Steuern

Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer


E. S.
Diese Lernkarten behandeln die Grundlagen der Grunderwerbsteuer und richten sich an Fortgeschrittene. Sie beleuchten die Bemessungsgrundlage, Steuerbefreiungen, und die Rolle des Finanzamts, Notars und Gerichts. Besonders relevant für Käufer, Notare und Gerichte, da sie die steuerlichen Aspekte von Grundstückserwerb, Zwangsversteigerungen und Eigentumsübertragung klären.
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7
Utilisateurs
2
Langue
Allemand
Catégorie
Finances
Niveau
Autres
Créé / Mis à jour
11.10.2022 / 17.10.2022

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Was für eine Steuerart ist die Grunderwerbsteuer ?

Die GrESt ist eine Verkehrsteuer (außerdem auch eine direkte Steuer und eine Ländersteuer).
 

Wer ist steuerpflichtig?

Die Steuerpflicht, und damit die Steuer selbst, fällt beim Erwerb eines un-/bebauten Grundstücks im Inland an. Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden, sonst ist er ungültig.
Bemessungsgrundlage ist die “Leistung“, also der Kaufpreis, bzw. bei Zwangsversteigerungen das höchste Gebot.
Der Steuersatz liegt bei 3,5 %, allerdings können die Bundesländer ihn selbst bestimmen, daher liegt er in der Realität meist zwischen 4,5 und 6,5 %.
Voraussetzungen:
1. Inländisches Grundstück
2. Erwerbsvorgang (auch aus Zwangsversteigerung und Erbe)
3. Eigentumsübertragung

Bemessungsgrundlage 

Bemessungsgrundlage ist die “Leistung“, also der Kaufpreis, bzw. bei Zwangsversteigerungen das höchste Gebot.
Der Steuersatz liegt bei 3,5 %, allerdings können die Bundesländer ihn selbst bestimmen, daher liegt er in der Realität meist zwischen 4,5 und 6,5 %.
Voraussetzungen:
1. Inländisches Grundstück
2. Erwerbsvorgang (auch aus Zwangsversteigerung und Erbe)
3. Eigentumsübertragung

Wer ist Steuerbefreiung?

  • Grundstückserwerb durch den Ehegatten oder Verwandte in direkter Linie des Veräußerers*
  • Schenkungen unter Lebenden oder Erbschaft
  • Erwerb bei geringfügigem Wert (<2.500 € als Bagatellgrenze)Umstrukturierungen von Konzernen*2

*Direkte Linie meint Enkel, Kinder, Eltern und/oder Großeltern!
*2Verschmilzt man zwei Tochtergesellschaften, die jeweils eigene Immobilien und Grundstücke besitzen, zu einer neuen Gesellschaft z.B. einer GmbH, so wird für diese Grundstücksübereignung keine GrESt erhoben.

Wem müssen die Vorgänge vorgelegt werden? 

Alle Vorgänge, die dem GrEStG unterliegen müssen dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Wer diese Pflicht im Einzelfall hat ist in §§ 18, 19 GrEStG geregelt.
Bei der Beurkundung des Kaufvertrags ist es z.B. der Notar, bei einer Zwangsversteigerung das Gericht, dass den Zuschlagsbeschluss verantwortet.


In beiden Fällen ist der Steuerpflichtige nicht gleich dem Steuerschuldner. Notar und Gericht sind Steuerpflichtig, da sie anzeigen müssen. Steuerschuldner ist aber meist der Käufer, da dies vertraglich vereinbart wird. Dennoch gilt für das Finanzamt eine gesamtschuldnerische Haftung für Kosten und Steuern.
 

Eintragung und Zeitpunkt der Besteuerung 

Die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.


Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt erst, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vorliegt, die eben aussagt, dass der Eintragung keine steuerlichen Bedenken entgegenstehen. Es muss also erst die Grunderwerbsteuer gezahlt werden, damit das Eigentum auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden kann.

Verhältnis zu anderen Steuern 

  • Umsatzsteuer ->Nach § 4 Nr. 9 a UStG sind Vorgänge, auf die die Grunderwerbsteuer anwendbar ist, von der USt. befreit. Das soll eine Doppelbesteuerung verhindern.
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer -> Damit eine Doppelbesteuerung vermieden wird, ist der Grundstückserwerb aufgrund von Tod oder einer Schenkung unter Lebenden von der Grunderwerb-steuer ausgenommen.

Étudier