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N. K.
Diese Lernkarten vermitteln die Grundlagen der ordnungsgemäßen Buchführung und Rechnungslegung nach Schweizer Recht, insbesondere die Anforderungen an Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang sowie die Grundsätze wie Stetigkeit, Vorsicht und Wesentlichkeit. Sie richten sich an Studierende, Auszubildende und Praktiker im Finanz- und Rechnungswesen, die fundierte Kenntnisse für die Erstellung oder Prüfung von Jahresabschlüssen benötigen.
Flashcards
15
Students
4
Language
German
Category
Finance
Level
Other
Created / Updated
13.11.2018 / 02.09.2026

Flashcards

11.

Was sind die Aufgaben des Rechnungswesens?

Planungs- und Entscheidungsinstrument

Führungskräfte brauchen Zahlengrundlagen, um zu planen und Entscheidungen zu fällen.

Kontrollinstrument

laufende Entwicklung des Betriebs überwachen und kontrollieren

Führungsinstrumen

Mit quantitativen* Zielvorgabe kann das Verhalten der im Betrieb tätigen Personen massgeblich beeinflusst werden.

(* wenn eindeutig in Zahlen formulieren lässt (z.B. Kennzahlen, absolute Werte) 

11.

Das Rechnunsgwesen liefert Infomation für welche Gruppen?

Interne Stellen

  • Verwaltungsratsmitlieder
  • Führungskräfte

Externe Stellen

  • Kapitalgeber (Gläubiger und Teilhaber)
  • Steuerverwaltung, Kunden, Konkurrenz

11.

Aufgaben und Funktionen der Finanzbuchhaltung

Darstellung des Vermögens und der Verbindlichkeit (Schulden)

Darstellung des Erfolges

Darstellung des Geldflusses

Rechenschaftsablage

Geschäftsleitung als Rechenschaftsablage gegenüber den Eigentümern.

Kontrolle des Geschäftsganges

Vergleich aktuelle Buchhaltungszahlen, Budget, Vorjahre und Brachendurchschnitten

Informationsquelle für aussenstehende Interessierte

Kapitalgeber, Lieferanten, Anleger, Mitarbeiter

Gläubigerschutz

Schutz durch Bewertungs- und andere Vorschriften

Rechtshilfe

Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten

Grundlage für Steurveranlagung

Massgeblichkeitsprinzip

Grundlage für weitere Rechnungen

12.

Welche Unternehmen Unterliegen der Pflicht zur Buchführung und Rechnungslegung?

  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit mind. CHF 500'000.- Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr
  • Jurisitische Personen

12.

Welche Unternehmen müssen lediglich über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch führen?

  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als CHF 500'000.- Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr
  • Vereine und Stiftungen, die sich nicht im Handelsregister eintragen müssen.
  • Stiftungen, die nach ZGB 83b/2 keine Revisionsstelle benötigen.

Für diese Unternehmen gelten die Grundsätze ordnungsgemässer Buchführung sinngemäss.

12.

Grundsätze ornungsmässiger Buchführung?

OR 957a/2

Vollständige, wahrheitsgtreue und systematische Erfassung der Geschäftsfälle und Sachverhalte

Chronologische und lückenlose Erfassung (Journal, Konten). Führung doppelter Buchhaltung. Anwendung Kontenplan nach anerkannten Kontenrahmen.

Belegnachweis

Alle Buchungen mit Beleg (Papier- oder elektronischer Form) dokumentieren. Keine Buchung ohne Beleg!

Klarheit

Buchführung muss für einen fachkundigen Leser versändlich sein. Aufzeichnungen müssen eindeutig sein.

Zweckmässigkeit

Buchführung durch Banche und Grösse des Unternehmens bestimmt.

Nachprüfbarkeit

Für die Revision, die Erhebung und Bemessung der Steuern und Sozialabgaben müssen die Buchungstatsachen bis zum Ausgangspunkt der Transaktion zurückverfolgt werden können (= Prüfpfad).

12.

Grundlagen der Rechnungslegung?

OR 958a, 958b

Fortführung der Unternehmungstätigkeit OR 958a

Annahme, dass das Unternhmen auf absehbare Zeit fortgeführt wird = Bewertung zu Fortführungswerten.

Innert 12 Monate ab Bilanzstichtag eingestellt wird = Unternehmensteile nach Veräusserungswerten. Rückstellung für die Betriebseinstellung verbundene Aufwendungen. Abweichung Grundsatz der Fortführung im Anhang offenlegen.

Periodengerechtigkeit (Verursacherprinzip) OR 958b

Aufwand und Ertrag sollen der Periode zugeordet werden, in der sie versacht werden = zeitliche und sachliche Aufwendungen.

Sofern Nettoerlös aus Lieferungen und Leistungen oder Finanzerträge jährlich CHF 100'000 nicht übersteigen = Ausgaben und Einnahmen - Buch erstellt werden.

12.

Grundsätze ordnungsmässiger Rechnungslegung?

  • Klarheit und Verständlichkeit OR 958c/1 Ziffer 1
  • Vollständigkeit OR 958c/1 Ziffer 2
  • Verlässlichkeit OR 958c/1 Ziffer 3
  • Wesentlichkeit OR 958c/1 Ziffer 4
  • Vorsicht OR 958c/1 Ziffer 5
  • Stetigkeit in Darstellung und Bewertung (Vergleichbarkeit) OR 958c/1 Ziffer 6
  • Verrechnungsverbot (Bruttoprinzip) OR958c/1 Ziffer 7
  • Nachweisbarkeit der Bestände OR958c/2
  • Anpassung OR 958c/3
  • Währung und Sprache OR 958d/3+4

 

Nennen Sie wichtige Aufgaben der Finanzbuchhaltung

Darstellung des Vermögens, der Schulden, des Erfolges und des Geldflusses

Rechenschaftsablage der Geschäftsleitung

Kontrolle des Geschäftsganges

Informationsquelle für aussen stehende Interessierte

Schutz der Gläubigerinteressen

Beweismittel bei Rechtssteitigkeiten

Grundlagen für die Steuerveranlagung

Grundlage für weitere Rechnungen

Für welche weiteren Rechnungen sind die Zahlen der Finanzbuchhaltung die Grund- oder Ausgangslage?

Betriebsbuchhaltung / Kalkulation

Geldflussrechnung

Bilanz- und Erfolgsanalyse

Planungsrechnung (Budget)

Statistik

Nennen Sie die für einen Kapitalgeber wichtigen Informationen, die er der Bilanz, Erfolgsrechnung und dem Anhang entnehmen kann.

Bilanz

Fremdkapital, Anteil Fremdkapital am Gesamtkapital, Liquidität, Eigenkapital

Erfolgsrechnung

Erfolg, Umsatz

Anhang

Nettoaufläsung stiller Reserven, nicht bilanzierte Leasingverbindlichkeiten, Eventualverpflichtungen

Die Bilanz wird als Zeitpunkt- und die Erfolgsrechnung als Zeitraumrechnung bezeichnet. Erläutern Sie kurz diese Begriffe.

Die Bilanz zeit das Vermögen, die Schulden (Fremdkapital) und das Eigenkapital (Reinvermögen) an einem bestimmten Zeitpunkt, z.B. am Ende des Geschäftsjahres.

Die Erfolgsrechnung zeigt den Ertrag, den Aufwand und den Erfolg für einen bestimmten Zeitraum, z.B. für das ablgelaufene Geschäftsjahr.

Nennen Sie die zusätzlcihen Teile, die im Geschäftsbericht eines grösseren Unternehmens enthalten sein müssen.

 

In welchem Fall kann auf diese zusätzlichen Teile verzichtet werden?

Geldflussrechnung, Lagebericht, Zusätzliche Angaben im Anhang gem. OR 961a

 

Wenn das Unternehmen selbst oder eine juristische Person, die das Unternehmen kontrollier, eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard erstellt OR 961d.

12.

Erkläre die Begriffe:

Klarheit und Verständlichkeit

Vollständigkeit

Verlässlichkeit

Wesentlichkeit

Vorsicht

Klarheit und Verständlichkeit OR 958c/1 Ziffer 1

JR übersichtlich und sachgerecht gegliedert. Unterschiedliche Posten nicht zusammengefasst. Adressaten mit Rechnungslegungskenntnissen verständlich sein.

Vollständigkeit OR 958c/1 Ziffer 2

alle Tatsachen enthalten, welche für wirtschaftliche Beurteilung des Unternehmens wesentlich sind.

Verlässlichkeit OR 958c/1 Ziffer 3

angegebene Werte und weitere Informationen müssen richtig sein. Dürfen keine wesentliche Fehler enthalten. Wirtschaftliche Lage soll so dargestellt werden, dass Dritte zuverlässiges Unteil bilden können. Ausser bei den stillen Reserven.

Wesentlichkeit OR 958c/1 Ziffer 4

Wesentlich sind alle Tatsachen, die das Urteil der Adressaten in Bezug auf das Unternehmen beeinflussen. Unwesentlich sind Informationen, wenn ihr Weglassen keinen Einfluss auf das Urteil der Adressaten hat.

Vorsicht OR 958c/1 Ziffer 5

Risiken sind eher pessimistisch, Chancen sehr zurückhalten zu beurteilen.

12.

Erkläre die Begriffe:

Stetigkeit in Darstellung und Bewertung (Vergleichbarkeit)

Verrechnungsverbot (Bruttoprinzip)

Nachweisbarkeit der Bestände

Anpassung

Währung und Sprache

Stetigkeit in Darstellung und Bewertung (Vergleichbarkeit) OR 958c/1 Ziffer 6

Darstellung und Bewertung sind stets die gleichen Grundsätze bzw. Massstäbe anzuwenden.

Verrechnungsverbot (Bruttoprinzip) OR958c/1 Ziffer 7

Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag dürfen nicht miteinander verrechnet werden.

Nachweisbarkeit der Bestände OR958c/2

Der Bestand der einzelen Positionen in der Bilanz und im Anhang ist durch ein Inventar oder auf eine andere Art nachzuweisen.

Anpassung OR 958c/3

unter Einhaltung des gesetzlichen Mindestinhaltes an die Besonderheiten des Unternehmens und der Branche anzupassen. Bezeichnung der Positionen und Darstellung der Jahresrechnung

Währung und Sprache OR 958d/3+4

kann in der Landeswährung oder in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen Währung und in einer der Landessprachen oder in Englisch erfolgen.

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