Jahresabschluss (Mini Case)
3. Jahr
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Lernkarten
Aus den Rechnungslegungsstandards leiten sich 7 Bewertungsgrundsätze ab: (aswendig lernen!!)
- Einzelbewertung (OR 960/1): Aktiven und Verbindlichkeiten müssen einzeln bewertet werden sofern sie
-wesentlich sind
-nicht als Gruppen zusammengefasst werden können - Vorsicht (OR 960/2): Die Bewertung muss vorsichtig erfolgen. Sie darf aber die zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens nicht verhindern
- Forführung (OR 958a): Aktiven und Verbindlichkeiten sind grundsätzlich zu Fortführungswerten und nicht zu liquidations-werten zu bewerten.
- Stetigkeit (OR 958c/1Ziff 6): Bei der Bewertung sind stets die gleichen Massstäbe zu verwenden
Wichtig weil; so einfacher verglichen werden kann wenn immer die gleichen werten benutzt werden.
Folgende dreit kommen vom Vorsichtsprinzip (siehe Abbildung)
- Niederstwertprinzip: von verschiedenen möglichen Werten ist der tieftes zu wählen
- Relationspinzip: Gewinne dürfen erst verbucht werden, wenn sie tatsächlich erzielt wurden
- Imparitätsprinzip: Nicht realisierte Gewinne dürfen nicht verbrucht werden. Nicht realisierte Verluste sowie realisierte Verluste müssen verbucht werden.
Anschaffungswert (Fortführungswert)
Kaufpreis zuzüglich Bezugskosten, (Transport-, Versicherungskosten, Zoll usw.) und Montage bzw. Einrichtungskosten
Herstellungswert (Fortführungswert)
Anfallende Kosten wie Einzellöhne, Einzelmaterial, Fertigungsgemeinkosten (ohne Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten) für die Herstellung eines Produkts
1Restwert (Fortführungswert)
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder Nominalwert abzüglich Wertverlust (OR 960a/3)
Für die Ermittlung des Restwerts spielen Zustand, Alter, technischer Zustand, bezahlter Anschaffungswert, ursprüngliche Herstellkosten, Wiederbeschaffungskosten, Lage am Absatzmarkt, Verlustrisiken und Gewinnchancen eine Rolle
Verkehrswert (Veräusserungswerten)
Marktwert auf dem Absatzmarkt bzw. voraussichtlich zu erzielender Verkaufserlös unter normalen Verhältnissen.
Ist die Einstellung der Unternehmenstätigkeit oder von Teilen davon in den nächsten zwölf Monaten beabsichtigt, sind die betroffenen Unternehmensteile zu Veräusserungswerten zu bewerten.
Liquidationswert (Veräusserungswert)
Verkaufserlös bei Liquidation eines Unternehmens bzw. Teilen davon
Bewertung von allgemeinen Aktiven
Bei der Ersterfassung dürfen die Aktiven höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet werden
Bei der Folgebewertung dürfen die Werte der Ersterfassung nicht überschritten werden (Ausnahme Aktiven mit beobachtbaren Marktpreisen).
Wertverluste sind durch Abschreibungen oder Wertberichtigungen zu berücksichtigen
Anschaffungskosten
Für gekaufte Handelswaren, Roh- und Hilfsmaterial, Betriebsstoffe und Halbfabrikate
Bruttoankaufspreis
-Preisminderungen (Rabatt, Skonto)
+Bezugsspesen (Zoll, Versicherung)
Anschaffungskosten
Herstellungskosten
Für selbst hergestellte Halb- und Fertigfabrikate
Einzelmaterial
+Materialeinzelkosten
+Fertigungseinzelkosten
+Fertigungsgemeinkosten
Herstellungskosten
Herstellungskosten DL
Direkte Lohnaufwendungen
+Direkte verrechenbare Drittleistungen
+Anteilige allgemeine Aufwendungen (exkl. Verkaufskosten)
Herstellungskosten
Bewertung von Material und Handelswaren
1. Ist-Werte / 2. Verrechnungswerte
Ist-Werte:
Gleitender Durchschnittspreis
Fifo-Methode (first in – first out)
Lifo-Methode (last in – first out)
Hifo-Methode (highest in – first out
Verrechnungswerte:
Verrechnungspreismethode, wird vor allem bei Produktionsunternehmen in der Materialwirtschaft angewendet und ist daher Teil der Betriebsbuchhaltung
Bewertung des Anlagenvermögens
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Beteiligungen werden aktiviert, wenn sie langfristig gehalten werden und mindestens 20 Prozent der Stimmrechte gegeben sind
Immaterielle Güter wie Patente, Lizenzen, Marken oder Rezepte werden nur aktiviert, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Kauf oder Eigenherstellung und Nutzbarkeit von mehr als 1 Jahr
Bewertung von Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind grundsätzlich zum Nennwert(so viel wie es wert hat, Rechnungsbetrag) zu bilanzieren. Einzige Ausnahme bilden die Rückstellungen, welche auf der Berechnung eines erwarteten künftigen Mittelabfluss basieren.
Aktive Rechnungsabgrenzung
Die aktive Rechnungsabgrenzung wird angewendet um erzielte, aber noch nicht fakturierte Erträge abzubilden oder um bezahlte aber noch nicht erbrachte Lieferungen und Leistungen aus der Erfolgsrechnung zu entfernen
Passive Rechnungsabgrenzung
Die passive Rechnungsabgrenzung wird angewendet um fakturierte aber noch nicht erbrachte Lieferungen und Leistungen aus der Erfolgsrechnung zu entfernen oder um bezogene Lieferungen und Leistungen, welche noch nicht in Rechnung gestellt wurden in den Aufwänden abzubilden
Achtung, auch Investitionen im Anlagevermögen werden entsprechend abgegrenzt!
Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet, wenn eine Verbindlichkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entstanden ist, aber der Mittelabfluss erst in der Zukunft sein wird. Folgende Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein um eine Rückstellung zu bilden:
-Es muss auf einem vergangenen Ereignis beruhen
-Es muss zu einem wahrscheinlichen zukünftigen Mittelabfluss führen
-Die Höhe und/oder Fälligkeit der Verpflichtung ist ungewiss aber verlässlich abschätzbar
Zweck
Sie stellen eine Periodengerechte Erfassung des Aufwandes sicher. Ein Aufwand ist der Periode zu belasten, die ihn verursacht hat (Verursacherprinzip)
Auswirkung
Es wird ein Ausweis eines zu hohen Erfolgs verhindert
Besonderheit
Beinhalten wegen des ungewissen Charakters oft stille Reserven
Auflösung/Verwendung
Werden verwendet, wenn das Ereignis endgültig eintritt und entlasten die Erfolgsrechnung. Werden sie nicht mehr benötigt, werden sie über den ausserordentlichen Erfolg aufgelöst
Beispiele von Rückstellungen
Gegen Ihre Unternehmung wird in einem Gerichtsverfahren eine Schadenersatzforderung in der Höhe von CHF 50’000 eingeklagt. Das Verfahren wird voraussichtlich erst in den nächsten zwei Jahren abgeschlossen sein.
Buchungen zum Jahresabschluss 2017
Bildung einer Rückstellung Übr. Betriebsaufwand / lfr. Rückstellungen CHF 50’000
Sie konnten Sich mit der Klägerschaft im Rechnungsjahr 2018 auf die Zahlung eines Schadenersatzes von CFH 40’000 einigen.
Buchungen im Rechnungsjahr 2018
Bezahlung des Schadenersatz lfr. Rückstellungen / Bank CHF 40’000
Auflösung Rückstellung lfr. Rückstellungen / ao. Ertrag CHF 10’000
Eventualverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten werden gebildet, wenn der Eintritt eines künftigen Mittelabfluss nicht sicher, aber möglich ist und die Höhe des Betrags nur geschätzt werden kann. Das Obligationenrecht unterscheidet zwei Arten:
-Eventualverpflichtung für Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Pfandbestellungen zugunsten Dritter (OR 959c/2 Ziffer 8)
-Übrige Eventualverpflichtungen aus eigener Tätigkeit wie z.B. Garantien für Erbrachte Leistungen (OR 959c/2 Ziffer 10)
Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen sind im Anhang aufzuführen. Sie führen zu keine Erfolgswirksamen Buchung in der Bilanz bzw. Erfolgsrechnung
Wird ein Mittelabfluss wahrscheinlich, so sind entsprechende Rückstellungen zu bilden (OR 960e/2
Anlagenbuchhaltung
Anlagevermögen sind langfristige Wertanlagen, die dem Unternehmen dauerhaft dienen und jahrelang Bestand haben. Zum Anlagevermögen gehören immaterielle Vermögensgegenstände, Finanz- und Sachanlagen. Das Anlagevermögen ist als Gegensatz zum Umlaufvermögen anzusehen.
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten.
Mittels Abschreibungen wird die Wertverminderung von Anlagevermögen über die Nutzungsdauer erfasst.
Nicht abnutzbares Anlagevermögen wird nicht abgeschrieben. Man geht hierbei davon aus, dass kein Wertverlust stattfindet (z.B. Grundstücke)
Abschreibungsverfahren: Abschreibungen zum Anschaffungswert können zeit- oder leistungsorientiert erfolgen
Zeitorientiert: Abschreibung aufgrund er zeitlichen Nutzungsdauer
- Nutzung einer Immobilie
- Nutzung von IT-Infrastruktur
Die Abschreibungen können linear (gleichmässige Abschreibung), degressiv (immer kleiner werdend) oder progressiv (immer grösser werdend) erfolgen.
Leistungsorientiert: Abschreibung aufgrund der geschätzten Gesamtleistung
- Anzahl gefahrener Kilometer
- Anzahl produzierter Stk.
Impairment (Dauernde Wertminderung
Es kann vorkommen, dass aufgrund eines nicht vorhergesehenen Ereignisses ein Anlagegut trotz Abschreibungen überbewertet ist. Da Überbewertungen nicht erlaubt sind, sind entsprechende Wertminderungen zu buchen.
Bsp: Veraltete Technologie, Wirtschaftlichkeit ist nicht gegeben, Umzonung von Grundstücken etc…
Eine Impairment hat einen langfristigen Charakter und wird nicht über die ordentlichen Abschreibungen verbucht.
Stille Reserven / Bildung von stillen Reserven & Auflösung
Bildung von stillen Reserven
Mit der Bildung von stillen Reserven verschlechtert eine Unternehmung ihren Unternehmenserfolg.
Bsp. Aktiven Zu hohe Abschreibungen / Umrechnung von Debitoren in Fremdwährung zu einem zu tiefen Wechselkurs
Bsp. Passiven Zu hohen Rückstellungen / Umrechnung von Kreditoren in Fremdwährung zu einem zu hohen Wechselkurs
Auflösung von stillen Reserven
Die Auflösung von stillen Reserven verbessert den Unternehmenserfolg einer Unternehmung.
Bsp. Aktiven Zu tiefe Abschreibungen / Zahlungen von Debitoren in Fremdwährung zu einem besseren Wechselkurs
Bsp. Passiven Zahlung von Kreditoren in Fremdwährung zu einem tieferen Kurs / Auflösung von zu hohen Rückstellungen
Vorsichtsprinzip (2)
Realisationsprinzip: Gewinne dürfen erst verbucht werden, wenn sie tatsächlich erzielt wurden
Imparitätsprinzip: Nicht realisierte Gewinne dürfen nicht verbucht werden / Nicht realisierte Verluste sowie realisierte Verluste müssen verbucht werde
Transitorische Buchungen (2)
Aktive Rechnungsabgrenzung: Die aktive Rechnungsabgrenzung wird angewendet um erzielte, aber noch nicht fakturierte Erträge abzubilden oder um bezahlte aber noch nicht erbrachte Lieferungen und Leistungen aus der Erfolgsrechnung zu entfernen
Passive Rechnungsabgrenzung :Die passive Rechnungsabgrenzung wird angewendet um fakturierte aber noch nicht erbrachte Lieferungen und Leistungen aus der Erfolgsrechnung zu entfernen oder um bezogene Lieferungen und Leistungen, welche noch nicht in Rechnung gestellt wurden in den Aufwänden abzubilden
1. Aufwands- und Ertragsvortrag
2. Aufwands- und Ertragsnachtrag
1. Ein verbuchter Aufwand bzw. ein verbuchter Ertrag wird in die folgende Periode «vorgetragen»
Transit. Aktive / Aufwand
Ertrag / Transit. Passive
2. Ein noch nicht verbuchter Aufwand bzw. ein noch nicht verbuchter Ertrag wird in die laufende Periode «nachgetragen»
Betriebsaufwand / Transit. Passive
Transit. Aktive / Mietertrag
Sie haben die Gebühren für die Nutzung ihrer Lizenzen für den Monat Dezember ihren Kunden noch nicht fakturiert.
Welche Buchungen mit Betrag müssen Sie vornehmen?
Handelt es sich um einen Aufwands- bzw. Ertragsnachtrag oder um einen Aufwands- bzw. Ertragsvortrag?
Welche Auswirkungen hat die Buchung auf den Erfolg?