Fachberater Gesundheitswesen

Fachberater Gesundheitswesen

Fachberater Gesundheitswesen

Oliver Drifthaus
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Oliver Drifthaus
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über das Gesundheitswesen in Deutschland, insbesondere für Fachberater. Sie decken Themen wie Arzneimittel, Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Rolle von Ärzten und Apotheken sowie regulatorische Rahmenbedingungen ab. Besonders relevant sind Begriffe wie Generika, Richtgrößen, und die Unterscheidung zwischen Grund- und Wahlleistungen. Das Learnset richtet sich an Fachkräfte im Gesundheitswesen, die ein tiefes Verständnis der Abläufe und Vorschriften benötigen, um Patienten optimal zu versorgen und rechtliche sowie wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen.
Flashcards
63
Students
2
Language
German
Category
Micro-Economics
Level
Other
Created / Updated
10.08.2017 / 25.09.2017

Flashcards

Kollektivvertrag

  • Krankenkassen schließen mit Gemeinschaft aller Kassenärzte Verträge
  • dabei werden die Ärzte von den KVen vertreten
  • damit flächendeckende Versorgung
  • Inhalte: wieviel Geld für ambulante Versorgung oder für wie viel Euro Arzneimittel verschrieben werden dürfen

Konsultationskomplex

  • Leistung des EBM
  • kann abgerechnet werden, wenn Ordinationsgebühr bereits abgerechnet wurde
  • kann - im Gegenteil zum Ordinationskomplex - auch bei telefonischer Beratung erfolgen

Lauer-Taxe

  • Nachschlagewerk für Apotheker
  • enthält Namen der Fertigarzneien und deren pharmazeutischen Eckdaten
  • Zusammensetzung, Wirkweise, Neben- u. Wechselwirkungen
  • ca. 300.000 Artikel
  • auch nicht-Arzneimittel sind aufgeführt
  • auch Große Deutsche Spezialitätentaxe oder ABDA-Artikelstamm genannt

Leistungskatalog GKV

  • Summe aller Vorschriften, die den Leistungsumfang der GKV regeln
  • bei medizinisch sinnvollen, aber nicht notwendigen Leistungen spricht man von IGeL-Leistungen

Mammographie-Screening

  • Vorsorgeuntersuchung auf Brustkrebs
  • Frauen über 50 alle 2 Jahre
  • jährlich erkranken ca. 46.000 Frauen pro Jahr, etwa 1/3 stirbt daran

Morbidität

  • statistischer Begriff
  • Häufigkeit von Erkrankungen zu einem Zeitpunkt/-raum einer Bevölkerungsgruppe

Negativliste

  • legt fest, welche Arzneimittel nicht zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen

Niederlassungsfreiheit

  • jeder approbierte Arzt, Zahnarzt, Tierarzt oder Apotheker kann Ort der Berufsausübung frei wählen
  • gedeckt durch Art. 12 GG
  • für Vertragsärzte gelten Einschränkungen durch die Bedarfsplanung

Off-label-use

Nutzung eines Medikaments außerhalb seines klar umgrenztes Anwendungsgebietes

Ordinationskomplex

  • Gebührenposition des EBM
  • kann nur einmal im Quartal abgerechnet werden
  • Patient und Arzt müssen direkt in Kontakt kommen (Abholung Rezept bei Helferin reicht nicht!)
  • enthaltene Leistungen dürfen nicht separat abgerechnet werden

Originalpräparat

  • Orignalpräparat -> es muss auch Generika geben
  • für das Original hat mal Patentschutz bestanden (für Generika nie)
  • Grund für Patentschutz: Finanzierung der Forschungsarbeit

Orphan Drug

  • orphan = Waise
  • Arzneimittel zur Behandlung seltener Krankheiten (orphan diseases)
  • meist garantierte Marktexklusivität für 6 Jahre der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMEA)
  • wenn orphan drug, dann Befreiung von Gebühren und beschleunigtes Zulassungsverfahren

OTC-Präparat

  • Präparate, die rezeptfrei in Apotheken verkauft werden können
  • müssen selbst bezahlt werden, auch wenn von Arzt verschrieben
  • Ausnahmen für Kinder unter 12 Jahren

Pharmazentralnummer

  • jedes in Deutschland zugelassene Medikament hat eine Pharmazentralnummer (PZN)
  • auch wenn in anderer Packungsgröße oder Dosierung

Planungsbereich

  • räumliche Grundlage der Bedarfsplanung ist kreisfreie Stadt, Landkreis oder Kreisregion
  • im Planungsbereich ist jeweils das Verhältnis von Hausärzten, Fachärzten, etc. zu Einwohnern festgelegt

Plausibilitätsprüfung

  • gem § 106a I u II SGB V muss KV abgerechnete Leistungen auf zeitliche Plausibilität prüfen

Positivliste

Liste der Präparate, die zu Lasten der GKV verordnet werden dürfen

Primärarztmodell

  • in anderen Ländern üblich
  • Primärarzt macht keine eigenen Untersuchungen
  • kontrolliert nur den Zugang zu Fachärzten
  • anders als Hausarztmodell

Probatorische Sitzung

  • in erster psychotherapeutischen Sitzung soll festgestellt werden, ob eine psychotherapeutische Therapie im Rahmen der GKV angezeigt ist.
  • dann muss Vertragsarzt bestätigen, dass keine körperliche Erkrankung vorliegt
  • erst dann kann Antrag bei GKV gestellt werden

Raumgliederung

  • in der Bedarfsplanung werdne denPlanungsbereichen raumordnungsspezifische Planungskategorien zugeordnet
  • Raumgliederung kommt vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
  • Zuordnung Planungsbereiche zu Raumgliederung ist in Anlage 3.1 der Bedarfsplanungs-Richtlinie Ärzte festgelegt

Rezeptfreie Medikamente

  • Arzneimittel
  • die Patient in Apotheke erhält, ohne Rezept zu brauchen (sog. Non-Rx)
  • werden i.d.R. seit 2004 nicht mehr von Krankenkassen übernommen

Richtgrößen

  • Durchschnittswerte in Euro, was Arzt pro Patient an Arznei- u. Verbandmittel verordnen soll
  • damit vereinbartes Ausgabenvolumen nicht überschritten wird

Rote Liste

  • Verzeichnis alls Fertigarzneimittel, die Mitglieder des Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie herstellen
  • sortiert nach Indikationen
  • Zusammensetzung, Gegenanziegen, Nebenwirkungen und Preise
  • meist für Ärzte, Apotheker haben das im Computer

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