Sozialer Ausgleich

KV 3. Semester 2015

KV 3. Semester 2015


S. A.
Diese Lernkarten bieten einen Überblick über das System des sozialen Ausgleichs auf Berufslehre-Niveau. Sie konzentrieren sich auf die drei Säulen der sozialen Sicherung, die Herausforderungen und Lösungsansätze sowie die Ziele des sozialen Ausgleichs. Die Karteikarten behandeln auch spezifische Themen wie die Arbeitslosenversicherung, die berufliche Vorsorge und die Ergänzungsleistungen. Sie richtet sich an Studierende und Berufstätige, die sich mit den Grundlagen der sozialen Sicherung und den Prinzipien des sozialen Ausgleichs vertraut machen möchten.
Karten
24
Lernende
13
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert
06.01.2015 / 13.12.2022

Lernkarten

Gesamtsystem der sozialen Sicherung

Sicherung durch soziale Gruppen

-die gesamte Bevölkerung schützt vor wichtigen Lebensrisiken

-stellt kulturelle & psychische Absicherung z.B. Liebe in der Famiele

= ein Gefühl von Solidarität

 

Gesamtsystem der sozialen Sicherung

soziale Sicherung durch Staat

- Sozialversicherung z.B. AHV/ IV/ Arbeitslosenversicherung

- ZIEL: soll die finanziellen Folgen von sozialen Risiken wie Alter, Tod, Invalidität oder Arbeitslosigkeit bewältigen

Gesamtsystem der sozialen Sicherung

Soziale Integration

Menschen die in die Gesellschaft investieren, Zahlen AHV, IV...

Gesamtsystem der sozialen Sicherung

soziale Destintegration

Wenn jemand das Prinzip der Erwerbsarbeit und auch andere gemeinsame Werte und Normen ablehnt, droht der soziale Ausschluss.

=Folge: Die Person fält aus dem sozialen Netz, wenn sie von finanziellen Folgen von AHV, IV usw. profitieren möchte.

Darüber kümmert sich dann die Sozialhilfe!

Gesamtsystem der sozialen Sicherung

Öffentliche Sozialhilfe

kümmert sich um die Menschen die zueiner sozialen Desintegration gehören 

& kümmert sich mit finanziellen Mittel am sozialen Leben wieder teilzunehmen, dies folgt zu einer Reintegration

Sozialhilfe

-Menschen bekommen Geldbeträge vom Staat, die sich in einer speziellen Notlage befinden

-soll die soziale Integration von Sozialhilfebezügern sicher stellen d.h. Personen in das gesellschaftliche Leben einfügen können & nicht ausgrenzen

- ZIEL: Stelbstständigkeit zu fördern und zu verhindern,  dass eine dauerhafte Abhängigkeit vom Staat geraten. Deswegen Beratungsangeboten!

Anspruch auf Sozialhilfe

Wahrung der Manschenwürde

Hilfesuchende sollen ein menschenwürdiges Leben führen

verhindern: Selbstverachtung verlieren

Anspruch auf Sozialhilfe

Subsidarität

als Prinzip kommt die Sozialhilfe als letztes zum Zuge

Anspruch auf Sozialhilfe

persönliche Lebenssituation

wird berücksichtigt bei der Bemessung der Unterstützungsbeiträge

Anspruch auf Sozialhilfe

Bedarfsdeckung

Es wird so weit geholfen, wie es nötig ist.

Keine Schuldgefühle und keine rückwirkende Zahlungen. 

Anspruch auf Sozialhilfe

Angemessenheit

- die Sozialhilfe darf nicht übermässig sein

- orientierung SKOS Richtlinien

AHV 

-obligatorisch= für erwerbstätige oder hier wohnen

-ab. 1. Januar in dem man 18 Jahre wird, wird man beitragspflichtig

Für nicht erwerbstätige; Beitragspflicht 3 Jahre später; Zahlung nur Mindestbeträge, Fehlende Beitragsjahren führen zu Rentenkürzung

IV

sind Menschen die wegen psychischen oder physischen Gesundheitsschäden erwerbsunfähig sind

EL= Ergänzungsleistung

- hilft zur AHV & IV

- fals dir aus bezahlte Rente nicht ausreicht um die Existenz zu sichern

-EL werden über Steuereinnahmen bezahlt 

EO= Erwerbsersatzordnung

-wird Verdienstfall in ARmee, ZIvilstand versichert auch die Mutterschaftsentschädigung

-versichert Frauen während 14 Wochen nach der Geburt, sofern sie davor erwerbstätig war

Berufliche Vorsorge BVG

-obligatorisch

-AG ist verpflichtet AN bei der Pensionskasse zu versichern

-Eintritt ab 1. Januar in dem man 18 wird

-bis 25. Jahre versichert nur  gegen Todesfall und Invaliditätisrisiko

-die Zahlung beginnt ab25 Jahre für die Altersvorsorge

-Finanzierung über monatliche Lohnabzüge (gleicher Betrag AG & AN

Arbeitslosenversicherung ALV

- obligatorisch für alle AHV Vesicherten; nicht für Selbstständige

- Beginn ab dem 1. Januar indem man 18 wird.

-Finanzierung durch Lohnprozent zur Hälfte AG und AN

- die Versicherung zahlt 70-80% des versicherten Lohns in Taggeldern; höchstens während zwei Jahren

- ALV vergütet bei schlechter Auftragslage; Kurzarbeitsentschädigung

bei witterungsbedingter Arbeitsausfällen: Schlechtwetterentschädigung

bei zahlungs

Ziele des sozialen Ausgleichs

1. Säule: Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV

Ziel: Existenssicherung im Alter

2. Berufliche Vorsorge BVG

Ziel: Ermöglichung des bisherigen Lebensstandtart in Ergäzung zur Existenzsicherung aus der 1. SäuleZiele

Herausforderungen für das 3-Säulen System

1. Säule

1. Saule: Demographischer Wandel führt dazu, dass immer weniger Erwerbstätige immer mehr Rentner finanzieren müssen.

Die Rentenzahlung steigt stärker als die Prämienlücke = Finanzierungslücke

Herausforderungen für das 3-Säulen System

2. Säule

Die Rentnergeneration haben eine hohe Lebenserwartung zu dem leider tiefen Erträge auf dem Kapital.

Herausforderungen für das 3-Säulen System

3. Säule

schwierige Motivation junger Erwerbstätiger zum Beginn des privaten Sparens für das Rentenalter

Lösungsansätze für das 3-Säulen System

1. Säule

Erhöhung der Beitragssätze, Verstärkte staatliche Finanzierung, Rentenkürzung, Anheben des Pensionierungsalter

Lösungsansätze für das 3-Säulen System

2. Säule

Erhöhung der Beitragssätze

Lösungsansätze für das 3-Säulen System

3. Säule

Information, Sensibilisierung für die Thematik

Lernen