FA Finanz- und RW
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Cartes-fiches
Was sind Ausserbilanzgeschäfte?
Das sind Geschäfte, die keinen unmittelbaren Niederschlag in der Bilanz finden, aber bei der Beurteilung des Unternehmungsrisikos eine wichtige Rolle spielen. Sie müssen im Anhang offengelegt werden, damit sich der Bilanzleser über die möglichen zukünftigen Risiken und die sich daraus ergebenden Geldabflüsse informieren kann.
Was gilt als Ausserbilanzgeschäft?
- Eventualverpflichtungen
- Weitere, nicht zu bilanzierende Verpflichtungen
Was sind Eventualverpflichtungen?
Gemäss FER 5/2 sind dies:
- Bürgschaften zugunsten Dritter
- Garantieverpflichtungen zugunsten Dritter
- Pfandbestellungen zugunsten Dritter
- Weitere quantifizierbare Veerpflichtungen mit Eventualcharakter bspw. aus hängigen Prozessen, aus Geschäften mit derivaten Finanzinstrumenten, aus nicht bilanzierte Solidarschulden, aus verpflichtende Patronatserklärungen usw.
Was sind weitere, nicht zu bilanzierende Verpflichtungen?
Unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen aus
- nicht passivierungspflichtigen Verträgen (z.B. niht bilanzierte Leasingverbindlichkeiten, langfr. Mietverträge usw.)
- festen Lieferungs- und Abnahmeverpflichtungen (z.B. Investitions-, Gewährleistungsverpflichtungen, usw.)
Was muss im Bereich der Ausserbilanzgeschäfte im Anhang offengelegt werden?
Folgendes muss gezeigt und wie folgt gegliedert werden:
- Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Pfandbestellungen zugunsten Dritter
- Weitere quantifizierbare Verpflichtungen mit Eventualcharakter
- Weitere, nicht zu bilanzierende Verpflichtungen
Zusätzlich sind die Bewertungsgrundsätze der einzelnen Teile zu zeigen. Der (Bewertungs-)Betrag entspricht der Höhe der zukünftigen, einseitigen Leistungen und Kosten abzüglich zugesicherter Gegenleistungen.
Keine offenlegung bedürfen:
- nicht zu bilanzierende kurzfr. Verpflichtungen (Laufzeig <=1Jahr)
- Verpflichtungen die innert eines Jahres kündbar sind
Abgrenzung zwischen Evntualverpflichtungen und Rückstellungen?
Eventualverflichtungen sind Verpflichtungen, deren Erfüllungsbetrag nicht verlässlich ermittelt bzw. geschätzt werden kann.
Falls Mittelabfluss wahrscheinlich (Praxis >50%) und abschätzbar ist, ist eine Rückstellung zu bilden.
Welche Funktionen hat der Anhang zu erfüllen?
- erläutert die Rechnungslegungsgrundsätze sowie den Inhalt der Abschlusspositionen
- ergänzt die Jahresrechnung mit nicht bilanzierungspflichtigen Sachverhalten
- entlastet die Jahresrechnung von Detailangaben
Was ist im Anhang alles anzugeben und offenzulegen?
- angewendet Rechnungslegungsgrundsätze
- Erläuterungen zu anderen Bestandteilen der Jahresrechnung
- Weitere Angaben
- Weitere Sachverhalte
Was ist bezüglich dem angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen insbesondere zu zeigen?
Bewertungsgrundlagen und Bewertungsgrundästze für die einzelnen Bilanzpositionen. Zusätzlich:
- Abweichungen von der einmal gewählten Bewertungsgrundlage sind sachlich zu begründen
- Änderungen eines Grundsatzes zu begründen und zwar die Art der Änderung und deren finanzielle Auswirkungen
- Fehler in früheren Jahresrechnungen zu erläutern und zu quantifizieren
- Schätzungsänderungen anzugeben.
Zudem ist zu zeigen, ob das gesamte Regelwerk von Swiss GAAP FER oder nur die Kern-FER umgesetzt wird.
Welche weiteren Angaben sind im Anhang zu zeigen?
Offenzulegen sind Angaben, die in den anderen Bestandteilen der Jahresrechnung nicht berücksichtigt wurden, namentlich sind dies
- aussergewöhnliche schwebende Geschäfte und Risiken (z.B Rechtsfälle)
- Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Welche weiteren Sachverhalte sind im Anhang zu zeigen?
Sachverhalte, deren Offenlegung in den anderen Fachempfehlungen verlangt sind, sind ebenfalls im Anhang aufzuführen (z.B. Anlagespiegel immaterielle Werte, Sachanlagespiegel, Rückstellungen, etc.)
Was sind immaterielle Werte?
Dies sind nicht-monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz (z.B. Lizenzen, Patente, Marken, usw.). Sie können erworben oder selbst erarbeitet sein.
Durch welche Kriterien sind immaterielle Werte definiert?
- Identifizierbarkeit (Der Aktivposten kann von der Unternehmung getrennt werden, um verkauft, vermietet oder getauscht zu werden)
- Aktivierbarkeit (Das Aktivum muss der Unternehmung einen mehrjährigen zukünftigen wirtschaftliche Nutzen bringen, der messbar ist)
- Verfügungsmacht (die Unternehmung kann den immateriellen Wert selbstständig nutzen und/oder veräussern)
Wann müssen erworbene immaterielle Werte aktiviert werden?
Diese müssen aktiviert werden, wenn alle Kriterien der Definition erfüllt sind.
Wann können selbst erarbeitete immaterielle Werte aktiviert werden?
diese können aktiviert werden, wenn folgende vier Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
- Sie müssen identifizierbar sein und in der Verfügungsgewalt der Unternehmung stehen
- Sie bringen der Unternehmung über mehrere Jahre einen messbaren Nutzen
- Anfallende Aufwendungen (zur Herstellung) können separat festgehalten und gemessen werden.
- Die finanziellen Mittel sind vorhanden oder können durch die Unternehmung zur Verfügung gestellt werden, damit die Fertigstellung und die beabsichtigte Verwendung (Verkauf oder Eigengebrauch) möglich ist.
Welche wichtigen Punkte sind bezüglich immateriellen Werten zu beachten?
- einmal der ER belastete Aufwendungen können nachträglich nicht mehr aktiviert werden
- Aufwendungen, die zwar identifizierbar sind, aber andere Bedingungen nicht erfüllen (Z.B. noch keinen messbaren Nutzen bringen) dürfen nicht aktiviert werden. Sie sind dem Periodenergebnis zu belasten.
Beispiele für nicht aktivierbare immaterielle Werte
- Aus- und Weiterbildungskosten
- Resztrukturierungskosten
- Kosten für Grundlagen- und angewandte Forschung
- Gründungs- und Organisationskosten
- ein selbs erarbeiteter Goodwill
Zu welchem Wert sind aktivierbare immaterielle Werte bei der Erstbewertung zu bewerten?
Es gilt das Niederwertprinzip, d.h. von zwei Werten ist der tiefere zu bilanzieren, entweder die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder der tiefere erzielbare Wert
Wie wird der erbiezlbarer Wert ermittelt?
Höherer Wert aus Netto-Marktwert und Nutzwert
Zu welchem Wert sind aktivierbare immaterielle Werte bei der Folgebewertung zu bewerten?
Der Ausweis von immateriellen Werten innerhalb der Aktiven hängt davon ab, ob ein immaterieller Wert zum Verkauf bestimmt ist.
Falls ja: als Teil des Umlaufvermögens (Vorräte) bilanzieren
Falls nein: als Teil des Anlagevermögens bilanzieren
Was ist bezüglich den immateriellen Werten zusätzlich im Anhang offenzulegen?
- die immateriellen Werte sind in der Bilanz oder im Anhang in folgenden definierten Kategorien auszuweisen (Totalbetrag je Position)
- Lizenzen
- Patente
- Marken
- Software
- Entwicklungskosten
- übrige immaterielle Werte
- Zudem ist im Anhang ein Anlagespiegel Immaterielle Werte in Tabellenform zu zeigen. Damit die Veränderungen/Bewegungen innerhalb der Bilanzposition sichtbar werden.