Finanzmanagement
Zahlungsverkehr
Zahlungsverkehr
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Lernkarten
Zahlungsdienste §1 ZAG
- Ein- u. Auszahlungen auf ein bzw. von einem Zahlungskonto
- Überweisungen einschliesslich Daueraufträge
- Ausführung v. Lastschriften
- Kartenzahlg mittels Bank- u. Kreditkarte
- Ausgabe v. Zahlungsauthentifizierungsinstrumenten (Passw./iTAN)
- Schecks/Wechselzahlg => keine Zahlungsdienste
- dürfen auch von Nicht-Banken ausgeführt werden
ZAG
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz,
Gesetz zur Umsetzung der EU-Zahlungsdienstrichtlinie
Fristen Zahlungsverkehr
innerhalb EW: nach Belastg. D. Zahlers muss Geld innerh. 1
Geschäftstags beim Z.empf.
Zahlungsvorgang
- Jede Bereitstellung, Übermittlung oder Abhebung eines Geldbetrags (§675 BGB)
- nur mit Zustimmung d. Zahlers wirksam
- nach Zugang d. Auftrags kein Widerruf möglich
SEPA-Lastschriftverfahren
- eingeführt am 01.01.2010 in D.
- SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
- SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (keine Widerspruchsfrist,Geltung unbefristet bis auf Widerruf)
Widerspruchsfrist
SEPA-Lastschrift
- 8 Wochen nach Kontobelastung (für den Zahlg.pflichtigen)
- Bei unautorisierter Lastschrift (o. Mandat) bis zu 13 -Monaten, Hinweis muss aber unverzüglich erfolgen
Welche Electronic Banking-Verfahren gibt es?
1.PIN/iTAN-Verfahren
2. ChipTAN-Verfahren (elektr. TAN-Generator)
3. mTAN-Verfahren (Mobil-TAN ->TAN per SMS)
4. PhotoTAN (Grafik auf PC, wird vom Lesegerät gescannt & entschlüsselt)