OR 530

ObligationenrechtBundesgesetz Art 530 Die einfache Gesellschaft1 Gesellschaft ist die vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln.2 Sie ist eine einfache Gesellschaft im Sinne dieses Titels, sofern dabei nicht die Voraussetzungen einer andern durch das Gesetz geordneten Gesellschaft zutreffen.

ObligationenrechtBundesgesetz Art 530 Die einfache Gesellschaft1 Gesellschaft ist die vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln.2 Sie ist eine einfache Gesellschaft im Sinne dieses Titels, sofern dabei nicht die Voraussetzungen einer andern durch das Gesetz geordneten Gesellschaft zutreffen.


V. K.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über das Schweizer Finanzrecht und Steuersystem auf Universitätsniveau. Sie behandeln zentrale Themen wie die Besteuerung von Einkommen und Vermögen, die Rolle von Aktiengesellschaften (AG) und Stiftungen, sowie spezifische Steuerarten wie die Mehrwertsteuer (MWST) und die direkte Bundessteuer. Besonders relevant sind die Erläuterungen zu Begriffen wie Repartitionswert, Kollisionsnormen und das Imparitätsprinzip, die für Studierende der Finanzwissenschaft und Steuerberater von großer Bedeutung sind. Die Karteikarten helfen, komplexe steuerliche Regelungen und rechtliche Grundlagen zu verstehen und anzuwenden.
Flashcards
109
Students
1
Language
German
Category
Finance
Level
University
Created / Updated
18.05.2024 / 19.11.2025

Flashcards

Obligatorenrecht Artikel 530 bis 619

Die Artikel 530 bis 619 des Schweizer Obligationenrechts befassen sich hauptsächlich mit Gesellschaftsformen, ihrer Gründung, Verwaltung und Auflösung. Diese Bestimmungen sind essentiell für das Verständnis des rechtlichen Rahmens von Geschäftsbeziehungen und -partnerschaften in der Schweiz.Zusammenfassung der Artikel 530 bis 619 des Schweizer Obligationenrechts (OR):

Einfache Gesellschaft (Art. 530-551)

  • Gründung: Zwei oder mehr Personen gründen eine Gesellschaft zur gemeinsamen Geschäftstätigkeit.
  • Rechte/Pflichten: Beiträge, Gewinnverteilung, Entscheidungsprozesse und Haftung der Gesellschafter.
  • Geschäftsführung: Befugnisse zur Leitung und Vertretung der Gesellschaft.
  • Auflösung: Gründe und Verfahren der Liquidation.

Kommanditgesellschaft (Art. 552-593)

  • Gründung: Besteht aus mindestens einem unbeschränkt haftenden Komplementär und einem oder mehreren beschränkt haftenden Kommanditären.
  • Rechte/Pflichten: Kapitaleinlagen und Gewinnverteilung.
  • Geschäftsführung: Komplementäre führen die Geschäfte; Kommanditäre sind beschränkt beteiligt.
  • Auflösung: Gründe und Verfahren der Liquidation.

Aktiengesellschaft (Art. 620-763)

  • Gründung: Anforderungen an Kapital und Statuten.
  • Organisation: Strukturen wie Generalversammlung, Verwaltungsrat und Revisionsstelle

Kommandit

Als Kommanditist wird ein Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft bezeichnet, der eine im Handelsregister eingetragene Einlage in die KG leistet und nur bis zur Höhe dieser Einlage für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Ihm gegenüber steht der Komplementär, der mit seinem gesamten Vermögen haftet.

Unterschied Kommandit- & Kollektivgesellschaft

  • Haftung: In der Kollektivgesellschaft haften alle Gesellschafter unbeschränkt, während in der Kommanditgesellschaft nur die Komplementäre unbeschränkt haften und die Kommanditäre beschränkt haften.
  • Geschäftsführung: In der Kollektivgesellschaft sind alle Gesellschafter an der Geschäftsführung beteiligt. In der Kommanditgesellschaft liegt die Geschäftsführung bei den Komplementären, und die Kommanditäre sind in der Regel von der Geschäftsführung ausgeschlossen.
  • Beteiligungsstruktur: Die Kollektivgesellschaft besteht nur aus unbeschränkt haftenden Gesellschaftern, während die Kommanditgesellschaft aus unbeschränkt haftenden Komplementären und beschränkt haftenden Kommanditären besteht.

Generalversammlung: was für Erweiterungen gelten für börsenkotierte AGs

  1. Wahl jedes einzelnen Mitglieds des Verwaltungsrat & Präsident, 1 Jahr gültig
  2. Wahl Vergütungsausschuss
  3. Wahl unabhängiger Stimmrechtvertreter
  4. Verwaltungsrat muss an GV Vergütungsbericht vorlegen, geprüft von Revisionsstelle

Aufgaben der jährl. Generalsversammlung

  1. Festsetzen /Ändern der Statuten
  2. Wahl Verwaltungsrat & Präsident des VR & Revisionsstelle
  3. Jahresberichtengenehmigung, welche durch Verwaltungsrat zur Verfügung gestellt werden & geprüft sind von Revisionsstelle. 
  4. Entscheid Gewinnverteilung (Verwendung Jahresgewinn)
  5. Entlastung VR (Decharge)
  6. Schaffung von Genussscheinen
  7. Beschluss evtl.freier Reserven/ Rückhalt von Gewinn
  8. Beschlussfassung weiterer Punkte

AG Vergütungsbericht: Inhalt, Hintergründe

  • Von Verwaltungsrat zur Verfügung gestellt an Generalversammlung
  • Enthält Vergütung (VegüV 14-16) VR (Gesamtbetrag & Anteile je Mitglied), Geschäftsleitung (gesamt & höchstes auf Mitglied entfallener Betrg, namentlich genannt) & Beirat ( gesamt & Anteile je Mitglied)
  • Geprüft durch Revisionsstelle

Was ist Dechargeerteilung

  • Erteilt an Verwaltungsrat durch Aktionäre, wenn Jahresberichte genehmigt wurden. Dadurch Erlass der Haftung für vergangene Geschäftsperiode, allerdings nur auf vekannte Infos. Wenn unbekannt / verheimlicht, VR immernoch haftbar
  • VR / Gechäftsführung darf nicht stimmen über Decharge

Was ist ein Genussschein

Genusscheine sind besondere Form der Beteiligung an AG: Berechtig Beteiligung an Vermögen / Dividende, 

Aber an GV nicht stimmberechtigt

Was sind Traktanten

= Verhandlungsgegenstände

z.B. Anträge des VR zu Jahesrecunung, Geschäftsbericht, Revisionsbericht & Statutenänderungen.

Unterschied Universalversammlung vs GV

Bei Univ.versammlung sind sämtliche Aktionäre amwesend

Merkmale Stimmrechtaktien

Können in Statuten vorgesehen werden.

Haben unabhängig vom Wert eine Stimme.

Müssen voll einbezahlte Namenaktien sein.

Was ist ein Organisationsreglement und was beinhaltet es?

  1. Aufgestellt durch Verwaltungsrat, 
  2. Nur zulässig, wenn in Statuten festgelegt ist
  3. Reglement für klare Aufgabenverteilung (Innere Geschäftsführung & Vertretung durch aussen

Was ist eine Tantieme

  • Vom Gesetz vorgesehene Entschädigungsform für Verwaltungsrat
  • Darf nur vom Reingewinn ausgeschüttet werden
  • Nur zulässig nach Einlage in gesetzlichem Reservefonds und mind.5% ausgeschütteter Aktionärsdividende
  • Andere zulässige, nicht vom Gesetz virgeschriebene anerb zulässige Entschädigung: sitzungsgelder, fest oder erfolgsabhängig

Zeitraum zur Verjährung Haftungsansprüche?

  • 5 Jahre seit Kenntnisnahme
  • 10 Jahre seit schädigender Handlung (OR 760I)

Wichtigste Aufgaben des Verwaltungsrats? (7)

  1. Geschäftsführung
  2. GV 
  3. Ausführung GV-Beschlüsse
  4. Geschäftsbücher Führung
  5. Jahresbericht & Konzernrechnung
  6. Ausserordentliche Maasnahme bei Verlusten / Überschuldung
  7. Bei kotierter AG: Vergütungsbericht
  8.  

Pflichten VR-Mitglied? (2)

Sorgfältigkeit

Treu- &  Geheimhaltung

Persönliche Haftung

Wogegen richtet sich dei Verantwortlichkeits- bzw Anfechtungsklage?

Anfechtungsklage ist gegen GV-Beschlüsse, welche gegen Aktionärsrechte gefasst wurden

Verantwortlichkeitsklage ist gegen VR (evtl auch Direktoren oder Prokuristen, mit welcher pflichtwidriger Schadenseersatz beantragt werden kann.

Wählbarkeitskriterien VR?

  1. muss natürliche Person sein
  2. Mindergeiten müssen eine Stimme haben

Aufgaben Revisionsstelle (3)

  1. Prüfung Jahresbericht
  2. Berichterstattung über Ergebnis des Jahresberichts
  3. Verschwiegenheit

Revisionsarten (3)

  • Ordentlich (für (1)Publikumsgesellschafen (mit börsenkotierten Aktien), (2)Grosse Unternehmen (mind.2 der flogenden Kriteria: Bilanz>CHF 20m , Umsatz>CHF 40m, min.250Vollzeitstellen, (3) Konzerne, (4)auf verlangen Hauptaktionär (mind10%Aktienkapital)
  • Eingeschränkt: kleine Unternehmen
  • Verzicht: mögl.bei <10Vollzeitstellen

Ordentliche Revision.  Was wird geprüft? (1.4+2.7)

  • Formelle Kontrolle
  1. Buchführung
  2. Übereinstimmung Jahresabschluss & Bücher
  3. Rechnungslegung Bilanz, Erfolgsrechnung & Begründungen von Abweichungen
  4. Mindestgliederung
  • Materielle Kontrolle
  1. Aktiven am Bilanztermin tatsächlich vorhanden?
  2. Geschäftsergebnis & Vermögenslage gemäss gesetzlichen Bewertungsgrundsätze?
  3. Bildung & Auflösung Stille Reserven, interne Veränderungsbalanz eingehalten?
  4. Vollständiger & Richtigkeit der Anhangs
  5. Kapitalschutz ok? Keine unberechtigten Gewinnentnahmen: eigene Aktien, Darlehen an Aktionäre
  6. Gesetzliche Reserve eingehalten? Aktien & Aufwertung eingehalten?
  7. Zuverlässige Jahresrechnung bezügl. Beurteilung Vermögens- & Ertragslage?

Aktiven vs Passiven?

Die Aktivseite (Vermögens- und Investitionsseite) gibt Auskunft darüber wie das Unternehmen das verfügbare Kapital angelegt hat. Das Fremdkapital besteht auf der andern Seite (Passiven) aus noch nicht bezahlten Rechnungen (Kreditoren) sowie Schulden bei der Bank oder Privaten.

Was sind Stille Reserven

Stille Reserven sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem höheren Teilwert eines Wirtschaftsgutes. Stille Reserven entstehen durch eine Wertsteigerung des Wirtschaftsgutes oder durch zu hohen Abschreibungen. Sehr häufig sind stille Reserven im Immobilienbesitz enthalten.

Pflichten Unabhängigkeit Revisionsstelle? (5)

  1. Keine Angestellte der AG
  2. Kein Aktienbesitz der AG
  3. Keine Beziehung zu VR-Mitgliedern
  4. Keine Mitwirkung an Buchführung AG
  5. Keine Geschenkannahme .oder andeee Vorteile

Was ist eine Publikumsgesellschaft

Aktiengesellschaft, die an mindestens einer Börse kotiert ist. Damit kann jeder Investor Aktien erwerben und die Gesellschaft ist zumindest teilweise in Streubesitz.

Arten von Revisionen? (2)

  1. Ordentliche (Publikumsgesellschaften, >40m Umsatz, >20m Bilanzsumme oder >250 Vollzeitstellen)
  2. Eingeschrankte (darf von Revision gleichzeitig Buchhaltung haben), kleinere Firmen

Verhältnis 3 Organe der AG?

  1. GV - oberstes Organ der AG, wählt die anderen beiden Organe & kann diese absetzen. Genehmigt Geschäftsbericht, Jahresrechnung & Konzernrechnung, sowie Dechargeerteilung. Wählt VR & Revisionsstelle. VR beruft GV ein unter gesetzl.Minimalvorschriften und Statutenberücksichtigung.
  2. Revisionsstelle = Bindeglied GV & VR. Prüft Rechnungslegung des VR
  3. VR führt Geschäfte durch & bereitet vorm

Merkmale AG

  1. Körperschaft, bzw juristisvhe Person
  2. Prinzip Drittorganschaft
  3. Gesellschaftsvermögen in AG selbst & haftet
  4. Im Voraus bestimmtes Aktienkapital 
  5. Rechtspersönlichkeit durch Handelsregistereintrag
  6. Freie Namenswahl

4 Schritte AG Gründung

  1. Statuten Erstellung der Gründer
  2. Zeichnen Aktienkapital, mind. 50000 liberiert.
  3. Gründungsurkunde öffentlich beurkundet kit Notar
  4. Handelsregistereintrag

Was ist Qualifizierte Gründung?

  1. Sacheinlagegründung
  2. Sachübernahme
  3. Gründervorteile

Arten GV (3)?

 

  1. Ordentlich
  2. Ausserordentlich
  3. Universalversammlung 

Ablauf GV

 

Geleitet vom VR, führt Zutritt-&Stimmrechtkontrolle durch. Meist wie in Statuten festgelegt, leitet VR-Präsident die Versammlung.

Jeder Aktionär hat mind.1Stimme. Wichtige Entscheidungen brauchen Qualifiziertes Mehr (2/3). Depotstimmrecht haben Banken, wenn Aktionär schriftl.ermächtigt hat.Anfechtung Beschlüsse: via Anfechtungsklage

 

Organe AG

GV - oberstes Organ der AG, wählt die anderen beiden Organe & kann diese absetzen. Genehmigt Geschäftsbericht, Jahresrechnung & Konzernrechnung, sowie Dechargeerteilung. Wählt VR & Revisionsstelle. VR beruft GV ein unter gesetzl.Minimalvorschriften und Statutenberücksichtigung.

Revisionsstelle = Bindeglied GV & VR. Prüft Rechnungslegung des VR

VR führt Geschäfte durch & bereitet vor. Exektutivorgan & Geschäftsführung. Organisiert GV. Führt GVBeschlüsse aus. Erstelllt Jahresreporte & Vergütungsbericht. Entscheidet als Kollegialbehörde (pro Kopf eine Stimme). Einfaches Mehr gilt für Beschlûsse. Amtsdauer in Statuten, max.6Jahre für nocht kotierte AG, bei kotieren AG zwingend 1 GJ.

Unterschied Beweisurkunde & qualifizierte Urkunden?

Beweisurkunde = schriftl Verträge (für Rechte & Pfluchten)

qualifizierte Urkunden = Wertpapiere, v.a.fûr Grossunternehmen (bei Kleinen meist Beweiskunde als Ausgestaltung der Aktien). Ohne Urkunde kann kein Recht geltend gemacht werden. Mitgliedschaftsübertragung als Gesellschafter.

Was ist eine Zesion?

Eine Zession ist eine Forderungsabtretung oder Sicherungsabtretung. Dabei ändert sich das Schuldverhältnis, indem die Forderung an einen neuen Gläubiger übertragen wird. Der Zedent (Abtretender) verkauft also die Forderung an den sogenannten Zessionar (Abtretungsempfänger).

Was ist ein Indossament

  • Teil xur Berechtigung von Inhaberaktie.
  • Enthält Erwerbername, Unterschrift Veräusserer & Bescheinigung Aktienbucheibtrag durch VR
  • Dient zur Übertragung Namenaktie

Schritte rechtsgûltiger Übertragung Namensaktie (3)

  1. Übergabe Papier
  2. Indossament (Liste mit Erberbername, gez.Veräusserer & Bescheinigung Aktienbucheintrag
  3. Eintrag ins Aktienbuch

Was sind latente Steuern?

In die Zukunft transferierte Steuerpflicht. Dies geschieht vor allem durch die Bildung stiller Reserven was den steuerbaren Gewinn heute verringert aber zu einem höheren steuerbaren Gewinn im Zeitpunkt der Auflösung führt. Wegen dem Zeitwert des Geldes erfolgt die Bewertung dieser latenten Steuerlast oft zu einem reduzierten Steuersatz. Durch das verringerte Abschreibungs- und Rückstellungspotential wäre aber auch ein Satz nahe beim effektiven Steuersatz gerechtfertigt.

Was ist Vinkulierung

  • Bedingung für Aktienbucheintrag der Namensaktien
  • Muss in Statuten vorgesehen sein
  • Dient dem VR den Eintrag ins Aktienbuch zu regeln: entweder mit oder ohne Stimmrecht.
  • Statutenzwang 
  • Börsenkotiert: bei Überschreitung Aktienquote (kein muss aber kann in Statuten formuliert sein) wie in Statuten festgelegt, z.B. mehr als 3%, zur begrenzung von Stimmrecht. Änderung Quote ist nicht rückwirkend

Was versteht man unter einer Aktie (3)

  1. Beteiligung mit bestimmter Quote am Aktienkapital
  2. Rechte & Pflichten, die Mitgliedschaft an AG betreffen
  3. Urkunde, in der Beteiligung und Mitgliedschaft verbrieft sind

 

Étudier