Wedyhdk
Ksidj
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Flashcards
Auf einen Monatslohn hochrechnen, mit 180 Stunden.
Durch Umrechnung auf 100 % oder auf das tatsächliche Einkommen.
Wie lautet die Regel für Teilzeit bei nur einem Arbeitgeber? (Steuerbar/satzbestimmend)
Steuerbarer und satzbestimmender Lohn sind gleich.
Er wird auf den 100-%-13.-Monatslohn angepasst.
Im Monat der effektiven Auszahlung.
Bei Ein- oder Austritten während des Monats.
Der Monatslohn.
Im Wohnsitzkanton; bei Arbeitnehmern ohne Wohnsitz in der Schweiz im Arbeitskanton.
Familiäre Situation, Anzahl Kinder und Kirchensteuerpflicht.
Bei stossenden bzw. schwerwiegenden Verhältnissen.
Wenn 90 % der Einkünfte in der Schweiz steuerbar sind; Antrag bis 31. März des Folgejahres.
Bei weiteren nicht quellenbesteuerten Einkünften über CHF 3'000, Vermögen über CHF 80'000 oder Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit; Antrag bis 31. März des Folgejahres.
Bei einem Bruttoeinkommen von mindestens CHF 120'000 pro Person; ein Antrag ist nicht nötig.
Er muss sie umgehend dem Arbeitgeber melden.
1 bis 2 %.
Tarif festlegen, Anmeldungen und Veränderungen innert acht Tagen melden, Quellensteuer abrechnen und abliefern sowie das Abrechnungsverfahren einhalten.
Monatlich.
Im Folgemonat.
Welche Ausnahme gilt für ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung betreffend Quellensteuer?
Keine Quellensteuerpflicht, wenn der Partner einen C-Ausweis bzw. eine Niederlassungsbewilligung besitzt.
Ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung sowie Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland, z. B. Grenzgänger und Wochenaufenthalter.
Meist bei Entsendungen ab drei Monaten.
Bis CHF 2'500.
In Ziffer 14.
Im normalen Lohnausweis einschliessen und in Ziffer 15 vermerken: 'Inkl. Besoldungsnachgenuss CHF xx.xx'.
Lohnausweis vom 1. Januar bis Todestag und separate Rentenbescheinigung für den Lohnnachgenuss in Ziffer 4; Lohnperiode sind die Zahlungsmonate.
In Ziffer 2.3, ohne Kreuz bei F.
Wenn die effektiven geschäftlichen Fahrten den GA-Preis abdecken; dann Kreuz F setzen.
Wie wird der Privatanteil eines Geschäftsfahrzeugs effektiv berechnet? (nicht pauschal)
Mit Bordbuch: CHF 0,75 pro privat gefahrenem Kilometer; Deklaration in Ziffer 2.2 und Kreuz F.
0,9 % des Kaufpreises ohne MWST pro Monat, mindestens CHF 150; Deklaration in Ziffer 2.2 und Kreuz F.
Wenn der Arbeitnehmer das Geschäftsfahrzeug privat nutzen kann.
In Ziffer 2.3.
In Ziffer 13.3.
Vereinfachte Deklaration, Rechtssicherheit, weniger Nachfragen der Steuerbehörden und Befreiung von der AHV-Pflicht.
In den Ziffern 1 bis 7.
Kosten vor und nach der Arbeitstätigkeit, z. B. Arbeitsweg, Mittagszulagen und Arbeitskleider.
In Ziffer 13.1.1 oder 13.2.1, zusätzlich mit einer Bemerkung.
Etwa 3 bis 5 % des Bruttolohns; Beträge unter CHF 50 gelten als abgegolten.
In Ziffer 13.2.1; den Betrag aufführen.
In Ziffer 13.1.1; das Kreuz setzen.
Auslagen während der Arbeitszeit, z. B. Reise- und Verpflegungskosten oder Kundenessen.