Steuern
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Flashcards
Sind Gratisaktien dasselbe wie Mitarbeiteraktien? Wenn nein, worin liegt der steuerliche Unterschied?
Nein: Gratisaktien sind Vermögensertrag nach DBG Art. 20 Abs. 1 lit. c, als Einkommen wird der Nennwert versteuert. Mitarbeiteraktien hingegen sind Einkommen aus unselbstständigem Erwerb nach DBG Art. 17, als Einkommen wird der Verkehrswert versteuert.
Sie leihen Ihr privates Auto einem Kollegen aus, der Ihnen dafür eine Entschädigung von CHF 1'000.00 zahlt. Ist das steuerbares Einkommen und wenn ja, welche Rechtsquelle des DBG ziehen Sie hier zu Rate?
Ja, es handelt sich um einen Ertrag aus beweglichen Sachen: Rechtsquelle ist DBG Art. 20 Abs. 1 lit. d.
Sie sind an einem Anlagefonds (kollektive Kapitalanlage) beteiligt. Der Fonds erzielt einen steuerbaren Gewinn von CHF 100'000.00 (Liegenschafts- und Wertschriftenerträge). Wer muss diesen Gewinn versteuern? Nennen Sie auch hier die gesetzlichen Grundlagen.
Soweit der Gewinn aus direktem Grundbesitz der kollektiven Kapitalanlage herrührt, muss der Anlagefonds diesen selber versteuern (DBG Art. 49 Abs. 2 und Art. 66 Abs. 3). Den Restgewinn versteuern Sie als Einkommen (DBG Art. 20 Abs. 1 lit. e).
Was verstehen Sie unter Vermögensverwaltungskosten? Wie werden diese steuerlich behandelt?
Vermögensverwaltungskosten sind Beträge, die Ihnen für die Verwaltung Ihres beweglichen Vermögens belastet werden (z.B. von der Bank für die Führung Ihrer Wertschriftenkonten). Nach DBG Art. 32 Abs. 1 können diese Kosten abgezogen werden. Vereinfachend sind 3 0/00 des Wertschriftenbestands (ohne Bankkonten) per Ende des Steuerjahrs zulässig.
Welche Erträge aus Liegenschaften kennen Sie?
Bei vermieteten Liegenschaften die Mieteinnahmen, bei selbst genutzten Liegenschaften der sogenannte Eigenmietwert.
Welche Liegenschaftskosten können Sie geltend machen? Zählen Sie die drei verschiedenen Kategorien auf. Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie für Ihre Liegenschaft dieses Jahr praktisch keine Auslagen gehabt haben?
Abzugsfähig sind Verwaltungskosten (Kosten der Verwaltung durch Dritte), Versicherungskosten und Unterhaltskosten. Alle diese Kosten müssen sich auf die Liegenschaft selber beziehen, nicht etwa auf die sich darin befindlichen Einrichtungen. Sie haben die Wahl, effektive Kosten geltend zu machen (diese müssen nachgewiesen werden) oder aber den Pauschalabzug zu verrechnen. Der Vorteil der Pauschale ist, dass Sie keinen Nachweis für tatsächliche Auslagen erbringen müssen. Ist die Liegenschaft älter als 10 Jahre, beträgt der Pauschalabzug 20% der Mieteinnahmen bzw. des Eigenmietwerts, sonst nur 10% (direkte Bundessteuer).
Beschreiben Sie allgemein, welche Unterhaltskosten Sie für die Liegenschaft abziehen können und wo die Grenzen liegen (Abgrenzungen).
Abziehbar sind nur Kosten, die der Liegenschaftsbesitzer aufwendet, um den Wert der Liegenschaft zu erhalten. Die abzugsfähigen Unterhaltskosten für die Liegenschaft müssen wir abgrenzen gegenüber:
- Wertvermehrende Kosten (Investitionen, neue Substanz): Diese sind nicht abzugsfähig, da durch die Investition der Wert der Liegenschaft steigt.
- Lebenshaltungskosten: Die Kosten für den Lebensunterhalt der steuerpflichtigen Person und ihrer Familie sind nicht vom Einkommen abziehabr - DBG Art. 34.
Wie werden die Beiträge an die 1. Säule (AHV/IV), an die 2. Säule (berufliche Vorsorge, BVG, Pensionskasse) und an die 3. Säule a (gebundene private Vorsorge) steuerlich behandelt? Was wissen Sie insbesondere über den Beitrag an die 3. Säule a?
Beiträge an die Säulen können, innerhalb der zulässigen Beträge, voll von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden. Die Abzüge für die 1. und 2. Säule werden beim unselbstständig Erwerbenden bereits auf dem Lohnausweis abgezogen. Die 3. Säule a ist freiwillig. Abgezogen werden können nur die tatsächlich im Steuerjahr erfolgten Einzahlungen. Ausserdem müssen die zulässigen Höchstbeträge eingehalten werden. Der kleine Abzug ist für Steuerpflichtige, für die im gleichen Jahr bereits Beiträge an die BVG (2. Säule) eingezahlt worden sind. Die andern können den grossen Abzug, d.h. max. 20% des Erwerbseinkommens, geltend machen.
Wie werden an die Versicherten ausgezahlte Renten der 1. Säule, der 2. Säule und der 3. Säule a steuerlich behandelt? Wie verhält es sich mit Ergänzungsleistungen?
Renten aus der 1. Säule, aus der 2. Säule und aus der 3. Säule a bilden stets gewöhnliches Einkommen (d.h. zu 100% steuerbares Einkommen, DBG Art. 22 Abs. 1). Ergänzungsleistungen (Einkünfte aufgrund der Bundesgesetzgebung über Ergänzungsleistungen zur AHV/IV) sind dagegen kein steuerbares Einkommen, DBG Art. 24 lit. h
Wie werden an die Versicherten ausgezahlte Kapitalleistungen der 2. Säule und der 3. Säule a steuerlich behandelt?
Kapitalleistungen werden privilegiert, nach DBG Art. 38, besteuert: Zwar sind auch sie voll steuerbares Einkommen, jedoch erhalten Sie eine gesonderte Rechnung (Progressionsvorteil). Ausserdem müssen Sie nur einen Fünftel der Tarife gemäss DBG Art. 36 Abs. 1, 2 und 2 bis erster Satz als Steuerbetrag entrichten.
Sind auch Beiträge für übrige Versicherungen, bei denen Krankheit, Unfall, Tod oder andere körperliche Risiken versichert sind, abzugsfähig?
Nur in beschränktem Umfang, indem DBG Art. 33 Abs. 1 lit. g und Abs. 1bis (sehr tiefe) Höchstbeträge vorsieht. Dieses Limit gilt auch, wenn Sie wesentlich mehr gezahlt haben. Da auch die Krankenkasse unter diesen Abzug fällt, sind weitere Versicherungsbeiträge (z.B. für Lebensversicherungen) faktisch nicht abzugsfähig.
Wie werden Kapitalleistungen aus Versicherungen ohne Rückkaufswert besteuert (Auszahlung einer Versicherungssumme bei einer reinen Risikoversicherung)?
Auszahlungen aus Versicherungen ohne Rückkaufswert sind steuerbare Einkünfte nach DBG Art. 23 lit. b, werden aber nach DBG Art. 38 besteuert (also wie Kapitalleistungen aus der 2. Säule und der 3. Säule a), nämlich gesondert, zu 1/5 der Tarife gemäss DBG Art. 36 Abs. 1, 2 und 2bis erster Satz.
Wie werden Kapitalleistungen aus rückkauffähigen Kapitalversicherungen besteuert, wenn die Versicherungsbeiträge periodisch eingezahlt worden sind?
Die Auszahlung ist steuerfrei, bildet also für den Empfänger kein steuerbares Einkommen - DBG Art. 24 lit. b.
Wie werden Kapitalleistungen beim Rückkauf einer rückkauffähigen Kapitalversicherung besteuert, wenn die Versicherungsbeiträge als Einmalprämie eingezahlt worden sind?
Die Auszahlung ist nur dann steuerfrei, wenn diese Versicherung der Vorsorge dient - DBG Art. 20 Abs. 1 lit. a. Dies ist dann der Fall, wenn kumulativ folgende Kriterien erfüllt sind:
- die begünstigte Person ist zum Auszahlungszeitpunkt mindestens 60 Jahre alt
- das Versicherungsverhältnis mindestens 5 Jahre lang hat gedauert
- Ausserdem muss die Versicherung vor dem 66. Geburtstag errichtet worden sein
Liegt anhand dieser Kriterien keine Vorsorge vor, dann bildet die Differenz zwischen der Einmalprämie und der Versicherungsleistung steuerbares Einkommen.
Geben Sie an, ob die folgenden Zuflüsse aus inländischen Quellen als Einkommen versteuert werden müssen. Geben Sie zur Begründung Ihrer Antwort den jeweiligen Gesetzesartikel des DBG an:
a. Erbschaften und Schenkungen, b. Lottogewinn CHF 8'000.00, c. Spielbankengewinne, d. Ersatzeinkünfte, e. Genugtuungssummen, f. Übertragung von Guthaben aus der 2. Säule auf ein neues BVG- oder Freizügigkeitskonto innerhalb eines Jahres, g. Sold für Militär- und Schutzdienst sowie das Taschengeld für Zivildienst
a. DBG Art. 24 lit. a - steuerfrei, b. DBG Art. 23 lit. e - steuerbar
c. DBG Art. 24 lit. i - steuerfrei, d. DBG Art. 23 lit. a und b - steuerbar
e. DBG Art. 24 lit. g - steuerfrei, f. DBG Art. 24 lit. c - steuerfrei, g. DBG Art. 24 lit. f - steuerfrei
Erklären Sie die Besteuerungsgrundlagen für Alimente.
Alimente, die eine steuerpflichtige Person für sich erhält sowie Alimente, die sie für unmündige, unter ihrer Sorge stehende Kinder erhält, sind für sie steuerbare Einkünfte - DBG Art. 23 lit. f. Wer solche Alimente zahlt, kann sie auf seiner Steuererklärung in Abzug bringen - DBG Art. 33 Abs. 1 lit., c, 1. Teil. Nicht unter diese Regel fallen Alimente, die an volljährige Kinder gezahlt werden. Diese bilden Leistungen in Erfüllung familienrechtlicher Verpflichtungen, die für den Empfänger einkommenssteuerfrei sind - DBG Art. 24 lit. e. Analog dazu kann sie die zahlende Person nicht als allgemeinen Abzug geltend machen - DBG Art. 33 Abs. 1 lit. c, am Ende. Hinweis: Vorbehalten bleibt ein allfälliger Sozialabzug.
Erklären Sie die Besteuerungsgrundlagen der Leibrenten.
Leibrenten nach DBG Art. 22 Abs. 3 sind für den Empfänger zu 40% als Einkommen steuerbar. Ist der Rentenschuldner eine natürliche Person (privates Rentenverhältnis), so kann diese 40% der gezahlten Rente vom Einkommen abziehen - DBG Art. 33 Abs. 1 lit. b.
Was verstehen Sie unter allgemeinen Abzügen, und wo im DBG sind diese geregelt?
Allgemeine Abzüge sind solche, die sich nicht auf eine bestimmte Art von Einkünften beziehen, sondern die allgemeinen Charakter aufweisen.Die gesetzliche Regelung findet sich in DBG Art. 33 und 33a.
Welche der folgenden Posten können Sie (Privatperson) als allgemeine Abzüge geltend machen: Schuldamortisationen, Schuldzinsen, Leasingraten?
Schuldamortisationen und privat gezahlte Leasingraten sind nicht abzugsfähig. Schuldzinsen können grundsätzlich abgezogen werden. Dieser Abzug ist bei privaten Schuldzinsen allerdings beschränkt auf CHF 50'000.00 zuzüglich der deklarierten Vermögenserträge (bestehend aus Erträgen von beweglichem Vermögen nach DBG Art. 20 sowie aus Erträgen von Liegenschaften nach DBG Art. 21, vor Gewinnungskostenabzug).
Unter welchen Voraussetzungen können Krankheitskosten als allgemeiner Abzug geltend gemacht werden, und wovon sind diese Krankheitskosten abzugrenzen?
Krankheitskosten können Sie in Abzug bringen, wenn Sie diese Kosten selber tragen, d.h. wenn keine Versicherung Ihnen diese zurückerstattet (z.B. Krankenkasse), zudem dürfen Sie nur denjenigen Teil abziehen, der 5% Ihrer Nettoeinkünfte übersteigt. Abgrenzung: Nicht abziehbar sind dagegen Kosten für rein kosmetische Behandlungen und Therapien, die der persönlichen Entfaltung (Lebenserfahrung) dienen.
Unter welchen Voraussetzungen können behinderungsbedingte Kosten als allgemeiner Abzug geltend gemacht werden?
Behinderungsbedingte Kosten können in Abzug gebracht werden, wenn eine Behinderung vorliegt und soweit diese Kosten selber getragen werden, d.h. wenn keine Versicherung diese Kosten zurückerstattet.
Können Sie freiwillige Zuwendungen an jeden Verein und an jede Stiftung als allgemeinen Abzug geltend machen? Begründen Sie Ihre Antwort. Können Sie auch Naturalgaben und Beiträge an politische Parteien in Abzug bringen?
Ein Abzug ist nur zulässig, wenn die freiwilligen Leistungen (Geld, aber auch sonstige Vermögenswerte) an Institutionen ausgerichtet werden, die aufgrund ihrer gemeinnützigen Tätigkeit nach DBG Art. 56 lit. g von der Steuerpflicht befreit sind oder wenn die Zuwendung ans Gemeinwesen (Bund, Kantone, Gemeinden) ausgerichtet werden. Ausserdem sind die Leistungen nur abzugsfähig, wenn sie im betreffenden Steuerjahr insgesamt mind. CHF 100.00 betragen (max. Abzug: 20% der Nettoeinkünfte). Zusätzlich ist ein Abzug für Beiträge an politische Parteien zulässig, die im Parteienregister eingetragen und in einem kantonalen Parlament vertreten sind oder bei den letzten Wahlen mind. 3% der Stimmen erzielt haben.
Unter welchen Voraussetzungen können die Kosten für die Drittbetreuung von Kindern abgezogen werden?
Kosten für die Drittbetreuung von Kindern können im Rahmen der tatsächlichen Kosten abgezogen werden, jedoch max. der in DBG Art. 33 Abs. 3 genannte Höchstbetrag pro Kind und Jahr, das in Fremdbetreuung gegeben werden muss, weil die Sorge nicht selber ausgeübt werden kann. Die Verhinderungsgründe sind entweder Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person. Der Abzug ist nur zulässig für Kinder, die das 14. Altersjahr noch nicht vollendet haben.
Welchen zusätzlichen allgemeinen Abzug können in ungetrennter Ehe lebende Paare vornehmen, wenn beide Ehegatten erwerbstätig sind?
Als sogenannten Zweitverdienerabzug können Ehegatten, sofern beide erwerbstätig sind, die Hälfte des tieferen Erwerbseinkommens in Abzug bringen (mit gesetzlichem Minimum und Maximum - DBG Art. 33 Abs. 2.
Zählen Sie Beispiele von nicht abzugsfähigen Lebenshaltungskosten auf.
Zum Beispiel: Essen, Trinken, Kleider, Ferien, Steuern, Hobby
Welche Rechtsquellen (DBG) würden Sie angeben, wenn Sie nachweisen müssten, dass wertvermehrende Kosten bei Liegenschaften nicht abzugsfähig sind?
DBG Art. 34 lit. d
Welche Arten von Sozialabzügen kennen Sie, und in welchem Artikel des DBG sind sie geregelt?
Die Sozialabzüge sind in DBG Art. 35 geregelt. Es handelt sich um Pauschalen, d.h. selbst bei Nachweis höherer Kosten kann nur der Pauschalbetrag geltend gemacht werden. Arten:
- Kinderabzug: zulässig bei Ehegatten oder Einelternfamilien für Kinder, die im selben Haushalt leben. Bei volljährigen Kindern kann der Kinderabzug nur geltend gemacht werden, wenn das Kind auf die Leistungen angewiesen ist (weil es zum Beispiel noch in der beruflichen Ausbildung steht).
- Unterstützungsabzug: zulässig für erwerbsunfähige oder beschränkt erwerbsfähige, ausserhalb des Haushaltes des Unterstützenden lebende Personen, sofern die steuerpflichtige Person Unterstützungsbeiträge gezahlt hat, die mind. die Höhe des Pauschalbetrags ausmachen.
- Abzug für Verheiratete: Alle in ungetrennter Ehe lebenden und daher gemeinsam veranlagten Ehegatten können einen zusätzlichen Abzug vornehmen - Betrag vgl. DBG Art. 35 Abs. 1 lit. c.
In welchem Artikel des DBG finden Sie die Steuertarife?
DBG Art. 36
Wie nennen Sie die Steuertarife gemäss Tarifartikel, auf wen ist welcher Tarif anzuwenden, und welcher Tarif ist der günstigste?
DBG Art. 36 Abs. 1 ist der höchste Tarif. Er gilt für Alleinstehende ohne Kinder (Grundtarif oder Alleinstehendentarif). In DBG Art. 36 Abs. 2 finden Sie den günstigeren Verheiratetentarif, der für (in ungetrennter Ehe lebende) Verheiratete ohne Kinder (bzw. für eingetragene Partnerschaften ohne Kinder) angewendet wird. DBG Art. 36 Abs. 2 bis enthält den günstigsten Elterntarif: Dieser gilt für Steuerpflichtige, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen zusammenleben. Der Elterntarif besteht darin, dass zuerst die Steuerbelastung (Betrag auf der Steuerrechnung) gemäss dem Verheiratetentarif ausgerechnet und danach vom an sich geschuldeten Steuerbetrag den im Gesetzestext genannten Betrag pro Kind (bzw. pro unterstützungsbedürftige Person) in Abzug gebracht wird.
Der Tarif bei der direkten Bundessteuer ist stark progressiv ausgestaltet. Was bedeutet das?
Das bedeutet: Wer mehr verdient, zahlt nich nur frankenmässig, sondern auch prozentual (vom Einkommen) mehr Steuern (dies aufgrund der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit).
Erklären Sie den Begriff: einjährige Gegenwartbemessung.
Bei den natürlichen Personen entspricht die Steuerperiode dem Kalenderjahr (einjährige Steuerperiode). In dieser Steuerperiode wird das Einkommen dieses Jahres versteuert.
Warum können Sie dieses Jahr die Steuererklärung für das laufende Jahr noch nicht ausfüllen?
Weil Sie heute das Einkommen dieses Jahres versteuern müssen. Ihr Jahreseinkommen steht erst am Ende dieses Jahres fest. Daher kann die Steuererklärung erst im Folgejahr ausgefüllt werden.
Sie erhalten heute die Steuerrechnung für dieses Jahr. Können Sie sicher sein, dass es in den Folgejahren keine Korrekturrechnung (Nachzahlung oder Rückerstattung) mehr gibt?
Nein, im Gegenteil: Sie können sicher sein, dass eine Korrekturrechnung eintrifft. Grund: Die Steuerrechnung für dieses Jahr ist erst ein provisorischer Bezug. Wie viel Sie effektiv bezahlen müssen, liegt erst fest, wenn Sie (nächstes Jahr) die Steuererklärung für dieses Jahr eingereicht haben und diese von der Steuerverwaltung geprüft worden ist.
Können Sie sich gegen eine provisorische oder gegen eine definitive Steuerrechnung zur Wehr setzen? Wenn ja, wie?
Gegen provisorische Rechnungen gibt es kein Rechtsmittel (d.h. keine Möglichkeit, z.B. an ein Gericht zu gelangen). Trotzdem lassen viele Steuergemeinden mit sich reden, wenn eine provisorische Rechnung zu hoch ausgefallen ist. Gegen eine definitive Rechnung dagegen können Sie eine Einsprache erheben. Zu beachten ist, dass in einigen Kantonen die provisorische Rechnung bereits als definitiver Rechtsöffnungstitel gilt. Die (provisorische) Forderung kann an diesen Orten also von der Steuerverwaltung über den Betreibungsweg eingezogen werden.
Erfolgt eine gemeinsame Veranlagung beider Ehegatten gemäss Bundesrecht:
- im Heiratsjahr?
- im Jahr der tatsächlichen Trennung?
- im Jahr der richterlichen Tennung?
- im Jahr der Scheidung?
- im Jahr, in dem einer der beiden Ehegatten verstirbt?
- Im Heiratsjahr: gemeinsame Veranlagung für das ganze Heiratsjahr, d.h. ab dem 1. Januar dieses Jahres
- Im Jahr der tatsächlichen oder richterlichen Trennung: getrennte Veranlagung d.h. ab dem 1. Januar dieses Jahres
- Im Jahr der Scheidung: getrennte Veranlagung d.h. ab dem 1. Januar dieses Jahres
- Im Jahr, in dem einer der beiden Ehegatten verstirbt, erfolgt eine gemeinsame Veranlagung bis zum Todestag. Für den Rest des Jahres wird der überlebende Ehegatte allein veranlagt
Sie verlegen Ihren Wohnsitz und Ihren Arbeitsort am 1. September dieses Jahres aus dem Kanton Bern in den Kanton Luzern. Welcher Kanton darf in diesem Jahr wie viel Ihres Einkommens besteuern (ausser dem Lohn aus Ihrem Arbeitsverhältnis haben Sie kein Einkommen erzielt)?
Der Kanton Luzern (=Zuzugskanton) darf Ihr ganzes Einkommen aus diesem Jahr besteuern: Beim Kantonswechsel ist für die ganze Steuerperiode derjenige Kanton zuständig, in dem Sie am Ende des Jahres Ihren Wohnsitz haben - DBG Art. 105 Abs. 1 und StHG Art. 4b Abs. 1
Sie verlegen Ihren Wohnsitz am 30. September des laufenden Jahres ins Ausland. Sind Sie dieses Jahr in der Schweiz steuerpflichtig?
Sie sind bis am 30. September in der Schweiz steuerpflichtig, denn die Steuerpflicht endet mit dem Wegzug aus der Schweiz - DBG Art. 8 Abs. 2
Muss jemand, der heute seinen 18. Geburtstag feiert und noch in Ausbildung steht (ohne Erwerbstätigkeit), für dieses Jahr bereits eine Steuererklärung ausfüllen?
Wer heute seinen 18. Geburtstag feiert (d. h. volljährig wird), muss bereits für dieses (ganze) Jahr eine Steuererklärung einreichen. Achten Sie aber darauf, dass diese erst im Folgejahr ausgefüllt wird.
Im Gegensatz zur Einkommenssteuer, die den Zufluss von neuen Mitteln besteuert, erfasst die Vermögenssteuer...
...das am Stichtag vorhandene Vermögen, und das jedes Jahr aufs Neue.
Der Bund schreibt den Kantonen im Steuerharmonisierungsgesetz vor, ...
...auf Kantons- und Gemeindesteuerebene eine Vermögenssteuer zu erheben - StHG Art. 13 und 14. Die steuerliche Belastung mit der Vermögenssteuer ist jedoch klein, verglichen mit dem Tarif der Einkommenssteuer.