Recht4
Recht
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Lernkarten
Handelsrecht
Sonderprivatrecht der Kaufleute mit Sonderregelungen zum BGB
Common Law
Fallrecht (Case Law), Richterrecht (Präzedenzfälle) Angelsächsischer Raum
Hierachie der Rechtsquellen Schuldrecht
I Vertrag (individuell)
I AGB (allgemeine G. B.)
V Gesetz
Rechtssubjekt ist,
wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Natürliche und jurischtische Personen.
Rechtsfähigkeit ist
die Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Beginnt mit Geburt und endet mit Tod.
Geschäftsfähigkeit
Rechtsgeschäfte mit verbindlicher Wirkung einzugehen
Deliktfähigkeit
für schadensverursachende Handlungen zur Verantwortung gezogen zu werden
Geschäftsfähigkeit
Unfähigkeit
Beschränkt
voll Geschäftsf.
Zustimmung (Oberbegriff)
Einwilligung (vorherige Zustimmung)
Genehmigung (nachträgliche Zustimmung)
Ausnahmen Zustimmung
Schenkungen nur mit rechtlichen Vorteilen
Taschengeldparagraphen
Partielle Geschäftsfähigkeit §112
Dienst- Arbeitsverhältnisse für Minderjährige §113