Direkte Steuern - Basic
Steuern
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Lernkarten
Steuersubstition
wenn Pflichtn/Rechte durch dritte wahrgenommen werdne.
Bsp. Steuern der Kinder => Durch die Eltern oder Quellensteuer
Def.
Steursukzession
DBG
eine Person als Rechtsnachfolgerin in ein bestehendes Steuerrechtsverhältnis ein.
Bsp. Todaesfall/Umstrukturierung
DBG 12
Def.
Steuerregress
gesetzlich vorgeschreibene Überwälzung der Steuerlast eine andere Person.
Bsp. Verechnungssteuer, zwingend vorgeschrieben oder auch die MWST.
Persönliche Zugehörigkeit
2 DBG's
- Wohnsitz o. Aufenthalt in der CH => DBG 3 Abs.1-3
- Unbeshränkt Steuerpflichtig => DBG 6 Abs.1
Unbeschränkt: Alles Steuerbar, ausser Liegendschaften, Geschäftsbetriebe, Betriebstätte im Ausland
Def. Beschränkte Steuerpflicht
DBG
Kein Wohnsitz in der CH, aber steuerpflich für in der CH befindliche
- Liegendschaften
- Geschäftsbetriebe
- Betriebsstätte
Beschränkt Steuerpflichtig: DBG 6 Abs.2
DBG 5 und DBG 6 wirtschaftlich zugehörig
Beginn und Ende Steuerpflicht
DBG
DBG: 8
Beginn:
- Geburt
- Zuzug a. Ausland
- Steuerrechtliche Wohnsitz/Aufenthalt in der CH
- Erwerb o. Handel m. in der CH gelegenen Liegenschaften
- Begründung: Geschäftsbetriebe, Betriebsstätte in der CH
Beendigung:
- Tod
- Wegzug ins Ausland
- Verkauf/Beendigung Handel m. Liegenschaften
- Verkauf o. Liquidation: Geschäftsbetrieb o. Betriebsstätte
Einkünfte aus Beteiligungsrechten
- Privatvermögen
- Geschäftsvermögen
Voraussetung für Teilbesteuerung
DBG
Privatvermögen: mind. 10% am Grund/Stammkapital => Besteuerung 60% DBG 20 Abs 1bis
Geschäftsvermögen: mind. 10% am Grund/Stammkapital => Besteuerung 50% DBG 18b Abs. 1
Versteuerung Kapitalgewinne (Gewinnbringender Verkauf von Beteiligungsrechten)
- Privatvermögen
- Geschäftsvermögen
- Privatvermögen
Steuerfrei nach DBG 16 Abs. 3
- Geschäftsvermögen
Besteuerung zu 50% nur wenn 10% an Stamm/Grundkapital UND einer Haltedauer von 1 Jahr
Einkünfte aus Obligationen
- gewöhnluche Obligationen
- Verkauf an Dritte, während der Laufzeit
- Käufer
Verkäufer: Verkauf an Dritte: Steuerfreie Kapitalgewinn
Käufer: Versteuerung der "EINMALZINS" als Vermögensertrag
Def. Einmalzins: Kauf der Obligation: 80 => Verkauf:100 => Gewinn: 20 <= Einmalszins
(Obligationen werden nach Ablauf zurückgekauft vom Herausgeber.)
Obligation mit überwiegend Einmalverzinsung
Verkauf
DBG
Besonderheit
Verkauf: Nicht kein privater steuerfreier Kapitalgewinn => Besteuerung: Einkommenssteuer als Vermögensertrag
DBG: 20 ABS 1. BST b.
Verkäufer: Besteuerung der Einmalverzinsung als Einkommen bis zum Verkauf. (Kauf bis Verkauf)
Käufer: Rest bis zur Auszahlung. (Kauf bis Ende)
=> Aufsplittung der Besteuerung
Kapitalgewinne
Privat
Steuerfrei
DBG: 16 A.3
Verlust auch nicht Abziehbar.
Kapitalerträge
Steuerbar nach DBG 20
Teilbesteuerung prüfen?
Kapitalabfindung Arbeitgeber
- Ordentliche Besteuerung
- Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen: DBG 37 => Herunterrechnen auf Jährliche Leistung => Besteuerung
- nach DBG 38 => Bedingung: Deckung Vorsorgelücke, def. Aufgabe Erwerbstätigkeit, älter als 55 Jahre
Steuerbare Einkünfte
DBG
DBG 16 - 26
Steuerfreie Einkünfte
DBG 24
Gewinnungskosten (Abzüge)
DBG 26 - 32
Alg. Abzüge
DBG 33 und 33a
Def.
Realisationsprinzip
Besteuerung erst wenn feste Anspruch darauf besteht.
ungewisse Rechtsansrpüche erst bei Zufluss besteuert werden.
Selbstständige Erwerbstätigkeit
4 Elemente
DBG
- Einsatz von Arbeitleistung und Kapital
- freie Selbstorganisation und eigenes Risiko
- Teilnahme an Wirtschaftlichen Verkehr
- Gewinn Absicht
DBG 18, Alle Bedingung müssen Kumulativ erfüllt sein.
ACHTUNG Abgrenzung vor Liebhaberei/Hobby und Priate Vermögensverwaltung...
Definition Massgeblichkeitsprinzip
Handelsbilanz Grundlage für steuerliche Gewinnermittlung.
Abweichende Bewerung von Aktiven/Passiven
Ersatzbeschaffung => Stille Reserven
DBG
Bedingungen
DBG 30
- Betriebsnotwendige Anlagevermögen
- Ausgeschlossen => Ligenscahften => Anlagevermögen bewegl.
- weiterhin im CH
- Reinvestition der Stillen reserven
Kauf nicht im gleichen JAHR? => Bildung Rückstellung
Definition
Präpoderanz Methode
Zuteilung von gemischt genutze Gütern. => GV oder PV?
Volle Zuteilung => mehr als 50% Nutzung!