3. Jahr


Luisa Scacchi
Diese Karteikarten bieten einen vertieften Einblick in die Komplexität des Jahresabschlusses, insbesondere für Fortgeschrittene. Sie behandeln zentrale Themen wie die Bewertung von Forderungen, die Behandlung von Delkredere, die Buchung von Aufwänden und Erträgen sowie die Anwendung des Vorsichtsprinzips. Besonders nützlich sind sie für Finanzexperten und Buchhalter, die ihre Kenntnisse in der Jahresabschlussanalyse und -erstellung vertiefen möchten, um präzise und konforme Finanzberichte zu erstellen.
Karten
61
Lernende
3
Sprache
Deutsch
Kategorie
Finanzen
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
21.03.2019 / 29.01.2022

Lernkarten

Sie haben für im Dezember verkaufte Waren Rechnungen an ihre Kunden gestellt, die Rechnungen jedoch noch nicht bezahlt.
Welche Buchungen mit Betrag müssen Sie vornehmen?
Handelt es sich um einen Aufwands- bzw. Ertragsnachtrag oder um einen Aufwands- bzw. Ertragsvortrag?
Welche Auswirkungen hat die Buchung auf den Erfolg?

Wareneinkäufe

Wareneinkäufe werden grundsätzlich auf das Konto Lagerbestand oder Vorräte in der Bilanz gebucht und nicht direkt der Erfolgsrechnung belastet.

Warenverkäufe

Warenverkäufe werden erst gebucht, wenn Waren an einen Kunden verkauft werden. Gleichzeitig oder nachgelagert wird der Einstandswert der Waren von der Bilanz in den Aufwand gebucht.

Ruhendes Lagerkonto

Ohne laufende Inventur ist das Bestandskonto ein ruhendes Konto. Der Warenverkehr wird laufend über den Warenaufwand zu Einstandspreisen und über den Warenertrag zu Verkaufspreisen abgebildet. Die Bestandsänderung wird jeweils am Ende der Periode gebucht.

Laufende Inventur

Bei laufender Inventur werden die Wareneinkäufe über das Lagerkonto zu Einstandspreisen gebucht. Bei Verkäufen wird der Warenaufwand zu Einstandspreisen und der Warenertrag zu Verkaufspreisen gebucht.

Gutschriften und Warenrücksendungen an Lieferant

Am 15.01.xx werden Waren für CHF 5’000 eingekauft. Am 16.02.xx trifft eine Gutschrift des Lieferanten über CHF 250 für defekte Waren ein. Dieser Betrag wird dem Warenbestand gutgeschrieben

Warenrücksendungen von Kunden

Am 15.01.xx werden Waren für CHF 15’000 an den Kunden fakturiert. Am 16.02.xx Retourniert der Kunde Waren im Wert von CHF 5’000, da diese fälschlicherweise geliefert wurden.

Gutschriften an Kunden

Am 15.01.xx werden Waren für CHF 15’000 an den Kunden fakturiert. Am 16.02.xx wird aufgrund einer Reklamation des Kunden entschieden ihm eine Gutschrift von CHF 1’000 zu geben.

Wertschriften und Zinsgeschäfte

Häufig werden die Begriffe Wertpapiere und Wertschriften als gleichwertige Begriffe verwendet. Dies ist aber nicht zwingend so

Wertpapiere (OR 965)

Als Wertpapier gilt jede Urkunde, mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden kann (zB. Check, Wechsel, Konnossement)

Wertschriften

Als Wertschriften gelten alle Wertpapiere, die (normalerweise) einen Ertrag abwerfen (zB. Aktien, Obligationen)

Realisierte und nicht realisierte Kurserfolge

Das Realisationsprinzip spielt eine wichtige Rolle bei den Bewertungsvorschriften. Grundsätzlich darf ein Gewinn erst verbucht werden, wenn dieser realisiert worden ist. Eine Ausnahme bildet die Bewertung nach beobachtbaren Marktpreisen.

01.01.xx  Anfangsbestand: CHF 5’000 nom. Obligationen Z zum Kurs von 104%
31.03.xx  Kauf 20 Aktien A zum Kurs von CHF 200
30.06.xx  Verkauf 10 Aktien A zum Kurs von CHF 190
31.08.x  Kauf 5 Aktien B zum Kurs von CHF 150
31.10.xx  Verkauf 2 Aktien B zum Kurs von CHF 160
31.21.xx Abschluss:
5’000 nom. Obligationen zum Kurs von 102%  CHF 5’100
10 Aktien A zum Kurs von 195  CHF 1’950
3 Aktien B zum Kurs von 140  CHF    420
Total  CHF 7’470

Zinsen werden nach dem Realisationsprinzip in der angefallenen Periode abgebildet / Beispiel:

Bei der Bewertung der Forderungen können sich zwei Probleme ergeben:

-Zu welchem Wechselkurs bewerte ich die Forderungen in Fremdwährung?

-Wird die Forderung beglichen bzw. kann ich die Forderungen eintreiben?

Bewertung von Forderungen in Fremdwährung

OR 958d abs.3

Die Rechnungslegung erfolgt in der Landeswährung oder in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen Währung. Wird nicht die Landeswährung verwendet, so müssen die Werte zusätzlich in der Landeswährung angegeben werden. Die verwendeten Umrechnungskurse sind im Anhang offenzulegen und gegebenenfalls zu erläutern.

Die Bewertungsdifferenzen werden über das Konto Währungs-verlust bzw. Währungsgewinn gebucht.

Bei Buchhaltungssystemen wird normalerweise mit einem Buchkurs (definierter fixer Wechselkurs) gerechnet. Die Währungsdifferenzen werden bei der Zahlung verbucht.

Wodurch werden nicht einforderbare Forderungen ausgebucht

werden über den Debitorenverlust ausgebucht.
Es besteht immer eine reale Möglichkeit, dass offene Forderungen nicht eingefordert werden können. Nach dem Vorsichtsprinzip werden diese Positionen über das Delkredere in der Bilanz abgebildet.

Delkredere

Das Delkredere ist ein minus-Aktivkonto im Umlaufvermögen. Es bildet die voraussichtlich nicht einforderbaren Forderungen ab.

Forderungen, welche wahrscheinlich nicht eingefordert werden können, werden nie über den Debitor gebucht! Sie werden über das Delkredere gebucht.

Im Delkredere wird üblicherweise ein definierte Prozentsatz (Erfahrungswert) der noch offenen Forderungen abgebildet.

Delkredere Buchungssatz

Das Delkredere wird auch Wertberichtigung Forderungen (WB Forderungen) genannt.

Buchungssatz zur Bildung von Delkredere bzw. WB Forderungen:

Debitorenverluste / Delkredere

Buchungssatz zur Auflösung von Delkredere Bzw. WB Forderungen:

WB Forderungen / Debitorenverluste

Sie haben einen per 01.01.xx einen Anfangsbestand der Forderungen von CHF 200’000. Sie rechnen aufgrund von Erfahrungswerten generell mit Debitorenverlusten von 3%.

Wie hoch ist der Bestand des Delkredere per 01.01.xx?

Per 31.12.xx besteht ein Saldo in den Forderungen von CHF 180’000. Welche Buchung nehmen sie vor?

1. 6'000

2. Delkredere / Debitorenberluste 600

Welche Buchung nehmen sie inkl. Betrag vor?

Delkredere / Debitorenverluste 4'000

Fortführungswerte (3)

– Anschaffungswert

– Herstellungswert

– Restwert

Veräusserungswerte (2)

– Verkehrswert

– Liquidationswert

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