Bewirtschaftung von Mietliegenschaften

1 Grundlagen 2 Bewirtschaftungsauftrag 3 Mietvertrag 4 Mietzinsfestlegung

1 Grundlagen 2 Bewirtschaftungsauftrag 3 Mietvertrag 4 Mietzinsfestlegung


S. K.
Diese Lernkarten behandeln die Bewirtschaftung von Mietliegenschaften und richten sich an Fachleute, die sich mit den rechtlichen und praktischen Aspekten der Vermietung auseinandersetzen. Sie decken Themen wie Mieter- und Vermieterpflichten, Mietzinsanpassungen, Kündigungsfristen und Schadensregulierungen ab. Besonders relevant sind die Aspekte der Hauswartung, einschließlich der Entschädigung, Sozialleistungen und Vertragsgestaltung. Die Karteikarten bieten wertvolle Einblicke für Vermieter und Hausverwalter, die ihre Kenntnisse in der effizienten Bewirtschaftung von Mietobjekten vertiefen möchten.
Flashcards
130
Students
14
Language
German
Category
Finance
Level
Other
Created / Updated
22.04.2019 / 03.01.2026

Flashcards

Ferien und Stellvertretung des Hauswartes

Stellvertretung:

  • muss nicht durch HW bezahlt werden
  • für Stellvertreter sep. Arbeitsvertrag machen
  • Org. durch HW kann vereinbart werden

Ferien:

  • dürfen nicht mit Geld abgegolten werden
  • bis 20=5 wochen, danach 4 Wochen
  • Verzicht auf Bezug von Ferien bei unregelmässiger Arbeitszeit. zuschlag von mind. 8.33% (4 Wochen), 10,64% (5 Wochen), 13.04% (6 Wochen) auf Bruttolohn und vertraglich vereinbaren

Krankheit und Kündigung des Hauswartes

Krankheit:

  • Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Schwangerschaft
  • im ersten Anstellungsjahr mind. 3 Wochen 
  • Krankentaggeldversicherung

Kündigung:

  • 1 Jahr = 1 Monat / 2.-9.Jahr = 2 Monate danach 3 (gem. Gesetz)
  • Probezeit 1-3 Monate, Kündigungsfrist 7 Tage
  • aus wichtigen Gründen kann Einzelabreitsvertrag von beiden Parteien fristlos gekündigt werden (unzumutbar)

Sozialleistungen beim Hauswart

AHV/I/EO: 10.25% = je 5.125% Arbeitgeber und -nehmer

ALV: 2.2% = je 1.1% Arbeitgeber und -nehmer

Anmeldepflicht liegt bei Arbeitgeber

Nebenerwerb: verzicht auf AHV bis 2'300.00 pro Jahr mit schriftl. Zustimmung beider Parteien

Rentner zahlen an AHV/IV/EO nciht aber für ALV
- Freibetrag von 16'800 (Jahr) / 1'400 (Monat)
- Frühpensionierte müssen Beiträge leisten

Kinderzulage, Familenausgleichskasse, Krankentaggeld: Inkasso durch Ausgleichskasse z.L. Arbeitgeber. Dürfen nicht vom Lohn abgezogen werden

Sozialleistungen Berufliche Vorsorge beim Hauswart

  • Leistungen: Alters-, Invaliden-, Hinterlassenenrente: Ziel zusammen mit AHV mind. 60% des letzten Lohnes zu erreichen
  • Jahreseinkommen von 21'150 werden obligatorisch berufliche Vorsorge unterstellt. max. anrechenbarer Lohn vor Abzug Koordinationsbeitrag (84'600), Koordinationsbeitrag (24'675)
  • BVG Mindesstsatz 1.0%
  • Arbeitgeber zahlt mind. die Hälfte
  • bis zu vollendetem 24. Altersjahr weren zur Risikoleistungen für Invalidität und Todesfall versichert

Sozialleistungen Unfallversicherung

  • Prämie wird in % des versicherten Lohnes festgesetzt
  • max. versicherbarer lohn = 148'200
  • Betriebsunfall (deckt Berufsunfälle, Berufskrankheiten), z.L. Arbeitgeber
  • Nicht-Betriebsunfall (Prämie z.L. Arbeitnehmer), nur sofern wöchentliche Arbeitszeit mind. 8h beträgt
  • Jährlicher Lohn weniger als 2'300 - Unfall muss nicht versichert werden, wenn in gegenseitigem Einvernehmen
  • Versicherungsleistungen
    • Heilung, Pflege, Wiederherstellung
    • Taggeld von 80% des Lohnes bei vorübergehender Arbeitslosigkeit
    • bein Invalidität bis max. 80% des versicherten Lohnes

Dienstwohnung/Haftung des Hauswartes

Dienstwohnung: Kündigung Wohnung mit dem Arbeitsvertrag. Wohnung ist zwingend in Arbeitsvertrag aufzunehmen und im Mietvertrag dies als Dienstwohnung zu bezeichnen.

Haftung Hauswart:

  • Unfall mit Glatteis
  • Unfall wegen nassen Boden
  • Schäden durch falsches Reinigungsmittel
  • Wasserleitung im Winter nicht entleert
  • Diebstahl (HW-Raum nicht abgeschlossen)
  • falsche Lagerung von Chemikalien

Mehrwertsteuer beim Hauswart

HW-Leistungen sind MWST-pflichtig, wenn der HW im Dienste einer Immobilienfirma steht und diese ihre Leistungen dem Hauseigentümer in Rechnung stellt.

Vom steuerpflichtige erbrachte HW-Arbeiten an eigenen oder gemieteten Liegenschaften = nicht MWST-Pflichtig aber auf Einauf kein Vorsteuerabzugsrecht

Hauswart - Nebenkosten, anrechenbare Betriebskosten

Betriebskosten und öffentliche Abgaben, die sich mit dem Gebrauch der Mietsache ergeben und vertraglich vereinbart sind:
- Hauswartung/Treppenhausreinigung
- Garten- und Umgebungspflege
- Schneeräumungskosten
- Schneeräumungsgebühren Gde für Privatstrassen

Spezialkosten z.L. Betriebskosten (keine Nebenkosten)
- Leistung von HW, welcher Verwaltungstätigkeit wahrnimmt
- Unterhalt an Liegenschaft/in Wohnungen
- Reinigung EH - sofern Bruttoprinzip bei Mietzins

Hauswart - Nebenkosten

Inbegriffene Leistungen:

  • Lohn und Sozialversicherungskosten
  • Kosten für Reinigungsgeräte (Besen, Schrubber, Waschlappen etc.) und Reiniungsmittel, Mittel für Ungeziefer
  • Kosten für Unkrautverteilungsmittel, Dünger, Streumittel

Hauswarung - Gartenpflege

  • Im MV NK = HW-Kosten, können Arbeiten durch Gärtner nicht an Mieter verrechnet werden
  • Zur Gartenpflege gehören:
    • Rasen mähen
    • Unkrautbeseitigung
    • Schneiden von Bäumen, Sträuchern, Hecken
    • Betriebskosten Geräte (Service, Treibstoff)
    • Nachbepflanzung / Nachsaat
  • Nicht Nebenkostenfähig:
    • Unterhalt Geräte
    • weitergehende Gartenerneuerungen

Study