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Flashcards
Finanzen und Steuern
9
Allgemeine Gemeindesteuern
Einkommens- und Vermögenssteuern, Gewinn- und Kapitalsteuern, QST, Steuerteilungen, pauschale Steueranrechnung. Holdingsteuern.
9100
Sondersteuern
Grundstückgewinnsteuern, Sonderveranlagungen, Lotteriegewinnsteuern, Mehrwertabschöpfung (wenn keine SF besteht).
9101
Liegenschaftssteuern
LST
9102
Hundetaxe
auch über die Funktion 7792 möglich
9103
Kurtaxe
auch über die Funktion 840 möglich.
9104
Tourismusabgabe
auch über die Funktion 840 möglich.
9105
Schwellentelle
auch über die Funktion 741 möglich.
9106
Finanz- und Lastenausgleich
Steuerkraftausgelich von und an Gde., Steuerfussausgleich; kirchlicher Finanzausgleich. Investitionsbeiträge einschliesslich Entschuldungsbeiträge werden in der Investitionsrechnung verbucht.
9300
Ertragsanteile, übrige
Anteile der Gemeinden an kantonalen Einnahmen, die nicht zweckgebunden sind; Gemeindeanteile an kantonalen Steuern, Erbschaftssteuern, an Regalien und Patenten und an kantonalen Gebühren.
Erbschafts- und Schenkungssteuern
9500
Vermögens- und Schuldenverwaltung
96
Zinsen
Kapitalzinsen, Aktivzinsen, Passivzinsen, Verzugs- und Vergütungszinsen, Verzugs- und Vergütungszinsen Steuern, Brokergebühren.
9610
Liegenschaften des FV
Bau- und Unterhaltskosten sowie Erträge aus Liegenschaften des FV, Liegenschaftsverwaltung, Gemeindealpen und Gutsbetriebe des FV, Buchgewinne und -verluste Liegenscahften FV (Alpwirtschaft im VV siehe Funktion 8180).
9630
Finanzvermögen
Finanzvermögen, die keiner bstimmten Funktion zugeordnet werden können; Buchgewinne, Buchverluste und Werberichtigungen auf FV (ohne Liegenschaften), Kommissinen und Gebühren beim Einlösen von Coupons sowie bei Fälligkeit von Anleihen, Kommissionen und Abgabe von Handelsgeschäften, Agio, Disagio, Depotverwaltungsgebühren.
9690
Rückverteilungen aus CO2-Abgabe
Anteile aus Rückvergtung CO2-Abgabe
9710
Nicht aufgeteilte Posten
Zusätzliche, systembeindte Abschreibungen nach Art. 84 GV
9900
Abschreibungen bisheriges VV (nicht aufteilbare Funktionen)
9901
Abschluss
Allgemein: Aufwand- oder Ertragsüberschuss Ende Rechnungsjahr (Gegebuchung auf Bilanzkonto 299 Bilanzüberschuss/-fehlbetrag).
Gemeindeverbände: Aufwand- oder Ertragsüberschuss des Rechnungsjahres zu Lasten bzw. zu Gunsten der Verbandsgemeinden.
9990