Unternehmensrecht

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Unternehmensrecht


Amanja Ivanova
Diese Lernkarten decken das Unternehmensrecht auf Universitätsniveau ab. Sie konzentrieren sich auf verschiedene Rechtsformen wie die offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Aktiengesellschaft (AG) und Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), sowie auf Insolvenzverfahren und deren Abläufe. Die Karteikarten behandeln auch die Struktur und Funktion von Organen wie dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung. Besonders nützlich sind sie für Studierende der Betriebswirtschaftslehre, die sich auf Prüfungen im Unternehmensrecht vorbereiten.
Karten
268
Lernende
6
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
11.06.2015 / 11.01.2025

Cartes-fiches

insolvent=

zahlungsunfähig

was ist das ziel der insolvenzverfahrens?

durch verwertung des vermögens seine gläubiger gemeinschaftluch zu befriedigen

wie wird das allgemeine insolvenzverfahren auch genannt?

regelinsolvenzverfahren

was folgt wenn ein iverfahren beim gericht beantragt wurde?

öffenliche bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de

ein iverfahren kann eröffnet werden über?

1. vermögen jeder person (jur. und nat.), 2. über das vermögen einer gesellschaft ohne rechtpersönlichkeit 3. über einen nachlass 4. das gesamtgut einer fortgesetztengütergemeinschaft5.gesamtguteinergütergemeinschaft, dasvondeneheleutengemeinschaft.verwal

wann ist iverfahren nach auflösung einer juristischen person oder einer gesellschaft ohne rechtspersönlichkeit zulässig?

solange die verteilung des vermögens nicht vollzogen ist

wie wird iverfahren eröffnet?

nur auf schriftlicher antrag der gläubiger oder des schudlners

was ist dem antrag des schuldern beizufügen?

ein verzeichnis der gläubiger und ihre forderungen

was ist dem verzeichnis abzugeben?

eine erklärung, dass die angaben richtig und vollständig sind

was sind eröffnungsgründe?

zahlungsunfähigkeit und bei juristischen personen auch überschuldung

was passiert bei eröffnungsbeschluss?

gericht nennt insolvenzverwalter und fordert gläubiger auf, ihre forderungen bei ihm anzumelden

muss eröffnungsbeschluss dem grundbuchamt eingetragen werden?

ja

zu was dient die insolvenzmasse?

zur befriedigung der gläubiger, die einen vermögensanspruch gegen schuldner haben

wer sind organe der gläubiger?

gläubigerausschuss und gläubigerversammlung

was ist von der insolvenzmasse vorweg zu bedienen?

die kosten des verfahrens

wer sind die massegläubioger?

gläubiger die vorab aus der insolvenzmasse befriedgt werden

wer ist mit eröffnung des verfahrens über das vermögen befugt?

der insolvenzverwalter zur verwaltung und verfügung

berichtstermin=

verwalter muss darlegen, ob aussichten bestehen, das unternehmen zu erhalten, welche möglichkeiten für einen insolvenzplan bestehen

was ist nach dem berichtstermin pflicht?

verwertung des vermögens

was muss verwalter bei unbeweglichen gegenstände machen?

beim zuständigen gericht die zwangsversteugerung oder zwangsverwaltung betreiben

wann gilt eine foderung als festgestellt?

wenn sie weder vom verwalter noch von gläubigern widerspruch erhoben wurde

wie werden die verteilungen gemacht?

vom verwalter, nachdem er die zustimmung des gläubigerausschusses erhält, wenn ein solcher bestellt ist

welche reihenfolge gilt beim zugross auf dei masse?

1, aussonderungsberechtigte 2. absonderungsberechtigte, 3. massegläubiger 4. insolvenzgläubiger

was passiert nach der schlussverteilung?

das verfahren wird durch beschluss vom gericht aufgehoben

was wenn bei der schlussverteilung alle forderungen befriedigt wurden?

möglicher überschuss hat verwalter dem schulder herauszugeben

wann stellt gericht das verfahren ein?

wenn sich herausstellt dass insolvenzmasse nicht ausreicht, um kosten des verfahrens zu decken

was muss vor dem einstellung des verfahrens zu machen?

die verwalter und massegläubiger zu hören

masseunzulänglichkeit?

wenn kosten des verfahrensgedeckt ist, aber insolvenzmasse nicht ausreicht um verbindlichkeiten zu erfüllen

Étudier