abschluss selbst.Merkmale: Lesen und Würdigen statt eigenständige Prüfung: Ziel ist die Identifikation wesentlicher Unstimmigkeiten oder offensichtlich wesentlicher Falschangaben.Verantwortlichkeiten: Management verantwortet die sonstigen Informationen; der Abschlussprüfer liest sie, reagiert auf Unstimmigkeiten und berichtet nach Vorgaben.Ziele: Angemessen auf sonstige Informationen reagieren, die die Glaubwürdigkeit des Abschlusses oder Vermerks beeinträchtigen könnten.Definitionen: Sonstige Informationen; Jahresbericht; wesentliche Unstimmigkeit; offensichtlich wesentliche Falschangabe.Anforderungen: Sonstige Informationen beschaffen/lesen; mit Abschluss und Prüfungswissen vergleichen; bei Unstimmigkeit Management zu Korrektur auffordern; Überwachungsorgan einbeziehen; bei Nichtkorrektur Berichts- oder weitere Massnahmen beurteilen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Abgrenzung zu geprüften Abschlussangaben, Zeitpunkt der Verfügbarkeit, Berichtstext und Umgang mit nachträglich erhaltenen Informationen.Prüfungsfokus: Keine Prüfungssicherheit über sonstige Informationen, aber klare Reaktionspflicht bei erkannten Unstimmigkeiten.

PS-CH 890 – Standard-SteckbriefNennen und erläutern Sie Anwendungsbereich, Merkmale, Verantwortlichkeiten, Ziele, Definitionen, Anforderungen sowie Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen.

Anwendungsbereich: Gilt bei ordentlicher Revision zur Prüfung, ob ein nach Vorgaben des Verwaltungsrats ausgestaltetes IKS für die Aufstellung der Jahres-/Konzernrechnung existiert.Merkmale: Schweizer gesetzliche Existenzprüfung, nicht allgemeines Wirksamkeitsurteil; risikoorientiert und auf Finanzberichterstattung ausgerichtet.Verantwortlichkeiten: VR gestaltet IKS und überwacht dessen Existenz; GL implementiert; Revisionsstelle prüft Existenz und berichtet im zusammenfassenden Bericht gemäss PS-CH 700.Ziele: Eine hinreichende Grundlage für die Aussage zur Existenz des IKS in der Finanzberichterstattung erlangen.Definitionen: IKS; Existenzprüfung; Kontrollen auf Unternehmensebene; Prozesskontrollen; generelle IT-Kontrollen; Wurzelstichprobe/Walkthrough.Anforderungen: IKS-Verständnis gewinnen; relevante Risiken/Prozesse bestimmen; angemessene Kontrollen identifizieren; Design und Implementierung beurteilen; Existenz durch Walkthroughs und Nachweise prüfen; Mängel kommunizieren; Berichtsfolgen beurteilen.Anwendungshinweise und sonstige Erläuterungen: Erläutert Abgrenzung zwischen Existenzprüfung und Wirksamkeitsprüfung, Bedeutung der IT sowie Skalierung für kleinere Einheiten.Prüfungsfokus: PS-CH 890 verlangt keine Aussage zur dauernden Wirksamkeit. Prüfe: Gestaltung + Implementierung + Existenz.

Was ist der Kern von ISA-CH 220 (Revised)?

Zielbild: Qualität wird auf Auftragsebene aktiv gesteuert: Der Auftragsverantwortliche trägt die Gesamtverantwortung für die Qualitätssteuerung der Abschlussprüfung.Merkmale: Der Standard verknüpft Ressourcen, Kompetenz, Aufsicht/Review, Konsultation, Informations- und Kommunikationsflüsse sowie die Würdigung von Qualitätsrisiken.Prüfungsfalle: Qualitätssicherung ist nicht bloss Schlussreview; sie beginnt mit Annahme/Fortführung und begleitet alle Prüfungsphasen.

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