VBV - Einzellebenmodul 2015 - Repetition
Kurzrepetition
Kurzrepetition
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Flashcards
Was muss eine Offerte enthalten?
Wie lange sind Offerten in der Regel gültig?
- Versicherungsnehmer
- Versicherte Person
- Laufzeit des Vertrages
- Versicherungsschutz (Umfang und Gefahr)
- Versicherungssumme
- Prämie
- Hinweis auf zugrundeliegende AVB
- Versicherungsverlauf, Entwicklung der Rückkaufswerte, Todesfallleistungen, mit und ohne Überschuss.
- Verlauf der Umwandlungswerte
- Vertragshochrechung bei anteilgebundenen LV
I.d.R. 2 Monate
Was sind die Folgen einer Verletzung der Informationspflicht?
Wann kann der versicherte Künden?
Die Kündigung des VN wird mit Zugang wirksam.
Dasd Kündigungsrecht erlischt 4 Wochen nachdem der Versicherer von der Pflichtverletzung Kenntnis erhalten hat, jedoch spätestens nach 1 Jahr nach Pflichtverletzung.
Wann ist die Unterschrift der versicherten Person zwingend?
Bei einer Versicherung auf fremdes Leben sprich VN nicht gleich VP
Wie lange sind die Bindefristen
Ohne medizinische Prüfung 14 Tage
Mit medizinischer Prüfung 4 Wochen
Die Frist beginnt mit Übergabe oder Absendung des Antrages an den Versicherer oder dessen Agenten zu laufen.
Der Antragssteller wird frei, wenn die Annahmeerklärung nicht vor Ablauf der Frist beim Versicherer eingetroffen ist.
Annahme muss ausdrücklich erfolgen, Stillschweigen bedeutet automatische Ablehnung.
Kann der Antragssteller den Antrag widerrufen?
Trifft jedoch der Widerruf vor oder mit dem Antrag beim Versicherer ein, so gilt der Vertrag als nicht zustandegekommen.
Das VVG sieht kein Widerrufsrecht vor.
Wann beginnt der provisorische Versicherungsschutz?
Wie hoch ist er?
Wann endet der provisorische Versicherungsschutz?
Mit dem Zugang des unterzeichneten Papierantrages bei einer Geschäftsstelle oder am Hauptsitz des Versicherers, frühstens jedoch mit dem Tag des beantragten Versicherungsschutzes.
Maximal CHF 250'000.00 die im Antrag enthaltene Einmalprämie wird davon abgezogen.
Annahme oder Ablehnung des Vertrages, spätestens 2 Monate nach Beginn der prov. Versicherungsschutzes
In welchen Fällen besteht kein provisorischer Versicherungsschutz?
Wenn die versicherte Person zum Zeitpunkt der Antragsstellung:
- in ärztlicher Behandlung ist
- unter ärztlicher Kontrolle steht
- nich voll arbeitsfähig ist
- das versicherte Ereignis auf eine Ursach zurückzuführen ist, die vor dem Beginn des prov. Versicherungsschutzes bereits bestanden hat.
Welche Risiken prüft der Versicherer?
- Formelle Risiken
- Wirtschaftliche Risiken
- Geldwäschereirisiken
- Medizinische Risiken
- Objektive Risiken
- Subjektive Risiken
- Berufliche Risiken
- Risikofaktoren wie Sport- und Freizeitaktivitäten
- Risiken aufgrund von Reisen
- Bestehende Risikodeckungen
Welche Ziele verfolgt die Risikoprüfung?
- Vornahme einer Selektion (Auslese)
- Verminderung des Risikos einer Antiselektion
- Verhinderung von Versicherungsmissbrauch und Moral Hazard ( Versicherungsinduzierte Verhaltensänderung des Versicherten)
- Schadenbelastung tief halten
- Einahlten der Annahmerichtlinien
- Risikogerechte Prämien für adäquate Versicherungsleistungen
- Unterscheidung zwischen normalen und anormalen Risiken
- Wahrnehmen und Einschätzungen von erhöhten Risiken
- Festlegen von Annahmeentscheidungen
Was versteht man unter Wirtschaftlicher Risikoprüfung?
Die wirtschaftlichen Verhältnisse können einen wesentlichen Risikofaktor darstellen.
Es wird geprüft ob die gewünschten Leistungen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen passen. Dies auch bezüglich des GWG-Risikos.
Was beinhaltet die medizinische Prüfung
Informationsgewinnung über:
Status, derzeitiger Gesundheitszustand
Anamnese, Auftreten oder Verlauf von Vorerkrankungen
Heredität, Erblichkeit; Übertragung einer Heredopathie (Erbkrankheit)
Was sind Objektive Risiken
- Geschlecht
- Alter
- Beruf (Unfallgefährdung)
- Herkunft (bsp. Nationalität)
- Körpergrösse
- Körperbau
- angeborene Krankheiten oder Gebrechen
Was sind subjektive Risiken?
- Lebensgewohnheiten (Sucht- und Genussmittelkonsum)
- Ernährungsgewohnheiten
- Ausbidung und berufliche Tätigkeit
- Zukunftspläne
- Wirschaftliche und finanzielle Verhältnisse
- Freizeitbeschäftigung
- Sportliche Tätigkeiten
Welche Risikofaktoren sind als erhöhte , anormale Risiken einzustufen?
- Übergewicht
- Rauchen
- Hypertonie (Bluthochdruck)
- Aufenthals- und Reiserisiken
- Lebensstil und Freizeitbeschäftigung
Welche Freizeitbeschäftigung sind als erhöhte Risiken zu betrachten?
- Tauchen
- Flugsport
- Bergsteigen
- Expeditionen
- Motorsport
Was versteht man unter Aufenthals- und Reiserisiken?
Aufenthalt oder geplante Reise in:
- Kriegsgebiete
- gefährliche Gebiete infolge politischen Unruhen
- abgelegene Gebiete wie Dschungel
- Endemiegebiete (Regionen in denen Zecken mit FSME-Viren infiziert sind.
Wie kann der Versicherer das Risiko begrenzen?
- Risikozuschlagsprämien (temporär mit oder ohne Rückgewähr, oder über gesamte Vertragsdauer)
- Ausschlussklausel für Vorerkrankungen
- Abkürzung der Versicherungsdauer
- Herabsetzung der beantragten Versicherungsleistung
- Verlängerung von Wartefristen bei EU-Renten
- Ausland-/ Territorialklausel
- Künstler-, Sportler-, und Berufsklausel
Ablehnen oder zurückstellen
Versicherungstechnik
In welche Rechnungsgrundlagen kann die Prämie eingeteilt werden?
Zins
Ausscheideursachenen
Kosten
In welche Anlagen werden Spargelder der Versicherten angelegt?
- Obligationen
- Aktien
- Hypotheken
- Immobilien
- Anlagefonds
- strukturierte Produkte
Auf welcher Basis wird der technische Zinssatz festgelegt?
Wie hoch ist der maximale technische Zinssatz aktuell (03.2016)?
Maximaler technischer Zinssatz wird vierteljährlich von der FINMA festgelegt.
Basis ist der Kassazinssatz der SNB für Obligationen der CH-Eidgenossenschaft mit 10 Jahren Laufzeit.
Liegen 60% des rollenden 10 Jahresmittels 0.25%, während 3 Monaten über oder unter dem maximalen Tech. Zinssatz, so wird der Zinssatz angepasst.
Versicherer müssen den neuen Zinssatz innerhalb von 6 Monaten anpassen.
- CHF Einmaleinlagen 0.50%
- CHF sonstige 0.75%
- EUR alle Policen 1.25%
- USD alle Policen 1.50%
Versicherungsmathematik
Was sind Ausscheideursachen?
- Wichtigste Ursache TOD und INVALIDITÄT
- Weitere Reaktivierung bei Invalidität und Storni
Was für Folgen entstehen bei einem Storno beim Versicherer
Da dem Versicherten nicht alle Kosten belastet werden können, entsteht auch für den Versicherer ein Verlust.
Dies z.B. auch bei Einmaleinlagen, da langfristige Anlagen aufgelöst werden müssen.
Versicherungsmathematik
Nenne die 4 Kostenarten
- Abschlusskosten (Alphakosten)
- Inkasso und Bestandbetreuungskosten (Betakosten)
- Verwaltungskosten (Gammakosten)
- Übrige Kosten (bsp. Garantiekosten)
Was fällt unter die Abschlusskosten?
- Risikoprüfung (Einholung und Bezahlen von Arztberichten)
- Police, Datenerfassung und Erstinkasso
- Beratung und Offertstellung
- Abschlussprovision
Was fällt unter die Inkasso- und Bestandesprovisionskosten
Inkassokosten nur PP, d.h. Rechnungsstellung, Verbuchung und das Mahnverfahren.
Was fällt unter die Verwaltungskosten
- Lohnkosten
- Informatik
- Produkteentwicklung und Marketing
- Leistungsfallbearbeitung
- Bearbeitung Kundenanfragen
- Jährliche Information (Bescheinigungen)
- Infrastrukturkosten
- Steuern und Gebühren
- Kapitalanlagekosten
Was versteht man unter dem Äquivalenzprinzip
Barwert aller künftigen Ausgaben (Versicherungsleistung)
muss dem
Barwert aller künftigen Einnahmen (Prämien) entsprechen
Was ist der Unterschied zwischen Leistungs- und Prämienbarwert?
Leistungsbarwert, ist auf einen bestimmten Termin (Bsp, Versicherungsbeginn) diskontierte Wert einer erwartenden Leistung.
Prämienbarwert, ist auf einen bestimmten Termin (Bsp, Versicherungsbeginn) diskontierte Wert aller zukünftigen fälligen Prämien.
Was ist der Unterschied zwischen dem individuellen und dem kollektiven Äquivalnzprinzip.
Individuel, orientiert sich an den exakten Daten einer versicherten Person.
Kollektiv, orientiert sich an einem Kollektiv von versicherten wie gewisser Altersbereich oder nach Geschlecht.
Aus welchen Bestandteilen setzt sich die Nettoprämie zusammen
Risikoprämie
+ Sparprämie
Wie setzt sich die Tarifprämie zusammen?
Risikoprämie
+Sparprämie
= Nettoprämie
+Verwaltungskosten
+Inkassokosten
+Abschlusskosten
+Übrige Kosten
= Tarifprämie