Einzelabschluss Teil 2

Teil 2 - Abschlussbestandteile

Teil 2 - Abschlussbestandteile


K. H.
Diese Lernkarten behandeln auf Universitätsebene die Grundlagen des Einzelabschlusses nach IFRS und HGB. Sie decken Themen wie die Bestandteile eines Jahresabschlusses, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, sowie spezifische Regelungen zu GuV, Anhang und Cashflows ab. Besonders nützlich sind sie für Studierende der Betriebswirtschaftslehre, die sich mit den komplexen Anforderungen der Rechnungslegung vertraut machen möchten.
Karten
13
Lernende
0
Sprache
Deutsch
Kategorie
BWL
Stufe
Universität
Erstellt / Aktualisiert
28.09.2016 / 28.09.2016

Lernkarten

Aktivierungsgrundsatz

  • selbstständige Verwertbarkeit
  • Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen
  • wirtschaftliches Eigentum des Unternehmen

Passivierungsgrundsatz

  • Rechtliche oder wirtschaftliche Verpflcihtung
  • Wirtschaftliche Belastung = künftige Vermögensminderung
  • Quantifizierbarkeit

Imparitätsprinzip

  • § 252 (1) Nr. 4 HGB
  • Berücksichtigung aller vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden sind
  • Künftige, noch unrealisierte negative Erfolgsbeiträge sind in der abzuschließenden Periode zu antizipieren, sofern sie in dieser verursacht wurden

Ansatzkriterien (recognition criteria)

  • betreffender Sachverhalt muss die Definitionskriterien eines Abschlusspostens erfüllen
  • es muss wahrscheinlcih sein, dass ein mit dem Sachverhalt verbundener Nutzen dem Unternehmen zufließt (Vermögenswert) / respektive von dem Unternehmen abfließt (Schuld)
  • zuverlässiger Bewertung muss möglich sein

Gesamtkostenverfahren (§ 275 (2) HGB)

  • Erträge werden an das Mengengerüst der Periodenaufwendungen angepasst
  • Gliederung der GuV erfolgt nach primären Aufwendungsarten

Umastzkostenverfahren (§ 275 (3) HGB)

  • Aufwendungen werden an das Mengengerüst der Periodenerträge angepasst
  • Gliederung der GuV erolgt nach sekundären Aufwandsarten

Funktionen des Anhangs

  • Erläuterungsfunktion
  • Entlastungsfunktion
  • Ergänzungsfunktion
  • Korrekturfunktion

Inhalt des Anhangs

  • Erläuterung von Bilanz und GuV (Bilanzvermerke, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Währungsumrechnugnsmethoden, Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden)
  • Anteilsbesitz
  • Segmentierung der Umsätze und Arbeitnehmer
  • nicht bilanzierte Verpflichtungen
  • Weitere Einzelangaben

Wahlweise Angaben in Anhang oder Bilanz

  • Latente Steuern
  • Ausweis des Anlagespiegels
  • Gewinn oder Verlustvortrag
  • Vorgänge von besonderer Bedeutung bei abweichenden Abschlussstichtagen

Bestandteile eines Jahresabschluss/Konzernabschlusses (IFRS)

  • Bilanz (statement of financial position)
  • Gesamtergebnisrechnung (statement of profit or loss and other comprehensive income)
  • Eigenkapitalveränderungsrechnung (statement of changes in equity)
  • Kapitalflussrechnung/Cashflowrechnung (statement of cashflows)
  • Anhang (notes)

Komponenten, die nicht in die GuV umgegliedert werden dürfen (OCI I)

  • Gewinn/Verlust aus der Neubewertung von SAV & IVW
  • Neubewertungen im Rahmen der Pensionsbilanzierung
  • Wertänderungen von optional erfolgsneutral behandelten Eigenkapitaltiteln
  • Bonitätsbedingte Wertänderungen von Finanzverbindlichkeiten
  • GuV-neutrale Erfolgsbestandteile der Equity-Bewertung
  • Ertragssteuern auf diese Bestandteile

Komponenten, die in die GuV umgegliedert werden müssen (OCI II)

  • Währungsumrechnungsdifferenzen
  • FV-Änderungen "bestimmter" finanzieller Vermögenswerte
  • Effektive Gewinne/Verluste bei Absicherungen von Cashflows & Nettoinvestitionen
  • GuV-neutrale Erfolgsbestandteile der Equity-Bewertung
  • Ertragssteuern auf diese Bestandteile

Angabepflichten im Anhang (IFRS)

  • Angabe von Informationen über die Grundlagen der Abschlusserstellung und spezifische Rechnungslegungsmethoden
  • Offenlegung nach IFRS erforderlicher Informationen, die nciht in anderen Abschlussbestandteilen ausgewiesen werden
  • Angabe von Informationen, die nicht in anderen Abschlussbestandteilen ausgewiesen werden, aber für deren Verständnis relevant sind

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