WR- Steuern und Versicherungen

Allgemeines zu Steuern und Versicherungen der Schweiz. Stoff für Handelsschule der SWS

Allgemeines zu Steuern und Versicherungen der Schweiz. Stoff für Handelsschule der SWS


S. P.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über Steuern und Versicherungen, insbesondere im Kontext der Vorsorge. Sie behandeln Themen wie Einkommensteuer, verschiedene Versicherungsarten, Schadensfälle und die drei Säulen des Schweizer Vorsorgesystems. Die Karteikarten sind ideal für Personen, die sich mit den Grundlagen der finanziellen Absicherung und den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen möchten, sei es für berufliche Zwecke oder private Planung.
Karten
101
Lernende
11
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
07.04.2019 / 09.11.2019

Flashcards

Personenversicherungen

Versicherung der eigenen Person -> KK, UVG, AHV, IV, EO...

Sachversicherungen

Versicherung der eigenen Sachen -> Hausrat, Gebäudeversicherung

Vermögensversicherung

Versicherung des eigenen Vermögens -> Haftpflichtversicherung

Solidaritätsprinzip

Viele Menschen zahlen relativ geringe Versicherungsprämien für eine kleine Anzahl Menschen, die die teuren Leistungen beanspruchen

Police

- Beweisurkunde über Abschluss Vertrages, - Versicherte Leistung und Rechte und Pflichten

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

- Integrierter Bestandteil Versicherungsvertrag, - Regeln die für beide Parteien gleich gelten

Prämie

- Preis der Versicherung, - Jährlich, halbjährlich oder monatlich möglich

Personenversicherung

Sind Versicherungen bei denen Personen versichert sind. -Heilungskosten, - Lohnausfall, - Erwerbsausfall im Alter, - Finanzielle Folgen im Todesfall

Sozialversicherungen

sind obligatorische Versicherungen um gewisse soziale Risiken abzudecken. Die Prämie richtet sich nach dem Einkommen der versicherten Person (Ausnahme KK)

Bereiche der Sozialversicherungen

- KVG, - UVG, - AHV, - IV, - EL, - EO, - ALV, - BVG, - FAK, - MV

Krankenkassen

Sind Versicherer, die die obligatorische Krankenpflegeversicherung anbieten. Die Schweizer Krankenkassen müssen vom Eidg. Dept. des Inneren anerkannt sein

Krankentaggeldversicherung

Freiwillige Zusatzversicherung für Angestellte und Selbstständige, - Im Krankheitsfall übernimmt sie Teil des Lohnausfalls

Kostenbeteiligung

- Franchise, - Selbstbehalt

Franchise

Grundbetrag den versicherte Pers. selber tragen muss, - Vier Stufen zw. 300.- und 2500.-, - Bis 18 Jahre keine Franchise

Selbstbehalt

10% des Rechnungsbetrags nach aufbrauchen der Franchise, - Erwachsene max 700.-, - Kinder max 350.-

Ambulante Behandlung

ohne Übernachtung

Stationäre Behandlung

mit Übernachtung

Karenzfrist

bei Zusatzversicherung. Versicherung gibt Karenzfrist von ) Monaten um sicher zu gehen das z.B. Person bei Abschluss halbprivat Versicherung bereits Schwanger ist.

Modelle der Personenversicherungen

- Hausarztmodell (zuerst Hausarzt aufsuchen), - HMO-Modell (Gesundheitszentrum), - Telemedizin (anrufen, Ferndiagnose, Vermittlung an Facharzt)

Möglichkeiten Prämienreduktion

- Höhere Franchise wählen, - Entscheidung Sondermodell, - Wechsel zu günstigerer KK

Kündigung Versicherung

Auf Ende Dezember, - Kündigungsfrist 1 Monat

Kündigung Zusatzversicherung

Dreimonatige Frist auf Ende Dezember, - Bei Prämienerhöhung vor 31. Oktober

Unfallversicherung

Voraussetzung für Unfall

- Medizinisch feststellbarer Körperschaden, - Einwirkung von aussen, - Ungewöhnlicher Vorfall, - Unfreiwilliges Ereignis. Fehlt eine Voraussetzung = kein Unfall

Berufsunfall

Unfall der sich während Arbeitszeit oder in Arbeitspausen ereignet, wenn sich der Verunfallte auf dem Betriebsgelände aufhält

Nichtberufsunfall

Jeder Unfall der nicht zu den Berufsunfällen zählt

NBU nice to Know

- Arbeitnehmer oblg. vers. wenn mind. 8 h Arbeitszeit/Woche, - Arbeitgeber schuldet Vers. gesamte Prämie ,- Kann Arbeitnehmer ganz od. teilweise von Br.Lohn abziehen, - Arbeitslose mit Entschädigung bei SUVA versichert

Leistung der Unfallversicherung

- Heilbehandlungskosten und Hilfsmittel. - Taggeld, - Invalidenrente, - Integritätsentschädigungen, - Hilflosenentschädigungen, - Hinterlassenenrente

AHV

soll bei Wegfall des Erwerbseinkommen infolge Alter oder Tod Existenz sichern. Sie erbringt Leistungen für Rentner oder Hinterlassene und wird mittels Umlageverfahren finanziert. es gibt kein Deckungskapital

Invalidenversicherung

Invalidität gilt als die voraussichtlich bleibende oder längere Zeit andaurende oder teilweise Arbeitsunfähigkeit aus Folge eines Unfalls, Geburtsgebrechen oder Krankheit

Ergänzungsleistungen

Ergänzungsleistungen werden als Ergänzung zur AHV und IV ausbezahlt, sofern diese Renten inkl. eigene Mittel den minimalen Lebensstandard nicht decken

Erwerbsersatzordnung

bietet einen angemessenen Ersatz für den Erwerbsausfall bei Dienstpflicht (Militär, Zivilschutz, Ersatzdienst) und Mutterschaft (mind. 9 mOnate vor Geburt bei AHV versichert, mind. 5 Monate davon gearbeitet)

Arbeitslosenversicherung

garantiert einen angemessenen Ersatz für Erwerbsausfälle wegen Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, witterungsbedingter Ausfälle sowie bei Insolvenz des Arbeitgebers

Berufliche Vorsorge / Pensionskasse

Die berufliche Vorsorge soll Betagten, Hinterlassenen und Invaliden zusammen mit der AHV die Fortsetzung der gewohnten Lebensführung ermöglichen ( Ziel mit AHV rund 60% des früheren Verdienstes)

Private Vorsorge / 3. Säule

Die private Vorsorge beinhaltet alle finanziellen Vorkehrungen, die eine Person freiwillig trifft, um für Alter, Tod oder Invalidität vorzusorgen (steuerlich begünstigt max 6768.- Abzug)(gebunden bis 5 Jahre vor Pensionierung)

Ausnahmen Gebundenheit 3a

- Erwerb Eigenheim, - Aufnahme selbstständige Erwerbstätigkeit, - Endgültiges Verlassen der Schweiz, - Bezug ganze IV-Rente

Säule 3b

ungebunden, - freie Verfügung, - Lebensvers., Sparkonto, Geldanlagen, Wohneigentum...

Lebensversicherungen

- Todesfall-Risikovers., - Erwerbsunfähigkeitsvers.,- Gemischte Lebensvers., - Alters- und Leibrentenvers.

Gemischte Lebensversicherung

Zahlt im Todesfall und Erlebensfall bei Vertragsablauf, Auszahlung Prämien inkl. Zins und Überschussanteile, Vorzeitige Rückzahlung möglich

1. Säule

Staatliche Vorsorge (AHV, IV, EL)

2. Säule

Berufliche Vorsorge (BVG)

Étudier