G2B - Gesellschaftsrecht
GesRecht
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Flashcards
Abgrenzung Gesellschaft und Gemeinschaft?
Gesellschaft:
- mehrer Personen
- Leistung von Beiträgen
- Zusammenschluss durch Rechtsgeschäft
- bestimmter, gemeinsamer Zweck
Gemeinschaft:
- Ein Recht steht mehreren Personen gemeinschaftlich zu
- kein gemeinsamer Zweck
- jeder Beteiligte verfolgt eigenen Zweck
Welche Körperschaften (privaten Rechts) gibt es?
- GmbH
- AG
- Genossenschaft
- KG aA
- VvaG
Welche PerGesellschaften gibt es?
- GbR
- OHG
- KG
- Stille Gesellschaft
- Partnerschaftsgesellschaft
- Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung
- GmbH & Co.KG
- Reederei
Hauptunterschiede zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften?
PersGes:
- Person des Gesellschafters im Vordergrund
- Selbstorganschaft (Geschäfte durch Geser selbst geführt)
- Teilrechtsfähigkeit
- Geser haften für Schulden der Gesellschaft
KapGesellschaften:
- Kapitalbeschaffung und KapVerzinsung im Vordergrund
- KapGes voll rechtsfähig (Rechtssubjekt)
- Geser haften nicht persönlich
- Drittorganschaft (KapGes durch Satzung)
Bestimmungsfaktoren für die Wahl der Gesellschaftsform?
- Haftung
- Formalitäten
- Kapitalausstattung / -beschaffung
- Mindestanzahl Geser
- Steuerrecht
- Sonstiges (Publizität, Arbeitsrecht, Mitbestimmung)
Merkmale GesVertrag bei PersGes?
- Formerei möglich
- Kann ausdrücklich oder stillschweigend (konkludiert) geschlossen werden
Formerfordernisse bei PersGes.?
- Einbringung Grundstück --> Not.Beurkundung GesVertrag §311b(1) Bgb - keine Heilung
- Schenkung von GesAnteilen §518 BGB --> Not. Beurkundung
- Heilung nach §518(2) BGB möglich wenn Beteiligung in der Bilanz ausgewiesen
Was ist bei Minderjährigkeit eines Geser zu beachten?
- Selbskontraktierungsverbot Eltern und Kind §§1629(2), 1795(2), 181 BGB
- Ergänzungspfleger ist zu bestellen §1909 BGB
- GesVertrag schwebend unwirksam §177 BGB
- Mitwirkung FamGericht erforderlich §§ 1822 Nr.3, 1643 BGB
Was ist eine Fehlerhafte Gesellschaft?
und was ist die Folge?
GesVertrag ist unwirksam:
- Geschäftsunfähigkeit §104ff
- Anfechtung §119ff
- Formnichtigkeit §125
- Verstoß gegen gesetzliches Verbot §134
- Sittenwidrigkeit §138
aber keine rückwirkende Nichtigkeit. Erst durch Kündigung des GesVertrages wird Mangel geltend gemacht. (Schutz von Dritten)
Was ist eine Scheingesellschaft?
- Auftreten von Gesellschafter gegenüber Dritten ohne Gesellschaftsvertrag
Voraussetzungen GbR §§705?
- Kein Handelsgewerbe
- keine Firma
- kein Eintrag HR
- mehrere Beteiligte
- GesVertrag
- gemeinsamer Zweck
- Beitragsleistung der Geser
Anwendungsbereiche GbR?
- Zusammenschluss von Kleingewerbetreibenden (Gaststätte von Eheleuten)
- Freiberuflern (Sozietät)
- Gelegenheitsgesellschaften (Mitfahr-, Wett-, Bauherrengemeinschaften)
- Bau-Arbeitsgemeinschaften (ARGE)
- Vorgründungsgesellschaften (vor GesVertrag oHG, KG, GmbH, AG)
Rechtsnatur der GbR?
- Gesamthandsgemeinschaft §718,719
- Teilrechtsfähig
Welche Bereiche umfasst die Gründung der GbR?
- Gesellschaftsvertrag
- Innenverhältnis
- Außenverhältnis
Merkmale GesVertrag GbR?
- Mehrere Personen (nat. Oder jur.)
- formfrei
- Festlegung GesZweck
- jeder Zweck möglich
- nicht aber nur erwerb und Halten einer Sache
Merkmale Innenverhältnis GbR?
- Rechtsbeziehungen Geser untereinander
- Beitragsleistung
- wenn nichts vereinbart gleiche Beiträge
- Gewinn- und Verlustbeteiligung
- ohne Regelung im GVertrag Verteilung erst nach Auflösung §721(1)
- jeder Geser gleichen Anteil am Gewinn und Verlust §722
- Gesellschafterbeschllüsse
- einstimmig zu fassen §709
- Geschäftsführung
- jedes Geschäft -> Zustimmung aller Geser
- Treuepflichten (Einsatz jedes Geser)
- Abfindung
- in Geld (Verkehrswert des Anteils) §738(1)2
Merkmale Außenverhältnis GbR?
- Vertretung der Gesellschaft §714
- rechtliche "Können" im Außenverhältnis
- Vertretungsmacht nach Geschäftsführerbefugnis §714 (o. Vertragliche Regelung)
- Gesamtvertretung
- Geser haften akzessorisch
- mind 1 Geser muss Gesellschaft vertreten (Selbstorganschaft)
Merkmale Haftung bei der GbR?
- Haftung mit GesVm
- Haftung Geser auch mit PrivatVm (Gesamtschuldner)
Wie wird eine GbR beendet?
1. Grund
- Kündigung Geser §723
- Zweckerreichung / Unmöglichkeit der Zweckerreichung §726
- Tod eines Geser §727
- Zeitablauf
- Geselschafterbeschluss
2. Auseinandersetzung (=Liquidation)
- laufende Geschäfte abwickeln, Verbindlichkeiten teilgen §730,733
- GesVm verteilen §733,734
- Nachschusspflicht §735
3. Sonderfall 1 Geser:
- Grds. Ges zu liqudieren
- Anwachsung auf den verbleib. Geser möglich --> Liquidation nicht zwingend.
Gründe und Rechtsfolgen beim Ausscheiden eines Geser aus der GbR?
- Gründe
- Bestimmung lt. GesVertrag
- Rechtsfolgen
- Verbleibende Geser:
- Ausscheidender Geser verliert zivrechtl. Seinen Anteil
- Anwachsung den anderen Gesern
- Ausgeschiedener Geser:
- Anspruch §738(1)2
- Nachhaftung §160 HGB §736(2)
- Verbleibende Geser:
Folgen eines Eintritts eines neuen Geser in eine GbR?
- Folgen in der Gesellschaft:
- zivR keine
- StRechtl. §24 UmwStG (HS)
- Folgen beim eintretenden Geser:
- haftet für neue Schulden
- haftet auch für Altschulden §130 HGB
Folgen beim Tod eines Geser der GbR?
- Grds. Auflösung der Gesellschaft
- Fortsetzungsklausel §736 Fortführung mit verbleibenden Gesern
- Niemand tritt in die Stellung des verstorbenen Geser
- Erben erhalten Abfindungsanspruch tats. Wert des Anteils §738
- Eintrittsklausel: dritte Person tritt in die Ges ein.
- Nachfolgeklausel: Erben treten in die Stellung des verstorbenen Geser ein.
- kein Abfindungsanspruch
Was ist der Unterschied bei der Voraussetzungen OHG zu GbR?
- Handelsgewerbe
- Firma
- Eintrag HR
Was ist in Bezug auf Buchführung und Bilanzierung bei der OHG zu sagen?
- OHG ist Formkaufmann §6HBG
- Buchführungspflicht/Bilanzierungspflicht §§238ffHGB
Was ist in Bezug auf die Rechtsnatur der OHG zu sagen?
Teilrechtsfähig §124 (1) HGB
Merkmale Geschäftsführung in der OHG?
- Einzelgeschäftsführung (jeder Geser berechtigt)§114(1)
- auf alle Handlungen die der gewöhnlich Betrieb eines Handelsgewerbe mit sich bringt §116(1)
- Für außergewöhnliche Handlungen (Grundstückskauf) Beschluss aller Geser §116(2)
Merkmale Gewinn und entnahmerecht bei OHG?
- Anteilig 4% seines Kapiatals als Vorabgewinn §120(1),§121(1)
- Privatentnahmen und Einlagen gem. §121(2) zu verzinsen
- Restgewinn nach Köpfen §121(3)
- Jeder Geser Berechtigt 4% d. KapAnteils zum Beginn Geschäftsjahr zu entnehmen §122 (höhere nur mit Zustimmung aller Geser)
Merkmale Außenverhältnis OHG?
- Wirksames Außenverhältnis mit Eintragung hr
- Vor Eintrag HR wirksames Außenverhältnis möglich durch Handeln der Gesellschaft mit Zustimmung aller Geser (HR Eintrag dann deklaratorisch)
- Bei Kleingewerbetreibe §1(2) oder VmVerwaltenden OHG Eintragung zwingend sonst GbR
Merkmale Vertretung oHG?
- Jeder persönlich haftende Geser ist zu Vertretung berechtigt §§125,126
- Einzelvertretungsmacht §125(1) = organschaftliche Vertretung
- Kann auch von anderen Personen vertreten werden (Prokura §48, Handlungsvollmacht §54)
- Geser müssen jederzeit in der Lage sein OHG alleine Führen zu können (Selbstorganschaft) §125
- Umfang der Vertretungsmacht gegenüber Dritten ist nicht beschränkbar §126(2)
Merkmale Haftung oHG?
- OHG haftet mit Gesellschaftsvermögen §124(1)
- Schuldhaftes Verhalten Geser ist Gesellschaft zuzurechnen §31BGB
- Gesellschaft ist Rechtsinhaberin (Grundstücke-Grundbuch)
- Gesellschaft ist Schuldner der Betriebssteuern
- Geser haften Gesamtschuldnerisch
- Geser der in eine OHG Eintritt haftet auch für Schulden der Gesellschaft die bei Eintritt bestanden haben §130 HGB
- In Anspruch genommener Geser kann Einwendungen der Gesellschaft auch pers. geltend machen
- ausscheidender Geser haftet er für bis dahin begründetete Verbindlichkeiten
Was sind Gründe für die Beendigung der OHG, welche für das Ausscheiden eines Geser?
Ist die Gesellschaft bei Vorliegen eines Beeindigungsgrundes schon aufgelöst?
Beeindigung:
- Zeitablauf §131(1)Nr.1
- Gesellschafterbeschluss §131(1)Nr. 2
Ausscheiden Geser:§ 131(3)
- Tod des Geser
- Kündigung des Geser
- Beschluss der Gesellschafter
Gesellschaft ist nach vorliegen Grund noch nicht beendet. Liquidation erforderlich.
Merkmale Liquidation OHG?
- Forderungen einziehen
- Verbindlichkeiten tilgen
- Verbleibender Rest an Geser ausgekehrt
- laufende Geschäfte abwickeln
- ggf. Für die Beendigung neue Geschäfte eingehen.
- GesVm unzureichend zur Tilgung der Schulden --> Nachschusspflicht §105(3)735BGB
- 5 jährige Verjährungsfrist §159HGB für gesamtschuldnerische Haftung Geser
- steuerrechtlich besteht Gesellschaft so lange fort als Steuerbescheide erlassen werden.
Gesellschaft hat nach Beendigung steuerl. Pflichten zu erfüllen
Was geschieht wenn nur ein OHG Geser nach Ausscheiden aller anderen übrig bleibt?
Verbleibender Geser wird Einzelkaufmann
GesVm wächst ihm an. §738(1)1
Was sind die Rechtsfolgen nach Ausscheiden eines Geser aus der OHG?
- Verbleibender Geser:
- Anteil GesVm des Ausscheidenden Geser wächst verbleibenden Gesern an
- Ausgeschiedener Geser:
- Anspruch auf Auszahlung tats. Wert seines Anteils. §738(1)2 §105(3)
Rechtsfolgen bei Eintritt eines neues Geser?
- Bei der Gesellschaft
- keine zivR. Änderung
- Beteiligung ohne Einzelrechtsübertragungen
- bei eintretenden Geser
- haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten nach Eintritt auch für Altschulden
Merkmale Tod eines Gesellschafters bei der OHG?
- Gesellschaft wird mit anderen Gesern fortgesetzt. 131(3)1Nr.1
- Anwachsung Anteile Altgeser um Anteil verstorbener Geser
- Erben erhalten Abfindung in Höhe tats Wert des Anteils
- Nachfolgeklausel: Erbe oder andere Person kann eintreten
- Erbe kann verbleiben in Gesellschaft von Einräumung einer kommanditistenstellung abhängig machen §139
Merkmale Buchführung und Bilanzierung KG
Formkaufmann §6 hgb
Buch/-und Bilanzierungspflicht §238ff
Merkmale Geschäftsführung KG?
- Geschäftsführung obliegt Komplementären
- Kommanditisten sind v. Geschäftsführung ausgeschlossen
- Widerspruchsrech für außergewöhnliche Geschäfte
- Vertraglich Einräumung der Geschäftsführung f. Komm.
Merkmale Gewinnbeteiligung und Entnahmerecht bei KG?
- 4% seines Anteils vorab
- Rest nach köpfen
- Kommanditist kann Auszahlung Gewinnanteils fordern
- wenn Einlage nicht erreicht--> Zuschreibung Gewinn seinem Kapital
- Komplementäre haben Recht 4% ihrer Kapanteile des letzten Geschäftsj. zu entnehmen
- Kommanditisten haben kein Entnahmerecht
Merkmale Außenverhältnis KG?
- Wirksames Außenverhältnis erst mit Eintrag HR