Wirtschaft und Recht

Allgemeine Vertragslehre und Vertragsrecht

Allgemeine Vertragslehre und Vertragsrecht


Y. H.
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über die Grundlagen von Wirtschaft und Recht auf Mittelschulniveau. Sie behandeln zentrale Themen wie Verträge, deren Inhalte, Parteien und die verschiedenen Arten von Willensäußerungen. Zudem werden Realsicherheiten wie Eigentumsvorbehalt und Retentionsrecht sowie Personalsicherheiten wie Kaution und Konventionalstrafe erläutert. Die Karteikarten sind ideal für Schüler, die sich auf Prüfungen vorbereiten oder ihr Verständnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen vertiefen möchten.
Flashcards
42
Students
6
Language
German
Category
Micro-Economics
Created / Updated
11.11.2016 / 06.12.2021

Flashcards

Definition Obligationen

Schuld- Forderungsverhältnis zwischen 2 oder mehreren Personen (Schuldner und Gläubiger)

Entstehungsgründe für eine Obligation

1. Durch Vertrag (übereinstimmende Willensäusserung)

2. Durch unerlaubte Handlung

3. Durch ungerechtfertigte Bereicherung

Gegenseitig übereinstimmende Willensäusserung

Vereinbarung oder Abmachung zweier Personen. Käufer verpflichtet sich, denn Preis zu zahlen, Verkäufer muss die Ware überreichen.

Unerlaubte Handlung

Schaden wird von einer Pers. verursacht, dieser muss ersetzt werden. Obligtion entsteht ungewollt. Der Geschädigte muss entstandenen Schaden beweisen.

Bei Sachschaden: Reparatur oder Ersatz

Personenschaden: Heilungskosten oder Schmerzensgeld

 

Ungerechtfertigte Bereicherung

Wenn man eine Vermögenszuweisung erhält, die einem nicht zusteht, ist man verpflichtet diese zurückzuerstatten. Es gibt 3 Möglichkeiten von Vermögensverschiebungen ohne gültigen Rechtsgrund:

  • Vermögenszuwendung ohne gültigen Rechtsgrund
  • Vermögenszuwendung aus einem nicht verwirklichten Rechtsgrund
  • Vermögenszuwendung aus einem nachträglich weggefallenen Rechtsgrund

Ein- zweiseitiges Rechtsgeschäft

uasdrückliche oder stillschweigende Willensäusserungen mit Rechtswirkungen. Beim einseitigen Rechtsgeschäft reicht eine Person zur Entfaltung von Rechtswirkungen. Beim zweiseitigen Rechtsgeschäft braucht es die gegenseitige Willensäusserung von zwei oder mehr Parteien.

 

Ein- Zweiseitiger Vertrag

Beim zweiseitigen Vertrag entstehen zwei Obligationen, z.B. beim Kaufvertrag.

Bei den einseitigen Verträgen wird nur eine Partei zu einer Leistung verpflichtet, z.B. Kaufvertrag.

Definition Konsens

Es liegt eine gegenseite und übereinstimmende Willensäusserung vor.

OR 1:

  • Art. 1 1 Zum Abschlusse eines Vertrages ist die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien erforderlich. 2 Sie kann eine ausdrückliche oder stillschweigende sein. 

 

 

Antrag

Ein Antrag ist unverbindlich oder verbindlich.

  • Verbindlich befristet (OR 3)
  • Verbindlich unbefristetanwesend (OR 4)
  • Verbindlich unbefristet abwesend (OR 5)
  • Unverbindlich (OR 7)

 

     

     

    Annahme

    Eine Annahme ist verbindlich.

    Bsp: Jemand nimmt eine Offerte an

    Wer legt den Inhalt eines Vertrages fest?

    Die beteiligten Parteien können den Inhalt selbst festlegen.

    Wann ist ein Vertrag gültig?

    Wenn die Phase 1 erreicht ist:

    • OR 1: Art. 1 1 Zum Abschlusse eines Vertrages ist die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien erforderlich. 2 Sie kann eine ausdrückliche oder stillschweigende sein. 
    • Handlungsfähigkeit der Personen der Vertragsparteien
    • Form eingehalten
    • Zulässiger Vertragsinhalt

    Wann ist ein Vertrag anfechtbar?

    Wenn ein Willensmangel vorliegt:

    - Übervorteilung

    - absichtliche Täuschung

    -Irrtum

    Furchterregung

    Wann ist ein Vertrag ungültig?

    Wenn ein Punkt der Frage 1 nicht erfüllt ist.

    Übervorteilung

    Total unangemessenes Preis-Leistungsverhältnis (OR 21 Abs.1)

    Bsp: Ich muss das 5-fache des normalen Preises bezahlen

    absichtliche Täuschung

    Manipulation von irgendetwas (OR 28 Abs.1)

    Bsp: VW-Abgasskandal

    Irrtum

    Bsp: Ein teures Kunstwerk stellt sich als billige Kopie heraus, obwohl Käufer von der Echtheit ausgegangen ist (OR 23 f)

    Furchterregung

    Jemand wird bedroht, erpresst (OR 29 f)

    Juristische Personen

    Kann eine Personenvereinigung oder Vermögensmasse sein

    • Juristische Personen des privaten Rechts: eingetragener Verein, BMBH, Aktiengesellschaft oder eingetragene Genossenschaft
    • Juristische Personen des öffentlichen Rechts: Rechtssubjekte (Träger für Recht und Pflicht) = Bund, Land und Gemeinden

    Natürliche Personen

    Jede Person als einzelner

    • Personen von der Geburt bis zum Tod (ZGB 31)
    • Besitzen die Rechtsfähigkeit

    Personenrecht

    • Personen sind Träger von Rechten und Pflichten
    • Das Personenrecht ist hauptsächlich im ZGB geregelt
    • Personenrecht ist privates Recht

    Volle Handlungsfähigkeit

    Urteilsfähig und Volljährig

    Beschränkte Handlungsunfähigkeit

    Urteilsfähig, aber nicht Volljährig

    Beschränkte Handlungsfähigkeit

    Eingeschränkte Urteilsfähigkeit, aber volljährig

    Volle Handlungsunfähigkeit

    Nicht Handlungsfähig und nicht Volljährig

    Welche Form muss ein vertrag haben?

    Brauchen keine besondere Form, ausser das Gesetz schreibt eine vor (OR11).

    Formfreier Vertrag

    Entsteht lediglich durch gegenseitige Willensäusserung; kann auch mündlich oder stillschweigend erfolgen.

    Einfache Schriftlichkeit

    Vorgehen muss schriftlich von beiden Vertragsparteien festgehalten werden (handschriftlich oder elektronisch)

    Qualifizierte Schriftlichkeit

    Amtlich genemigtes Formular; bestimmte Vertragspunkte müssen enthalten sein; Unterschrift der Vertragsparteien (handschriftlich oder elektronisch)

    öffentliche Beurkundung

    Muss von einer berechtigten Urkundeperson beglaubigt werden, diese setzt Vertrag auf und unterschreibt zusätzlich

    Eintrag in ein öffentliches Register

    Gültigkeit durch Eintragung ins öffentliche Register

    Was bedeutet KWIPF?

    • Konsens: Gibt es eine gegenseitig übereinstimmende Willensäusserung?
    • Willensmangel: Wird der Vertrag wegen allfälligen Willensmängel nicht angefochten?
    • Inhalt: Respektiert der Vertragsinhalt die Rechtsetzung?
    • Personen: Sind die betroffenen Parteien handlungsfähig?
    • Formvorschriften: Werden die Formvorschriften beachtet?

    Bei welchem Inhalt ist ein Vertrag nichtig?

    Ein Vertrag ist nichtig, wenn (OR 20):

    • Der Vertragsinhalt objektiv unmöglich ist
    • Der Vertragsinhalt rechtswiedrig ist
    • Die vereinbarte Leistung gegen die guten Sitten verstösst

     

    Sicherungsmittel zum erfüllen eines Vertrages

    • Realsicherheiten (R): Es haftet eine Sache oder eine Geldsumme
    • Personalsicherheiten (P): Es haftet das Vermögen einer natürlichen oder juristischen Person

    Kaution

    • Realsicherheit (R)
    • Ist die Hinterlegung einer Geldsumme, welche der Sicherheit des Gläubigers dient.
    • Kann auch von Drittpersonen wie Banken oder Versicherungen geleistet werden

    Konventionalstrafe

    • Personalsicherheiten (P)
    • Vertragsstrafe, die bezahlt werden muss, wenn der Vertrag verletzt wurde
    • Die Verletzung muss vom Gläubiger bewiesen werden
    • Die Vertragsparteien können die Höhe selbst im Vertrag festlegen. Ist die Höhe überrissen, kann ihn ein Richter hinabsetzen

    Unterschied zwischen der Kaution und der Konventionalstrafe

    • Kaution: Geld muss im Voraus bezahlt werden, sicher für den Gläubiger
    • Konventionalstrafe: Gläubiger ist auf die Zahlungsfähigkeit des Vertragsbrüchigen angewiesen, ist für den Gläubiger nicht sicher 

    Reugeld

    • Realsicherheit (R)
    • Preis, welcher von der ausstretenden Vertragspartei an die andere Partei gezahlt werden muss
    • Muss im Vorfeld ausdrücklich vereinbart werden

    Retentionsrecht

    • Realsicherheit (R)
    • Auch Zurückbehaltungsrecht genannt
    • Recht des Gläubigers, eine dem Schuldner gehörende Sache zur Sicherung einer bestehenden Forderung zurückzubehalten

    Welche Punkte müssen für das Retentionsrecht erfüllt sein?

    • Es muss sich um eine bewegliche Sache oder ein Wertpapier handeln
    • Die Forderung muss fällig sein
    • Das Objekt muss mit dem Willen des Schuldners im Besitz des Gläubigers sein
    • Direkter Zusammenhang zwischen Forderung und Gegenstand

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