KMV Sozialversicherung
Sozialversicherung
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Lernkarten
säule 3a
Die Säule 3a (häufig im Volksmund einfach dritte Säule genannt) ist eine Form der schweizerischen gebundenen Selbstvorsorge bei Banken und Versicherungen.
Sie ist für Schweizer Anleger und Sparer freiwillig, allerdings durch verschiedene Limitierungen gesetzlich eingeschränkt.
So kann pro Jahr nur ein definierter Anlagebetrag in die Säule 3a einbezahlt werden. Auch der vorzeitige Bezug der Anlagegelder aus der Säule 3a vor der Pensionierung kann nur in Ausnahmefällen - etwa für den Erwerb von Wohneigentum oder der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit - realisiert werden
3. Säule
Gegenstand
Freiwillige, private Vorsorge
Basis
Bundesverfassung
Ziel
Erfüllung privater Wünsche
Schliessung von Vorsorgelücken, welche durch 1. und 2. Säule nicht abgedeckt werden
Steueroptimierung
Finanzierung
Kapitaldeckungsverfahren (Sparen)
2. Säule
Gegenstand
Obligatorische, berufliche Vorsorge
Basis
BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge)
UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung)
Ziel
Fortsetzung Ihres und des gewohnten Lebensstandards Ihrer Angehörigen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall - in Verbindung mit der 1. Säule
Finanzierung
Kapitaldeckungsverfahren (Sparen)
1. Säule
Gegenstand
Obligatorische, staatliche Vorsorge
Basis
AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
IV (Invalidenversicherung) und Ergänzungsleistungen
EO (Erwerbsersatzordnung)
Ziel
Existenzsicherung
Finanzierung
Umlageverfahren (Erwerbstätige bezahlen für Rentner)
Drei Säulen Ziele ?
- Grundlage der sozialen SIcherheit
- So bauen die 3 Säulen über Jahre und Jahrzehnte die Vorsorge auf – für das Alter, die Erwerbsunfähigkeit und den Todesfall
Dreisäulen Konzept
Erklärung 3 Säulenkonzept
Drei Säilen konzept
1.säule
- staatliche vorsorge
- existenssicherung
- ahv iv / Ergänzugsleistung
2.säule
- berufliche vorsorge
- fortsetzung der gewohnten lebenshaltung
- obligatorisches bvg / überobligatorisches BVG
3. säule
- private vorsorge
- individuelle ergänzung
- gebundene 3a / freie vorsorge 3b
MSE: Mutterschaftsentschädigung
- max 14 woche 98 Tage
- 80 % lohn max 196 - 19208
- Meldung durch Arbeitgeber an Ausgleichskasse inkl. Geburtsurkunde
- Ausgleichskasse erstellt Abrechnung und überweisst Taggeld an den Arbeitgeber
- alle Lohnabzüge ausserd NBU beleiben bestehen
- Mutter ist über SUVA versichert für Unfälle
- gesetzlich festgelegter Kündigungsschutz 16 Wochen nach Niederkunft während 8 wochen nach niederkunft beschäftigungs verbot!!
EO: Erwerbsersatzordnung
- lohnfortzahlung 80 % 196 pto tag / 245 max
- Ablauf MA bringt Melde karte Argb vervollständigt mit Lohnangaben Zahlungsempfänger und reicht sie der Ausgleichskasse ein
- Ausgleichskasse erstellt Abrechnung und überweist taggelder an Arbeitgeber oder MA
- MA ist währen dem Dienst über SUVA Unfallversichert NBU
BVG: Berufliche Vorsorge Pensionskasse PK
obligatorisch
beiträge
berechnung
meldung
Ziel zusammen mit AHV Rente im Alter oder bei Tod gewohnte Lebenserhaltung sichern 2.Säule
Obligatorische für:
- bei der AHV versichert
- 17 Lebensalter vollendet bis 24 nur risikibeitrag ab 25 sparbeitrag
- AHV Jahreslohn 21150 eintrittschwelle
- 65. altersjahr männer bezw. 64 frauen noch nicht erreicht
- Beitrag in % vom Lohn wird durch PK mitgeteilt Arbeitgeber muss mindestens 50% zahlen
- beitraggelder fliessen auf das PK konto bei Pensionierung individuell berechnet
- beitragsgelder fliessen auf indiviuelles konto
- berechnung individuell: basierend auf Umwandlungssatz,kapitalbezug der angesparten Gelder(mischform abhängig vom Reglement) Kapitaldeckungsverfahren
- BVG regelt nur obligatorischen Teil Jahreslöhne über 84600 sind im übergeordneten teil versichert)frewillig grössere Spielraum für Reglementsgestaltung
- Leistung oder Beitragsprimat (leistung ist am verschwinden)
- Risikobeitrag für PK invalidenrente (Entscheid durch IV führt zu IV rente Plus PK rente)
- meldung online oder via formular: eintritte austritte lohänderungen BG änderungen Kinder
Sparbeiträge an die PK Kasse
Staffelung der Altersgruppen in prozent des koordinierten Lohn
Kalenderjahr-geburtsjahr 2019-1951 =
- 25-35 7 %
- 35-45= 10 %
- 45-55= 15%
- 55-64/65=18%
Versicherter Lohn BVG
AHV lohn überobligatorische= x
obligatorischer = max 84600.-
- koordinationsabzug 24675.- mind 3525-59925.-
= eintrittsschwelle= 21150 AHV LOhn staatliche Vorsorge
ALV= Arbeitslosenversicherung
- alle in der ahv zahlenden ma und argb
- nicht pensionierte
- beitragssatz für löhne bis 1482000 2.2 % lohn + 1% nach oben unbegrenzt lohn
- 50 % arbeotgeber 50 % arbeitnhemer
- abrechnung durch arbeitgeber zusammen mit ahv und iv und eo beiträgen an die ausgleichskassen
- ma der arbeitslos wird erhält arbeitsbescheinigung inkl. kündigungsangaben
- max arbeitslosenentschädigung 70 % - 80% des vorherigen lohn abr generell begrenzt auf 9880.-
- höchstlohnversichert 148200 123500 monatlich
- taggelder sind ahv pflichtig
- selbstständigerwerbend keine bezugsrechte!!!
UV: unfallversicherung
- bertiebsunfall nichbetriebsunfall
- bu obligatorisch durch arbeitgeber
- nbu obligatorisch durch arbeitnehemer mit mind. 8h pro woche (keine beitragrechte für stundenlöhner)
- kann vollumfänglich vom arbeitgeber übernohmen werden
- max versichertes salär 148 200
- zusatzversicherungen für volle deckung der höheren löhne empfehlenswert
UV: unfallversicherung
- unfall umgehend melden online an versicherung durch argb UVG zahlt heilungskosten und bei arbeitsunfähigkeit lohnausfall taggelde ab 3 tage nach unfall 80 %
- taggelder gehen an den arbeitgeber müssen als lohntaggelder weitergeleitet werden
- versicherungsschutz endet 31 tage nach austritt informationspflicht für arbeitgeber bzgl. unfalldeckung einzel abredevertrag bis 6 monate oder einschluss in krankenkasse!!!!
KTG: Krankentaggeld
- gemäss or muss der arbeitgeber den vollen lohn für einen bestimmten zeitraum zahlen abhängig von der dauer des arbeitsverhältniss, berner skala zürcher skala sofern arbeitsverhältniss länger als 3 monate
- ktg lohnfortzahlung für 720/730 tage nur 80 % des lohnes
- prämien kann 50 % zu 50% übernohmen werden
- taggelder aus ktg sind nicht ahv pflichtig (lohnfortzahlung mit lohn inkl. sozialabzüge oder taggelder direkt)
- teilarbeitsunfähigkeit entsprechend splittung der lohnzahlung ( ein teil lohn zu 100% mit sozialversicherung ein teil ktg zu 80% ohne ahv abzüge)
Sozialversicherung 10 Stück + 1 zusatz
- AHV alters und Hinterlassenenversicherung
- IV Invalidenversicherung
- EL Ergänzungsleistung zu AHV und IV
- BHV Berufliche Vorsorge 2 Säule Pensionskasse
- ALV Arbeitslosenversicherung
- EO Erwerbsersatzordnung Mutterschaftsversicherung
- MVG Militärversicherung
- UVG Undallversicherung
- KVG Krankenversicherung
- FZ Familienzulage
- KTG Krankentaggeldversicherung freiwillig
AHV IV = Alters und Hinterlassenenversicherung IV Invalidenversicherung
- AHV bedeuntenster pfeil der sozialen vorsorge in der ch 1. säule drehscheibe für sozialversicherung
- ahv zusammen mit el soll existenzbedarf decken wenn arbeitsverdienst wegen alter oder tod wegfällt
- obligatorisch für alle ab 17 die in der ch arbeiten oder als nichterwerbstätige in der ch wohnen
- freibeitrag für pensionierte 64f 65 mann 1400mt 16800 jahr
- ahv lohn erwerbseinkommen beitragspflichtige sind auch e iv und alv taggelder
- nicht aber ktg UVTG und FZ
- periodische abrechnung durch den arbeitgeber mit ausgleichskasse
- max rente ist für alle gleich unabhängig vom erwebseinkommen 2350 für einzelpersonen 3525 für ehepaare sofen keine beitragslüclken sind
- vorbezug bis 2 jahre aufschub bis 5 jahre nach ordentlichen rentenalter möglich -6.8 pro jahr
- IV rentenberechnung nach invaliditätsgrad höhe der erwerbseinbusse in %
- kontaktstellen > 80 verschiedene AHV ausgleichskassen in der CH