Sozialversicherung

Grundbegriffe Sozialversicherung

Grundbegriffe Sozialversicherung


N. W.
Diese Lernkarten bieten einen umfassenden Überblick über die Sozialversicherungssysteme, insbesondere in der Schweiz. Sie behandeln zentrale Themen wie Beiträge, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpflichten, sowie die Berechnung von Leistungen und Prämien. Die Karteikarten sind besonders nützlich für Fachleute im Finanzbereich, die sich mit Sozialversicherungen auseinandersetzen, da sie detaillierte Informationen zu verschiedenen Versicherungsarten, wie der Unfallversicherung, AHV und Vorsorgeeinrichtungen, liefern.
Flashcards
282
Students
5
Language
German
Category
Finance
Level
Other
Created / Updated
22.02.2015 / 07.04.2024

Cartes-fiches

Wann beginnt und wann endet die ALV-Beitragspflicht?

Die ALV-Beitragspflichtig beginnt mit Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit, frühstens jedoch am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres (analog der AHV-Pflicht), sie endet spätestens beim Erreichen des AHV-Rentenalters. Bei pensionierten Personen, welche weiter arbeiten, erlischt die Beitragspflicht, wie auch die Bezugsberechtigung.

Wie hoch sind die Beiträge an die ALV?

Bis Jahreslohn CHF 126'000 2.2%, ab CHF 126'000 1% hälftig AN und AG

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung? (Alle erwähnten Punkte müssen kumulativ erfüllt sein)

  • Personen, die ganz oder teilweise arbeitslos sind
  • einen anrechenbaren Arbeitsausfall erlitten haben (Verdienstausfall und zeitlicher Ausfall während mindestens zwei vollen Tagen)
  • Personen, die in der Schweiz wohnen
  • die obligatorische Schulzeit zurückgelegt haben
  • Personen, welche die Beitragspflicht erfüllt haben oder von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind
  • vermittlungsfähige sind, d. h. zum Antritt einer neuen Stelle bereit, fähig und berechtigt sind, aktiv eine Stelle zu suchen und bereit sind an Eingliederungsmassnahmen des RAV teilnehmen
  • die Kontrollpflicht erfüllen

Wer hat die Beitragszeit erfüllt (ALV)?

Wer innerhalb der Rahmenfrist für die Beitragszeit (zwei Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bzw. Geltendmachung des Anspruchs) während mindestens zwölf Monaten eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat. 

Was wird an die Beitragszeit (ALV) angerechnet?

  • Dauer des schweizerischen Militär- oder Zivilschutzdienstes
  • ganztägige Hauswirtschaftskurse
  • unbezahlte Arbeitsunterbrüche infolge Unfall oder Krankheit
  • Schwangerschaft oder Mutterschaft während des Arbeitsverhältnisses

Was sind die Leistungen der Arbeitslosenversicherung?

  • 70% des versicherten Lohnes (80%) in Form eines Taggeldes
  • Höchstzahl der Taggelder 260 - 400 (je nach Beitragsdauer)
  • Personen, die älter als 55 sind und mind. 22 Monate Beitragszeit nachweisen, 520 Taggelder
  • Beitragsbefreite 90 Taggelder
  • Kurzarbeitsentschädigung 80% des anrechenbaren Ausfalles
  • Schlechtwetterentschädigung 80% des Ausfalles
  • Insolvenzentschädigung 100% vom max. Lohn CHF 10'500 und deckt nur die letzten 4 Monate

Mittels was soll Arbeitslosigkeit vermieden werden?

Mittels Arbeitsmarktlicher Massnahmen:

Bildungsmassnahmen (Kurse), Beschäftigungsmassnahmen oder spezielle Massnahmen (Einarbeitungszuschüsse, Förderung des Aufbaus einer selbständigen Erwerbstätigkeit)

Wann beginnt der Anspruch auf Leistung der Arbeislosenversicherung?

Grundsätzlich nach einer allgemeinen Wartezeit von fünf Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit. 

Leistung der ALV an Personen die von der Beitragserfüllung befreit sind oder im Anschluss an eine Lehre Arbeitslosenentschädigung beziehen:

Die Arbeitslosengelder werden aufgrund von Pauschalen festgesetzt. Für eine Woche werden fünf Taggelder bezahlt. Der Monatsverdienst wird unabhängig von der effektiven Zahl der Arbeitstage durch 21.7 dividiert. 

Die Arbeitslosenentschädigung ist...

AHV/IV/EO-beitragspflichtig. Alle anspruchsberechtigte Personen sind obligatorisch gegen Unfall bei der SUVA versichert, sowie im Rahmen der Beruflichen Vorsorge gegen die Risiken Tod und Invalidität. 

Welche Rahmenfristen kennt die Arbeitslosenversicherung?

  • Rahmenfrist für den Leistungsbezug (sie beginnt mit dem ersten Tag, an dem alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind)
  • Rahmenfrist für die Beitragszeit (sie beginnt zwei Jahre vor dem Beginn der Rahmenfrist Leistungsbezug)

Aus was besteht die Unfallversicherung?

Aus einer obligatorischen Versicherung für alle Arbeitnehmer/innen sowie einer freiwilligen Versicherung für Selbständigerwerbende und ihre nicht obligatorisch versicherten Familienangehörigen. 

Wen müssen die privaten Versicherer Unfall versichern?

Arbeitnehmende, welche durch ihre berufliche Tätigkeit nicht in den Versicherungsbereich der SUVA gehören. (Die privaten Versicherungsgesellschaften müssen aufgrund einer Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit zugelassen sein).

Welche Aufgaben haben alle Versicherungsträger der obligatorischen Unfallversicherung?

  • erfassen der Versicherten und Prämienzahler
  • Prämien einkassieren
  • Versicherungsleistungen festsetzen und erbringen
  • das Vermögen verwalten

Was ist die SUVA?

Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt - Als selbständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert die SUVA über 100'000 Unternehmen mit rund 2 Milionen Berufstätigen, sowie Arbeitslose. Die SUVA arbeitet nicht Gewinn orientiert und erhält keine Subventionen. 

Wer ist obligatorisch nach UVG versichert?

Seit 1984 alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer/innen. Seit 1996 sind auch arbeitslose Personen, die Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung haben, gegen Nichtberufsunfall versichert. Alle übrigen in der Schweiz wohnhaften Personen (Kinder, Studenten, nicht erwerbstätige Hausfrauen und -männer, Pensionierte) sind nach dem KVG gegen Unfälle (nur Heilungskosten) versichert. 

Die Unfallversicherung nach UVG  wird durchgeführt durch...

die SUVA sowie andere Versicherungsgesellschaften und eine von diesen betriebene Ersatzkasse. Bei den anderen Versicherungsgesellschaften handelt es sich um private Versicherungseinrichtungen, öffentliche Unfallversicherungskassen und anerkannte Krankenkassen. 

Welchen Zweck hat das Unfallversicherungsobligatorium?

Für alle Arbeitnehmenden gesundheitlich, wirtschaftlich und immaterielle Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten zu beheben oder zu mildern. 

Was deckt die Berufsunfallversicherung?

Die Berufsunfallversicherung deckt Berufsunfälle und Berufskrankheiten von Beschäftigten. 

Wann gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfall?

Nur wenn der Versicherte eine wöchentliche Arbeitszeit von weniger als 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber aufweist. 

Was sind Berufskrankheiten?

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die ausschliesslich oder stark überwiegend, also zu mindestens 75% durch die berufliche Tätigkeit verursacht worden sind. Krankheiten durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten werden als Berufskrankheit anerkannt, wenn mindestens 50% Ursache der Krankheit bilden. 

Was deckt die Nichtberufsunfallversicherung?

Die Nichtberufsunfallversicherung deckt Freizeitunfälle von Beschäftigten. Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten als Nichtberufsunfälle. Für die NBU-Versicherung müssen Erwerbstätige mindestens eine Arbeitszeit von 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber aufweisen. 

Was deckt die Unfallversicherung für Arbeitslose?

Diese deckt alle Unfälle von Personen, die Anrecht auf eine Arbeitslosenunterstützung haben. Die Deckung umfasst Unfälle während der Freizeit aber auch Unfälle während Beschäftigungsprogrammen, Tageseinsätzen oder in Teilzeitarbeit. 

Welche Leistungen erbringt die Unfallversicherung?

Die obligatorische Unfallversicherung ersetzt die Kosten der Heilbehandlung. Im Weiteren kommst sie für den Erwerbsausfall - sei dieser vorübergehend oder dauernd - auf. Beim Tod von Versicherten richtet auch die Unfallversicherung Hinterlassenenleistungen an Witwen und Waisen aus. Witwer erhalten unter besonderen Voraussetzungen eine Rente. 

Welche Sachleistungen kennt die UVG?

Pflegeleistungen

  • Medizinische Behandlung, entweder ambulant oder im Spital (allg. Abteilung)
  • Behandlung im Ausland
  • Hauspflege

Kostenvergütungen

  • Hilfsmittel
  • Rettungs-, Bergungs-, Reise- und Transportkosten
  • Kosten von Leichentransporten im Ausland
  • Bestattungskosten

Welche Geldleistungen kennt die UVG?

Taggeld

Invalidenrenten (Komplementärrente, Abfindungssumme)

Hinterlassenenrenten (Witwen- und Witwerrente, Waisen- und Vollwaisenrente, Komplementärrente 90%)

Besondere Entschädigungen (Abfindung bei psychogenen Störungen, Integritätsentschädigung, Hilflosenentschädigung, Übergangsleistungen)

Wann haben UVG Versicherte Anspruch auf Taggeld?

Ab dem 3. Tag nach dem Unfalltag, wenn sie wegen eines Unfalles oder einer Berufskrankheit ganz oder teilweise arbeitsunfähig sind. Die Arbeitsunfähigkeit muss medizinisch ausgewiesen sein. Bei voller Arbeitsunfähigkeit beträgt das Taggeld 80% des versicherten Verdienstes. 

Was dienst als Bemessungsgrundlage für ein Taggeld der UVG?

Der unmittelbar vor dem Unfall bezogene Lohn. Das Taggeld wird für jeden Kalendertag ausgerichtet. 

Was ist die Voraussetzung für eine Invalidenrente aus der Unfallversicherung?

Eine voraussichtlich bleibende oder für längere Zeit dauernde Beeinträchtigung der Erwerbsunfähigkeit. Bei voller Invalidität beträgt die Rentenhöhe 80% des bei einem oder mehreren Arbeitgebern bezogenen versicherten Verdienstes. Als Grundlage dient der innerhalb eines Jahres vor dem Unfall bezogene Lohn. 

Wann hat jemand Anspruch auf Hinterlassenenrente oder eine Abfindung aus der UVG?

Der überlebende Ehegatte hat Anspruch, wenn die Ehe mit dem verstorbenen Versicherten vor dem Unfall geschlossen wurde. Wurde die Ehe nach dem Unfall geschlossen, müssen für Ansprüche verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. z. B. muss die Ehe vorher verkündet worden sein, oder beim Tod des Versicherten mindestens zwei Jahre gedauert haben. 

Was sind Integritätsentschädigungen (UVG)?

Integritätsentschädigungen sind einmalige Geldleistungen zum Ausgleich für immaterielle Nachteile (z. B. bedeutet der Verlust eines Armes Einschränkung der Lebensqualität). Für die Bemessung der Integritätsbeeinträchtigung bestehen Richtlinien im Anhang 3 zur Verordnung über die Unfallversicherung. 

Wan besteht Hilflosigkeit?

Wenn der Versicherte für die alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd auf Hilfe von Dritten oder auf eine ständig und besonders aufwendige Pflege angewiesen ist und nur dank regelmässiger und erheblicher Dienstleistungen von Drittpersonen gesellschaftlich Kontakt pflegen kann. 

Ansätze der Hinterlassenenrenten: 

  • 40% Witwen und Witwerrente
  • 15% Halbwaisenrente
  • 25% Wollwaisenrente
  • 70% Plafond für alle Hinterlassenen
  • 20% Geschiedene Ehegatten mit Unterhaltsansprüchen
  • 90% Plafond für alle Hinterlassenen, inkl. geschiedene Ehegatten

Aufgrund von was, wird der versicherte Verdienst festgelegt (UVG)?

Aufgrund des für die AHV massgebenden Lohnes unter Berücksichtigung verschiedener Abweichungen und eines Höchstbetrages. Der maximal versicherbare Verdienst im UVG beträgt CHF 126'000.00 pro Jahr - Tagesansatz CHF 346.00. Die Kinderzulagen werden bei der Bemessung des versicherten Verdienstes mit berücksichtigt. Ebenfalls sind Löhne von Rentner/innen ohne den AHV-Freibeitrag versichert. 

!!!! Kinderzulagen bei der Bemessung des versicherten Verdienstes (UVG) !!!

Die Kinderzulagen werden nur zum versicherten Verdienst gerechnet, nicht aber zum prämienpflichtigen Lohn. 

Was gilt als Unfall (Unfallbegriff)?

ATSG Art. 4

Plötzlichkeit (Unfallbegriff)

Gilt für die Einwirkung des äusseren Faktors, nicht für das Auftreten der Beschwerden. 

Unfreiwilligkeit (Unfallbegriff)

Keine Selbstschädigung im Zustand der Zurechnungsfähigkeit

Körperschädigung (Unfallbegriff)

Gesamter Mensch, Körper und Psyche

Äusserer Faktor (Unfallbegriff)

Ereignis muss sich ausserhalb des Körpers abspielen

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