Sozialversicherung
Grundbegriffe Sozialversicherung
Grundbegriffe Sozialversicherung
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Flashcards
Berufliche Vorsorge für wen obligatorisch?
Arbeitnehmende - obligatorisch ab Eintrittsschwelle
Selbstständigerwerbende - freiwillig
Nichterwerbstätige - nicht möglich
Unfallversicherung für wen obligatorisch?
Arbeitnehmende - obligatorisch
Selbstständigerwerbende - freiwillig
Nichterwerbstätige - nicht möglich
Familienzulagen (FL) und Kantone für wen obligatorisch?
Arbeitnehmende - obligatorisch
Selbstständigerwerbende - obligatorisch
Nichterwerbstätige - teilweise möglich
Arbeitslosenversicherung für wen obligatorisch?
Arbeitnehmende - obligatorisch
Selbstständigerwerbende - nicht möglich
Nichterwerbstätige - nicht möglich
Definition Arbeitgeber:
ATSG Art. 11
Im Sozialversicherungsrecht ist dieser Begriff das notwendige Gegenstück zum Begriff der Arbeitnehmenden. Eine höhere Relevanz hat der Begriff der Selbstständigkeit.
Definition Selbstständigerwerbende
ATSG Art. 12
Im Sozialversicherungsrecht gilt als selbstständig erwerbend, wer folgende Kriterien erfüllt:
- unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitet sowie
- in unabhängiger Stellung ist und das wirtschaftliche Risiko selbst trägt
Ob eine versicherte Person im Sinne der AHV selbstständig erwerbend ist, wird von der Ausgleichskasse im Einzelfall geprüft. Folgende Merkmale sprechen für eine selbstständige Erwerbstätigkeit:
- Selbstständigerwerbende treten nach aussen mit eigenem Firmennamen auf. Sie verfügen über eine eigene Infrastruktur und stellen in eigenem Namen Rechnung, tragen das Inkassorisiko und rechnen u. U. MWST ab.
- Sie tragen ihr eigenes wirtschaftliches Risiko. Sie entscheiden selbst, wie sie sich organisieren, wie sie arbeiten und ob sie Arbeiten an Dritte weitergeben.
- Selbstständigerw. sind für mehrere Auftraggeber tätig. Ein Agent ist nicht selbstständig erwerbend, wenn er seine Arbeit in den Geschäftsräumen des Auftraggebers ausübt und ausschliesslich für diesen tätig ist.
Wer im Betrieb mit Selbstständigerwerbenden arbeiten will, vergewissert sich aus eigenem Interesse, ....
...ob die Person AHV-rechtlich auch als selbstständig erwerbend gemeldet ist. Ansonsten besteht das Risiko, dass nachträglich nebst dem Entgelt noch die vollen AHV-Beiträge bezahlt werden müssen.
Berechnungsgrundlage AHV bei Selbstständigerwerbenden
Bei Selbstständigerwerbenden dient das im Beitragsjahr erzielte Einkommen (Erfolg) als Berechnungsgrundlage für die AHV (=steuerbares Einkommen plus abgezogene AHV/IV/EO-Beiträge). Vom Einkommen abgezogen wird jedoch ein Zins auf dem Eigenkapital, das in den Betrieb investiert wurde.
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitnehmer/innen und Selbstständigerwerbenden?
Die Selbstständigerwerbenden müssen ihre Sozialversicherungsbeiträge in ganzer Höhe selber bezahlen. Der Beitrag liegt bei 9.7% vom im Beitragsjahr erzielten Einkommen. Für Einkommen unter CHF 56'400.00 gilt eine sinkende Beitragskala, die von 9.7% bis 5.116% reicht. Diese tieferen Beiträge haben keine Auswirkung auf die Leistungen (Renten-Berechnung), denn versichert ist das Einkommen.
Zur Bestimmung des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens (bei den Selbstständigerwerbenden)...
... wird das gemeldete Einkommen auf 100% aufgerechnet. (Beispiel: Bei einem Beitragssatz von 9.7% entspricht das gemeldete Einkommen 90.3% und wird auf 100% gerechnet). Die Steuerbehörde meldet der Ausgleichskasse das Nettoeinkommen (Einkommen minus AHV/IV/EO-Beiträge)
Müssen nichterwerbstätige auch Beiträge bezahlen?
Wer nichterwerbstätig ist, muss ebenfalls Beiträge an die AHV/IV/EO bezahlen. Der Beitrag richtet sich nach der Höhe des Vermögens und/oder nach der Höhe des jährlichen Renteneinkommens. Der Mindestbeitrag beträgt CHF 480.00 im Jahr.
Muss ein Nichterwerbstätiger, der in der Schweiz wohnt, auch Prämien in die Krankenversicherung bezahlen?
Ja
Welche Versicherung zahlt, wenn ein Nichterwerbstätiger infolge eines Unfalls beim Joggen das Bein bricht?
Die Krankenversicherung zahlt für die Arztrechnungen, jedoch kein Taggeld.
Da die Leistungen von den meisten Sozialversicherungen vom Lohn abgängen,...
...haben Nichterwerbstätige oft einen ungenügenden Schutz im Fall einer Invalidität.
Der Arbeitgeber hat im Zusammenhang mit den Sozialversicherungen verschiedene Verantwortungen und Aufgaben:
- Beim Lohn muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer-Beitrag monatlich abziehen
- Er muss auch den AHV-Ausweis und andere amtliche Ausweispapiere überprüfen.
- Er rechnet mit der Ausgleichskasse die Beiträge der Arbeitnehmenden sowie seine eigenen Beiträge ab.
- Er muss alle Angaben die für die Führung des individuellen Kontos notwendig sind der AHV-Ausgleichskasse mitteilen. Dazu gehört beispielsweise die AHV-Nummer.
Was passiert, wenn ein Arbeitgeber die Beiträge an die AHV nicht entrichten kann?
Er fügt dieser je nach Umständen möglicherweise einen Schaden zu. Die zuständige Ausgleichskasse macht den Schadenersatzanspruch dann mit einer Verfügung geltend. Dieser Schadenanspruch erlaubt der AHV auch auf die Verwaltungsräte einer AG oder auf die Gesellschafter einer GmbH zurückzugreifen. Diese haften dann aufgrund ihres Privatvermögens. Die Aufgaben und die Haftung sind im Gesetz AHVG Art. 51 und 52 geregelt.
Die Arbeitgeber sind verantwortlich, dass die Beiträge an die Ausgleichskassen korrekt abgerechnet werden. Dazu gehören:
- Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung
- Beiträge an die Invalidenversicherung
- Beiträge an die Erwerbsersatzordnung
- Beiträge an die Arbeitslosenversicherung
- Beiträge an die Familienausgleichskasse Die Ausgleichskassen überwachen in regelmässigen Abständen die Abrechnung bei den Arbeitgebern.
Welche Verantwortung hat der Arbeitgeber gebenüber dem Unfallversicherer?
Für die Unfallversicherung müssen über alle Löhne und lohnartige Entgelte laufend Aufzeichnungen gemacht werden. Aus diesen Lohnlisten müssen Beschäftigungsart, Zahl und Daten der Arbeitstage sowie Art und Höhe der Löhne für jeden einzelnen Arbeitnehmer ersichtlich sein. Diese Lohnaufzeichnungen dienen der Prämienberechnung.
Welche Verantwortung hat der Arbeitgeber gegenüber der Beruflichen Vorsorge?
Jeder Arbeitgeber muss seine Mitarbeitenden einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen. Unterlässt er diesen Anschluss, erfolgt ein so genannter Zwangsanschluss. Bei einer AHV-Abrechnung ist auch immer die Vorsorgeeinrichtung anzugeben. Ein AHV-Revisor überprüft auch diese Beitragszahlungen.
Wie viel wird bei der AHV angerechnet, wenn Arbeitnehmende Kost und Logis zur Verfügung gestellt werden?
- Frühstück pro Tag CHF 3.50 / pro Monat CHF 105.00
- Mittagessen pro Tag CHF 10.00 / pro Monat CHF 300.00
- Abendessen pro Tag CHF 8.00 / pro Monat CHF 240.00
- Unterkunft pro Tag CHF 11.50 / pro Monat CHF 345.00
- Verpflegung und Unterkunft pro Tag CHF 33.00 / CHF 990.00
Für mitarbeitende Familienmitglieder der Betriebsinhaberin oder des Betriebsinhabers gelten folgende monatlichen Globallöhne (Bar- und Naturallöhne): (mindest Beträge)
AHVG Art. 7 / AHVV Art. 14
- alleinstehende Familienmitglieder CHF 2070.00
- verheiratete Familienmitglieder (nicht Ehefrau, sondern z.B. verheirateter Bruder) CHF 3060.00
- Unterhalt von minderjährigen Kindern CHF 690.00
Wie und wann leisten die Selbstständigerwerbenden Beiträge an die AHV?
Sie leisten während des Beitragsjahres Akontobeiträge. Diese Akontobeiträge werden aufgrund des erwarteten AHV-Lohnes von der Ausgleichskasse festgesetzt. Mit der Steuermeldung setzt die Ausgleichskasse die Beiträge definitiv fest und nimmt einen Ausgleich zwischen den geleisteten Akontobeiträgen und den tatsächlichen geschuldeten Beiträgen vor.
Stellt die betragspflichtige Person während oder nach dem Beitragsjahr fest, dass die entrichteten Akontobeiträge wesentlich vom tatsächlich geschuldeten Betrag abweichen,...
...so hat sie dies unverzüglich der Ausgleichskasse mitzuteilen. Zu tiefe Akontobeiträge führen zu Verzugszinsen. Das gleiche Risiko besteht, wenn die Steuererklärung zu lange hinausgeschoben wird und die richtigen AHV-Beiträge erst nach Jahren ermittelt werden können. Die Beiträge werden aufgrund einer sinkenden Beitragsskala erhoben.
Geringfügige Löhne
Grundsätzlich ist jeder Lohn AHV/IV/EO beitragspflichtig. Die Beiträge müssen jedoch nicht erhoben werden, wenn der Lohn pro Jahr CHF 2300.00 nicht übersteigt und der Arbeitnehmende die Beitragspflicht nicht verlangt. Es darf sich bei diesem Lohn jedoch nicht um eine Beschäftigung in einem Privathaushalt handeln.
Beitragsfreie Lohnersatzleistungen - Keine Beiträge an die AHV müssen bezahlt werden auf:
- Militärsold
- Versicherungsleistungen bei Unfall, Krankheit und Invalidität
- Fürsorgegelder
- Familienzulagen
- Stipendien
- Leistungen von Pensionskassen, teilweise bei Leistungen der freiwilligen Vorsorge
Beitragsfreie Lohnersatzleistungen - Ausnahme:
AHV-pflichtig sind hingegen Taggelder der Invalidenversicherung, Lohnfortzahlung des Arbeitgebers bei Krankheit und Mutterschaftsurlaub.
Wann und wo müssen schweizerische oder ausländische nicht erwerbstätige Studierende Beiträge an die AHV bezahlen?
Ab dem 21. Altersjahr bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem sie das 25. Altersjahr vollenden, den Mindestbeitrag von CHF 480.00 (AHV/IV/EO) pro Jahr. Danach gelten die ordentlichen Regeln für Nichterwerbstätige. Die Beiträge müssen an die Ausgleichskasse am Sitz der Hochschule oder direkt an die Hochschule überwiesen werden. Die Ausgleichskassen erheben zusätzlich Verwaltungskosten von max. 5%.
An wen werden die ALV-Beiträge überwiesen?
An die AHV-Ausgleichskasse
Bei einer unterjährigen Beschäftigung muss der Grenzwert bei der Arbeitslosenversicherung...
...auf einen Tageshöchstbetrag hinunter gerechnet werden. Dies gilt für Arbeitnehmende, welche weniger als 12 Monate beschäftigt waren (z. B. 12 Monate - Grenzwert CHF 126'000.00 / 4 Monate - Grenzwert CHF 42'000.00)
Bei monatlichen Lohnabrechnungen mit unterschiedlichen Lohnhöhen werden provisorisch CHF 10'500 als Höchstgrenze genommen und spätestens am Jahresende oder bei Austritt definitiv abgerechnet.
Was müssen Arbeitnehmende machen, die Arbeitgeber haben, welche keine Beiträge an die Sozialversicherungen bezahlen (ANOBAG)?
Die Arbeitnehmenden müssen den ALV-Beitrag selbst bezahlen (z. B. Botschaften). Die Ausgleichskasse stellt diesen Beitrag zusammen mit den AHV/IV/EO-Beiträgen dem Arbeitnehmenden in Rechnung. Der Satz beträgt 10.3%.
Wan darf das vereinfachte Abrechnungsverfahren angewendet werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das einfache Abrechnungsverfahren gewählt werden. Der einzelne Lohn darf CHF 21'150.00 pro Jahr nicht übersteigen und die gesamte Lohnsumme des Betriebs darf nicht höher als CHF 56'400.00 sein (z. B. Privathaushalt).
Wie wird beim vereinfachten Abrechnungsverfahren die AHV/IV/EO und ALV abgerechnet?
Mit einem Betrag von 12.5%. Dieser wird hälftig vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Die Familienzulagen richten sich nach den kantonalen Gesetzen oder nach dem Bundesgesetz Familienzulagen in der Landwirtschaft.
Vereinfachte Abrechnungsverfahren - Quellensteuer:
Der Arbeitgeber zieht allen Mitarbeitenden die Quellensteuer von 5% ab. Dieser Prozentsatz umfasst 0.5% direkte Bundessteuer und 4.5% Kantons- und Gemeindesteuer. Die Arbeitnehmenden erhalten von der AHV eine Bescheinigung über die abgelieferte Steuer, welche er statt einem Lohnausweis seiner Steuerdeklaration beilegt.
Wer haftet beim vereinfachten Abrechnungsverfahren für die Quellensteuer und die AHV?
Der Arbeitgeber haftet für die Quellensteuer und die AHV. Beim vereinfachten Abrechnungsverfahren meldet der Arbeitgeber der Ausgleichskasse, bei welchem Versicherer er die Unfallversicherung abgeschlossen hat. (Es dürfen keine Berufskosten und keine 3. Säule Beiträge abgezogen werden in der Steuererklärung)
Lohnt sich das Hinausschieben der Beitragszahlungen?
Nein, es lohnt sich nicht. Die Beiträge an die AHV müssen innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Zahlungsperiode bezahlt werden. Eine verspätete Zahlung führt zu einer gebührenpflichtigen Mahnung. Der Verzugszins beträgt 5%. Eine Überwälzung des Verzugszinses an die Arbeitnehmenden ist nicht möglich.
Hat die Unfallversicherung eine maximale obere Grenze beim versicherten Lohn?
Beide Sozialversicherungszweige, die Unfall- wie die Arbeitslosenversicherung, haben den gleichen versicherten Lohn mit einer maximalen oberen Grenze. Obligatorisch sind demzufolge bis zu einem Jahreslohn von CHF 126'000.00 die Beiträge vom Lohn abzuziehen.
Wer zahlt die Prämien an die Unfallversicherung?
Beide Prämien schuldet der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber meldet anfangs Jahr der Unfallversicherung eine provisorische Jahreslohnsumme. Darauf zahlt er die Prämie für die Unfallversicherung sowie die Prämie für die Nichtberufsunfall-versicherung. Die Prämien für die NBU-Versicherungen können dem Arbeitnehmer überwälzt werden.
Wie setzt die Unfallversicherung die Prämien fest?
So, dass die Grundsätze der Risikogerechtigkeit und der Gleichbehandlung der Betriebe gewährleistet sind.