Sozialversicherung
Grundbegriffe Sozialversicherung
Grundbegriffe Sozialversicherung
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Lernkarten
Ziel 1. Säule
Der Bund führt obligatorische Versicherungen durch, welche den minimalen Existensbedarf bei Erwerbsausfall decken. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherungen sind die Sozialversicherungszweige, welche in die erste Säule gehören.
1. Säule
- Existenzsicherung
- Staatliche Vorsorge
- AHV / IV
- Ergänzungsleistungen
2. Säule
- Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung
- Berufliche Vorsorge
- Obligatorisch UVG / BVG
- Überobligatorisch UV-Z / Pensionskasse
Ziel 2. Säule
Der Bund schreibt den Unternehmungen per Gesetz vor, wie das Sozialversicherungs-System im Rahmen der beruflichen Vorsorge zu ergänzen ist, damit bei Erwerbsausfall die gewohnte Lebenshaltung weitergeführt werden kann.
3. Säule
- Individuelle Ergänzung
- Selbstversorgung
- Gebundene Vorsorge 3a (Abzug Steuererklärung)
- Freie Vorsorge 3b (Lebensversicherung)
Ziel 3. Säule
Mit der dritten Säule können individuelle Bedürfnisse abgedeckt werden. Der Vorsorgebedarf kann frei gewählt werden.
Drei-Säulen-Prinzip
Die individuelle Ergänzung der ersten und zweiten Säule soll weitgehend Privatsache sein. Das Drei-Säulen-Prinzip ist ein Konzept, welches die staatlichen, die beruflichen und die individuelle Vorsorge zusammenfasst zu einem umfassenden Vorsorgeschutz der einzelnen Versicherten und ihren Hinterlassenen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall.
Begriff der Sozialversicherung
Ist vielschichtig und zeitabhängig. Sie deckt ein Risiko ab, d.h. ein Ereignis, dessen künftiger Eintritt möglich, aber ungewiss ist. Die Sozialversicherung gewährt als Kernstück der sozialen Sicherheit - im gesetzlichen Rahmen - Schutz gegen wirtschaftliche Folgen, die sich bei Eintritt eines sozialen Risikos ergeben.
Was gehört zu den sozialen Risiken?
- Alter
- Tod
- Invalidität
- Unfall
- Krankheit
- Mutterschaft
- Arbeitslosigkeit
Was ist das Ziel der Sozialversicherungen?
Einen Ausgleich beim Eintreten eines Versicherungsfalles sicherzustellen. So erbringt bspw. die AHV Leistungen bei Alter und Tod des Versicherten, die IV deckt eine Invalidität ganz oder teilweise.
Die Sozialversicherungen widerspiegeln...
...die gesellschaftliche Ordnung eines Staates.
AHV - Versicherungszweig mit dem Umlageverfahren
(Bei der AHV finanzieren die heutigen Erwerbstätigen mit ihren Beiträgen die Renten der heutigen Rentenbezüger.) Dort wird der so genannte Generationenvertrag langfristig kaum mehr tragbar sein, da immer weniger Erwerbstätige für die im Verhältnis steigende Zahl der Pensionierten AHV-Gelder einzahlen müssen.
Die zentrale Idee des Drei-Säulen-Prinzips ist folgende:
Wer keine Erwerbstätigkeit mehr ausführen kann, soll in seiner Existenz gesichert werden. Jede und jeder soll mit einer Grundversicherung bei Eintritt eines sozialen Risikos rechnen können.
1972
1972 hat das Schweizer Volk erstmalig und einzigartig einem Konzept zur sozialen Sicherheit zugestimmt. Die Verfassungsgrundlage für das Drei-Säulen-Prinzip wurde verankert.
In Kraft seit 1948
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
In Kraft seit 2005
Mutterschaftsentschädigung (MSE)
In Kraft seit 1985
Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
In Kraft seit 1996
Krankenversicherung (KVG)
Wer ist AHV und IV versichert?
Jede Person ist versichert, die in der Schweiz wohnt oder arbeitet. Wer AHV-versichert ist, ist auch IV-versichert. Beim Wegzug ins Ausland kann die Versicherung weitergeführt werden, wenn für einen AG aus der Schweiz gearbeitet wird.
Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistung?
Anspruch haben Pensionierte, Witwen, Witwer, Waisen und Invalide Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Bei Ausländern ist ein zehnjähriger Aufenthalt vorausgesetzt. Weiter ergibt sich der Anspruch nur, wenn kein oder wenig Vermögen vorliegt.
Wer ist BV (berufliche Vorsorge) versichert?
Obligatorisch versichert sind alle Arbeitnehmenden die mind. CHF 21'150 pro Jahr verdienen. Löhne die den Grenzwert von CHF 84'600 überschreiten , sind nicht obligatorisch versichert.
Wer ist KV (Krankenversicherung) versichert?
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist obligatorisch versicherungspflichtig. Die versicherten Personen können die Krankenversicherung selber wählen.
Wer ist Unfallversichert?
Alle Arbeitnehmenden die in der Schweiz tätig sind, sind obligatorisch einer Unfallversicherung durch den Arbeitgeber anzuschliessen. Max. versicherter Lohn CHF 126'000. Wer mehr als 8 h pro Woche arbeitet, ist auch gegen Nichberufsunfall versichert.
Wer erhält Erwerbsersatzordnung (EO)?
Wer Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst leistet, ist bei der Militärversicherung obligatorisch versichert. Der max. versicherte Lohn beträgt CHF 149'423.
Wer erhält Familienzulagen?
Arbeitnehmende in der Landwirtschaft können Zulagen gemäss FLG beanspruchen. Andere Arbeitnehmende unterstehen dem FamZG sowie kantonalen Gesetzen.
Wer ist Arbeitslosenversichert?
Versichert sind nur Arbeitnehmende. Der max. versicherte Lohn beträgt CHF 126'000 pro Jahr. Beiträge bis CHF 126'000 2.2%, ab CHF 126'000 1% (AN und AG)
Welches sind die wichtigsten Finanzierungsquellen der Sozialversicherung?
Die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber.
Aufgrund von was bezahlt ein Selbstständiger die AHV?
Aufgrund seines steuerbaren Einkommens. Er trägt die Beitragspflicht vollumfänglich selber im Unterschied zum Arbeitnehmenden.
Wer zahlt Beiträge aufgrund des Vermögens?
Alle Nichterwerbstätigen ab dem 21. Altersjahr (AHV/IV/EO)
Was sind Prämien?
Prämien sind vereinbarte Frankenbeträge. Dieser Begriff wird im Privatversicherungs- und Sozialversicherungsbereich verwendet. ZB. Prämien für eine Lebensversicherng oder Prämien für die Unfallversicherung nach UVG
Was sind Kopfprämien?
Kopfprämien sind Beiträge, wo die Höhe des Lohnes keine Rolle spielt. Beispiel: Kopfprämien bei der Krankenversicherung.
Welche Finanzierungsverfahren kenn die Sozialversicherung?
Umlageverfahren (1. Säule) und Kapitaldeckungsverfahren (2. Säule) - Untervarianten: Rentendeckungs- und Rentenwertumlageverfahren.
Welche Versicherungen werden Unterschieden?
- Sachversicherungen
- Personenversicherungen
- Vermögensversicherungen
- Haftpflichversicherungen
Was wird bei einer Sachversicherung versichert?
Autos (Kasko), Hausrat, Gebäude, Maschinen, Geschäftsinventar (ZB Feuerversicherung, Diebstahlversicherung)
Was wird bei einer Personenversicherung versichert?
Es werden Personen gegen die finanziellen Folgen von Krankheit, Mutterschaft oder Unfall versichert. Hier werden Geldleistungen (Arzt- und Spitalrechnungen, Taggelder, Renten, etc.) und Sachleistungen (Prothesen, Brillen, etc. ) unterschieden. ZB Lebensversicherung oder Unfallversicherung
Was wird bei einer Vermögensversicherung versichert?
Vermögensversicherungen schützen Personen (natürliche und juristische) vor einem Vermögensverlust. Ist eine Schädigung an Dritten erfolgt, für welche der Versicherte haftbar gemacht werden kann, zahlt eine Vermögenversicherung.
Was ist eine Haftpflichtversicherung?
Wir können als Privatperson oder als Unternehmen Haftpflichtversicherungen abschliessen. Bei Fahrzeuglenkern ist diese obligatorisch. Bei Unternehmen sind nicht alle Betriebshaftpflichtversicherungen obligatorisch.
Was ist die AHV?
Die AHV umfasst die ganze Bevölkerung der Schweiz und ist somit eine allgemein obligatorische Volksversicherung, die durch Beiträge der Versicherten, der Arbeitgeber und der öffentlichen Hand (Bund und Kantone) finanziert wird.
Wer kann freiwillig der AHV beitreten?
Personen mit Schweizer Bürgerrecht, Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft oder der EFTA, die in einem Staat ausserhalb der Europäischen Gemeinschaft oder EFTA wohnen, sofern sie unmittelbar vorher während mindestens fünf Jahren versichert waren.
Wie setzen sich die Einnahmen der AHV zusammen?
Aus den Beiträgen der Versicherten und ihrer Arbeitgeber, aus den Beiträgen der öffentlichen Hand und aus den Zinsen des Ausgleichsfonds. Nichterwerbstätige - Vermögen und Renteneinkommen / Erwerbstätige - Einkommen