VBV | Sach- und Vermögensversicherung

Kärtchen zu VBV | Sach- und Vermögensversicherung

Kärtchen zu VBV | Sach- und Vermögensversicherung


L. DM.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über Sach- und Vermögensversicherungen, mit Fokus auf Gebäudeversicherungen, Bauwesenversicherungen und Motorfahrzeugkaskoversicherungen. Sie decken Themen wie Versicherungssummen, Gefahren, Versicherungsleistungen und Selbstbehalte ab, sowie spezifische Aspekte wie Rohbauversicherungen und Wertsachenversicherungen. Ideal für Fachleute in der Finanzbranche, die ihr Wissen über Versicherungsrisiken und -leistungen vertiefen möchten.
Cartes-fiches
68
Utilisateurs
64
Langue
Allemand
Catégorie
Finances
Niveau
Autres
Créé / Mis à jour
16.07.2017 / 13.04.2025

Cartes-fiches

Die Gebäudevesicherung | Versicherungsleitung | Versicherte mittelbare Schäden

  • Bei allen Gefahren: Abbruch-, Räumungs- und Entsorgungskosten sowie Notmassnahmen
  • Gefahr Feuer: Dekontaminationskosten für Erdreich und Löschwasser
  • Gefahr Wasser: Ortungs- und Freilegungskosten
  • Gefahr Diebstahl: Schlossänderungskosten
  • Gefahr Wasser & Feuer: Mietertragsausfall (Hotel, Ferienhäuser, Gaststätten, etc.) nur als Zusatzdeckung auf

Die Gebäudevesicherung | Versicherungsleistung | Selbstbehalt

  • Bei Eintritt Elementargefahr (gesetzlich vorgeschrieben)
    • Wohn- und Landwirtschaftsgebäude: 10% der Entschädigung, min 1'000.-, max 10'000.-
    • Alle anderen: 10% der Entschädigung, min 2'500.-, max 50'000
  • In allen anderen Fällen
    • Wohn- und Landwirtschaftsgebäude: 200.-
    • Alle anderen: 500.-

 

Die Gebäudevesicherung | Versicherungsprämie

Fixprämie

Höhe hängt von Auswahl versicherte Gefahren, Versicherssume und Art Gebäudenutzung ab.

Die Gebäudevesicherung | Anwendungsbreich

Ausserhalb des Obligatoriums sollte jeder Gebäudeeigentürmer individuell abklären, in welchem Umfang er für sein Gebäude Schutz benötigt.

Bauversicherungen | Rohbauversicherung | Versicherte Personen

Bauherr (Eigentümer des entstehenden Gebäudes)

Bauversicherungen | Rohbauversicherung | Örtliche Geltung

Ort der Baustelle

Bauversicherungen | Rohbauversicherung | Versicherte Sache

Das entstehende Bauwerk

Bauversicherungen | Rohbauversicherung | Versicherte Gefahren

Feuergefahren der Sachversicherung

Bauversicherungen | Rohbauversicherung | Versicherungssumme

Vollwertversicherung.

Versicherungssumme provisorisch aufgrund der abschätzbaren Gesamtbaukosten

Nach Abschluss des Bauvorhabens Summe definitiv festgelegt

Bauversicherungen | Rohbauversicherung | Versicherungsleistung

Vermögensbedarf für Wiederherstellung des Baustands unmittelbar vor Eintritt der Gefahr.

Miiverischerte mittelbare Schäden:

  • Abbruch-, Räumungs- und Entsorgungskosten bis max.Betrag
  • Notmassnahmen bis max.Betrag
  • Dekontaminationskosten für Erdreich und Löschwasser bis max.Betrag

SB in Monopolkantonen nach kantolnaler Vorschrift.

Bauversicherungen | Rohbauversicherung | Prämie

Versicherungssumme und Art des entstehenenden Bauwerks

Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Versicherte Personen

Bauherr und die am Bau beteiligten Unternehmer/n

(Architekt, Bauingenieur, Bauunternehmer, Bauhandwerker)

Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Örtliche Geltung

Ort der Baustelle

Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Versicherte Sache

Das enstehende Bauwerk & zugehörige Bauteile und Baustoffe

Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Versicherte Gefahren

eine Art Kaskoversicherung für den Bau

  • Beschädigung/Zerstörung des Bauwerks infolge unvorhergesehenen Bauunfälle (Vandalismus, Sabotage, Bewegung des Baugrunds, etc.)
  • Diebstahlt von bereits fest mit dem Bau verbundenen Bauteilen

Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Versicherungssumme

Vollwertversicherung

  • Provisorisch aufgrund abschätzbaren Gesamtbaukosten festgelegt
  • Nach Abschluss des Bauvorhabens definitiv festgelegt

Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Versicherungsleistung

Ersetzt Vermögensbedarf für Wiederherstellung Baustand unmittelbar vor Eintritt versicherte Beschädigung oder Zerstörung.

  • Sowet Haftpflichtversicherer des für die Schädigung Verantwortlichen Ersatz leistet, entfällt die Leistung der Bauwesenvesicherung.
  • Wenn Haftpflicht umstritten, gewährt Bauwesenversicherung Vorschuss, den sie zurückfordert sobald Haftpflichtige ermittel.

SB in der Regel min. 1'000.-

Bauversicherungen | Bauwesenversicherung | Prämie

Als Einmalprämie provisorisch bei Baubeginn erhoben. Mögliche Korrektur bei definitiver Versicherungssumme.

Hängt v.a. von Art des versicherten Gebäudes, des Vorhabens und der Versicherungssumme ab.

Faustregel: Hochbau ca. 2 Promille, Tiefbau 3-7 Promille der Versicherungssumme.

Motorfahrzeugkaskoverischerung | Massgebliche Gesetze

Versicherungsvertragsgesetzt (VVG)

Motorfahrzeugkaskoverischerung | Versicherte Sachen

in der Police aufgeführtes Fahrzeug

Motorfahrzeugkaskoverischerung | Versicherungssumme

in der Police festgesetzt.

Kaufpreis mit Werkausstattung.

Versicherungssumme muss erhöht werden, wenn Spezialausrüstungen und Zubehörteile eingebaut werden.

Motorfahrzeugkaskoverischerung | Versicherte Gefahren

Teilkaskoversicherung: Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen durch

  • Feuer
  • Elementarschäden
  • Diebstahl/Entwendung zum Gebrauch/Raub
  • Glasbruch
  • Kollision mit Tieren
  • Mutwillige/Böswillige Handlung Dritter (Vandalismus)
  • Weitere (z.B. Parkschaden je nach Gesellschaft --> AVB)

Vollkaskoversicherung: Beschädigung, Zerstörung und Abhandenkommen durch

  • Kollision (Unfall)
  • Weitere (AVB)

Motorfahrzeugkaskoverischerung | Ausschlüsse

  • Schäden aus dem Betrieb des FZ (z.B. Motorschaden wegen Ölmangels oder Überhitzung)
  • Abnützungsschäden (Reifenverschleiss)
  • Schäden anlässlich Teilnahme an Motorsportrennen
  • Wertverlust nach einem schweren Unfall
  • Kosten, wenn FZ nicht benutzt werden kann (Nutzungsausfall)

Motorfahrzeugkaskoverischerung | Versicherungsleistung

Ersetzt wird für den totalen Werteverlust bei Totalschäden/Abhandenkommen, bzw. Reparaturkosten bei Teilschäden.

Vergütet wird Zeitwert. Mit Zeitwertzusatzversicherung kann kann Wertverlust in ersten Betriebsjahren aufgefangen werden.

Versicherte Folgekosten: Abschleppkosten, Zölle aus Totalschäden im Ausland, und weitere nach AVB

Motorfahrzeugkaskoverischerung | Versicherungsleistung | Selbstbehalt

Bei Teilkaskoversicherung unüblich. Unter Umständen SB selber wählen und Prämie verbilligen.

Für Kollisionsrisiko SB üblicherweise 1'000.-. Nach AVB höhere Prämie für tieferen SB möglich, und umgekehrt.

 

Motorfahrzeugkaskoverischerung | Verischerungsleistung | Leistungsreduktion

Leistungsreduktion oder -verweigerung bei grobem Verschulden.

Grobfahrlässigkeit kann aber eingeschlossen werden. Gilt aber nicht für Unfälle unter Alkohol-, Drogen-, oder Medikamenteneinfluss.

 

Motorfahrzeugkaskoverischerung | Versicherungsprämie

Bei Teilkaskoversicherungs meistens Fixprämie.

Bei Kollsiionsversicherung, oft Bonussystem für schadenfreie Jahre und Prämienrückstufung bei Schadenmeldung

Motorfahrzeugkaskoverischerung | Anwendungsbereich

Bei gekauften FZ folgende Faustregel für Schutz:

  • Vollkaskoversicherung für neue FZ
  • Teilkaskoversicherung ab dem 3. oder 4. Betriebsjahr
  • Keine Kaskoversicherung für FZ älter als 8 Jahre

Bei geleasten FZ

  • Leasingunternehmen verlangen eine Vollkaskoversicherung mit Zeitwertzusatz

Étudier