Internationales Vertragsrecht
- Rechtliche Grundlagen der Internationalen Beschaffung verstehen- Wichtige Vertragstypen erarbeiten und anwenden- Rechtliche Störfälle managen- Grenzüberschreitende Verträge abschliessen- Mit wichtigen Vertragsdokumenten arbeiten- Wiener Kaufrecht anwenden- Submissionsrecht anwenden- Global Sourcing Risiken berücksichtigen
- Rechtliche Grundlagen der Internationalen Beschaffung verstehen- Wichtige Vertragstypen erarbeiten und anwenden- Rechtliche Störfälle managen- Grenzüberschreitende Verträge abschliessen- Mit wichtigen Vertragsdokumenten arbeiten- Wiener Kaufrecht anwenden- Submissionsrecht anwenden- Global Sourcing Risiken berücksichtigen
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Cartes-fiches
Was sind wichtige Vertragspunkte zur Riskiominimierung?
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
→ Klarheit darüber, welches nationale Recht gilt und wo Streitigkeiten ausgetragen werdenGeheimhaltung (NDA – Non-Disclosure Agreement)
→ Schutz vertraulicher Informationen vor unbefugter WeitergabeRegelungen zum geistigen Eigentum (IP – Intellectual Property)
→ Absicherung von Marken, Patenten, Software, Entwicklungen etc.Gewährleistungsregelungen
→ Definition von Mängelansprüchen, Fristen, Haftung und NachbesserungLieferbedingungen gemäß Incoterms 2010
→ Festlegung von Verantwortlichkeiten und Risiken beim Warenversand
Welche Sicherungsinstrumente können bei Verträgen in Betracht gezogen werden?
Konventionalstrafe (Vertragsstrafe)
→ Finanzielle Sanktion bei Nichterfüllung oder Verzug; motiviert zur VertragstreueGarantie
→ Selbständige Verpflichtung eines Dritten (z. B. eines Herstellers oder einer Bank), für die Erfüllung bestimmter Leistungen einzustehenBürgschaft
→ Dritter (Bürge) haftet subsidiär für die Erfüllung der Schuld, wenn der Hauptschuldner ausfälltAkkreditiv (Letter of Credit)
→ Zahlungsgarantie einer Bank an den Verkäufer, sobald bestimmte vertraglich vereinbarte Dokumente vorliegen (v. a. im internationalen Handel)Eigentumsvorbehalt
→ Käufer wird erst Eigentümer der Ware nach vollständiger Zahlung – Schutz vor ZahlungsausfallPfandrecht
→ Recht, eine Sache zu verwerten, wenn eine Forderung nicht erfüllt wird
Was ist ein Akkreditiv (Letter of Credit)?
Ein Akkreditiv ist ein Zahlungsversprechen einer Bank, das zugunsten eines Verkäufers gegeben wird. Die Zahlung erfolgt, wenn dieser bestimmte vertraglich vereinbarte Dokumente fristgerecht und ordnungsgemäss einreicht.
Wer sind die typischen Beteiligten bei einem Akkreditivgeschäft?
- Käufer / Importeur (Antragsteller)
Verkäufer / Exporteur (Begünstigter)
Eröffnende Bank (Bank des Käufers)
Benachrichtigende oder bestätigende Bank (Bank des Verkäufers)
Was ist der Hauptvorteil eines Akkreditivs für den Verkäufer?
Sicherheit, dass die Zahlung erfolgt – unabhängig von der Bonität des Käufers, solange die Dokumentenanforderungen erfüllt sind.
Welche Dokumente sind typischerweise bei einem Akkreditiv erforderlich?
Handelsrechnung
Transportdokumente (z. B. Konnossement / Bill of Lading)
Ursprungszeugnis
Versicherungsnachweis
ggf. Inspektionszertifikate
Was bedeutet „unwiderrufliches Akkreditiv“?
Ein unwiderrufliches Akkreditiv kann ohne Zustimmung aller Beteiligten nicht geändert oder aufgehoben werden – es bietet hohe Sicherheit für beide Seiten.
Welche Risiken bestehen bei Akkreditivgeschäften?
Formfehler in Dokumenten können zur Nichtzahlung führen
Komplexe Abwicklung
Zeitverzögerungen
Bankgebühren
Welche Vorteile hat ein Akkreditiv für den Käufer?
Zahlung erfolgt nur bei dokumentierter Vertragserfüllung
Kontrolle über Versand und Lieferbedingungen
Welche sind die Hauptquellen des Schweizer Rechts?
Gesetz
Gewohnheitsrecht
Gerichtspraxis (Judikatur)
Was ist das oberste Gesetz der Schweiz?
Die Bundesverfassung – sie bildet die Grundlage der gesamten Rechtsordnung.
Wie ist die Rechtssordnung in der Schweiz aufgebaut?
Bundesstaat mit drei Ebenen: Bund, Kantone, Gemeinden
Gewaltentrennung: Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Vollzug), Judikative (Rechtsprechung)
Verfassungsstaat: Bundesverfassung als oberstes Gesetz
Rechtsquellen: Gesetz, Gewohnheitsrecht, Gerichtspraxis
Privatrecht und öffentliches Recht als Hauptbereiche
Kodifiziertes Recht – Gesetze klar strukturiert in Gesetzbüchern
Was regelt das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) und wie ist es aufgebaut?
Das ZGB regelt das allgemeine Privatrecht und besteht aus fünf Teilen:
Personenrecht (z. B. Rechtsfähigkeit, Wohnsitz)
Familienrecht (z. B. Ehe, Scheidung, Kindsverhältnis)
Erbrecht (z. B. gesetzliche Erbfolge, Testament)
Sachenrecht (z. B. Eigentum, Besitz, Grundbuch)
Einleitungsartikel (allgemeine Grundsätze des Zivilrechts)
Was regelt das Obligationenrecht (OR) und welche Bereiche umfasst es?
Das OR ist Teil des ZGB, wird aber als eigenständiges Gesetz behandelt. Es regelt das Wirtschafts- und Vertragsrecht und umfasst:
Allgemeine Vertragsregeln (z. B. Vertragsabschluss, Mängel, Verjährung)
Einzelne Vertragstypen (z. B. Kauf, Miete, Arbeitsvertrag)
Gesellschaftsrecht (z. B. AG, GmbH, Kollektivgesellschaft)
Handelsrechtliche Vorschriften (z. B. Buchführung, Firmenrecht)
Haftpflichtrecht (unerlaubte Handlungen, Schadenersatz)
Was ist das Wiener Kaufrecht (CISG) und wann kommt es zur Anwendung?
Das CISG (Wiener Kaufrecht) ist ein internationales Übereinkommen über den Warenkauf.
Es gilt automatisch bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen zwischen Unternehmen, wenn beide Länder Vertragsstaaten sind – ausser es wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es regelt den Vertragsabschluss, Pflichten der Parteien und Rechtsfolgen bei Vertragsverletzung.
Was regelt das Schweizerische Internationale Privatrecht (IPRG)?
Das IPRG regelt, welches nationale Recht auf einen grenzüberschreitenden Sachverhalt anzuwenden ist.
Es bestimmt auch die internationale Zuständigkeit der Gerichte und die Anerkennung ausländischer Urteile in der Schweiz.
Es ist ein Kollisionsrecht, kein materielles Recht.
Was ist das Ziel des New Yorker Übereinkommens (1958)?
Das New Yorker Übereinkommen regelt die Anerkennung und Vollstreckung internationaler Schiedsurteile in über 170 Staaten.
Es ist eine zentrale Grundlage für die internationale Schiedsgerichtsbarkeit im Handelsrecht.
Was ist das Lugano-Übereinkommen und wofür wird es verwendet?
Das Lugano-Übereinkommen (LugÜ) regelt die gerichtliche Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Zivil- und Handelsurteilen zwischen der Schweiz, der EU, Norwegen und Island.
Es schafft Rechtssicherheit im europäischen Wirtschaftsraum außerhalb der EU.
Was ist ein "Letter of Intent" und welche Inhalte stehen typischerweise in einem LOI?
Ein Letter of Intent (LOI) ist ein Absichtsschreiben, das den Willen zu einer Zusammenarbeit oder Transaktion dokumentiert, meist ohne rechtliche Bindung.
Beschreibung des Vorhabens, Zeitrahmen, vorläufige Bedingungen, Vertraulichkeit, Absichtserklärung.
Was ist das Hauptziel des öffentlichen Beschaffungsrechts in der Schweiz?
Das Hauptziel ist die wirtschaftliche, transparente und diskriminierungsfreie Verwendung öffentlicher Mittel durch faire Wettbewerbsverfahren bei der Vergabe von Aufträgen.
- Gleichbehandlung
- Tranzparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Förderung des Wettbewerbs
- Verhinderung von Korruption
- Effiziente Mittelverwendung
- Rechtskontrolle
Welche Wahlrechte hat der Käufer bei Sachmängel?
- Wandelung ( Vertragsauflösung)
- Minderung (Kaufpreisreduktion)
- Ersatzlieferung ( Ersatz des Gegenstands)
Welche Vertragsarten finden Sie typischerweise in der Beschaffungsabteilung? Nennen Sie mindestens 4 Typen.
Kaufvertrag – Der klassische Vertrag über den einmaligen Erwerb von Waren oder Materialien zu einem bestimmten Preis.
Rahmenvertrag (Liefervertrag/Rahmenliefervertrag) – Ein längerfristiger Vertrag, der die generellen Bedingungen für mehrere Einzelabrufe regelt (z. B. Mengenrabatte, Lieferfristen).
Werkvertrag – Wird genutzt, wenn ein Lieferant ein bestimmtes Werk (z. B. eine Maschine oder ein maßgeschneidertes Produkt) herstellt und liefert.
Dienstleistungsvertrag – Regelt die Erbringung von Dienstleistungen, z. B. Wartung, Beratung oder Transportleistungen.
Sie wollen sich als Käufer gegen mangelhafte Vertragserfüllung absichern. Nennen und erklären Sie zwei sogenannte Sicherungsmaßnahmen und machen Sie je ein Beispiel dazu.
Zur Absicherung gegen mangelhafte Vertragserfüllung kann ein Käufer folgende Sicherungsmaßnahmen nutzen:
1. Vertragsstrafe (Pönale)
Erklärung:
Eine im Vertrag festgelegte Geldsumme, die der Lieferant zahlen muss, wenn er seine vertraglichen Pflichten verletzt – z. B. bei verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung.
Beispiel:
Im Liefervertrag steht: „Bei Lieferverzug von mehr als 5 Werktagen zahlt der Lieferant 0,5 % des Auftragswerts pro Verzugstag, maximal 5 %.“
2. Bankbürgschaft (z. B. Erfüllungsbürgschaft)
Erklärung:
Eine Bank garantiert dem Käufer, dass sie bei Nichterfüllung durch den Lieferanten eine festgelegte Summe zahlt. Dies gibt dem Käufer finanzielle Sicherheit, ohne dass er aufwendige Klagen führen muss.
Beispiel:
Ein Maschinenbauer hinterlegt eine Erfüllungsbürgschaft über 10 % des Vertragswertes. Falls er die Maschine nicht liefert, kann der Käufer die Bürgschaft einlösen und erhält Geld von der Bank.
Möchtest du auch Maßnahmen speziell für die Zeit nach der Lieferung (z. B. Gewährleistungssicherheiten)?
Sie senden einem Lieferanten einen neuen Kaufvertrag zu und legen die von Ihnen überarbeitete AGB bei. Der Lieferant sendet Ihnen dann aber seine AGB zur Unterzeichnung. Welche Folgen hat das und was unternehmen Sie?
Wenn der Lieferant auf Ihre Vertragszusendung mit eigenen AGB reagiert, liegt ein sogenannter „Battle of Forms“ (Formularstreit) vor. Das hat folgende Folgen und Handlungsempfehlungen:
Folgen:
Es kommt noch kein wirksamer Vertrag zustande, wenn sich die AGB widersprechen und keine eindeutige Annahme erfolgt.
Widersprechende Regelungen (z. B. zu Gewährleistung, Haftung, Zahlungszielen) könnten später zu Rechtsunsicherheit oder Streit führen.
Im Zweifel gelten nur die übereinstimmenden Vertragsteile, der Rest unterliegt dann ggf. dem dispositiven Recht – was oft nicht im Interesse des Käufers ist.
Was Sie unternehmen sollten:
Klarstellung verlangen: Fordern Sie den Lieferanten schriftlich auf, Ihre AGB ausdrücklich zu akzeptieren.
Annahme von fremden AGB vermeiden: Unterschreiben Sie nicht einfach den Vertrag mit den AGB des Lieferanten.
Evtl. AGB-Kollisionsklausel einbauen: Vereinbaren Sie im Vertrag, dass nur Ihre AGB gelten („Vorrangklausel“).
Im Zweifel: Verhandeln Sie einzelne Klauseln individuell, um einen klaren und rechtsverbindlichen Konsens zu schaffen.
Sie arbeiten in der Einkaufsabteilung einer kantonalen Behörde. Sie beschaffen vornehmlich in der Schweiz, haben aber dennoch einige Lieferanten im europäischen Ausland. Sie bekamen gestern den Auftrag, ein Beschaffungsprojekt im Wert von 5 Millionen Franken auszuschreiben. Der Vertragsabschluss soll dann nach dem Wiener Kaufrecht gemacht werden. Sie machen die Ausschreibung im Wert von 5 Millionen. Um welches Rechtsgebiet geht es hier und welche gesetzlichen Regelungen müssen Sie beachten? Nennen Sie zwei.
In diesem Fall handelt es sich um eine öffentliche Beschaffung mit grenzüberschreitendem Bezug. Das betrifft zwei zentrale Rechtsgebiete:
1. Öffentliches Beschaffungsrecht (Schweiz)
Gesetzliche Regelung:
BöB – Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (für Bundesstellen)
IVöB – Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (für kantonale Stellen)
Relevanz:
Sie müssen ein transparentes, diskriminierungsfreies Ausschreibungsverfahren durchführen, insbesondere bei einem Volumen von 5 Millionen Franken (deutlich über Schwellenwerten).
2. Internationales Kaufrecht / UN-Kaufrecht (CISG)
Gesetzliche Regelung:
CISG (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) – auch bekannt als „Wiener Kaufrecht“
Relevanz:
Das CISG gilt automatisch bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen zwischen Unternehmen in Vertragsstaaten (z. B. Schweiz und viele EU-Länder), sofern es nicht vertraglich ausgeschlossen wird.
Unterschied der Regelungen:
BöB/IVöB regelt das Vergabeverfahren vor Vertragsabschluss.
CISG regelt den Inhalt und Ablauf des Vertragsverhältnisses nach Vertragsabschluss bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen.
Welche fünf Grundprinzipien verfolgt das öffentliche Beschaffungsrecht?
Wirtschaftlichkeit
Transparenz
Gleichbehandlung
Förderung des Wettbewerbs
Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien
Welche Verfahrenstypen gibt es im öffentlichen Beschaffungswesen – abhängig vom Auftragswert?
:
Freihändiges Verfahren (für kleine Aufträge)
Einladungsverfahren
Offenes Verfahren (alle dürfen mitmachen)
Selektives Verfahren (Vorauswahl der Anbieter)
Was regelt das New Yorker Übereinkommen?
Das New Yorker Übereinkommen regelt die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in den Vertragsstaaten.
Schwerpunkt: Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit.
Anwendung: Wenn ein Schiedsurteil in einem Vertragsstaat ergangen ist, muss es in den anderen Vertragsstaaten anerkannt und vollstreckt werden – sofern keine Ausnahmetatbestände (z. B. Verfahrensfehler) vorliegen.
Was ist ein Auftrag?
Ein Auftrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Beauftragte verpflichtet, im Interesse des Auftraggebers eine Dienstleistung oder Handlung auszuführen – ohne Erfolgsgarantie (Art. 394 OR).
Was ist ein Werkvertrag?
Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem der Unternehmer ein Werk (ein individuelles, greifbares Ergebnis) gegen Entgelt erstellt – mit Erfolgsgarantie für das vereinbarte Resultat (Art. 363 OR).
Wichtiger Unterschied zum Auftrag: ==> Erfolgsgarantie (nicht blosses Tätigwerden)
Was ist ein Kaufvertrag?
Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache oder ein Recht zu übereignen, und der Käufer sich zur Bezahlung des vereinbarten Preises verpflichtet (Art. 184 OR).
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Kaufverträge Gültigkeit haben?
Ein Kaufvertrag ist gültig, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Einigung über Kaufgegenstand und Preis (gegenseitige Willensäusserung)
Handlungsfähigkeit der Parteien
Zulässiger Inhalt (kein Verstoss gegen Gesetz oder Sitten)
Keine Formvorschrift (mündlich oder schriftlich möglich, ausser bei Ausnahmen wie Grundstückkauf)
Wie lange beträgt die Verjährungsfrist bei Gewährleistungsansprüchen im Kaufrecht laut OR?
Die Verjährungsfrist bei Gewährleistungsansprüchen im Kaufrecht beträgt 2 Jahre ab Übergabe der Sache (Art. 210 OR).
Bei versteckten Mängeln an unbeweglichen Sachen: 5 Jahre.
Ab wann verjähren Mängelansprüche im Werkvertragsrecht?
Mängelansprüche im Werkvertragsrecht verjähren:
2 Jahre nach Abnahme des Werks (bei beweglichen Sachen)
5 Jahre bei Bauwerken oder fest verbundenen Teilen von Bauwerken (Art. 371 OR).
Welche Möglichkeiten haben Käufer/ Verkäufer beim Verzug in einem Verfalltagsgeschäft/ Mahngeschäft?
Beim Verfalltagsgeschäft (fester Liefertermin):
Käufer kann ohne Mahnung:
Festhalten an der Lieferung,
Verzichten auf die Lieferung + Schadenersatz wegen Nichterfüllung,
Rücktritt vom Vertrag (sofort möglich).
Beim Mahngeschäft (kein fixer Termin):
Käufer muss mahnen (Lieferfrist setzen). Danach kann er:
Festhalten an der Lieferung,
Verzichten auf die Lieferung + Schadenersatz,
Rücktritt vom Vertrag.
Wann ist nach OR der Übergang von Nutzen und Gefahr bei Kaufverträgen?
Der Übergang von Nutzen und Gefahr bei Kaufverträgen nach OR erfolgt:
Gattungskauf: Bei Ausscheidung und Versandbereitstellung (Art. 185 Abs. 2 OR)
Speziessache: Mit Vertragsabschluss (Art. 185 Abs. 1 OR)
Versendungskauf: Mit Übergabe an den Transporteur.
Welches sind die wesentlichen Unterschiede zwischen OR und ZGB?
OR (Obligationenrecht) regelt das Schuldrecht, also Verträge, Haftung und Handelsgeschäfte.
ZGB (Zivilgesetzbuch) regelt das Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht und Personenrecht.
→ Das OR ist ein 5. Teil des ZGB, behandelt aber wirtschaftliche Rechtsbeziehungen, während das ZGB privatrechtliche Lebensverhältnisse regelt.
Gilt bei einer Rechtswahl für Schweizer Recht in einem Kaufvertrag mit Auslandsbezug automatisch das Schweizer OR?
Nein, bei einem Kaufvertrag mit Auslandsbezug und Rechtswahl für „Schweizer Recht“ gilt automatisch das CISG (Wiener Kaufrecht) –
es sei denn, es wird im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen.
Was passiert wenn in einem Vertrag die Rechtswahl fehlt?
Fehlt die Rechtswahl in einem internationalen Vertrag, wird das anwendbare Recht nach dem IPRG (internationales Privatrecht der Schweiz) bestimmt. Iin der Regel gilt dann das Recht des Staates, in dem die leistungserbringende Partei ihren Sitz hat (Art. 117 IPRG).
Dürfen Vertragsparteien das anwendbare Recht frei wählen?
Ja. Nach Art. 116 IPRG können Parteien das anwendbare Recht frei wählen, auch ohne Bezug zum Vertrag – die Rechtswahl muss nur klar und ausdrücklich sein.