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Sozialer Ausgleich

Sozialer Ausgleich


S. C.
Diese Lernkarten behandeln das Thema soziale Vorsorge und Ausgleich während der Berufslehre. Sie konzentrieren sich auf die drei Säulen der Altersvorsorge, insbesondere die AHV, sowie auf den sozialen Ausgleich zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Die Karteikarten eignen sich für Lernende, die die Grundlagen der sozialen Sicherheit und Vorsorge verstehen möchten, um die Herausforderungen und Ziele des sozialen Ausgleichs zu begreifen.
Karten
16
Lernende
17
Sprache
Deutsch
Kategorie
Soziales
Stufe
Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert
04.12.2015 / 18.10.2024

Lernkarten

1. Säule (AHV)

Die AHV funktioniert nach dem Umlageverfahren. Alle AG und AN müssen Lohnprozente in die Ausgleichskasse zahlen. Wer nicht Erwärbstätig ist zahlt einen Mindesbetrag in die Ausgleichskasse.. Zudem fliessen auch Steuereinnahmen in die Ausgleichskasse. Aus dieser Kasse werden dan sofort die Zahlungen an die Render/Inen getätigt. Seit dem 1.1.1948 ist die Zahlung der Lohnprozente erhalten. Umalgeverfahren: man zahlt ein und es wir direkt wieder ausbezahlt.

2. Säule (BVG)

Um nicht nur die Existent, sondern auch den gewohnten Lebensstandard zu sichern, sind alle AN und Ag über 25 Jahre, welche mehr als ein mindesjahreslohn von 21 150 verdinen, verplfichtet über die 1. Säule hinaus weitereLohnanteile für die Altervorsorge abzuführen. Diese Regelung wurde am 1.1.1985 mit dem Gesetz der BVG eingeführt. Die 2. Säule funktiniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Hierbei spart heder abreitende Person Alterkapital in die KN ein, das nur ihr gehört und erst beim Eintritt in den Ruhestand zugreifen kann.

3. Säule (priv. Vorsorge)

Die mit der 1. und 2. Säule erzeugten 60% der letzten Erwerbseinkommen reichen aber heute oft nicht mehr aus., um die Grundbedürfnisse hinasugehend zu decken. Das Ziel der 3. Säule liegt darin, diese Kostenlücke zu schliessen um im Pensionsalter Kapital für zusätzliche Wünsche zur Verfügung zu haben.

2. und 3. Säule gehören nicht zum Soz- Ausgleich, weil ..

die Personen eigene Ersparnisse sammeln und diese gehören dan eineme selbst. Jeder bezahlt unterschiedlich viel ein und spart selber nur für sich.

Herausforderung des sozialen Ausgleichs

Der soz. Ausgleich kann an seine  Grenzen stossen, wenn die Umverteilung ein bestimmtes Mass angenommen hat und von einer Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr ohne weitere mitgetragen wird. Dies lässt sich durch den demografischen Wandels beeinflussen. Zum bsp. gab es früher viel mehr junge als alte. Heute ist die Bevölkerung veraltet. Dies liegt an der gesunkenen Geburtenrate.

Rückgang der Geburtenrate

Leichte Verfügbarkeit empfängnis verhütender Mittel. ( Frauen und Männer sindheute über die Möglichkeit von EInsatz und Bezug von Empfangsverühttungsmittel umfassen informiert)

Ältere Erstgebärende ( Frauen werden immer älter, bevor sie ihr erstes Kind bekommen)

Bildungschancen ( viele Paare entscheiden sich für Beruff und Karriere. Dies rückt somit in den Vordergrund.

Konsumdenken ( Kinder ksoten Geld. Je hoher der Wohlstand einer Gesellschaft ist, umso niederiger die Geburtenrate.

Mangelnde Gesellschaftliche Unterstüz. (Eltern haben oft Probleme mit der Kinderbetr. AG regieren teils unflexibel auf die Bedürfnisse von Eltern. Zudem erhält man wenig finanz. Untersützung.

 

 

Erhöung der Lebenserwartung

Hygiene und medizinische Versorgung ( Menschen leben heutzutage viel hygenischer. So treten Seuchen und Krankheiten gar nicht mehr auf bzw. fast gar nicht mehr.

Veränderung körperliche Belastung (In den vergangenen Jahrenzehnten hat die körperliche Belastung im beruflichen und privaten stark abgenommen. Gesundheitsschäden nehmen infolge Haltungsscäden zu.

Bewusstsein für gesunde Lebensführung ( Aus der med. Entwicklung heraus kennt der moderne Mensch Verhaltensweisen, die ihn gesund und fit halten. Hierzu gehört gesundes Essen, Sport und regemässige med. Vorsorge. Die rücken in das Bewusstsein der Menschen und gehören vielfach zum Lifestyle.

Folge gegenüber AHV

Die Folgen für die AHV sind, dass es immer mehr Menschen gibt, die Anspruch auf eine Rente haben. Demgegenüber steht aufgrund des Geburtenrückstands eine abnehmende Zahl von Erwärbstätigen, welche für die Leistungen der AHV aufkommen müssen.

 

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