schriftlich


L. M.
Diese Lernkarten vermitteln umfassendes Wissen zu Versicherungsarten, Risiken und Haftungsfragen für angehende Finanzberater, insbesondere im Schweizer Kontext. Sie behandeln Sach-, Haftpflicht- und Transportversicherungen, inklusive Deckungen für Gebäude, Maschinen oder Waren sowie spezifische Regelungen wie Elementarschäden oder Betriebsunterbrechungen. Praktische Aspekte wie Schadenmeldung, Entschädigungsberechnung und rechtliche Grundlagen runden das Set ab. Ideal für Berufseinsteiger und Quereinsteiger, die sich fundiert auf Prüfungen oder die Praxis vorbereiten möchten.
Karten
111
Lernende
7
Sprache
Deutsch
Kategorie
Finanzen
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
05.09.2023 / 07.05.2026

Cartes-fiches

Haftpflichtvers. - wo muss das Fahrzeug sein, damit der Schutz gewährt wird?

Europa und in den Mittelmeeranrainerstaaten. Ausserhalb: Grenzversicherung muss vereinbart werden.

welches Forderungsrecht gilt bei der Motorfahrzeughaftpflicht?

direkt

bei wem Selbstbeteiligung bei Haftpflichtvers. vorgesehen?

unter 25 / Neulenker (permis unter  2 Jahre)

Kaskoversicherung

Schäden am eigenen Fahrzeug

Versicherungssumme in der Police, entspricht idR bis zu 10% des Listenpreises als Zubehör und Sonderausstattung mitversichert.

Teilkasko - vers. Risiken:

- Feuer

- Elementar

- Schneerutsch

- Diebstahl 

- Glasbruch (Scheiben, Panorama) - Blinker/Scheinwerfer nicht!

- Kollision mit Tieren (Wildhüter/Polizei involviert)

- Vandalismus

Versicherungsleistung - Unterschied Totalschaden/Teilschaden:

Totalschaden: Reparatur kostet mehr als Zeitwert Fahrzeug.

Abhandenkommen durch Diebstahl:

Fahrzeug innerhalb 30 Tagen nicht auffindbar

hohen Wertverlust in den ersten Jahren ausgleichen bei Neufahrzeugen durch:

Zeitwert-Zusatz. Nach Ablauf 7. Betriebsjaher kommt idR die reduzierte Zeitwert Entschädigung zum Tragen.

Unternehmen kann mit diesem Vertrag mehrere Fahrzeuge versichern:

ab rund 5 Fahrzeugen - mit einem Flottenvertrag

Wer deckt bei Konkurs Schäden?

nationaler Garantiefonds NGF (Art. 76a SVG)

Bestimmung des Versicherungswerts von Gütern:

Versicherungssumme: Maximale Leistung des Versicherers und Grundlage
für die Berechnung der Prämie.
Versicherungswert: Der Wert der Güter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Neuwert: Der Wiederbeschaffungspreis zu dem zum Zeitpunkt des
Schadens geltenden Marktpreis.
Zeitwert: Der Wiederbeschaffungspreis abzüglich Abschreibungen
aufgrund von Abnutzung, Modeveränderung oder durch technologischen
Fortschritt.

Ermittlung Versicherungssumme bei:

- Waren (Rohmateriel)

- Waren (selbsthergestellt)

- Betriebseinrichtung

- Geldwerte

- Sachen im Dritteigentum

• Waren (Rohmaterial, eingekaufte Waren) zu Marktpreisen (Einstandspreis).
• Waren (selbst hergestellte) zu Marktpreisen (Verkaufspreis).
• Betriebseinrichtung zum Neuwert, inkl. Betriebsfahrzeuge ohne Kontrollschilder wie
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Hubstapler sowie Motorfahrräder und Velos.
• Geldwerte bis zum vereinbarten Höchstbetrag gemäss Versicherungsbedingungen, unter
normaler Aufbewahrung (z.B. abgeschlossene Kasse oder in einem abgeschlossenen Raum)
sind dies meistens CHF 5’000.
• Sachen in Dritteigentum (Personaleffekten, Kundengut) bis zum vereinbarten Höchstbetrag
gemäss Versicherungsbedingungen.

Versicherung auf erstes Risiko:

Gesamtwert unbekannt / Totalverlust sehr unwahrscheinlich

hochstmöglicher Schaden versichert

Ausschlüsse Versicherungen bei Grundrisiken der Sachversicherungen:

• Einfacher Diebstahl
• Schäden aufgrund eines Nutzfeuers (d. h. Schäden an
Gegenständen, die der Hitze ausgesetzt sind), Sengschäden.

Selbstbehalte für Elementarschäden gem. AVO

• Hausratversicherung: CHF 500 pro Ereignis.
• Landwirtschaftliches Inventar: 10% der geschuldeten Entschädigung pro Ereignis, aber mind.
CHF 1'000 / max. CHF 10'000
• Versicherung von anderen beweglichen Gegenständen: 10% der geschuldeten Entschädigung,
min. CHF 2'500 / max. CHF 50'000
• Landwirtschaftliche Gebäude: 10% der Entschädigung, min. CHF 1'000 / max. CHF 10'000
• Andere Gebäude: 10% der Entschädigung, min. CHF 2'500 / max. CHF 50'000

Maximale Haftung für Elementarschäden

• CHF 1 Mia für Fahrhabe (Hausrat, landwirtschaftliches Inventar, sonstige Fahrhabe)
• CHF 1 Mia für Gebäude
• Maximal CHF 25 Mio. pro Versicherungsnehmer

welcher Versicherungsschutz garantiert bei Betriebsunterbrechungsversicherung?

bei Einkommensverlusten
aufgrund eines versicherten Ereignisses, das durch Feuer, Wasser oder
Diebstahl verursacht wurde.

versicherte Risiken bei Betriebsunterbrechungsversicherung

- Verlust von Einnahmen und zusätzlichen Ausgaben

- Rückwirkungsschäden können mitvers. werden

Maximale Haftung bei Betriebsunterbrechungsversicherung

• Die Haftzeit beträgt zwischen 12 und 36 Monaten.
• Garantiesumme
• Eventuell Karenzfrist (Wartefrist bis die Versicherungsleistung erbracht wird)

Extended Coverage (erweiterte Deckung) bei Betriebsunterb.vers.

• Innere Unruhen
• Böswillige Beschädigung
• Schäden durch geschmolzene Massen
• Schäden durch Flüssigkeiten
• Sprinkler Leckage
• Fahrzeuganprall
• Gebäudeeinsturz
• Radioaktive Kontamination
• Nicht genannte Gefahren

Montageversicherung

-Örtlicher Geltungsbereich  

-Versichert

-Leistungen

-Zusatzkosten

-Betriebsunterbruch

-Endmontage am Standort

-Gegenstände

-innere+äussere Einwirkung+Diebstahl

-Wiederherstellung Montagezustand zum Schadenszeitpunkt

-Bergung, Rettung, Aufräumarbeiten

- keine

Maschinen Kaskoversicherung

-Örtlicher Geltungsbereich  

-Versichert

-Leistungen

-Zusatzkosten

-Betriebsunterbruch

-CH/FL und angrenzende

-mobile und selbstfahrende 

-Kollisionsrisiko steht meist im Vordergrund

-äussere Einwirkung

-Teilschaden: Rep./Wiederherst. - Totalschaden: Zeitwert/Zeitw. Zusatz

-Kosten Bergung, Rettung, Aufräumarbeiten

-Ertragsausfall und/oder zus. Kosten für Aufrechterhalt. Unternehmen

Maschinenversicherung

-Örtlicher Geltungsbereich  

-Versichert

-Leistungen

-Zusatzkosten

-Betriebsunterbruch

-Standortvers. (CH+FL und angrenzend)

-Dauerhaft am Standort install.Obj. - mobile und selbstfahr.

-innere und äussere Einwirkung

-dito. wie Maschinenkaso

-dito. 

-dito.

ATA-Vers.

-Örtlicher Geltungsbereich  

-Versichert

-Leistungen

-Zusatzkosten

-Betriebsunterbruch

-Standortvers.

-Telekomm. - Büroelek. -haustechn. Anl. -Messtechn.

-innere+äussere Einwirkung

-dito. Maschinenvers.

-dito. Maschinenvers.

-Mehrkostenvers.

EDVA Vers.

-Örtlicher Geltungsbereich  

-Versichert

-Leistungen

-Zusatzkosten

-Betriebsunterbruch

-Standortvers.

-EDVA Anlagen

-äussere Einw. und Diebstahl

-dito. wie ATA

-austauschen oder werksseitiges Zurücksetzen Laufwerk

-Mehrkostenversicherung

zwei Hauptkategorien bei Transportversicherung

Waren - Transportversicherung

Verkehrshaftungsversicherung (Beförderung Güter - Spediteur, Frachtführer)

Versicherungsschutz bei Transportversicherung (für Waren)

- Person versichert, die die Verantwortung für die Ware trägt

 

Transportversicherung - international und CH Recht konfrontiert, was kommt zum Einsatz?

internationale Handelsnormen - Incoterms (International Commercial Terms)

Wann versichert die Transportversicherung die Gegenstände?

während Fahrt und Zwischenlagerung

Verkehrshaftungsversicherung = 

Haftpflichtversicherung des Spediteurs und des Frachtführers.

Valorenversicherung

Werttransporte

Étudier