Rechtliche Grundlagen

Lernferld 1 Herr Schneider LES

Lernferld 1 Herr Schneider LES


A. F.
Diese Lernkarten bieten eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen für die Berufslehre, mit Fokus auf Willenserklärungen, Rechtsgeschäften und Besitzverhältnissen. Sie erklären die Unterschiede zwischen unmittelbarem und mittelbarem Besitz, die Bedeutung von Eigentum und die Rolle von Notaren bei der Beurkundung. Die Karteikarten behandeln auch verschiedene Vertragsarten wie Arbeitsverträge, Leihverträge und Werkverträge, sowie die Anfechtbarkeit und Nichtigkeit von Rechtsgeschäften. Ideal für Auszubildende und Berufstätige, die ihre Kenntnisse im Zivilrecht vertiefen möchten.
Cartes-fiches
53
Utilisateurs
4
Langue
Allemand
Niveau
Apprentissage
Créé / Mis à jour
15.06.2015 / 22.09.2018

Cartes-fiches

Was ist Recht?

Öffentliches Recht

Privatrecht

Ab wann ist man rechtsfähig?

Ab der Geburt

Wann gilt die Geburt als vollendet?

Ab dem ersten Atemzug

Tiere gelten als rechtlich als:

Tiere

Natürliche Personen:

Juristische Personen:

Was sind Rechtsvorschriften / Rechtsnorm?

Anforderungen, die ein äußeres Verhalten vorschreiben

Wie sagt der Jurist zur Rechtsordnung?

Das objektive Recht

Teilbereiche der Rechtsordnung sind:

Öffentliches Recht, Privatrecht

Juristische Personen

Die Körperschaft hat:

Mitglieder

Juristische Personen

Die Anstalt hat:

Benutzer

Juristische Personen

Die Stiftung hat:

Nutznießer

Eigentum ist:

rechtliche Herrschaft über eine Sache

Besitz ist:

tatsächliche Herrschaft über eine Sache

Die Rechte von Personen werden wie auch genannt:

subjektive Rechte

Besitzverhältnisse:

Nichtbesitz

Besitzverhältnisse:

Mittelbarer Besitz

Besitzverhältnisse:

Unmittelbarer Besitz

Rechtsgeschäfte:

Geschäftsfähige Personen nehmen durch ... am ... teil

Willenserklärungen am Rechtsleben

Rechtsgeschäfte:

Geschäfte zwischen Nichtkaufleuten:

bürgerliche Rechtsgeschäfte

Rechtsgeschäfte:

Geschäfte zwischen Kaufleuten:

zweiseitige Handelsgeschäfte

Rechtsgeschäfte:

Geschäfte zwischen Kaufmann und NICHTkaufmann:

einseitige Handelsgeschäfte

Form der Willenserklärung:

Schriftform mit handschriftlicher Unterschrift

Form der Willenserklärung:

Öffentliche Beglaubigung

Form der Willenserklärung:

Öffentliche Beurkundung

Nichtigkeit von Rechtsgeschäften:

Nichtigkeitsgründe

Anfechtbarkeit von Willenserklärungen:

 

Überlassungsverträge

Betätigungsverträge

Betätigungsverträge

Veräußerungsverträge

Weitere Verträge

Mietverträge werden geschlossen zwischen:

Mieter und Vermieter

Darlehensverträge werden geschlossen zwischen:

Darlehensgeber und Darlehensnehmer

Leihverträge werden geschlossen zwischen:

Verleiher und Leiher

Pachtverträge werden geschlossen zwischen:

Verpächter und Pächter

Berufsausbildungsverträge werden geschlossen zwischen:

Ausbildender und Auszubildender

Dienstverträge werden geschlossen zwischen:

Dienstberechtigter und Dienstverpflichteter

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